Rettungsmesser auch ein Einhand frei zu führen

Es gibt 30 Antworten in diesem Thema, welches 8.363 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (16. Oktober 2016 um 21:32) ist von DeMoriaan.

  • Ein Appell an den "gesunden Menschenverstand" ist ja schön und gut. Fakt ist jedoch, dass das Führen von Einhandmessern bis auf wenige recht unscharf (!) formulierte Ausnahmen, verboten ist, man also Probleme bekommen KANN. Auch ich bin schonmal in ne Fahrzeugkontrolle mit Drogenhund usw. gekommen, weil ich zufällig am Eröffnungstag am Gelände eines großen Musikfestivals vorbeigefahren bin. Ein griffbereit liegendes Rettungsmesser wäre da sicherlich nicht übersehen worden.

    Nun ist man als mündiger Bürger in unserem sehr geregelten Land überraschend oft in der Situation, gesetzlich begründete Vorschriften, die ja häufig strafbewehrt sind, auszureizen oder gar zu übertreten. Ein schönes Beispiel sind Geschwindigkeitsüberschreitungen.

    Wichtig für mich persönlich, sind zwei Kriterien:
    1. Füge ich durch mein Verhalten meinen Mitmenschen Schaden zu (leere Autobahn und 130 statt erlaubter 120 km/h)
    2. Was passiert mir, wenn ich "erwischt" werde? (lässt sich im unter 1. genannten Fall recht gut eingrenzen)

    Ok, ein dritter Punkt wäre die Eigengefährdung, aber deshalb habe ich oben das Wort "mündig" verwendet.

    Im Fall der Einhandmessser finde ich selbst eine Antwort auf Punkt 1 (und 3).

    Aber was erwartet einen denn wirklich, wenn man mit einem Einhandmesser "erwischt" wird? Weiß das jemand und kann das hier mal darstellen?

    Ach ja, selbstverständlich kann man auch absolut gesetzeskonform leben... Glaube ich zumindest ...Ich meine, irgendjemand muss das ja können... Ganz bestimmt ...

    Einmal editiert, zuletzt von zZtBremen (28. September 2016 um 07:13)

  • Ach ja, selbstverständlich kann man auch absolut gesetzeskonform leben... Glaube ich zumindest ...Ich meine, irgendjemand muss das ja können... Ganz bestimmt ...


    Selbstverständlich geht das. Aber nicht in Deutschland.
    Kein Mensch kann alle Vorschriften kennen die es hier gibt.
    Ganz Europa zusammen (ohne Brüssel) hat nicht so viel
    Gesetzestext wie Deutschland.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Ein Rettungsmesser im Auto mit Gurtschneider, Glasdorn, da wird sicher keiner was dagegen haben. Man kann es begründen und Ordnungskräfte werden auch den Sinn für Notfälle erkennen. Dafür heißen sie ja auch Rettungsmesser und wurden auf dieses Bedürfnis konzipiert.

    Ein Rettungsmesser permanent in der Hose mit rumschleppen um die Welt zu retten, was nicht den gesetzlichen Normen entspricht, kann schonmal einen Erklärungsbedarf haben.


    Lg Steffi :love:

    Das Wort ist wie ein Pfeil. Einmal unterwegs, kann man es nicht mehr aufhalten

  • Mal ganz davon abgesehen, das diese gesetzliche Vorschrift verfassungswidrig ist. Aber das haben wir schon des öfteren durchgekaut.


    Die Gesetze hier sind ja nicht dazu da um das normale Volk zu schützen. Es soll sichergestellt werden, das sich der Mob in schwierigen Zeiten immer schön unter Kontrolle bringen lässt. Und da ist eine Herde Schafe immer leichter zu kontrollieren als Wölfe...

  • Alle Diktatoren und Diktaturen, egal ob Hitler, Stalin, Pol Pot etc., haben das Volk entwaffnet, um es unterdrücken zu können.

    Das Nazi-Waffengesetz und die Entwaffnung der Juden

    Nur aus diesem Grund will das Regime der USA ihr Volk entwaffen, weil sie Angst haben, daß das Volk vom verfassungsmäßigen Recht gebrauch macht, die kriminelle Regierung (mit Waffengewalt) abzusetzen.

    Manchmal hilft nur Hartholz!
    Meucci-Winner Queue

  • Ein Rettungsmesser im Auto mit Gurtschneider, Glasdorn, da wird sicher keiner was dagegen haben.


    Geht man nach dem Feststellungsbescheid des BKA, muss das Rettungsmesser schon über gewisse Merkmale verfügen, um als solches zu gelten. Dazu ist schon gesagt worden, dass ein Messer ohne scharf ausgebildete Spitze als normales Messer kaum brauchbar ist. Ansonsten würde ja der Zusatz Gurtschneider und Glasdorn am Messer allein das Messer ohne Einschränkung führbar machen den § 42 a aushebeln. Das hatte ich bei dem Themanstart auch übersehen.

    Ich muss mal schauen. Entwerder verschleiße ich erstmal meine vorhandenen, minderwertigen Taschenmesser oder ich lege mir ein nettes Einhand zu und belasse dieses Abends im Spind.

  • PR90:
    Ja das messer hat einen Nagelhau zum öffnen, hab auch schon für den Fall der Fälle probiert das Messer mit rausschnalzen der Klinge zu öffnen, was zum Glück nicht geht sonst müsste ich nachbessern bzw das Messer wäre für mich unbrauchbar um es im KFZ mitzunehmen, da man dann in Absurdistan auch sicher einen Strick daraus gedreht bekommt :cursing:

    Vielen Dank nochmal

  • Habe im TH-Holster auch so ein Rettungsmesser im Auto neben der FFW Uniform liegen (zweit Uniform wen ich von der Arbeit durchfahre) für Fenster finde ich aber immer noch ein Federkörner am besten. Geht aber ja sowieso nur an den Seitenscheiben.

  • Rettungsmesser Eickhorn RT-I-TAC

    Informationen zu Rettungsmesser Eickhorn RT-I-TAC

    Das Rettungsmesser mit dem Fallmesser-System hat eine beitelförmig geschliffene Kappmesserklinge mit einem partiellen Wellenschliff. Bekleidung, Gurte und Kernmantelseile bis 11 mm Stärke stellen für die Klinge kein Hindernis dar. Als Reflektionsschutz erhielt die Klinge zusätzlich eine schwarze Kalgard-Beschichtung. Zum Einschlagen von Fensterglas ist das RT-I-TAC mit einem Glasbrecher im Bereich des Handschutzes ausgestattet. Weitere Features: Ausklappbarer Dorn, Fangschnur.

    - Klingenmaterial: 1.4110 Stahl (HRC 56)
    - Klingenlänge: 8,5 cm
    - Klingenstärke: 3,3 mm
    - Grifflänge: 13,7 cm
    - Gesamtlänge: 22,2 cm
    - Scheide: ohne
    - Gewicht: 210 g

    Hinweis:
    Dieses Rettungsmesser wurde vom BKA als Werkzeug eingestuft und ist somit kein verbotener Gegenstand !!!

    Manchmal hilft nur Hartholz!
    Meucci-Winner Queue

  • Vor gut 8-10 Jahren wurde ich von der Polizei in Frankfurt angehalten...
    --> War eine Nahbereichsfahndung, hab ich dabei erfahren.
    Hab die Tür geöffnet und dann die Hände auf das Lenkrad oben gelegt.
    Beim Tür komplett öffnen fiel das in der Ablage hochkant stehende Springmesser dem einen Polizisten auf.
    Überprüfung des Messers.. diverse Fragen gestellt und Personalien kontrolliert und dann die Belehrungwegen wegen des Messers.

    Mir wurde nahe gelegt dies doch besser nicht im Kfz mitzuführen statt dessen es lieber daheim zu lassen oder zu entsorgen, weil nicht erlaubt.
    Anschliessend wurde mir ein guter Weg gewünscht und ich wurde - ohne Bussgeld oder OwiG Anzeige - entlassen.

    Da scheint es wohl einen ordentlichen Ermessensspielraum zu geben.
    Wäre ich an andere Kollegen derkontrollierenden Polizisten geraten hätte das auch ganz anders aussehen können.

    Das Teil befindet sich nun nicht mehr im PKW..

    Habe seit einiger Zeit ein Walther P99 im Wagen. Einhandmesser mit Öfnungshilfe an der Seite. Und so scharf das es Gurte problemlos zerschneidet...
    Dieser Schniepel (Öffnungshilfe) schaut im geschlossenen Zustand an der Rückseite des Messers heraus. Auf dem Bild am anfang der Klinge unten zu sehen.
    Kann mir vorstellen das dies auch dazu dienen kann um Seitenscheiben zu zerschlagen.. Bin mir aber nicht sicher ob das wirklich funktioniert.
    Wie aber schon geschrieben wurde.. Wer hat so etwas schon benötigt.. Meine damit.. Wie oft kommt es vor das zu benötigen?
    Klar. es kann immer dazu kommen aber ich meine damit eigentlich die prozentuale Wahrscheinlichkeit..