Das ist zwar blöde, aber sehr oft der normale Lauf der Dinge.
Wenn der Händler das Gewehr, aus Gründen die den Händler angehen (Transportschaden, Nichtgefallen etc.), zurück nimmt, kann er Dir ein neues schicken bzw den Kaufpreis erstatten.
Nimmt der Händler es zurück um es an den Hersteller (zwecks Revision, Materialfehler, Montage- oder Funktionsstörungen etc.) weiter zu versenden (viele Hersteller kommunizieren offiziell
nur und AUSSCHLIESSLICH über den Handel. Weihrauch z.B.), kann er Dir so lange kein neues Gewehr aus seinem Bestand schicken, bis der Hersteller sagt, dass es OK ist.
Der Händler muss die Waffe nicht selber auf Herz und Nieren prüfen (können). Wenn der Hersteller (beispielsweise) zu dem Schluss kommt, an deiner Waffe wurde manipuliert und
dass es keine Kulanz gibt, der Händler Dir aber schon einen Ersatz geschickt hat, bleibt der Händler auf deiner alten Waffe sitzen und hat den Schaden. Der Hersteller wird die Waffe dann an
den Händler zurückschicken, der dann Deine defekte Waffe auf Lager liegen hat. Das ist nicht im Sinne des Händlers.
Daher warten viele Händler erst das Ergebniss des Herstellers ab, bevor sie Ersatz herausrücken. Im Falle, dass Walther / Umarex zu dem Ergebniss kommt, dass etwas an der Waffe manipuliert
wurde oder sie aufgrund eines (groben?) Benutzerfehlers Schaden genommen hat, kann es sogar sein, dass sie die Waffe über den Händler wieder an Dich zurückführen ODER anbieten können,
die Waffe (meist zu deinen Lasten/Kosten) wieder in den Originalzustand versetzten können (kostenpflichtige Repariatur / Instandsetzung).
Alles schon erlebt - alles schon gewesen. Laß mal ein defektes Handy von MediaMarkt über MediaMarkt an den Hersteller einschicken. Dagegen ist die Zulassung eines Gebrauchtwagens eine Blitzsache.
MfG