Führen eines Messer "Anerkannter Zweck"

Es gibt 88 Antworten in diesem Thema, welches 14.423 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (15. Dezember 2016 um 22:42) ist von the_playstation.

  • Hallo Zusammen,

    Viele von euch haben bestimmt genau wie ich noch ein Fahrtenmesser das über die seit 2009 geltende länge von 12 cm herausgeht. Dabei ist es ja nahezu egal , ob es 1 cm oder 30 cm drüber sind. Im § 42 a WaffG gilt die Ausnahme für das Führen, wenn ein Anerkannter Zweck vorliegt. Das würde nach meinem Verständnis z.B. das Wandern sein.

    Wie sind eure Erfahrungen bezüglich dieser äußerst schwammigen Formulierung? Habt ihr schon mal Stress deswegen mit der Polizei gehabt?


    Grüße

    Alex

  • Ich bin bisher nicht kontrolliert worden, die persönlichen Erfahrungen fehlen also. Allerdings dürfte ein bißchen "Spazierengehen in Wald oder Feld" kein sozialadäquater Grund sein, so etwas führen zu dürfen. Waldarbeiter, Jäger oder Angler in Ausübung ihrer Tätigkeit sind da in Ordnung, aber Wandern eher nicht.

    Und er sprach: Das größte Rätsel, süßes Kind, das ist die Liebe - doch wir wollen es nicht lösen. (Heinrich Heine)

  • § 42 scheint auf den ersten Blick "handwerklich mies" da der Annerkannte Zweck nur sehr wage erklärt wird.
    Laut WaffVwV so:

    Die Absätze 2 und 3 regeln die für den Alltag erforderlichen
    Ausnahmeregelungen, um den sozial-adäquaten Gebrauch von Messern nicht
    durch das Führensverbot zu beeinträchtigen. Liegt ein berechtigtes
    Interesse am Führen dieser Gegenstände vor, ist der Bußgeldtatbestand
    nicht verwirklicht. So wird sichergestellt, dass das Mitführen
    nützlicher Gebrauchsmesser für sozial-adäquate Zwecke (z. B. Picknick,
    Bergsteigen, Gartenpflege, Rettungswesen, Brauchtumspflege, Jagd und Fischerei) auch weiterhin nicht beanstandet wird.

    Der Gesetzgeber schafft hier aber absichtlich einen großen Handlungsspielraum für Vollzugsbeamte. Bedeutet. dir passiert nix, wenn du einen ordentlichen Eindruck machst, und den entsprechenden Polizisten überzeugst, das du harmlos bist, und nicht vor hast mit deinem Messer irgentein Schei.. vorhast. sondern es aus "....Gründen "benötigst.

    Sehr erschwerend kommt hinzu, das die augenblickiche politische Lage eine veränderte Interpretation zulässt.

    Hört mich, meine Häuptlinge! Ich bin müde. Mein Herz ist krank und traurig. Vom jetzigen Stand der Sonne an will ich nie mehr kämpfen – für immer.(Chief Joseph )

  • @ Arutha Mit der derzeitigen Politischen Lage hast du absolut recht. Für mich ist dieses Gesetzt eine Beweis für die Gängelung des Bürgers durch den Staat. - aber das ist ne andere Geschichte.

    in dem § ist ja auch die Ausnahme definiert, das man so ein Messer in einem abeschlossenen Behältnis transportieren darf.

  • Das ist keine Ausnahme.
    Führen und Transportieren sind zwei völlig unterschiedliche Dinge.

    Mit einer WBK darf man seine Waffe z.B. zum Schiesstand transportieren aber nicht führen.

    Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!

  • ok, also ich meine wenn ich z.B. das Messer im Verschlossenen Rucksack dabei habe

  • Im Rucksack ist das dann eindeutig Transportieren.
    Wenn du dann auf einer Bank sitzt und dein Apfel schälst führst du das Messer, aber das sollte ja nun wirklich ein eindeutiger "sozial-adäquate Zweck" sein.

    Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!

  • Grundsätzlich ist man dem individuellem Eindruck des Kontrollierenden ausgesetzt. Die einen sind entspannt, andere sind per se Messerphob. Ich führe daher "Einhänder" nur noch dienstlich und privat nur Feststehende unter 12 cm oder "erlaubte" Klappmesser auch beim Angeln oder Campen.

    Prinzipiell werden wohl die meisten bei Kontrollen festgestellten § 42 a Messer sichergestellt/beschlagnahmt. Nur kenn ich auch keinen Fall, bei dem Pilzesammler, Angler und Co. durchsucht wurden. Meist handelt es sich um Fälle im urbanen Gebiet. Von daher lässt sich da keine auch nur ansatzweise verbindliche Aussage treffen.

    Edit/PS: Als Führen gilt, wenn man mit wenigen Handgriffen herankommt. Auch der Transport im Rucksack kann ein Führen sein wenn man schnellen Zugriff hat.

  • also besser auch da ein Schloss vor setzen, damit man auf der sicheren Seite ist.

  • Wie sind eure Erfahrungen bezüglich dieser äußerst schwammigen Formulierung? Habt ihr schon mal Stress deswegen mit der Polizei gehabt?


    Ich habe bislang auch noch keine Kontrolle gehabt, allerdings fordere ich das auch nicht heraus. Ab und zu führe ich ein kleines normales Taschenmesser. In meinem Auto liegt hinten eine Machete. Aber das ist ein Jagdauto, als solches klar gekennzeichnet und zudem ist ein Hundegitter drin, so dass ich an mein Werkzeug nicht so einfach ran kann. Sollte sich dann darüber jemand aufregen, würde ich es auch drauf ankommen lassen.

    "Spazierengehen in Wald oder Feld" kein sozialadäquater Grund sein, so etwas führen zu dürfen.


    Das ist der Knackpunkt. Ich habe das Buch Waffenrecht von Gade. Dort steht ganz klar, dass ein allgemeiner Begriff, wie Obst schälen kein allgemein anerkannter Zweck im Sinne von § 42a sein kann, weil das jederzeit und fast überall angeführt sein kann und den § 42a praktisch aushebeln würde. Das sehe ich analog zu Wandern im Wald, auch weil das keine Tätigkeit ist, wo man ein langes Messer fast zwangsläufig oder üblicherweise führen muss. Wie schon angeführt sind Tätigkeiten wie Jagen oder beispielsweise der Dönermann oder Imbiss mit Stand in der Fußgängerzone grundsätzlich ohne Messer nicht oder üblicherweise nicht auszuführen.

    Im Rucksack ist das dann eindeutig Transportieren.


    Nene, der Rucksack muss verschlossen sein. Ich erinnere mich an einem Fall, der auch zur Anzeige kam, weil ein Wanderer tatsächlich ein beanstandetes Messer zum Obstschälen dabei hatte, jedoch der Rucksack nicht verschlossen war. Leider weiß ich den Ausgang dieses Falles nicht.

    Edit/PS: Als Führen gilt, wenn man mit wenigen Handgriffen herankommt. Auch der Transport im Rucksack kann ein Führen sein wenn man schnellen Zugriff hat.


    Richtig! Denn ein verschlossenes Behältnis ist nur beispielhaft angeführt, weil das eine der Möglichkeiten ist, den schnellen Zugriff zu verhindern. Siehe auch meine Machete in loser Werkzeugtasche, jedoch im Auto als Fahrer/Beifahrer nicht erreichbar.

  • Dazu mal ein Zitat vom damaligen IM Schäuble:

    "Das von Ihnen geschilderte Führen von langen Fahrtenmessern bei Wanderungen wird durch diese Verbotsnorm nicht beeinträchtigt, da hier ein gesetzlich anerkannter Zweck im Sinne des § 42a Abs. 3 WaffG vorliegt. Ziel der Verbotsnorm ist es nicht, z.B. Angler, Bergsteiger oder Wanderer wie Sie in der Ausübung ihres Hobbys zu behindern. Vielmehr soll der Polizei ermöglicht werden, insbesondere gewaltbereiten Jugendlichen noch vor Begehung einer Straftat gefährliche Messer abzunehmen."

    Ob einem das gegen einen "kampfwütigen" Sachbearbeiter beim Ordnungsamt/der Waffenbehörde weiterhilft, weiß ich allerdings nicht.

  • Was ich noch insgesamt anmerken wollte und weil die Ausnahmen im § 42a eben nicht so ganz eindeutig gelistet sind, warte ich noch diesbezüglich auf Urteile. Wer da mal Kenntnis von bekommt, darf mich gern anschreiben.

  • Da dürfte es nur wenige geben. Die meisten bezahlen ihre Bußgeldbescheide und gehen deswegen nicht vor Gericht.

  • Wenn der H. Schäuble die Wahrheit sagen würde, währe das Gesetz anders (klarer) formuliert. Sinn der sich dauernd verschärften Waffengesetze ist es schon, die Bevölkerung zu entwaffnen. Da große Gesetze(Verbote) Wiederstand hervorrufen wüden, macht man es über die Tour. Gesetz ist schwammig, die Auslegung variabel. Jederzeit kann ein Innenminister per Dienstanweisung eine schärfere Auslegung verlangen. Der Angler, dem das Messer abgenommen wird, hat eben kein Schutz durch das Gesetz.

    Hört mich, meine Häuptlinge! Ich bin müde. Mein Herz ist krank und traurig. Vom jetzigen Stand der Sonne an will ich nie mehr kämpfen – für immer.(Chief Joseph )

  • Beim Wandern im Rucksack wird keiner was sagen, wenn du dann auf ner Bank sitzend etwas schnitzt oder auch einen Apfel schälst ist das auch OK, weil du ja einen Grund hast dieses in diesem Moment zu führen.

    Manche Dinge sollte man nicht mit wenn und aber tot diskutieren, das bringt nichts! Ansonsten kauf dir ein Messer unter 12cm, das darfst du dann auch "bedenkenlos" griffbereit führen.

    Gruß Ingo

  • also besser auch da ein Schloss vor setzen, damit man auf der sicheren Seite ist.

    So kann ich problemlos mein GLOCK-Feldmesser transportieren:

    Ist mir aber zu blöd. Ich nehme für Waldausflüge Taschenmesser (Zweihänder) und ein simples MORA/ FISKARS/ MARTTIINI mit ca. 10,5cm Klinge mit. Da brauche ich mit niemandem diskutieren.
    :P

    Fördermitglied des VDB.

  • Fundstück:

    "Führen von Messern

    Zur Eindämmung von Gewalttaten mit Messern insbesondere in den Großstädten ist das Führen (mit sich tragen) von Hieb- und Stoßwaffen sowie bestimmter Messer ab dem 01.04.2008 laut § 42 a WaffG verboten.
    Mit bestimmter Messer sind hier Messer mit feststehenden Klingen mit einer Länge über 12 Zentimetern sowie sämtliche Einhandmesser - unabhängig von deren Klingenlänge - gemeint.

    Das Verbot des Führens gilt nicht, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.

    Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere immer dann vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.
    Es geht hier um den sogenannten sozialadäquaten Gebrauch von Messern, sei es nun aus beruflichen Gründen oder auch in der Freizeit, wie dies zum Beispiel bei Wanderern, Pfadfindern, Campern, Anglern und Jägern der Fall ist. Selbst der normale Einsatz und das damit verbundene Führen bei einem Picknick ist weiterhin erlaubt.

    Dem Gesetzgeber geht es einzig und allein darum, gegenüber Risikozielgruppen gegebenenfalls eine Handhabe zum Einschreiten zu haben, wobei es selbst hier bei Ordnungswidrigkeit bleiben und auf keinen Fall ein Strafbestand gegeben sein wird."

    Manchmal hilft nur Hartholz!
    Meucci-Winner Queue

  • HAHAHA!!!
    *lol*
    Ja, das war der ursprüngliche Zweck oder vielmehr die hübsch verpackte Geschichte.
    Gab seit der Einführung des 42a einige interessante Geschichten, wo sich die Polizei freute "erfolgreich" zu sein und sogar SOLDATEN! (in Uniform/ Feldanzug) das Messer abnahm.
    :evil:

    Da werde ich mich nicht hinstellen und mit dem Oberwachtmeister Dimpfelmoser diskutieren, ob mein Ausflug einen "sozialadäquaten Zweck" darstellt.
    :new16:

    Fördermitglied des VDB.