Verkauf vom Händler ist doch noch viel mehr "Inverkehrbringen" als verkauf von privat? Meine Anfrage an das BMWI ist seit 5 Wochen unbeantwortet und nun das. Ratlosigkeit macht sich breit.....
So sehe ich das auch.
Die EU-Komission dürfte das auch so sehen: "Produkte erstmals im Hoheitsgebiet der EU für die Verwendung oder den Vertrieb verfügbar zu machen." - siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Inverkehr…irtschaftsrecht)
Das BMI sieht es aber warum auch immer abweichend davon so, dass "Inverkehrbringen" jeden Besitzwechsel beschreibt
Es wäre schön, wenn Du, falls Du überhaupt eine bekommst, die Bewertung des BMWI hier zur Verfügung stellst.
Ich bin gespannt, wie die das einschätzen.