SSW in Verbindung mit Taschenlampen zur SV

Es gibt 24 Antworten in diesem Thema, welches 8.451 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (26. Januar 2016 um 23:01) ist von Paramags.

  • Liebe COair.de Gemeinschaft,

    Ich möchte ohne große Umschweife gleich zum Thema kommen:
    (Ich habe die Suchfunktion zu diesem oder ähnlichen Themen ausreichend bemüht, jedoch nichts finden können, sollte ich etwas übersehen haben, bitte ich förmlich um Entschuldigung)

    Es ist mir bekannt, dass das anbringen von Lichtquellen, egal ob Taschenlampe, Laser oder ähnliches an Waffen jeglicher Art, in Deutschland verboten ist.
    Nun kam gestern mein Cousin zu besuch und präsentierte mir seine neueste Errungenschaft: Eine extrem leistungsstarke Taschenlampe mit sog. Strobo-Effekt. Ich muss zugeben das mich die Lichtintensität durchaus beeindruckt hat und konnte mir gut vorstellen das diese einen potenziellen Angreifer zumindest für einen Moment orientierungslos machen kann. Ausprobieren wollte ich das nun wirklich nicht, denn selbst den passive Lichtschein, empfand ich als ungemein fies für die Augen.

    Nun zur Frage: Angenommen man benutzt nun eben so eine Taschenlampe in einer Notsituation zur Selbstverteidigung, (im besten Fall nutzt man die Orientierungslosigkeit des Angreifers und sieht zu das man Land gewinnt), stellt jedoch fest, das blenden reicht nicht aus um dem Gegner einen Angriff madig zu machen und er setzt nach. Wäre es in diesem Fall gesetzlich vertretbar zusätzlich eine SSW oder Pfefferspray zur Hilfe zu nehmen?

    Ich selber besitze zwar eine SSW, die mir zu Silvester im heimischen Garten auch diebischen Spaß bereitet, zum führen kommt das für mich jedoch nicht in Frage. Allein die Kohle für den KWS wäre mir zu schade. Aber anderes Thema ich weiß. Möchte auch gar keine Grundsatzdebatte über das für und wider einer SSW zur SV anregen.

    Nun ist es so, mein Cousin führt seit ich denken kann eine SSW. Er schwört darauf und lässt sich auch nicht davon abbringen. Nun gut, wen es seinem Sicherheitsgefühl hilft, finde ich das auch in Ordnung. Auf die Kombination von TL und SSW angesprochen, gab er sich gelassen und war sich sicher, dass solange die Lampe nicht an der Waffe angebracht wäre, ginge das in Ordnung. Ich bin mir da nicht so sicher. Für mich wäre die Kombi TL & Pfefferspray aus verschiedenen Gründen auch viel interessanter, trotzdem interessiert mich die Rechtslage.

    Ich weiß, dies hier ist kein Juristenforum, doch als langjähriger Mitleser ist mir auch bewusst, das die meisten unter euch die eine SSW führen durchaus sehr genau mit der Gesetzteslage vertraut sind.

    Liebe Grüße, Tom

  • Grundsätzlich wäre es wirklich nur ein Probem wenn die Lampe fest mit der ssw verbunden wäre.
    In einer Hand ssw und der anderen Lampe kein Probem.

    LG 0815

  • Grundsätzlich wäre es wirklich nur ein Probem wenn die Lampe fest mit der ssw verbunden wäre.

    In einer Hand ssw und der anderen Lampe kein Probem.

    So isses. Problematisch wirds erst, wenn die Lampe eine Montage hat, sodass man sie an einer Waffe befestigen kann.

  • In einer echten Notwehrsituation kannst du alles Greifbare zur Verteidigung als Waffe einsetzen.
    Sogar wenn du zur Verteidigung eine Latte vom Zaun reist und da noch ein Nagel drinsteckt, bist du auf der
    sicheren Seite. Sowas dürfte den Angreifer auch mehr beeindrucken, als der Knall einer SSW.

    Ich selber bin da auch eher für Spray und Lampe.

    Was ist eigentlich der Hintergrund des Verbotes?
    Bei einer scharfen Waffe, sehe ich das halbwegs noch ein. Aber bei einer SSW?

  • Ich hab mal gebastelt und vier 1000mW Laser in einem etwa 3 cm Durchmesser Gehäuse gebündelt.

    Das ist nicht illegal - aber real wäre der Gegner sofort blind, und das für immer.

    Mir gings da nur um den Bastelspass.

  • Das Verbot von Lampen an Schusswaffen hat wenn ich mich recht entsinne was mit dem Jagdgesetz zutun, das es nicht Waidmännisch ist das Tier zu Blenden.
    Und Freiheitskämpfer, um etwas zu Montieren braucht die Waffe erstmal ne Montageschiene was wohl die wenigsten SSW haben.
    Ich erinnere mich noch an einen Beitrag wo jemand sein Red Dot an seiner SSW anbringen wollte, da trifft man bestimmt besser mit den Knallpatronen.  :D

  • Was ist eigentlich der Hintergrund des Verbotes?

    Lampen an Waffen wurden von Wilderern verwendet, um das Wild zu blenden. Das kennt man ja auch aus dem Straßenverkehr, wenn zum Beispiel ein Reh angeleuchtet wird bleibt es stehen und guckt ins Licht. Das schafft natürlich einen riesgen Vorteil für den Wilderer.
    Zudem hat ein Schütze mit montierter Zielbeleuchtung einen Vorteil gegenüber einem ohne Lampe. Die Lampen können also auch aus Terrortechnischen Gründen verboten worden sein.

    Bei einer scharfen Waffe, sehe ich das halbwegs noch ein. Aber bei einer SSW?

    Ganz einfach: allein schon der Besitz ist Verboten. Deswegen gibt es ja auch im Softairbereich nur unbrauchbar gemachte Lampen (sog. Taclights), da die echten verboten sind.

  • ...Gibt es denn Taschenlampen mit Montage fertig zu kaufen für SSW´s/Scharfe Waffen und wenn ja, wo!? Und kann ich sie mir einfach kaufen oder muss man da wieder eine WBK etc. besitzen? Man sollte nicht immer so viel geben was dieser "Weltfremde-Staat" als Legal oder Illegal einstuft...

    Nein, in Deutschland gibt es keine Taschenlampen mit Montage an Waffen zu kaufen, diese sind verboten. Damit erübrigen sich alle weiteren Fragen und Antworten. Interessant auch, dass Du als Legalwaffenbesitzer es mit dem Gesetz vorgeblich nicht so genau nimmst.

  • Zu den Dingen, die man nicht an Waffen bauen darf gehören übrigens auch Laserpointer, Nachtsichtgeräte und Restlichtverstärker.

    Lustigerweise ist es aber erlaubt, ein Bajonett dranzubauen :rolleyes:

  • Also, kennst du ein Shop wo man so etwas bestellen kann o.ä? Illegal hin oder her, sagen wir mal ich bin ein interessierter Taschenlampen-Sammler und würde mich gerne darüber informieren welche speziellen Taschenlampen ein bestimmter Shop verkauft wo die Taschenlampen dann natürlich rein zufällig an Schusswaffen montiert werden können was mich natürlich in keinster weise interessiert, da ich ja ein *Taschenlampen-Sammler* bin. ;^)

    Tips zu illegalem Gedönse sind hier nicht erwünscht. :!:

  • Schultz
    Also meine P99 hat z.b so eine Schiene, wie auch meine P30.  ^^
    Also, kennst du ein Shop wo man so etwas bestellen kann o.ä? Illegal hin oder her, sagen wir mal ich bin ein interessierter Taschenlampen-Sammler und würde mich gerne darüber informieren welche speziellen Taschenlampen ein bestimmter Shop verkauft wo die Taschenlampen dann natürlich rein zufällig an Schusswaffen montiert werden können was mich natürlich in keinster weise interessiert, da ich ja ein *Taschenlampen-Sammler* bin.  ;^) 

    Hi!

    Benutz doch mal Google o.ä und versuche doch bitte nicht andere User in Deine "ach-so-nicht-illegalen" Ideen mit reinzuziehen!

    So langsam sollte man hier im Forum mal eine SSW freie Woche einführen! :D

    Grüße

    Thorsten

  • Vielen dank, du hast es nun auch auf meine /Ig List geschafft. Glückwunsch! :thumbsup: Reihe dich ein zu den anderen Personen. :rolleyes:
    Meine Frage hast du nicht beantwortet sondern lediglich dein irrelevanten Senf geäußert. Beantworte die Frage (Darum sind wir hier ja im Forum) oder verkneif dir einfach dein Post. *ganz lieb guck* ;^)

    Er hat deine Frage beantwortet. Reichlich peinlich, hier nach illegalen Sachen zu fragen und sich aufzuregen, wenn jemand auf die Gesetzeslage hinweist. Ich hoffe, ich komme jetzt auch auf deine "/lg List", was immer das sein mag.