Darf man im eigenen Wald eine FT - Strecke aufbauen

Es gibt 59 Antworten in diesem Thema, welches 7.338 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (28. Dezember 2015 um 13:37) ist von Floppyk.

  • Moin, Moin,

    bevor ich mit meiner Frage beginne, möchte ich mich erstmal vorstellen.
    ich heiße Ewald, bin 55 Jahre jung und komme aus der Nordheide.
    Nachdem ich, einige Jahre in unserem Schützenverein meinen Schießsport ausgelebt habe
    bin ich, auf der Suche nach einer neuen Herausforderung, auf das Field Target gestoßen.
    Diese neue, aufstrebende, Sportart interessiert mich sehr. Somit landete ich zwangsläufig in diesem
    informativen Forum. Meine Hoffnung ist es, mit Gleichgesinnten Erfahrungen auszutauschen
    und mein Wissen über das Field Target zu erweitern.

    Frage:
    Gibt es gesetzliche Bestimmungen, die erläutern, ob und wie in einem Privatwald, eine Field-Target-Strecke errichtet werden darf ??

    Freue mich auf Eure Antworten

    brandver35

  • Jepp, vielen Dank,

    das Problem ist, es sind 9 Ha und in den Sommer und Herbstmonaten, sind des öfteren Personen im Wald um zB. Pilze zu sammeln.
    Müssen event Warnschilder oder Rort/Weißes Sperrband den Bereich kennzeichnen??

  • Wenn der Wald umfriedet ist, wie kommen dann Pilzsammler da rein?

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Hmm, nach dem Gesetz, dürfen Wälder, die als Waldgrundstück eingetragen sind nicht eingezäunt werden.


    So ist es. Sie sind automatisch einem Jagdrevier zugehörig. Da dürfen nicht so einfach Umfriedungen gemacht werden. Das muss man mit der unteren Jagdbehörde besprechen, wie man das als befriedetes Gebiet bekommt, wo dann die Jagd ruht. Allerdings wird dem Jagdpächter das nicht gefallen und eine neue Berechnung der bejagbaren Fläche zu verminderter Pacht verlangen. Evtl. bzw. wahrscheinlich wird das auch die anderen beteiligten Jagdgenossen - das sind die Grundstückseigentümer innerhalb eines Jagdbezirkes - interessieren (müssen).

    Ein Schießen außerhalb des eigenen oder zugestimmten umfriedeten Grundstücks bedarf einer Schießgenehmigung bzw. innerhalb eines Jagdrevieres eines Jagdscheines des Jagdausübungsberechtigen. Ist z.B. Wildgatter angelegt worden, so braucht auch der Jäger eine Schießgenehmigung für diesen befriedeten Bezirk.
    Eine Schießgenehmigung nur so zum Spaß außerhalb eines Schießstandes wird es nicht geben.

  • Hallo

    Zitat

    Hmm, nach dem Gesetz, dürfen Wälder, die als Waldgrundstück eingetragen sind nicht eingezäunt werden

    Gibt es da nicht den Zusatz "Dauerhaft"
    Ich kenne Softairvereine die haben das Problem gelöst, mit Drahtseilen an denen Netze auf und zu gezogen werden.
    auch eine kurzfristige Absperrung mit Fatterband ist meines Wissens legal.Muss halt gesichert sein, das Kugeln das Grundstück nicht verlassen können.
    Ansonsten auf Grundstücke ausweichen die schon umzäunt sind, alte Kiesgruben z.b.
    Wenn die 0,5 J (20m sind da auch drin) reicht. und dir vielleicht AIPSC zusagt, bist du durch das Waffenrecht nur bedingt in berührung
    Die Teile gelten als Spielzeug und werden vom Waffenrecht nur durch als Anscheinwaffen erfasst.
    Wenn diese aber dann nicht mal aussehen wie echte Waffen, dürftest du mit keinem Gesetz in Konflikt kommen.
    oder liege ich falsch?

    Hört mich, meine Häuptlinge! Ich bin müde. Mein Herz ist krank und traurig. Vom jetzigen Stand der Sonne an will ich nie mehr kämpfen – für immer.(Chief Joseph )

  • Vorsicht, u.U. ist man wegen Führen einer Schusswaffe dran, was eingeschränkt auch für Anscheinwaffen gilt.
    Es reicht nicht, einfach ein vorübergehend nicht genutztes Grundstück einfach temporär abzusperren.

  • Zitat

    Vorsicht, u.U. ist man wegen Führen einer Schusswaffe dran, was eingeschränkt auch für Anscheinwaffen gilt.

    Es reicht nicht, einfach ein vorübergehend nicht genutztes Grundstück einfach temporär abzusperren.

    jetzt klär mich mal auf Floppk. Wenn ich ein Grundstück temporär absperre, sicherstelle, das Kugeln das Grundstück nicht verlassen können, Warum darf ich dann nicht schießen?
    Und warum darf ich mit einer o.5er Pulse Rifle
    nicht einfach so in der Gegend rumballern?
    Bin ja lern fähig, weiß aber jetzt nicht, mit welchem Gesetz ich in Konflikt kommen würde.
    Ach das Waffengesetz ist so kompliziert.

    Hört mich, meine Häuptlinge! Ich bin müde. Mein Herz ist krank und traurig. Vom jetzigen Stand der Sonne an will ich nie mehr kämpfen – für immer.(Chief Joseph )

  • Es muss ja das eigene Grundstück sein und nicht einfach eine Kiesgrube (oder Waldstück), die/das momentan nicht genutzt wird. Für fremde Grundstücke benötigt man die schriftliche Zustimmung.
    Auch die Softair unter 0,5 J ist eine Anscheinwaffe, die nach § 42a nicht geführt werden darf.

  • Hallo liebe Mitstreiter,

    habe mich mittlerweile bis zum Bundessportleiter Field Target Herrn Blüm durchtelefoniert.
    Muss noch 1-2 Telefonate führen und werde dann, hoffentlich, eine positive Antwort erhalten, die uns dann alle weiter bringt.
    Vereinstechnisch ist es kein Problem den Wald sportlich zu nutzen, aber privat sind noch Fragen zu klären.
    Da es mein Wald ist und dieser nicht jagdlich verpachtet wurde, könnte eine Lösung in Sicht sein.
    Natürlich informiere ich Euch umgehend.

  • Da es mein Wald ist und dieser nicht jagdlich verpachtet wurde,


    Wie geht das?
    Bislang dachte ich, alle Wald, Wiesen und Felder gehören automatisch und zwangsläufig zu einem Jagdbezirk, sofern diese nicht innerhalb einer Wohnsiedlung sind. Nur die darin enthalten Flächen zum Wohnen und ähnliches mit Umfriedung, sind befriedete Bezirke. Die sind dann zwar nicht aus dem Jagdrecht, aber dort ruht die Jagd.

    Ich habe zur Zeit auch einen Begehungsschein für ein Revier, wozu ein Schlosspark gehört. Dort ruht die Jagd, aber er gehört zum Revier, wo wir auf Antrag auch jagen dürfen. Mit Ausnahme des Bauerngehöft dürfen wir auf allen Kuhweiden und Wegen jagen. Logischerweise sind die Kuhweiden eingezäunt, aber das hindert uns nicht an das Betreten und der eigentlichen Jagd.

  • Fragt doch mal den Äääm kurt de kill alias Pfalzlinks bei youtube.
    der hat wohl offiziell aus seinem Chickenriver ein Schießstand gemacht, vielleicht kann der einem ja weiter helfen bzw. weis er vielleicht wo du sowas beantwortet bekommst.


    LG Johannes

  • Wie geht das?


    Nachdem der EGMR geurteilt hat daß der Eigentümer die Jagd auf seinem
    Grundstück nicht zulassen muss kann ist am 6.12.2013 ist das Gesetz
    zur Änderung jagdrechtlicher Vorschriften in Kraft getreten.
    Grundstückseigentümer können bei der zuständigen unteren Jagdbehörde
    im Antragsverfahren die Jagd auf Ihren Flächen befrieden.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Ja, das kenne ich. Aber das sind wohl Ausnahmefälle.

    Einen Schießstand mit Nutzung Anderer wirfst zusätzliche Probleme auf. Die Ausnahme nach § 12 WaffG zum Schießen auf eigenem umfriedetem Grund gilt nur für privates Schießen ohne mehr oder weniger umfangreichen Auf- bzw. Umbauten zum Schießstand.

  • Ja, das kenne ich. Aber das sind wohl Ausnahmefälle.


    Das ist bewusst kompliziert und teuer gemacht worden
    weil es im Grunde eine unliebsame Entscheidung war.
    Nur wenige Grundbesitzer machen davon Gebrauch.

    Einen Schießstand mit Nutzung Anderer wirfst zusätzliche Probleme auf.


    Ein Schießstand bedarf der Genehmigung, setzt aber auch
    feste Aufbauten voraus. Ein temporär eingerichtetes Feld
    wird da noch keine Probleme machen.
    Sollte das aber jedes Wochenende stattfinden wird man
    nicht mehr mit temporär argumentieren können.
    Andere dürfen mit Erlaubnis des Eigentümers auch dort
    schießen. Sobald man allerdings irgendwelche Kosten
    umlegt ist man sehr schnell im Bereich des gewerblichen
    Handelns - dann wird es richtig schwierig.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Hallo Ewald..

    Meine Hoffnung ist es, mit Gleichgesinnten Erfahrungen auszutauschen
    und mein Wissen über das Field Target zu erweitern.

    dann solltest du dich evtl. mal mit dem User BigDaddy in Verbindung setzen (am besten per PN):
    https://www.co2air.de/wbb3/index.php?page=User&userID=149748
    Die haben gerade was neues aufgebaut in einem Waldstück das zum Schießstand Krelinger Heide gehört.
    (Krelingen ist ja nicht so weit von der Nordheide weg)

    Gruß TM

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

  • [ot]Es ist doch zum Kotzen. Da darf man nichtmal das eigene Grundstück mal so eben einfrieden. Generell... Ich habe jetzt erst wieder mit jmd. gesprochen, der seit Jahren in der Waffenszene sowohl als Besitzer, Vereinsangehöriger als auch als Händler aktiv ist. Der meint um uns herum in den Ländern lacht man sich den Ars.. ab über unsere Gesetze. Aber das nur am Rande.[/ot]

    Um sicherzustellen, daß kein Geschoss das Gelände verlässt wirst Du Barrieren benötigen. Entweder Natürliche, oder temporär künstliche. 9 Hektar sind im Optimalfall 300x300m. Der Gefahrenbereich von Luftdruckwaffen bis 7,5J ist i.d.R etwas höher. Aber eine aufgehängte doppelte Wolldecke verhindert schon ein Durchkommen des Diabolos.


    Auf jeden Fall wünsche ich dem TE ein erfolgreiches Ende der ganzen Sache.

    MfG.