Problem mit Waffen ohne F-Stempel (vor 1970/ aus DDR-Zeit)

Es gibt 144 Antworten in diesem Thema, welches 10.162 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (6. September 2015 um 06:20) ist von Helmut - ein Bär.

  • So ein Schwachsinn. Jetzt müsste man halt noch genau wissen, ob die Einfuhr der Waffe heute noch tatbestandsrechtlich relevant ist. Aber der Mist wegen Waffenschein und so, ist natürlich Quatsch.

    Ich glaube, bei so manchen Ämtern da drüben sitzen einfach die falschen Leute. ;(


    LG Andreas :^) 

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Ich glaube, das ist keine Frage zwischen Ost und West.
    Solche "Experten" gibt es leider überall! ;(

    Meinem Vater haben die Kontrollettis (in Bremen) ihm auch eine HW70 abgeschwatzt.
    Dabei bin ich mir ziemlich sicher, dass sie einen F-Stempel besaß - andernfalls mit < 7,5J vollommen gesetzeskonform!
    :cursing:

    "Egal, bevor ich da Ärger bekomme- ich brauch die ja sowieso nicht mehr!"
    Ob man auch so handeln würde, wenn es sich dabei um ein altes Auto handeln würde?
    "Ach der 600er Pullmann der bei mir in der Garage steht? Nee, den fahr ich sowieso nicht mehr. Können sie gerne mitnehmen und verschrotten!"

    ?(

    Fördermitglied des VDB.

  • Ne sorry, ginge bei mir gar nicht. Wenn ich einen Gegenstand legal besitze, dann lasse ich das notfalls auch bis zum Gericht laufen. Natürlich wird man den Sachverhalt erklären und versuchen es nicht so weit kommen zu lassen, aber wenn sich die Pfeifen dann blamieren wollen… bitte sehr. Da leiste ich mir dann den Luxus einfach stur zu bleiben. :fluch: :rot:

    LG Andreas :^) 

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Das Problem bei der Rentnerin ist wohl dass die Pistole 1. nicht aus der DDR ist und 2. auch nicht vor 1970 gebaut worden ist. Im Einigungsvertrag ist nur das Gebiet der neuen Bundesländer genannt und die Pistole wurde zur Wendezeit gekauft und müsste ein extremer Ladenhüter gewesen sein wenn sie vor 1970 gebaut worden sein soll.

  • Einfach nur Lächerlich und ich hoffe das sie die Kraft findet und dagegen vorgeht.

    Ja mehr Worte fallen mir dazu nicht ein.
    leider fehlen uns hier ja auch die Einzelheiten an Informationen um es genauer zu beurteilen.
    Unsere Medien haben das Recherchieren komplett verlernt um genaue Artikel schreiben zu können.
    Die Bild sowieso.
    Wen sie es den überhaupt je Konnte?

  • Zitat

    Und obwohl der Hausarzt der Rentnerin „Angststörungen“ und „Panikattacken“ bescheinigte, auf ihre gesundheitlichen Zustand hinwies, besteht die zuständige Richterin auf dem Erscheinen von Uta B.

    Wenn es sich bei der Frau um meine Großmutter handeln würde, dann (und das ist mein voller Ernst) würde diese Richterin den Tag verfluchen, an dem sie geboren wurde. X(

  • Typisch BILD


    Zitat:


    „WELCHE WAFFEN BRAUCHEN EINE GENEHMIGUNG?

    Waffen müssen laut Waffengesetz gekennzeichnet sein.

    So benötigen Gas- und Schreckschusspistolen das „PTB“-Zeichen (Physikalisch-Technische Bundesanstalt).

    Diese Waffen dürfen mit kleinem Waffenschein geführt werden.

    Druckluftwaffen (Geschossenergie bis 7,5 Joule) sind durch das „F“ erkennbar, brauchen Waffenschein. Mindestalter des Besitzers: 18 Jahre.

    Zitat ENDE

    So langsam wollen die die Menschen hier komplett für dumm verkaufen. Wenn ich diesen letzten Satz lese geht mir der Hut mit samt Toupet hoch, danach besitzen wir alle illegale Waffen, toll.

    Ryzen 5 3600 / ARO M14 / LC-Power RGB 32GB @3800 MHz OC / MSI B 550 UNIFY - X / MSI RX480 Gaming X 8G

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  • Das Problem bei der Rentnerin ist wohl dass die Pistole 1. nicht aus der DDR ist und 2. auch nicht vor 1970 gebaut worden ist.


    Das stimmt zwar, allerdings halte ich es für wenig wahrscheinlich, dass ein Waffenhändler eine erlaubnispflichtige Waffe "schwarz" abgibt. Damit kommt er ja selbst in Teufels Küche.

  • Wenn es sich bei der Frau um meine Großmutter handeln würde, dann (und das ist mein voller Ernst) würde diese Richterin den Tag verfluchen, an dem sie geboren wurde.


    Wenn die Richterin nicht völlig verblödet ist, würde sie eher den Tag verfluchen an dem du geboren wurdest :D

    Tja, da hat wohl die Justitia wieder die Möglichkeit erwittert, sich auf den Rücken von Waffenbesitzern zu profilieren. Ist auch super wichtig, wenn man bedenkt, wie viele Leute jedes Jahr mit Druckluftpusten erschossen werden...

    Friendly fire - isn't

  • So langsam wollen die die Menschen hier komplett für dumm verkaufen. Wenn ich diesen letzten Satz lese geht mir der Hut mit samt Toupet hoch, danach besitzen wir alle illegale Waffen, toll.


    Bei dem Zitat geht es denk ich mal um das Führen. Bißchen blöd geschrieben.


    Das stimmt zwar, allerdings halte ich es für wenig wahrscheinlich, dass ein Waffenhändler eine erlaubnispflichtige Waffe "schwarz" abgibt. Damit kommt er ja selbst in Teufels Küche.


    Na wenn das Teil erworben wurde als die DDR noch bestand, war das noch keine erlaubnispflichtige Waffe, wenn mich nicht alles täuscht.

  • Da kann die Richterin lange darauf bestehen, wenn die alte Dame sich Prozessunfähigkeit von einem Arzt bescheinigen lässt. Ein einfaches Attest in dem steht, dass sie nicht prozessfähig ist. Dann kann die Richterin einen Kopfstand machen und mit dem A***** Fliegen fangen, dann ist die Verhandlung rum, bevor sie begonnen hat. Und: Muss zwingend ausgesetzt werden. Abwesenheitsurteil in dem Fall nicht möglich.

    LG Andreas :^) 

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Das Problem bei der Rentnerin ist wohl dass die Pistole 1. nicht aus der DDR ist und 2. auch nicht vor 1970 gebaut worden ist. Im Einigungsvertrag ist nur das Gebiet der neuen Bundesländer genannt und die Pistole wurde zur Wendezeit gekauft und müsste ein extremer Ladenhüter gewesen sein wenn sie vor 1970 gebaut worden sein soll.


    Sie muss nicht aus der DDR sein, es reicht wenn sie in der DDR im Handel war...und zwar vor 1991. Das ist in dem Fall das entscheidende Jahr nach dem WaffG. Dann ist kein :F: erforderlich. Das mit 1970 gilt nur für Westdeutschland, also für die damalige BRD.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-


  • Wenn die Richterin nicht völlig verblödet ist, würde sie eher den Tag verfluchen an dem du geboren wurdest :D

    Ich bin gewohnt solche Angelegenheiten legal zu handhaben.
    Aber diese Richterin würde mit Attesten und Schmerzensgeldforderungen "überschüttet" werden, daß sie keine Nacht mehr ruhig schlafen könnte.
    Und die wirklichen Verbrecher faßt die wahrscheinlich mit Glacehandschuhe an.
    Ist doch unmöglich sowas. :evil:

    Einmal editiert, zuletzt von ceska (23. August 2015 um 23:58)

  • Ceska, ich bin da absolut mit dir einverstanden. Diese Redewendung, dass irgendwelche Leute ihre eigene Geburt verfluchen sollen finde ich allerdings trotzdem ulkig^^

    Friendly fire - isn't

  • Es ist doch ganz klar:


    Die gehen vom Verstoß aus und beziehen sich dabei auf 1.1, die Waffe ist aber nicht frei nach Abschnitt 1.1 sondern nach 1.2. Und 1.1 gilt nur für aktuell hier in den Handel kommende Waffen, sprich Neuwaffen oder Waffen auf die 1.2 nicht zutrifft, die müssen eben die Auflagen nach 1.1 erfüllen.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
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  • Na wenn das Teil erworben wurde als die DDR noch bestand, war das noch keine erlaubnispflichtige Waffe, wenn mich nicht alles täuscht.

    Zitat

    Die Vorgeschichte: In den letzten Tagen der DDR kaufte Rudolf B. († 1995) im örtlichen Waffenladen eine Luftdruckpistole. Tschechisches Fabrikat, Kaliber 4,5 Millimeter. Die Waffe landete im Keller.


    Richtig. Demnach wurde die Waffe im Jahr 1989 oder kurz davor gekauft (offizieller Mauerfall Nov. 1989) und zwar noch zu DDR Zeiten. Damit dürfte die Waffe mit Sicherheit kein "F" tragen. Sie ist auch nicht in der ehem. DDR hergestellt worden. Somit wäre sie heute wohl tatsächlich formal eine erlaubnispflichtige Waffe. Die Frage ist, wann hätte diese Waffe angemeldet werden müssen, als die DDR in bundesdeutsches Recht überging und das WaffG gültig wurde. Altbesitz ist zwar meldepflichtig, darf aber m.W. behalten werden. Das ist vermutlich versäumt worden, weil keiner dem Besitzer diesem Umstand für eine schnöde Lupi mitgeteilt hatte. Eigentlich braucht die Dame nur sagen, ich wusste von der Existenz der Waffe nichts und die ist erst zur Hausdurchsuchung aufgetaucht. Denn die Witwe kann für die (vermeidlichen) illegalen Taten - oder sagen wir besser - Versäumnisse ihres verstorbenen Gatten nichts. Ich hoffe, das wird man ihr vor einer offiziellen Aussage raten.

  • Es ist doch ganz klar:


    Die gehen vom Verstoß aus und beziehen sich dabei auf 1.1, die Waffe ist aber nicht frei nach Abschnitt 1.1 sondern nach 1.2. Und 1.1 gilt nur für aktuell hier in den Handel kommende Waffen, sprich Neuwaffen oder Waffen auf die 1.2 nicht zutrifft, die müssen eben die Auflagen nach 1.1 erfüllen.

    Jetzt die frage: Muss sie Beweisen das ihr Mann die damals vor dem 2.4.1991 in der DDR gekauft hat oder reicht da ihre aussage das es so war?
    Denke mal das sie den Kassenbon der alles Klären würde nicht mehr hat.

  • Sie muss nicht aus der DDR sein, es reicht wenn sie in der DDR im Handel war...und zwar vor 1991. Das ist in dem Fall das entscheidende Jahr nach dem WaffG. Dann ist kein :F: erforderlich. Das mit 1970 gilt nur für Westdeutschland, also für die damalige BRD.


    Das sehe ich nicht so. Du hast den § ja schon zitiert und da steht eindeutig eine und-Verknüpfung:
    "oder in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet vor dem 2. April 1991 hergestellt und entsprechend den zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen in den Handel gebracht worden sind;"
    Damit ist diese Ausnahme wohl speziell für die unzähligen Haenel Druckluftwaffen gemacht worden.
    Wie gesagt, bereits im Besitz befindliche Altwaffen finden eine andere Ausnahme im Rahmen einer Amnestie, aber die ist i.d.R. befristet.

  • Jetzt die frage: Muss sie Beweisen das ihr Mann die damals vor dem 2.4.1991 in der DDR gekauft hat oder reicht da ihre aussage das es so war?
    Denke mal das sie den Kassenbon der alles Klären würde nicht mehr hat.


    Nene, zwar gilt der Grundsatz, dass man jemanden die Schuld beweisen muss und nicht der Beschuldigte seine Unschuld, aber bei Waffenerbe muss der Erbe von der Existenz von Waffen des Erblassers wissen. Findet sich z.B. beim Abrisshaus später eine versteckte Waffe, muss das die Witwe nicht mehr interessieren. Er sei denn, man kann ihr nachweisen, sie wusste von der Existenz der Waffe. Dann hätte sie diese melden müssen und ggf. eine Erben-WBK beantragen müssen.
    Aber ich gehe davon aus, dass ein Gutachter zum Schluss kommen wird, die Waffe < 7,5 J hat und wäre nach jetzigem Recht erlaubnisfrei und damit fehlt nur der formale F-Stempel auf der Waffe. Mit Hinblick auf die anderen Umstände dürfte der Fall nach § 153 StPO wegen geringer Schuld eingestellt werden. Das kann schon der Staatsanwalt machen und damit muss es nicht zum Prozess kommen.