Egun Auktion vorzeitig löschen? Ist dies nicht möglich?

Es gibt 18 Antworten in diesem Thema, welches 6.383 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (22. Dezember 2014 um 17:50) ist von germi.

  • Hallo zusammen, mir ist bei einer Egun Auktion (Powerauktion mit mehreren Artikeln) ein Fehler unterlaufen.

    Ist es richtig, dass man weder selber die Auktion beenden kann, noch die Beschreibung ergänzen? Der entsprechende Button zum Beschreibung ergänzen steht zur Verfügung, klicke ich diesen, kommt die Fehlermeldung, dass schon Gebote abgegeben wurden, und eine Änderung nicht mehr möglich ist.

    Übersehe ich hier was, oder kann die Auktion wirklich nicht mehr ändern/beenden?!? Kann doch nicht sein wenn ich merke das etwas nicht stimmt, dass ich hier nicht mehr "ran" kann?!?

    Browning GPDA 8 x2. Colt 1911 2. Geco 225, 1910. Glock 17 SV. Walther P 22 x2 + P22R, P22Q, P 88 x2, PK 380, PPK, PP x2, P99+SV. HW 88 Super Airw. x2. Erma EGP 55. Röhm Little Joe, RG 3, 8, 9, 56, 69, 89 + RG 96. Mauser HSC 84, HSC 90 , K 50 + Magnum. Perfecta FBI 8000, IWG Government Sportclub IPSC. Reck Miami 92, Commander, G5 "light", Baby. ME Mini Para, Falcon. SM 110 x 2, SM 110a. Valtro 85, 98. Zoraki 906, 914, 917, 918. Umarex Python, Sherlock Holmes .22. Berloque + diverse weitere.

  • Nein, Du hast nichts übersehen. Wenn der Artikel schon beboten ist, kannst Du die Auktion nicht mehr im Portal löschen. Dann kannst Du höchstens eGun per Email anschreiben und drauf hoffen, das sie die Auktion für Dich beenden. In diesem Stadium kannst Du nur noch die Beschreibung zusätzlich ergänzen.

  • Hallo Derringer.

    Habe es fast befürchtet. Das "Schlimme" ist ja: Ergänzen geht auch nicht, da Mehrfachauktion! Habe Egun jetzt angeschrieben, hoffe die reagieren schnell. Telefonisch habe ich da niemanden erreicht bekommen gerade.

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  • Das ist so nicht korrekt! Ich selber habe schonmal per Email eine Auktion beenden lassen, eGun hat da recht schnell reagiert. Allerdings ist die Einstellgebühr dann weg, denn die Leistung des Einstellens wurde ja von eGun erbracht. Und ein Beenden der Auktion steht auch nicht im Profil, sondern nur dann, wenn man selbst auf etwas bietet und dann sein Gebot zurückzieht, also zwei ganz verschiedene Paar Schuhe. Letzteres kann man genau 10x machen, dann ist der Account automatisch inaktiv.

  • Was für ein Fehler?
    Es ist ja immer so eine sache, aber egun schätzt das immer individuell ab!

    Ich will lieber stehend sterben
    Als kniend leben
    Lieber tausend Qualen leiden
    Als einmal aufzugeben

  • Das ist so nicht korrekt! Ich selber habe schonmal per Email eine Auktion beenden lassen, eGun hat da recht schnell reagiert. Allerdings ist die Einstellgebühr dann weg, denn die Leistung des Einstellens wurde ja von eGun erbracht. Und ein Beenden der Auktion steht auch nicht im Profil, sondern nur dann, wenn man selbst auf etwas bietet und dann sein Gebot zurückzieht, also zwei ganz verschiedene Paar Schuhe. Letzteres kann man genau 10x machen, dann ist der Account automatisch inaktiv.


    Moin!

    Kleine Richtigstellung!
    Zitat eGun:
    "Mehr als zwei Gebotsrücknahmen innerhalb eines Monats führen zur Sperrung Ihres Accounts.

    Eine Gesamtzahl von mehr als 15 zurückgenommenen Geboten führen zur endgültigen Sperrung."

    Sollte man anderswo auch einführen! :D

    Viele Grüße

    Thorsten

  • Lupi Luke
    Völlig korrekt! Sorry, ich hatte mich vertan, 15x Gebot zurückziehen, dann ist der eGun-Account endgültig inaktiv (gesperrt), nicht 10x.
    Zweimal innerhalb eines Monats war mir bis dato unbekannt, ich hab's nicht nachgeschaut, wird stimmen, wenn Du's schreibst.

  • Vergiss das mit dem löschen. Egun möchte doch seine Provision haben, deswegen wird sich da wahrscheinlich gar nichts rühren.

    Das hat doch nichts damit zu tun.

    Wer eine Auktion startet muss diese auch zuende führen. Ein vorzeitiges beenden benachteiligt dich nur da derjenige mit dem Höchstgebot darauf Anspruch hat.
    Ebay handelt dabei nicht konform mit Deutschem Recht ;)

  • Jap der Stealh Runner hat Recht. Der aktuelle Hochbietende könnte dann die Artikel zu dem Preis verlangen der aktuell am höchsten war als du beendet hast. Kannst du das nicht könntest du auf Schadensersatz verklagt werden.

    Vor kurzem gab es ein ebay Urteil. Ein Auto wurde angeboten und vorzeitig beendet. Dem höchstbietenden (mit ca 100 Euro) standen ca 5000 Euro Schadensersatz zu.

  • Guten Morgen!

    Knallebum

    Je nachdem welcher Fehler sich eingeschlichen hat, wäre folgende Vorgehensweise möglich:

    1. Webmaster anschreiben und um Ergänzung des Auktionstextes / Erläuterung des Fehlers bitten.

    2. Bisher Bietende anschreiben und den Fehler ebenfalls erklären!

    Vielleicht bekommst Du dann nicht den erhofften Preis, erspart aber mit ziemlicher Sicherheit negative Bewertungen!

    Kommt aber auch drauf an, WAS da falsch ist.
    Wenn es nur Kleinkram wie z.B. falsches Baujahr o.ä. ist, wäre das natürlich nicht so gravierend wie Co2 Pistole als SSW angeboten!

    Viele Grüße

    Daumendrückender Thorsten

  • Jap der Stealh Runner hat Recht. Der aktuelle Hochbietende könnte dann die Artikel zu dem Preis verlangen der aktuell am höchsten war als du beendet hast. Kannst du das nicht könntest du auf Schadensersatz verklagt werden.
    Vor kurzem gab es ein ebay Urteil. Ein Auto wurde angeboten und vorzeitig beendet. Dem höchstbietenden (mit ca 100 Euro) standen ca 5000 Euro Schadensersatz zu.

    Wenn Du auf den BGH, Az. VIII ZR 63/13 abzielst, muß aber erwähnt werden, dass es laut diesem Urteil auch berechtigte Gründe gibt, eine Auktion vorzeitig abzubrechen, z.B., wenn ich gesetzlich dazu berechtigt bin (z.B. ein Minderjähriger bietet auf meine Waffe), wenn der Artikel zwischenzeitlich kaputt geht, ich mich beim Einstellen beim Sorfortkaufpreis geirrt habe oder ich einen Artikel einstelle, den ich aufgrund eines Irrtums eigentlich garnicht verkaufen wollte.
    Zitat:

    Ausnahme: Besondere Gründe für den vorzeitigen Abbruch
    Etwas anderes gilt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung lediglich dann, wenn der Verkäufer gesetzlich dazu berechtigt war, sein Angebot zurückzunehmen und die Gebote damit zu streichen. Sehen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Plattformbetreibers die Möglichkeit des vorzeitigen Abbruchs einer Auktion beim Vorliegen eines gesetzlichen Grundes vor, stehe das Angebot des Verkäufers, aus Sicht des Bieters unter dem Vorbehalt einer berechtigten Angebotsrücknahme. Ein solcher Vorbehalt verstoße nicht gegen den Grundsatz über die Bindungswirkung von Angeboten, sondern sei zulässig. Diese Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof (BGH) Anfang des Jahres bestätigt, ohne jedoch die Rechte der Verkäufer darüber hinaus zu stärken (Urt. v. 08.01.2014, Az. VIII ZR 63/13).
    Für einen solchen berechtigten Abbruch einer Ebay-Auktion gibt es verschiedene Gründe: Geht der angebotene Artikel etwa nach dem Einstellen ohne Verschulden des Verkäufers kaputt, kann der Verkäufer die Auktion beenden, ohne dass es zu einem Vertragsschluss mit dem Höchstbietenden kommt. Gleiches gilt, wenn sich der Verkäufer beim Einstellen seines Angebots, bei Eingabe des Startpreises oder bei der Wahl der Sofort-Kaufen-Option, geirrt oder aus Versehen einen nicht verkäuflichen Artikel eingestellt hat.
    Kein Grund für einen vorzeitigen Abbruch liegt jedoch vor, wenn der Verkäufer den eingestellten Artikel anderweitig verkauft oder verschenkt hat. Die Auktion darf auch nicht allein deshalb abgebrochen werden, weil der vom Verkäufer gewünschte Kaufpreis nicht erzielt werden kann.
    Trotz der für den Verkäufer weiter günstigen Rechtsprechung des BGH sollten Ebay-Auktionen nicht vorschnell abgebrochen werden. Um spätere Streitigkeiten zu vermeiden, kann es im Einzelfall auch sinnvoll sein, sich als Verkäufer vor dem vorzeitigen Abbruch der Auktion mit dem Höchstbietenden in Verbindung zu setzen und mit diesem gemeinsam eine einvernehmliche Lösung zu finden
    .

    Einmal editiert, zuletzt von Derringer (21. Dezember 2014 um 10:46)

  • bei Eingabe des Startpreises oder bei der Wahl der Sofort-Kaufen-Option, geirrt oder aus Versehen einen nicht verkäuflichen Artikel eingestellt hat.

    Das weiß mal nach ;)

    Dann sind 1 Euro Auktionen immer ein Irrtum.
    Durch das doppelte bestätigen bei Egun ist ein Irrtum auch auszuschließen.

    Bei den anderen von dir genannten Gründen darf er die Auktion selbstverständlich beenden. Keine Frage.
    Das schließt aber nicht aus das er Regresspflichtig ist ;)

    Zitat

    Sehen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Plattformbetreibers die Möglichkeit des vorzeitigen Abbruchs einer Auktion beim Vorliegen eines gesetzlichen Grundes vor, stehe das Angebot des Verkäufers, aus Sicht des Bieters unter dem Vorbehalt einer berechtigten Angebotsrücknahme.

    Das sieht Egun nicht vor ;)

  • ...Bei den anderen von dir genannten Gründen darf er die Auktion selbstverständlich beenden .Keine Frage...

    Die Gründe wurden von mir nicht genannt, sondern lediglich aus dem Urteil des BGH der Vollständigkeit halber zitiert, da einige hier sinngemäß schrieben: "Beenden geht nicht". Wer dann am Ende was und wie nachweisen müsste, kann hier sicherlich auch niemand abschließend sagen. Wie "Lupi Luke" schon sagte, es kommt sicherlich drauf an, was sich schlußendlich für ein Fehler eingeschlichen hat. Wir (zumindest ich) kennen die Auktion und den Fehler ja nicht.

  • Von Egun kam bis heute noch keine Antwort. Ich habe einen Freund gebeten für mich die verbleibenden Artikel "zu kaufen". Jetzt bleibe ich zwar ein ein paar Euro Provision sitzen, aber besser das, als Ärger und/oder ein zerschossenes Bewertungsprofil.

    Egun scheint glaube ich noch viel von Ebay lernen zu können. Es hätte ja schon gereicht, wenn ich wenigstens die Auktion mit einem Zusatztext hätte ergänzen können. Aber das nichtmal das geht, ist unterirdisch!

    Thx für die Rückmeldungen!

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  • Von Egun kam bis heute noch keine Antwort.


    Du bist ja nicht der Erste der so etwas schreibt.
    Scheint aber nicht die Regel zu sein, Ich habe
    bisher immer in relativ kurzer Zeit eine Antwort
    bekommen. Gerade heute wieder innerhalb von
    4 Stunden. Und immer zufriedenstellend. :thumbup:

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Ich glaube das kommt darauf an was man von Egun will.

    Will man etwas was denen nicht passt kommt ggf. keine Antwort. Hatte dort mal was wegen ner Provsion bezüglich Spaßbieter gefragt. Erste Antwort kam fix. Hab dann nochmal etwas kritisch nachgehakt, und schon kam keine Antwort mehr.

    Kundenservice hört für mich nicht da auf, wo der Kunde vielleicht unbeqem (ich rede nicht von unhöflich!) wird...

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  • Jap der Stealh Runner hat Recht. Der aktuelle Hochbietende könnte dann die Artikel zu dem Preis verlangen der aktuell am höchsten war als du beendet hast. Kannst du das nicht könntest du auf Schadensersatz verklagt werden.

    Vor kurzem gab es ein ebay Urteil. Ein Auto wurde angeboten und vorzeitig beendet. Dem höchstbietenden (mit ca 100 Euro) standen ca 5000 Euro Schadensersatz zu.


    Aber auch nur weil der Verkäufer das Auto anderweitig für mehr Geld verkauft hat als er mit der Auktion vorraussichtlich wohl bekommen hätte. Wenn der Artikel allerdings unverschuldet zuschaden kommt, oder man einem Irrtum unterliegt greift das nicht. So wurde das auch in dem Urteil erklärt. Es ging nur darum, dass der Verkäufer die Auktion abgebrochen hat weil er das Fahrzeug außerhalb von ebay verkauft hat während die Auktion noch lief.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-