Was heißt F-Ausführung ?

Es gibt 11 Antworten in diesem Thema, welches 1.876 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (13. November 2014 um 18:32) ist von Syntax.

  • Hey leute : )

    Ich bin happy hier sein zu dürfen und grüße euch alle erstmal aus der schönen Pfalz !
    Ich habe großes Interesse an einer HW 97 KT .. die Frage, die ich mir die ganze Zeit schon stelle ist: Was heißt "F-Ausführung" hier im shop
    https://www.shoot-club.de/weihrauch-luft…gewehre/a-7992/

    Kann man das Gewehr nicht mehr als 7,5J "customizen" ?
    Wenn doch, kann ich das Gewehr mit einer Exportfeder verstärken ? Wenn ja, welche ist hierbei zu empfehlen ?

    Pass gut auf euch auf. A.

  • F Ausführung bedeutet einfach, dass die Schussenergie unter 7,5 Joule beträgt damit es frei ab 18 Jahren erwerbbar ist. Mehr als 7,5 Joule bedeuten in der Regel auch eine Erlaubnispflicht, also auf Waffenbesitzkarte.
    Der Einbau von Exportfeder ist dir verboten, ebenso wie der Erwerb und Besitz eines Luftgewehres mit einer solchen Feder, wenn die Schussenegie damit gesteigert wurde. Damit macht man sich des unerlaubten Waffenbesitzes strafbar, wenn man diese Waffe nicht mit einem offiziellem Bedürfnis auf WBK bekommen kann.

  • :F: bedeutet frei ab 18, weil unter7,5J.

    Stärker als das ist seit Anfang der 70er erlaubnispflichtig.
    Der Einbau einer Exportfeder ohne die Erlaubnis für den Einbau und ohne die Erlaubnis für den Besitz ist also strafbar.

    Kurz und knapp:
    Vergiss´ den Gedanken an Exportfedern einfach, denk nicht mehr drüber nach!
    Eben weil es illegal ist.
    Und schießen darf man mit mehr als 7,5J sowieso nur auf zugelassenen Ständen, woanders ist auch wieder strafbar.


    Stefan

  • F-Version bedeutet, daß die Luftdruckwaffe max. 7.5 Joule erreicht und damit ohne gesonderte Erlaubnis in D ab 18 Jahren gekauft bzw. im Besitz sein darf. Luftdruckwaffe die mehr als 7,5 Joule Energie haben, sind in D erlaubnispflichtig, also WBK.

  • Nur noch zur Ergänzung, weils keiner meiner Vorredner erwähnt hat:
    F-Version heißt in der Regel auch, das die Waffe das F im Fünfeck als Abnahmestempel trägt.
    Ohne diesen ist eine Waffe auch mit unter 7,5 Joule, die nach den im WaffG. genannten Stichtagen in der BRD oder DDR in Verkehr gebrachtnicht worden ist erlaubnispflichtig.

    Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern von denen, die das Böse zulassen. (Albert Einstein) 
    Es gibt keine großen Entdeckungen und Fortschritte, solange es noch ein unglückliches Kind auf Erden gibt. (Albert Einstein)

  • Erst mal: Ich wusste doch, dass ich hier meine Antworten finden werde : )

    Nun zu euch: Vielen Dank für eure super schnellen Antworten ! Ich denke genau darum gehts mir: ein schönes Gewehr, bis 25m Reichweite treffinordnung, sry für diesen Neologismus.
    Die Feder und den Einbau spar ich mir dann doch lieber aufjedenfall !!!!! danke
    Nun zu meiner weiteren Frage: sagen wir die örtliche Polizei wird drauf aufmerksam gemacht, dass ich so ein Ding dabei habe, weil sie mich auf dem Weg ins Feld damit gesehn haben und ich begründe mein Piknik im Freien mit Frischkäse, frischen Brötchen und lecker Äpfel UND dem HW 97, mit 7.5J max natürlich, lediglich dadurch, dass ich sage "Hey ich wollte nur auf Dosen schießen".
    Muss ich befürchten, dass man mir die Weihrauch abnimmt ? Kurz: darf ich das Gewehr NUR im Garten / Grundstück benutzen ? Oder wird man es mir wegnehmen um damit zu Prüfen obs wirklich nur 7.5 hat ? Analog dazu würde meiin Spaßfaktor exponentiell in den Keller fallen und ich müsste doch auf mein Gewehr warten .. oder ?

    HILFE .. ka mit dem WaffGE

  • Ähem, das Schießen auf fremden oder öffentlichen Gelände ist genehmigungspflichtig. Schießen ohne Schießerlaubnis ist schon mal ne teure OWI. Zudem eine Straftat, weil du ja dann auch die Waffe unerlaubt geführt hast.
    Zur Vorsorge - das gilt auch für SSW zu Silvester. Damit darf man nicht auf öffentlichen Grund schießen. Zum Führen wird der KWS benötigt.
    Schießen nur im eigenen Garten oder auf anderen Grundstücken wo der Eigentümer zugestimmt hat. Das gilt für alle Schusswaffen.

    Und logisch kann die Waffe eingezogen werden. Das ist dann aber das geringste Problem.

  • Auf freiem gelände ist das verboten. Nur auf befriedetem besitztum das heisst Haus, Garten, ect.

    Im verdorbensten Staate sind die meisten Gesetze.

    Publius Cornelius Tacitus (um 55 - um 120 n. Chr.)

  • Auf freiem gelände ist das verboten. Nur auf befriedetem besitztum das heisst Haus, Garten, ect.

    Und selbst da kann es Stress geben denn das Geschoss darf unter keinen Umständen das Grundstück verlassen,,heist du brauchst ein befriedetes also Eingezäuntes Grundstück das 400x400m misst ;^) !

    Sieht also ein Nachbar was und ruft die 110 an und sie kommen ist zu 95% das Ding weg!

    Wirklich sicher ist es nur im Keller,auf einem Dachboden oder in einer großen Halle die man zur verfügung hat!

    Transportiert darf das Teil nur in einem verschlossenen Behältnis werden,heißt Tasche oder Koffer MIT Schloss dran!

    So jetzt hat er erstmal genug zu lesen :D

  • Nebenbei bemerkt:


    Seit ich das erste Luftgewehr in meinen Händen halten und damit schießen durfte weiß ich,
    wie viel Energie 7,5 Joule wirklich sind: Als 12 jähriger Rotzlümmel hab ich vor über dreißig Jahren
    nämlich die Regenrinne meines Elternhauses mit dem damals (für mich) neuen Diana 35 perforiert...
    Ergebnis: ne heftige Abreibung väterlicherseits, monatelange LG- Abstinenz, unfreiwillig und die anschauliche
    Erkenntnis, das auch so ein F-Teil durchaus Löcher stanzen kann.
    Exportfedern, Druckbolzen und den anderen leistungssteigernden Kram brauche ich definitiv nicht, ich
    schieße ausschließlich in meiner Wohnung. Macht, wie viele andere schöne Sachen eh den meisten Spaß
    in den eigenen vier Wänden. Nur meine Meinung...

    So long,
    Syntax