Privater Import #Waffe - Kennzeichnungspflicht - Verständnisfrage

Es gibt 13 Antworten in diesem Thema, welches 2.129 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (20. August 2022 um 14:50) ist von Delphin.

  • Liebes Forum,

    ich möchte gern eure Meinung zur Kennzeichnungspflicht von Waffen hören, deren Energie unter 7,5 Joule liegen.


    Sehe ich das richtig, dass allein nur (#2) zur Geltung kommt?

  • Das ist eigentlich ganz einfach. Wenn ein :F: auf der Waffe ist, darfst Du das Teil importieren (Beispiel: Die in den Niederlanden verkauften B88 ). Wenn nicht, muss das Ding zum Beschussamt. Dort wird festgestellt, ob 7,5J und wenn ja kommt ein :F: drauf. Ggf. muss das Importierte Teil vorher zum BüMa, der baut dann eine :F:-Feder ein. Eigentlich muss das Teil sowieso DIREKT zum BüMa, denn ohne :F: bedarf das Teil einer Erwerbserlaubnis, die Du mutmaßlich nicht besitzt...

    EDIT: Hier noch ein etwas älterer Bericht über einen erfolgreichen Eigenimport: http://www.muzzle.de/Recht/Eigenimport/eigenimport.html

    airgunsmith.tumblr.com
    "Sportverbände sind von ihrem Wesen her Verbreiter von Unsinn, von Bürokratie und profilierungsgetränkten Wichtigtuern."
    Dieter Hildebrandt, faz.net, 09.07.2012

    Einmal editiert, zuletzt von wern0r (8. Juli 2014 um 10:52)

  • Der zitierte Passus betrifft ausschließlich gewerbsmäßiges In-Verkehr-Bringen!
    Soll heißen, der gewerbsmäßige Importeur/Hersteller muss sich auf der Waffe verewigen.

    Für den Privatmann gilt was anderes:

    Zitat

    7. Erlaubnisfreies Verbringen und erlaubnisfreie Mitnahme in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes

    7.1 Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, sofern sie den Voraussetzungen der Nummer 1.1 oder 1.2 entsprechen;

    Erfüllt eine Luftdruckwaffe die Bedingung unter 1.1 nicht und ist aber unter 7,5J, dann muss sie zum Beschussamt.
    Hat sie über 7,5J, dann muss sie zum Büma, der sie auf 7,5J bringt, sich auf der Waffe verewigt und danach zum Beschussamt bringt.


    Stefan

  • Mir geht es rein nur um die Kennzeichnungspflicht (was drin stehen muss), um sonst nichts.
    Auch wenn alles andere ein Bestandteil des ganzen Prozesses ist, sonst könnte ich ja auch ein Stück Flacheisen zum Beschussamt schicken, klar 8)

    HWJunkie, das ist genau der Punkt den ich meine -gewerbsmäßig-

    In dem § 24 steht in der Überschrift nichts von gewerbsmäßig, erst in den Aufzählungen (1,3 und 5) taucht dieser auf, jedoch nicht bei Waffen unter 7,5J. (Aufzählung 2).

  • Soweit mir bekannt muß von 0,5J.-7,5J. die Leistung vom Beschussamt kontrolliert werden, dort wird dann das F vergeben, unter 0,5J. gilt soweit mir bekannt als Spielzeug, für mehr als 7,5J. brauchste eine WBK.
    Und wenn durch dein Stück Flacheisen ein Geschoss mit kalten Gasen getrieben werden kann, dann mußt du auch dieses zum Beschussamt schicken :thumbsup:
    Und bevor du was importierst brauchst du vom Amt eine Einfuhrgenehmigung, ansonsten ist der Import illegal und gilt als Waffenschmuggel.

  • Das weiß ich Ingo.M, dennoch Danke.

    Mir geht es lediglich um die Markierungen, den Inhalt derer.

    Mein Verständnis sagt mir, oder täuscht mir vorzugeben, dass Schusswaffen unter 7,5 lediglich das Typenzeichen und das F benötigen, aber eben nur für jemanden, der dies weder gewerbsmäßig noch im Sinne eines anderen Handels betreibt.

  • Das ist immer wieder so dusselige Problem aus dem WaffG.
    Eigentlich reicht das :F: und unter 7,5 Joule.
    Anderseits hat das :F: das im Ausland aufgebracht wurde hier keine Gültigkeit.
    Steht die Waffe weder in der PtB Liste und wurde auch keine Einzelabnahme gemacht kann das Probleme geben, würde ich mal behaupten.
    Ich meine auch das in den Regeln zur Einzelabnahme steht das noch kein :F: auf der Waffe sein darf.

    Auf der anderen Seite durften früher auch die Büma´s das :F: aufbringen so das es für ältere Waffen sicher noch ausnahmen gibt.

    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Wie ist das wohl, wenn eine vermeidliche Waffe klar keine Schusswaffe im Sinne des WaffG ist, sie neonfarbig optisch klar als Spielzeug zu identifizieren ist und die "Geschosse" Salzkörner sind? So was wird man kaum sinnvoll zum Beschussamt zur Prüfung senden können. Aber diese Salzkanone wird auch kein :F: tragen, wie jede andere Spielzeugsoftair auch. Ob da ein CE drauf ist, wage ich auch mal zu bezweifeln. Allerdings hat es die Bug-A-Salt schon nach Europa, genauer Holland geschafft.
    Siehe:
    http://www.bugasalt-europe.com/

  • So ist das.

    Vllt. war ich unfair hier nicht meine Intuition mit rein zu schreiben, aber Ich gehe davon aus, dass das in der Darlegung und dem Vgl. zum Gesetzestext im Einzelnen egal ist.

    Also, nehmen wir an ich habe

    - eine Verbringungserlaubnis für eine Schusswaffe die
    - unter 7,5,
    - ohne -F-,
    - ohne FA Modus ist,

    und bei einen Termin beim Beschussamt der Beamte mitteilt, dass er neben dem -F- und der Typenbezeichnung (gem Abschnitt 2) auch noch sein Ortszeichen, Kaliberangabe und vllt. noch mehr aufbringen möchte..

    Darum geht es mir.

  • Das bug-a-salt teil ist ja mal geil :D Die liefern lt. Webshop sogar nach D. Hab eben ein Video gesehen, da hat man ein normales Blatt Papier direkt vor die Mündung gehalten und es ging nichts durch. Von daher würde ich schon vermuten, dass das ganze sich unterhalb von 0,5J abspielt. "CE" muss das teil ja schon beim Import in die EU haben oder?
    Ich persönlich bestells mir nicht, da ich keine Lust auf Diskussionen mit dem Zoll habe...

    airgunsmith.tumblr.com
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    Dieter Hildebrandt, faz.net, 09.07.2012

  • Ortszeichen, Kaliberangabe und vllt. noch mehr aufbringen möchte..


    Bei einer Einzelabnahme wird das Kennzeichen des Beschussamts eingeschlagen und das Kaliber muss eh drauf stehen.

    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

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