Urteil: Paintball-Vereine sind nicht gemeinnützig.

Es gibt 9 Antworten in diesem Thema, welches 818 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (17. Mai 2014 um 02:57) ist von Maverick14.

  • Leider wurde von einem Finanzgericht rechtskräftig entschieden, dass Paintball Vereine nicht als "gemeinnützig" im Sinne der Abgabenordnung anerkannt werden.

    Das Urteil kann ausführlich hier nachvollzogen werden:
    http://www.juris.de/jportal/portal…genachricht.jsp

    Die Begründung ist meiner Auffassung nach sowohl nachvollziehbar als auch falsch. Es wird übersehen, dass gerade Paintball der Werteordnung eben nicht mehr widerspricht, sondern gerade im gehobenen Bereich gerne ausgeübt wird (Firmen).

    Wie es passt, dass heute auch millionenschwere Unternehmen noch Vereine sein dürfen (Fußball) und somit auch Völkerballvereine theoretisch (wenn es welche gibt) nicht gemeinnützig sein könnten (grenzwertig?), sowie die Tatsache dass jeder Sport stark kriegerisch geprägt ist, möge sich jeder selbst überlegen.

    PS: ich hatte bisher leider nie Gelegenheit Paintball zu spielen, aber wollte auf das Urteil hinweisen.

  • Ist das Urteil denn aus der letzten Instanz oder noch anfechtbar?
    Kann mir kaum vorstellen, das so etwas nicht auf wackeligen Beinen steht zumal der Sport ja international anerkannt ist.

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  • Anders als in der Zivilgerichtsbarkeit gibt es nur noch den Bundesfinanzhof. Aber eine Revision wurde entweder nicht zugelassen und die Beschwerde gegen die Nichtzulassung ist gescheitert oder der Kläger hat auf die Revision verzichtet. Damit ist das Urteil nicht mehr anfechtbar. Deshalb rechtskräftig.

  • Hmm,
    ich glaube schon das dass Urteil ok ist.

    Paintball ist ja ein Kommerz Sport wo der "Benutzer" ja immer etwas bezahlt für das Spielen, oder gibt es Vereine wo man nur eine Jahresgebühr bezahlt und man dann spielt?

    ist mir so nicht bekannt, nur die Paintballfelder für jedermann.


    Edit: Link angeguckt... So ein Blödsinn. Man schießt doch nicht mit Waffen auf Menschen. Das ist beim Woodland Paintball eher so, aber beim klassischem Paintball ist es ein Markierer.. Und dort sind auch Tarnklamotten verboten und Markierer die echten Waffen ähnlich sehen.

    Paintball basiert ja auf ein altes Spiel der Cowboys.. Wo Rinder markiert wurden, und irgendwann kamen die auf die Idee sich gegenseitig zu markieren. Von daher eindeutig kein Kriegsspiel sondern Sport.

    Sollte es tatsächlich sowas wie Paintball Ligen geben die gegeneinander antreten in festen Teams, so sollte das vergleichbar mit Fußball, und anderen Sportarten sein.

    Solid, fantastic, aerodynamic, safe, honest, sometimes evil. Attractive to have, bloody when you don't have her.
    When she talks, she talks about death. My Azra saves non-life imagination. We love you Azra, because you are evil.

    Einmal editiert, zuletzt von Sgt_Elias (16. Mai 2014 um 20:49)

  • Zitat

    Danach verfolge eine Körperschaft gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet sei, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern


    Das ist der Punkt wo das Urteil angreifbar ist.


  • Das ist der Punkt wo das Urteil angreifbar ist.


    Nö, ist es leider nicht mehr..., das Urteil ist bereits rechtskräftig und somit nicht mehr anfechtbar.

  • Das Steuerrecht ist ein Staat im Staate. Da gibt es tausende von eigenwilligen Regelungen, was begünstigt ist mit hunderten Ausnahmen.

    Wer sich auf den Geschmack bringen will, lese mal den Anwendungserlaß zum relevanten § 52 AO: Link
    Findest Du Widersprüche, ist Dein Gehirn ok ;) Z.B. "Nix IPSC" wollen wir hier lieber nicht vertiefen.......

    Man kann so ein Urteil schon kippen, wenn man die Klage in einem anderen Bundesland neu aufzieht und bereit ist, bis zum Bundesfinanzhof zu gehen. Kassiert man dort eine Ablehnung, was nicht unwahrscheinlich ist, ist der Drops für lange Zeit gelutscht.

    Aber: Im verlinkten Anwendungserlaß finden sich über 1000 Fundstellen für BFH-Urteile. D.h. da mußte jedesmal umgestrickt werden.
    Von irgendwas wollen Lohnsteuerhilfevereine und -berater ja nun leben. ;)

    Unterm Strich relativieren sich die Nachteile für einen nicht gemeinützigen e.V. aber ein Stück weit.

    Unter 5000 € Gewinn fallen keine Körperschafts- und Gewerbesteuer an. Diesen Gewinn kann man durch periodengerechtes Ausgabenmanagment beeinflussen.

    Von der Umsatzsteuer kann man sich entweder befreien lassen bei Einnahmen unter 17.500 € oder auch nicht, wenn man stattdessen Vorsteuer abziehen will.

    Mitgliedsbeiträge sind keine Einnahmen im steuerlichen Sinne, also auch kein Gewinn bzw. umsatzsteuerpflichtig.

    Spenden kann man annehmen, nur dem Spender keine steuerlich abzugsfähige Quittung ausstellen.

    Im kleinen Rahmen, z.B. einfach nur mit 10 Leuten für 1000 € jährlich ein umzäuntes Grundstück pachten, würde ich mir den ganzen Kram sparen. Jeder schmeißt 100 € in den Topf und fertig.

    Beim e.V. nimmt Euch der Buchhalter und Steuererklärer sonst locker nochmal denselben Betrag ab. Wenn man Anschaffungen tätigt, Gewinnerzielungsabsichten, Haftungsfragen oder nicht unerhebliche Verbindlichkeiten entstehen, kann das natürlich wieder ander aussehen.

    Alle Aussagen ohne Gewehr, aber ein Link: Klick

    Andreas

  • Nö, ist es leider nicht mehr..., das Urteil ist bereits rechtskräftig und somit nicht mehr anfechtbar.


    nix BFH Verfassungsgericht Selbstlos zu Fördern ist der Ansatz Punkt. Den laut dieser Begründung ist jeglicher gemeinnütziger nicht gemeinnützig somit muß die Begründung umformuliert werden den so ist diese Rechtwidrig. Was halt vom BVG bestättigt werden muß.

  • Naja, das ist wieder so ein "Totschlagparagraph". Es heißt selbstlos...laut Duden wäre die Definition "nicht auf den eigenen Vorteil bedacht; uneigennützig und zu Opfern bereit" Ist ein Verein wirklich selbstlos? Ist es nicht das Ziel den Sport zu fördern usw.?
    Mit dem Wort "selbstlos" kann man im Prinzip jedem Verein die Gemeinnützigkeit absprechen....

    :thumbsup: