Abgeschossende Patronen illegal?

Es gibt 52 Antworten in diesem Thema, welches 20.693 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (1. April 2014 um 17:47) ist von airmagnum91.

  • Moin,

    und zwar ich bin momentan in der Ausbildung und ich wurde heute von einem meiner vorgesetzten Kollegen zum 1.000mal angemacht, dieses mal weil ich eine abgeschossene Patrone an meinem Schlüsselbund trage. Hat er mir mit großem tam tam erklärt was das für eine Patrone es ist weil er sich angeblich so gut auskennt. Er ist ja auch so ein toller Typ ist und weiß dass das verboten ist diese am Mann zu tragen und er möchte das ich die entsorge und nicht mehr bei mir trage. Ich Hasse ihn einfach, denkt er sich er kann mir jetzt auch noch in meinem Privatleben rumpfuschen. Ich kann nicht glauben dass dieses stück Metall was ich mal in einem Club gefunden habe Illegal ist.

    Daher meine Frage, ist es verboten diese abgeschossene, Sprengstofflose Hülse immer bei mir zu Tragen? Wenn nicht, wo steht es geschrieben im Gesetz? Der Nachweis wäre wichtig :!:

    Danke im vorraus,
    MfG

    Joschka

  • Daher meine Frage, ist es verboten diese abgeschossene, Sprengstofflose Hülse immer bei mir zu Tragen?


    Nur die Hülse ohne Treibladung und ohne Geschoss drauf ist Messingschrott - also legal! Eine delaborierte Patrone oder eine leere (!!!) Hülse mit Projektil drauf (...gesteckt, gepresst, geklebt oder so...) auch. Meines Wissens darfst Du die auch am Schlüsselbund "führen" :D

    Anders wäre es sicher bei einer abgeschlagenen, jedoch nicht gezündeten Hülse. Die ist theoretisch noch "scharf" und hat noch Zünder und Treibladung! Also höööcht illegal!

    Tool.

    Nur DER Mensch zeigt wahre Größe, der weder den Wurm zertreten, noch vor dem Herrscher kriechen muß.

  • Die Hülse selbst ist so legal, legaler gehts kaum.

    Wundernder Gruß,

    Warlord

    Fliegen ist eine Kunst. Oder vielmehr ein Trick. Der Trick besteht darin sich auf den Boden zu werfen. Aber daneben.

    Einmal editiert, zuletzt von Warlord86 (26. März 2014 um 21:26)

  • Hallo Joschka,

    willst Du Dich wirklich wegen eines Stückchen Metalls mit Deinen Kollegen anlegen? Lohnt sich das überhaupt?
    Ich denke, dass es zwischen Euch beiden eigentlich gar nicht um das Teil geht. Ihr mögt Euch einfach nicht. Da wird jetzt jeder Mist aufgerechnet.

    Mach das Ding ab und Du hast Deine Ruhe.

    (Komm dem Kollegen ja nicht mit irgendwelchen Gesetzen, da ziehst Du in der Ausbildung eh den Kürzeren)

  • Verstehe ich das richtig?
    Es handelt sich um eine leere Hülse, ohne Geschoss?
    Die kannst du so oft und so viel rumtragen wie du willst, sogar mit Geschoss.
    "Munition" setzt sich laut Gesetz aus Hülse, Geschoss, Zünder und Pulver zusammen.
    Das einzige, wofür man eine Erlaubnis braucht, ist das Pulver. Zündhütchen sind ab 18, Geschosse und Hülsen generell frei erhältlich.

    Eine leere Hülse mit Geschoss nennt man auch "Dekomunition".

    Den entsprechenden § im WaffG habe ich jetzt nicht parat, kommt aber bestimmt gleich noch.


    @ Schelz: Wenn er ihn auf dem Kieker hat, findet der schon was neues, wenn die Hülse weg ist. Und sobald die Hülse weg ist, weis er, dass er das Spielchen mit ihm treiben kann ;)
    Aber hör bei sowas lieber nicht auf mich, bei solchen "Prinzipsachen" bin ich ein Sturkopp :P

  • Joschka, wie schon beschrieben, ist das voll in Ordnung und nix ilegales dabei.

    Bedenke aber Dinge die in den unterschiedlichen Berufsfeldern zu einem ungeschriebenen Gesetz werden, sind und kommen können.
    Wenn du z.B. im Einzelhandel deinen Ausbildung machst, kann das schon merkwürdig für 3. aussehen.
    Das ist nur ein Bspl. und viele Menschen, auch deine Vorgesetzten werden dir ihre Beweggründe nicht immer erklären/wollen.

    Akzeptiere es einfach, damit fährst du ruhiger ;^)

    € Der Passus "Ladung" definiert hierbei, ist in deinem Fall aber nicht zutreffend, da er nicht vorhanden ist.

    Zitat

    Anlage I WaffG, Unterabschnitt 3 Punkt 1

    Einmal editiert, zuletzt von Marksman1863 (26. März 2014 um 21:17)

  • Vielen dank diopterauge!

    Ob ich ihm das nun vorklatsche oder nicht werde ich mir nochmal überlegen.. Habt ja schon recht dass das nur noch mehr Stress macht aber irgendwann wird mein Ego zu weit strapaziert, wird mir wohl nochmal den Kopf kosten :rolleyes:

    Naja nochmal Danke für die schnelle Hilfe, klasse Forum!

    MfG

  • Das Problem ist, das sich das Waffengesetz nur mit Munition befasst - nicht mit Blechschrott.
    Folglich steht im Gesetz auch nichts über Schrott.

    Fehlt die Treibladung, so ist es keine Munition im Sinne des WaffG, und es gibt auch keinen Paragraphen dazu.

  • Schlimm wie Paranoid heute die Menschen sind....

    Als 8 Jähriger ging ich als Mexikaner zum Fasching, um die Schulter ein voller 7,62mm Platzpatronengurt... Die lagen hier ja überall hier rum von den Briten.

    Das hat niemanden gestört, heute würde man dafür 20 Jahre Guantanamo bekommen...


    Gruß, David

    Solid, fantastic, aerodynamic, safe, honest, sometimes evil. Attractive to have, bloody when you don't have her.
    When she talks, she talks about death. My Azra saves non-life imagination. We love you Azra, because you are evil.

  • Alles klar, danke für die Fixen antworten. Kann mir auch jemand sagen wo das im Gesetz Geschrieben steht?

    gemäß dem Grundsatz der allgemeinen Handlungsfreiheit Art.2 Abs 1 Grundgesetz, gilt in Deutschland "alles ist erlaubt, was nicht veboten ist" - Da du kein Vebotsgesetz für Patronenhülsen finden wirst, gelten diese damit automatisch als erlaubt. Anders gesagt: Der Gesetzgeber regelt in erster Linie was du NICHT oder nur unter bestimmten Umständen besitzen darfst, nicht was du alles besitzen darfst, das ginge wohl auch ein wenig weit ;)

  • Danke - Sogar gebohrt? :D
    Da hat sich dein Freund aber mal gut lächerlich gemacht. :thumbsup:

    P.s. Das gute Stück wurde von den Polte - Werken produziert, das Kürzel AUY steht für die Polte OHG, Werk Grüneberg, nach 1940. S* für Messinghülse. Die 44 müsste das Produktionsjahr sein, die Zahl unten die Lieferungsnummer. Ob Replik oder echt kann ich spontan nicht sagen.

    Viel Spaß mit dem Teil wünscht,

    der Warlord

    Fliegen ist eine Kunst. Oder vielmehr ein Trick. Der Trick besteht darin sich auf den Boden zu werfen. Aber daneben.

    2 Mal editiert, zuletzt von Warlord86 (26. März 2014 um 22:08)

  • Rechtlich bist du auf der sicheren Seite, aber als Azubi ist man nun mal kein Chef. Auch wenn es abgedroschen klingt: "Lehrjahre sind keine Herrenjahre".

    Mein Meister hat immer zu mir gesagt: "§1 lautet 'Der Meister hat immer Recht!'. §2 'Sollte der Meister ausnahmsweise mal unrecht haben, tritt automatisch §1 in Kraft.'"

    Während meiner Ausbildung habe ich auch diverse Typen kennengelernt, die sich immer gaaanz wichtig vorkamen. Meistens irgendwelche armen Würstchen, die zuhause nichts zu sagen haben.

    Pack das Ding weg, wenn der Typ in der Nähe ist und gut ist.

    "Eins von tausend! Ich habe schon viel davon gehört, aber das ist die erste die ich sehe." (aus Winchester '73)

  • Allex


    Lass dich nicht unterkriegen, Blödmänner und Idioten haste überall aber da musst du drüber stehen. Finde es richtig das du dich vorher hier abgesichert hast.


    Lg

    Im verdorbensten Staate sind die meisten Gesetze.

    Publius Cornelius Tacitus (um 55 - um 120 n. Chr.)

  • Hey, eine Grüneberger Hülse, die ist keine 500 Meter von unserem Schießstand produziert worden ! Davon lag hier bis vor 2 Jahren der ganze Wald voll, der Munitionsbergungsdienst hat dann wirklich LKW- weise abtransportiert. Die Bude produziert heute übrigens Getränke, allerdings wurden die meisten Hallen zum Kriegsende gesprengt, nur ein paar alte Gebäude sind noch vorhanden - und im Wald eine Reihe Bunker, die der Pulver - und Zündhütchenlagerung dienten.