Hi Tarkus, :^)
nur weil Du das Urteil angeführt hast. Da kamen unglückliche Umstände (vorausgegangene Morddrohung, gerechtfertigte Angst um das eigene Leben) und ein absoluter Kardinalfehler der Polizei zusammen. Siehe Urteil.
Man lernt es in der ersten Stunde im Polizeidienst, dass die Grundlage für ein Einschreiten die Erkennbarkeit ist. Und das SEK hat sich NICHT als Polizei zu erkennen gegeben, obwohl Zeit dafür gewesen wäre. Daraus und aus der Vorgeschichte hat sich ein folgenschweres Missverständnis ergeben.
LG Andreas :^)