Rechtslage zum Führen von Macheten

Es gibt 59 Antworten in diesem Thema, welches 12.206 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (31. Dezember 2013 um 15:38) ist von Zündnadel.

  • Hallo :)

    Ich wundere mich gerade über diesen Eintrag im Messerforum, bezüglich des Waffenrechtes zum führen von Messern&Macheten.

    (genauer gesagt diesen hier: http://www.messerforum.net/initiative/pag…-und-messer.php)

    Dort ist vermerkt: "Eine Zweckbestimmung als Waffe ist jedoch z.B. nicht bei Macheten
    gegeben. Denn eine Machete ist ein Werkzeug, das dazu verwendet wird,
    einen Weg durch Dickicht zu schlagen"

    allerdings gibt es an anderer Stelle noch die gesetzliche Defninition einer Waffen: "Waffen sind „...tragbare Gegenstände, die, ohne dazu bestimmt zu sein,
    insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise
    geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu
    beseitigen oder herabzusetzen"

    und dazu zählt eine Machete definitiv-oder irre ich mich da? ich kann dem Gedankengang, eine Machete als Werkzeug einzustufen, zwar folgen, doch frage ich mich da, wo genau im Gesetzestext ein hinweis dazu vermerkt ist.

    Und wenn dem so wäre, wäre es da denn nicht eigentlich (in der Theorie wohlgemerkt) sinnvoller, anstatt mit nem 4cm klingenlänge Einhandmesser rumzueiern und zu hoffen, dass man nicht kontrolliert wird, sich lieber eine Machete an den gürtel zu schnallen?

    Nach dem Sinn dieser Gesetzgebung (wenn ich sie denn richtig verstanden habe-was ich allerdings leicht anzweifle) frage ich schon gar nicht, da das deutsche waffenrecht sowieso nicht ganz so sinnvoll ist (ih sag nur besitzverbot für butterfly aber einhandmesser sind frei verkäuflich-wobei ich buttterfly als für den benutzer weitaus umständlicher einstufe, vor allem bei ungeübter nutzung... aber das ist ein anderes Thema)

  • Mal ehrlich - wann wird man Dir die Zopilei auf den Hals hetzen? Wenn Du ein EHM in der Tasche hast, das kein Aas sieht - oder wenn Dir ne 40 cm Machete am Gürtel baumelt? :rolleyes:

    Außerdem: hat eine Machete eine Klinge von über 12 cm Länge? Normalerweise ja - damit werden 99,9 % aller deutschen Gerichte Macheten als führverbotene Messer einstufen...

    Ich bitte darum, mir in Zukunft keine Fragen mehr zu stellen (auch nicht per PN!!!), warum ich Neu-Usern hier immer wieder die gleichen Fragen beantworte - das ist allein MEINE Entscheidung! X(
    User, die von mir eine Rechtfertigung für meine Hilfestellungen verlangen, werden AB SOFORT komplett ignoriert!!!!!

    Einmal editiert, zuletzt von Motorbiker (28. Dezember 2013 um 16:25)

  • das ist natürlich eine ganz andere sache, ist ja klar, dass die unbescholtenen bürger der Stadt alarmiert sind, wenn da jemand mit jason Vorhees gedächtnishackerl durch die einkaufspassage Tingelt,
    aber ich dachte eher an die Rechtslage... ist schon mehrfach vorgekommen, dass die blaujäckchen bei uns personenkontrollen durchgeführt haben... zum glück wussten sie aber weder, was ein Kubotan ist, noch hatte ich an diesen Tagen meine EHM dabei...

    ich dachte jetzt eher daran, wie es in der Theorie aussähe, wenn es halt zur Konfrontation mit den Streifenhörnchen kommt (an dieser Stelle sei gesagt ich mag die Polizei und die Spitznamen sind nur nett gemeint... ähäm)

    denn bei normalen 5Euro Koditaschenmessern aus schnellrostendem Schlummerstahl, die man selbst mit 2 händen kaum aufgeklappt bekommt ist es ja klar. davon darf ich so viele an meinem (gezwungenermaßen) arg langen gürtel pendeln lassen, bis die Hose rutscht, weil wegen führungsfrei. nur wie genau das jetzt mit Macheten ist, das hat mich gerade zu sehr verwirrt als das ich das jetzt unbegrübelt lassen könnte.

  • Ausserdem fällt mir gerade ein, dass ein Baseballschläger ja auch die bestimmung zum Waffesein erfüllen denn "Waffen sind „...tragbare Gegenstände, die, ohne dazu bestimmt zu sein,

    insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise

    geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu

    beseitigen oder herabzusetzen""

    und das-das kann ich aus erster hand bestätigen-trifft auf Baseballschläger ohne einwände zu, nur gelten diese ja auch als sportgerät und damit darf man dann durch das gemütliche städtchen tingeln...

    Ausserdem muss es ja nicht unbedingt eine Machete sein sondern ein Beil oder eine kurzstielige
    Axt... damit erfüllt man zwar nicht mehr das wunderbare "berühmter-Serienmörder-Waffe Klischee, aber die dinger haben auch klingen/bzw Schneiden über 12 CM

  • Ich denke auch das eine Machete einfach als feststehendes Messer zu betrachten ist.
    Und dann erkläre mal für welchen allgemein anerkannten Zweck sowas geführt werden kann.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Im Grunde ist es einfach, aber auch gleich wieder kompliziert:

    Ein Baseballschläger alleine im Kofferraum ist als Waffe einzustufen, liegt noch eine dazugehörige Sportausrüstung dabei und ein Fahrzeuginsasse ist auf dem Weg zum oder vom Sport, dann ist alles grün.

    Ein EHM kann geführt werden, wenn es zur Berufsausübung geführt wird (Abbrechmesser bei einem Handwerker, ist ja ein EHM), sonst nicht.

    Eine Axt/Machete im Fahrzeug eines Gartenbetriebes oder am Gürtel eines Gartenarbeiters bei der Ausübung seines Berufes ist ok, im Auto oder am Gürtel einer anderen Person nicht.


    Übrigens ist eine Machete natürlich ein feststehendes Messer.
    Aber bei denen ist bei 12cm Klingenlänge auch Schluss mit einfachem Führen ohne anerkannten Grund.


    Stefan

  • okay damit ich das jetzt richtig verstehe... wenn ich einen Baseballschläger alleine in mein Auto lade, dann ist es eine waffe, pck ich aber noch n paar bälle und vllt n paar basemarkierungen dabei ist es ein Sportgerät.

    un Wenn ich nur ne machete im Wägelchen habe, ist es auch ne waffe, wenn ich aber noch ne Heckenschere, Schaufeln und ne gießkanne (beispielsweise) daneben habe gilt es als Werkzeug? oder gilt des in beiden situationen als werkzeug und wird erst im garten meines Kunden zur Grünzeugpflegen ein Werkzeug? ich bin noch mehr verwirrt als vorher @.@ ?(

  • Hallo Tizzandor,

    warum machst Du Dich eigentlich so verrückt? Du hast doch nicht vor eine Machete oder einen Baseballschläger ins Auto zu legen?
    Und wenn doch, musste Du Dich fragen, warum.

    Selbst mit dem Radkreuz könnte ich jemanden die Grütze ausn Kopf hauen, das Teil liegt jeden Tag im Auto, ich führe das Radkreuz bei jeder Fahrt mit, sind noch nicht mal paar Schrauben dabei... Aber: Hab ich mir deswegen schonmal den Kopf zerbrochen, ob das Radkreuz nun ein Werkzeug ist oder eine Waffe?

    Viel wichtiger ist doch die Frage: Warum muss ich eine Machete überhaupt führen?

    Schönes Wochenende wünscht
    der Schelz

  • hallö Schelz

    ich mach' mich nicht verrückt,. ich bin schon verrückt... :D

    ganz vorneweg: das ist alles rein in der Theorie. da ich nicht mal ein auto habe, kann ich auch nix waffenähnliches da reinpacken... :D

    aber ich beschäftige mich einfach gerne mit diesem Thema, vor allem weil mir sowas so lang keine Ruhe lässt, bis es eindeutig geklärt ist.

    Natürlich muss man keine machete führen, man muss eigentlich garnichts führen, es geh mir um die mögliche gesetzeslage *hier bitte weiteren Verweis auf Theorie einfügen*

    Bei dem Radkreutz ist es ja etwas anderes, das gehört ja quasi mit zum Auto und hat auch dort seine spezielle Bestimmung zu erfüllen-sehe ich zumindest so.

    Ich fände es-wenn die Rechtslage tatsächlich so sein sollte wie in meinem letzten beitrag so fragend zusammengefasst-auch einfach nur recht "amüsant", zumal sich daraus auch einige Gesetzeslücken ergeben würden. wenn beispielsweise Nick Azi sich denkt, dass der nette jüdische Junge ein paar straßen weiter mal bekanntschaft mit seinem Baseballschläger machen sollte, dann könnte er ja-um eventuellen polizeilichen verdächtigungen zu umgehen-einfach seinen Rucksack mit ein paar bällen, tees und Bodenmarkierungen beladen, und dem Streifenhörnchen erklären er ginge zu seinem Kumpel um da ein bisschen Sport zu treiben. dann denkt der nette her Polizist natürlich, der Herr N. Azi ist ein strebsamer junger mann, der sich einfach körperlich ertüchtigen will.

  • Hi,

    Rechtslagen sind oft sehr schwer zu verstehen. Sportgeräte können, je nach Situation und/oder der Einschätzung der bearbeitenden
    Beamten ( Polizei/ Staatsanwalzschaft/ Richter) zu "gefährlichen Gegenständen" oder eben Waffen werden.

    Baseballschläger, Macheten, Billard-Queues, gar Motorradketten an sich sind harmlose und zweckmäßige Gegenstände.
    Ebenso Axtstiele, Spaten oder der ganze andere Kram aus Baumarkt, Sportgeschäft...usw.

    Die Absicht, evtl. die Gesinnung des Besitzers oder Benutzers entscheiden, ob Exekutive und/oder Judikative aktiv werden.
    Kann ich bei einer KFZ-Kontrolle erklären, warum ich einen der obigen Gegenstände im Kofferraum transportiere, sollte daraus auch
    kein Problem entstehen.
    Fällt bei der Personenkontrolle auf, dass ich wg. Körperverletzung, Drogengeschichten oder Zugehörigkeit zu einer best.Personengruppe gehöre,
    kann es schon mal eng werden.

    Im Klartext: der "Normalbürger", der zur Pflege seines Gartens Axt, Spaten, Machete etc.
    im verschlosenen Kofferraum seines Mittelklassewagens transportiert, bekommt potentiell weniger Ärger als ein im Millieu arbeitender, vorbestrafter
    grimmig dreischauender 2- Meter- Bär, der im getunten V8 Ami sitzt,
    obwohl der Zweck der Gerätschaft vllt. derselbe ist.

    Hier kommen Vorerfahrung, natürlich auch evtl. vorhandene Vorurteile der Beamten ins Spiel.

    Ich habe mich mal mit einem älteren und somit erfahrenen Polizei-Beamten unterhalten, der hatte damals für das
    Trageverbot betimmter Messerarten nur ein müdes Lächeln übrig.

    Also, ist keine Garantie, aber mit etwas Geschick und der entsprechenden Erklärung
    kann man auch seine Machete mit sich führen.

    Vielleicht packt man sie noch in eine unauffällige Tasche, dann kann sich auch niemand deswegen erschrecken.
    Generell würde ich so ein Ding ja auch nicht am Gürtel tragen, wenn ich durch die Stadt gehe.

    Syntax

  • Noch etwas,

    ich finde es ist eine Sache der Höflichkeit, Personen bestimmter Berufsgruppen
    nicht schon bei der Benennung zu diffamieren,
    Polizisten sollte man auch als solche bezeichnen.

    Syntax

  • Denn eine Machete ist ein Werkzeug, das dazu verwendet wird,
    einen Weg durch Dickicht zu schlagen

    Ziemlich charakteristisch für Deutschland...kaum ist man aus der Haustür raus, schon steht man im Urwald und muss sich den Weg zu seinem Auto erstmal freihacken... WTF :wacko: :wacko: :wacko:

    Sorry aber wozu sollte man im urbanen Alltag eine Machete führen müssen? Ich würde es noch verstehen wenn es um Camping oder ähnliche Outdooraktivitäten irgendwo ginge...da wird sicher auch keiner was sagen denn dort ist es dann wie auch eine Axt ein "Werkzeug". Oder haste schonmal jemand in der Stadt ne Axt am Gürtel führen sehen?


    Grausam diese Ferienzeit immer wieder...

  • Syntax

    wie ich bereits in einem vorangegangenen Posting angemerkt habe, ist "Streifenhörnchen in meinem Gebrauch in Keiner Weise ein diffamierender Begriff, sondern durchweg freundlich gemeint. Ich bin befreundet mit einigen Polizisten (welche mit in dieser aktuellen frage leider keine große hilfe waren, da sie sich angefangen haben zu streiiten ob oder ob nicht eine Machete dem Führungsverbot unterliegt-darum überhaupt dieser Beitrag hier)

    sollte dies missverstanden worden sein, möchte ich mich dafür natürlich selbstverständlich entschuldigen.


    DIE_HARD natürlich ist das in normalen urbanen gebieten recht unwahrscheinlich, sich aus einem gebüsch befreien zu müssen (gut bei einigen Damen kann es in bestimmten koitalen Situationen schonmal möglich sein aber das ist eine andere Geschichte)
    aber der Zweck einer Machete ist nunmal eben solcher... auch ist dein herausgesuchtes Zitat nicht aus meinem verqueren Hirn entsprungen, sonder ebenfalls von mir zitiert, von eben jener im Anfangspost verlinkten Seite

  • Hi,
    aber nach wie vor ist dei Frage offen,
    warum jemand eine Machete am Gürtel (oder sonstwo)
    mit sich führen sollte.

  • Ziemlich charakteristisch für Deutschland...kaum ist man aus der Haustür raus, schon steht man im Urwald und muss sich den Weg zu seinem Auto erstmal freihacken... WTF :wacko: :wacko: :wacko:

    Sorry aber wozu sollte man im urbanen Alltag eine Machete führen müssen? ......

    ;^) Seh ich auch so, außer - es gäbe die Machete für den Paragraphen - Dschungel. :laugh:

    Den Kopf nicht nur zum Haare schneiden nutzen

  • Naja,

    ich denke dass die Frage einfacher zu beantworten wäre,
    wenn der Zweck des Tragens bekannt wäre.
    Zu den bereits benannte Zwecken wie Camping, Garten-
    oder Fortspflege getragen, sollte es natürlich keine Probleme geben.

    Syntax

  • Versteh ganz ehrlich den Sinn dieser hier oft "rein theoretisch" gestellten Fragen nicht. Es gebietet doch schon die Logik, Gesetzgebung und Definition des Gegenstandes hin oder her, dass man in einem Land wie Deutschland (oder den meisten anderen Europäischen Staaten) nicht mit ner Machete am Gürtel im Alltag rumläuft !? In Afrika wird das sicher keinen stören. Bist du dort aber in einer Stadt, ist es sicher auch nicht "normal" und wird zu Fragen führen.

    Hierzulande wird es auch in der richtigen Umgebung wie zB. Outdoor keinen jucken ob du das am Gürtel hast.


    Da könnte man ja sicher auch "rein theoretisch" mit ner leeren LAW geschultert nen Glühwein aufm Weihnachtsmarkt trinken gehn. ...würde in Afghanistan bestimmt auch keinen weiter auf dem Wochenmarkt stören....

  • .....Zu den bereits benannte Zwecken wie Camping, Garten-
    oder Fortspflege getragen, sollte es natürlich keine Probleme geben.

    Wenn ich das Waffengesetz nicht vollkommen falsch verstehe ist die Machete eine Klinge mit festem Griff über die zugelassene Länge von 12 Zentimetern und darf folglich in der Öffentlichkeit nicht getragen werden. Und für eine Sondergenehmigung aus kulturellen, festlichen Anlässen sehe ich bei einer Machete hier in Deutschland keinen Hintergrund.

    Den Kopf nicht nur zum Haare schneiden nutzen