Wieso kann ich meinen Startbeitrag nicht mehr aktualisieren??
Wollte dort grad noch ne Stadt hinzufügen, aber der "bearbeiten" Button ist nicht da..
Kleiner Waffenschein - Dauer und Kostenübersicht
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medo -
24. August 2013 um 16:33 -
Geschlossen
Es gibt 931 Antworten in diesem Thema, welches 207.137 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (
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Ich würde sehr gerne den Thread aktuell halten, dies ist mir auf der Startseite aber nicht mehr möglich, da ich immernoch keine Beiträge mehr bearbeiten kann von mir?
Gibt es irgendeine Möglichkeit, dass ich wieder den Startbeitrag bearbeiten / aktualisieren kann?
Will nicht für jede Stadt eine neue Antwort drunter schreiben, dass wird zu unübersichtlich..Alternativ kann ich auch direkt nen neuen, aktuellen Thread machen, aber dann schweben zwei dieser Threads hier rum, das ist auch doof.
Kann mir denn kein Mod/Admin was dazu sagen, wieso ich urplötzlich keinen Beitrag mehr bearbeiten kann?
Liebe Grüße
medo :^) -
Lutherstadt Wittenberg - Sachsen Anhalt
Dauer : 8 Wochen
Kosten : 40 € -
Korrektur zum Kreis Soest:
Uns kostete der KWS letztes Jahr 55 Euro und gedauert hat es nicht ganz 3 Wochen.
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Landkreis hildesheim : 4 wochen / 50€
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LK Rotenburg Wümme: 2 - maximal 3 Wochen und 50 €
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Hansestadt Lübeck / Schleswig-Holstein
Dauer: ca. 2 Wochen
Kosten: 60 €uronen -
Rosenheim (Obb.) = 4 Monate und dann unverschämte, satte € 100,00... !!!
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Da hier ja sehr viele Leute sind die sich zu diesem Thema gut auskennen hab ich da mal ne Frage!
Komme aus Siegburg/Bonn und habe mir vor ca. 4 Wochen einen KWS-Antrag für meine Gemeinde aus dem Internet ausgedruckt, ausgefüllt und zur zuständigen Behörde geschickt!
Warte jetzt schon seit 4 Wochen auf irgendeine Reaktion!
Zur Frage: "Reicht es einen Antrag aus dem Internet ausgefüllt zur zuständigen Behörde zu schicken oder muß ich dort persönlich vorstellig werden?"
Im Internet stand es würde reichen den Antrag ausgefüllt zu zuschicken!
Kennt sich da einer im Bereich Siegburg und Umgebung aus und kann mir helfen
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Ja es reicht aus, du musst nicht vorstellig werden . Stell Dir vor bei mir hat es richtig lang gedauert.
Und zwar deswegen weil auf der Waffenbehörde geschlampt wurde . Ich habe im August beantragt und konnte ihn Anfang Dez abholen!
Mein Antrag lag fix und fertig im Büro eines SB der in Vaterschaft war und der Kollege wusste nichts von meinem Antrag.Von daher sind 4 Wochen noch im Rahmen.
Bei manchen dauerte es 2-3 Werktage und bei andern bis zu nem halben Jahr.
Kommt ganz auf den Landkreis und die Behörde an. -
Super, Wohne in NRW, dann kann ich also mit 1 Jahr rechnen!
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Haben eigentlich alle Bundesländer auch "laufende Kosten"? Hatte vor einigen Monaten eine Rechnung zur regelmäßigen Prüfung der Tauglichkeit um 20 Eur rum. Stand nur drin, dass keine Gründe gegen Zuverlässigkeit gibt.
Edit: Ach Lösung gefunden: https://www.co2air.de/wbb3/index.php…&threadID=83522 Die Aufstellung der Prüfungskosten und Abstand je Ort wäre zwar in der Übersicht schön, aber wohl schwer nachzuhalten.
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Die Überprüfung macht die Behörde wie sie will, da ist kein Muster reinzubringen.
Manchmal kanns sein, dass du nach 1 1/2 Jahren kontrolliert wirst, dann erst wieder nach 3 Jahren... oder erst nach 6 Jahren oder garnicht.. -
Hallo wollt mal fragen ob jemand weiß wo ich in Bernburg(Saale) den kws beantragen kann
Und wieviel er kostet -
Doch, das ist in §4 WaffG vorgegeben.
Die erste Überprüfung muss nach 3 Jahren erfolgen. Spätere Überprüfungen können, nicht müssen, erfolgen.
Zu beachten ist dabei, dass von waffenrechtlichen Erlaubnissen die Rede ist. Deswegen gilt das mit Ausnahme des Bedürfnisses auch für den KWS.Zitat
...
(3) Die zuständige Behörde hat die Inhaber von waffenrechtlichen Erlaubnissen in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch nach Ablauf von drei Jahren, erneut auf ihre Zuverlässigkeit und ihre persönliche Eignung zu prüfen sowie in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 5 sich das Vorliegen einer Versicherung gegen Haftpflicht nachweisen zu lassen.(4) Die zuständige Behörde hat drei Jahre nach Erteilung der ersten waffenrechtlichen Erlaubnis das Fortbestehen des Bedürfnisses zu prüfen. Dies kann im Rahmen der Prüfung nach Absatz 3 erfolgen. Die zuständige Behörde kann auch nach Ablauf des in Satz 1 genannten Zeitraums das Fortbestehen des Bedürfnisses prüfen.
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Hallo wollt mal fragen ob jemand weiß wo ich in Bernburg(Saale) den kws beantragen kann
Und wieviel er kostet
Einfach das Bürgerbüro bzw. Rathaus deiner Gemeinde anfragen. Jeder Waffenhändler in ortsnähe wird auch wissen, welche Behörde für WBK zuständig ist. Die ist dann auch für den KWS zuständig. Bei Jagdscheinen kann das zweigeteilt sein, weil das manchmal der Landkreis übernimmt, während Waffenangelegenheiten bei dem Ordnungsamt des Ortes liegen. Daher nicht ja Zuständigkeit für Jagdscheine fragen, sondern nach WBK bzw. die Behörde, die erlaubnispflichtige Waffen einträgt. -
Hallo wollt mal fragen ob jemand weiß wo ich in Bernburg(Saale) den kws beantragen kann
Und wieviel er kostetIch würd sagen nach googlen beantragen hier Kosten musst erfragen
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Also bei uns ( Erzgebirgskreis) muss man mindestens einmal persönlich bei der Behörde gewesen sein der sehr freundliche Mitarbeiter erklärte mir das er die Leute gerne persönlich sehen will.
Kosten 50 Euro
Dauer 2 bis 4 Wochen -
Danke für die schnelle Antwort echt prompt hier also ab gehts zur post das ding per post wegschicken
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Kurzes Update zu mir (Waffenbehörde in Wuppertal):
Seit einem Jahr und ein paar Tagen warte ich nun schon auf den KWS. Im August hatte ich noch nachgefragt, der Sachbearbeiter meinte, es spricht für ihn nichts dagegen, er warte nur noch auf eine Unterlage, die er angefordert hatte. Im Dezember habe ich nochmal angerufen und nachgefragt. Es hieß, es fehle noch immer eine Unterlage, die er jetzt schon mehrfach angefordert haben will, ich frage jetzt nicht weiter nach, mir wird das langsam zu blöd. Entweder er kommt irgendwann, oder nicht. Ich hoffe, wenn ich im Sommer meine WBK beantrage, dauert das nicht auch wieder nen Jahr oder noch mehr. Ich bin wirklich enttäuscht von dieser Willkür, zumindest kommt es mir so vor als würde da willkürlich gehandelt bzw. nicht gehandelt.
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