Inline Vorderlader oder Moderner Vorderlader

Es gibt 30 Antworten in diesem Thema, welches 5.442 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (4. Januar 2013 um 19:58) ist von Archer_Lars.

  • Hallo und ein frohes neues,

    ich möchte mir eine Tracker 209 aus reinen Interesse bzw. Neugierde zulegen. Ich finde so ziemlich alles spannend was Knallt & Stinkt.
    Die Tracker gehöht zu den Inline Vorderladern und ist WBK pflichtig. WBK pflichtig deshalb, weil kein Historisches Vorbild ..blabla.. und so, schon klar.

    WBK hab ich, mein Problem ist eher das ich das Ding trotzdem nicht eingetragen bekomme da laut Ordnungsamt, seit 2008 eine Schießdisziplin nachgewiesen werden muss, toll.
    Man hat ja sonst keinen Bedarf (Neugierde zählt nicht)

    Weiss jemand ob es im DSB eine Disziplin oder Lücke gibt ?
    Oder vielleicht einen anderen (Legalen) Weg/Tip/Idee das Ding eingetragen zu bekommen ? Anderer Verband ?

    Ach so ja, bin ein Bewohner von... von... ach ja, Deutschland. muss man dazu sagen, hier ist ja internationaler Besucherverkehr.

    danke & gruß

    Feuerbereit

    Je größer die Lüge, desto mehr Leute folgen ihr...

    2 Mal editiert, zuletzt von Feuerbereit (2. Januar 2013 um 12:26)

  • Ich klinke mich mal an der Stelle ein, da ich mir die Dinger damals auch anseh und ich es einfach toll finde wie die Dinger auch zu reinigen sind bzw. auch deren Zuverlässigkeit.

    Wenns dich so brennt würde ich einfach mal zum Amt hingehen und sagen, dass du soein Gewehr gerne hättest und da es besser zu reinigen ist auch prima fürs Training ist. Dann kann er immernoch "nein" sagen.

  • Hallo & danke für die Antworten,

    ich war schon da (heute), leider interessiert die das alles nicht. Das Amt möchte einen Bedürfnisnachweis, sonst kein Eintrag.
    Leider.....


    gruss


    feuerbereit

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  • Mir fehlen zur Antwort noch ein paar Infos.
    Bist du Inhaber einer grünen oder gelben WBK?
    Besitzt du einen Jagdschein?
    Wenn du Sportschütze bist, welchem Verband bist du zugehörig?
    Hast du einen Pulverschein?

  • Bist du Inhaber einer grünen oder gelben WBK?
    beide WBKs

    Besitzt du einen Jagdschein?
    nein

    Wenn du Sportschütze bist, welchem Verband bist du zugehörig?
    Sportschütze, DSB

    Hast du einen Pulverschein?
    ja

    Je größer die Lüge, desto mehr Leute folgen ihr...

  • Vorderlader dürfen doch auch auf die Gelbe. Dafür wird kein Einzelbedürfnis verlangt. Wenn du einen Pulverschein besitzt, ist das SP Schießen im Verein doch belegt worden. Dann verstehe ich die Ablehnung des SB nicht. Allerdings sollte dieser VL im Verein schießbar sein. Das kann der Verein formlos bestätigen.

  • Nene, gerade die neue Gelbe erlaubt mehr Freiheiten, denn auf der Alten gingen keine mehrschüssigen VL. Auf der Neuen sind mehrschüssige Perkussionsvorderlader ausdrücklich als Kurz- und Langwaffe zugelassen.

  • Heißt also man kann soein Inline VL einfach kaufen , eintragen und fertig ist, wenn ichs richtig verstehe.
    Dann müsste er sich die Grundlage auf die der Sachbearbeiter seine Ablehn ung baute mal darlegen.

  • so einfach ist das leider nicht.

    es hat sich , wie schon gesagt, geändert man muss (anscheinend seit 2008) ein Bedürfnis nachweisen.
    Das heisst man muss nachweisen, das es eine Schießdisziplin für diese Art von Waffe gibt, so ist die Aussage der Waffenbehörde in Heppenheim

    Und so wie es Aussieht, gibt es keine Schießdisziplin für Inline Vorderlader im DSB, zumindest hab ich nichts gefunden.....


    so ein Mist ! Es ist doch bloß ein Vorderlader...


    (einfach die Waffe kaufen und dann zum Sachbearbeiter gehen halte ich nicht für eine gute Idee.... Der lehnt dann ab und Du stehst dann da mit ner Waffe die Du nicht besitzen darfst !
    Das zieht wieder jedemenge Ärger nach sich... aber das nur am Rande..)

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  • Normalerweise wird diese Regel angewendet:
    Mit neuer gelber WBK kann im Prinzip jede Waffe erworben werden, die 1. eintragungsfähig ist (Waffenarten siehe § 14 WaffG) und 2. die schießsportlich nutzbar sind.
    1. dürfte eindeutig sein. 2. gilt die Regelung, dass der Schütze im Zweifelsfall eine Disziplin benennen muss, wo diese Waffe rein passt. Da der Gesetzgeber auch die Möglichkeit des Gastschießens in fremden Vereinen mit eigener Waffe zulässt, muss diese Disziplin nicht in der Sportordnung des Verbandes sein, die der Sportschütze angehört. Nachzulesen in der WaffVwV.
    Das hat mit einem Bedürfnisnachweis nichts zu tun.

  • Nene, gerade die neue Gelbe erlaubt mehr Freiheiten, denn auf der Alten gingen keine mehrschüssigen VL. Auf der Neuen sind mehrschüssige Perkussionsvorderlader ausdrücklich als Kurz- und Langwaffe zugelassen.

    Aber in Bezug auf die Einzellader, für welche die alte Gelbe gedacht war, erlaubt sie mehr Freiheiten. Keine Begrenzung in punkto
    Schießsportdisziplien. Alte Karte, altes Recht. Nicht umsonst hat man sie die kleine Sammlerkarte genannt. Karten behalten ihre
    Gültigkeit und sind weiterhin erweiterbar, da die Anzahl nicht begrenzt ist. Es wird einfach eine neue Karte ausgestellt.
    Für Karten ab dem Stichtag (neue Gelbe) gelten andere Bedingungen. Dass ich jetzt Perkussionsrevolver, Repetierer und freie Pistolen
    kaufen kann ist schon klar. Darum ging es aber bei dem Einzellader nicht.

    Gruß Klaus

  • Ich hab den Thread jetzt bestimmt 5x gelesen, steige aber nicht dahinter was das eigentliche Problem ist.

    Wenn der Threadersteller eine (neue) gelbe WBK hat, kann er doch die Waffe erwerben? Für die Gelbe gibts keine Einzelbedürfnisse mehr, das Bedürfnis hat ja schon der Verband bestätigt als der TE die Gelbe beantragt hat. Mich hat noch keiner bei einem Eintrag auf die Gelbe nach einem Bedürfnis gefragt.

    Aber das sollte der TE doch auch wissen. Vorallem das der Händler ihm die Waffe nicht verkaufen dürfte, wenn sie auf Gelb nicht eintragbar wäre. Der Eintrag kommt ja vom Händler (wenn das Teil den vom Händler gekauft wird) und wird von der Behörde nur abgestempelt.

    Aber vielleicht bin ich auf dem komplett falschen Dampfer und habe ein wichtiges Detail überlesen?

  • Ne, kein Einzelbedürfnis mehr, aber das Teil braucht in einem der Verbände
    eine Disziplien ums auf die neue Gelbe zu bekommen. Und die gibt es imho
    für diesen modernen Vorderlader nicht.
    Schießen nur zum Spaß gibts bei uns nicht. Nur sportlich. Wo kämen wir dahin 8)

    Gruß Klaus

  • Hehe Klaus, ja, natürlich, so einfach ist die Sache natürlich nicht :D

    Aber generell wäre es eine einschüssige Repetierbüchse, Kaliber XYZ. Diese würde sicher auch so eingetragen und abgestempelt. Was natürlich danach kommt, gute Frage!

    Wie gesagt, vielleicht hatte ich unheimlich Glück. Ich wurde noch nicht nach einer Disziplin und/oder dazugehörigem Verband gefragt. Zugegebenermaßen, ich hab' nur Waffen für die es auch eine Disziplin gäbe, ich befinde mich also nicht in dieser Zwickmühle.

  • Beim BDS ist laut Sporthandbuch ein originales Vorbild bei Vorderlader-Gewehren
    nicht erforderlich.

    Es ist nur bei Dienstgewehren und Hinterladern notwendig.

    Einmal editiert, zuletzt von Archer_Lars (3. Januar 2013 um 20:51)