Inline Vorderlader oder Moderner Vorderlader

Es gibt 30 Antworten in diesem Thema, welches 5.479 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (4. Januar 2013 um 19:58) ist von Archer_Lars.

  • Oh wow doch recht viele Antworten.

    Besten Dank ! Teilweise habt Ihr Recht.


    so, erst mal die Sache mit den Bedürfnis, es ist vielleicht der falsche Ausdruck.
    Mann muß dem Amt nachweisen das es eine Schießdisziplin für die einzutragende Waffe gibt.

    Ich hab die sogenannte "neue" gelbe WBK

    Das Amt Heppenheim fragt danach, habt Ihr ein Amt dem es wurscht ist, glückwunsch ! Ich beneide Euch !

    Beim BDS hab ich nichts über Inline Vorderlader gefunden, daher hab ich den bereits schon angesprochenen shop angefragt und einen Tip bekommen, doch mal bei SPI (Schwarzpulverinitiative) anzufragen. Das tat ich auch und es wurde auch prompt und kompetent geantwortet, vielen vielen dank dafür !

    Diese Initiative hat explizit für Inline Vorderlader mehre Schießdisziplinen.

    Also flugs am Amt nachgefragt und voila, das reicht dem Sacharbeiter schon. Also einfach eine Kopie der Disziplinen mitbringen und fertig.
    Beitreten muss man auch nicht, da ja man als Gastschütze mitschießen kann.

    So, jetzt hab ich das auch mal durchgemacht. Ich finde es ziemlich zeitintensiv jedesmal von x-Vereinigungen die Schießordnungen durchzugehen oder anschreiben zu müssen, nur um den Ordnungsamt nachzuweisen das es eine Schießdisziplin für die Waffe xy gibt.

    Das waren noch Zeiten, als man sich auf die gedruckten Worte eines Amtlichen Dokument (WBK) verlassen könnte (Inhaber einer solchen Waffenbesitzkarte dürfen Einzellader mit glatten und gezogenen Läufen, Repetierlangwaffen mit gezogenen Läufen etc..etc...)

    vielen dank für die vielen Anregungen und Antworten !

    Je größer die Lüge, desto mehr Leute folgen ihr...

  • Gute Frage......hmm das wurde nicht vom Amt hinterfragt.


    nach Tel. Rücksprache vom Amt, muss es ein nach §15 WaffG staatlich anerkannten Schießsportverband sein. SPI zählt nicht dazu, das hatte mir auch SPI geschrieben, ich hab es nur übergangen da es vom Amt her nicht zur Debatte stand... mein Fehler. Laut SPI gibt es noch eine Möglichkeit den Inliner auf die grüne Eintragen zu lassen, das ist mir aber zu aufwändig.


    also zurück auf los.


    _

    Je größer die Lüge, desto mehr Leute folgen ihr...

    Einmal editiert, zuletzt von Feuerbereit (4. Januar 2013 um 12:19)

  • das Problem ist, das der Inliner eine einschüssige Perkusionswaffe ist. Somit geht er nicht auf Gelb(neu), da muß es mit Patronenmunition oder Mehrschüssig sein. Damit geht es nur mit Verbandsbescheinigung auf Grün.

  • So, ich habe nun mal in der WaffVwV nachgeschaut, wo das eigentlich eindeutig hervorgeht:

    Zitat


    14.4 Die Formulierung des Absatzes 2 Satz 2 Nr. 1 ist bei Erteilung einer unbefristeten Erlaubnis zu beachten. Es muss sich also um einen orga-nisierten Sportschützen (im Sinne des § 14 Abs. 2 Satz 1) handeln, der seit mindestens 12 Monaten regelmäßig schießt (und zwar mit erlaub-nispflichtigen Sportwaffen überhaupt. Diese Vorschrift ist nicht auf jede einzelne im individuellen Besitz befindliche Sportwaffe oder gar die konkret zu erwerbende Sportwaffe in vorheriger Benutzung als Vereins- oder Leihwaffe bezogen). Das Erwerbsstreckungsgebot, nach dem ein Antragsteller in seiner Eigenschaft als Sportschütze nicht mehr als zwei Schusswaffen pro Halbjahr erwerben darf, gilt auch bei der Erwerbsbe-
    rechtigung auf Grund einer Gelben WBK. Diese Regel darf nur in be-gründeten Fällen durchbrochen werden.

    Nicht gefordert wird, wie sich aus dem Verzicht auf eine Bezugnahme auf § 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 ergibt, dass die auf Gelber WBK zu erwer-bende Waffe für eine Disziplin der konkreten Sportordnung des Ver-bandes oder gar Vereins, in dem der Sportschütze organisiert ist, zuge-lassen und erforderlich sein muss. Es soll dem Sportschützen also er-möglicht werden, mit eigener Waffe Schießsport etwa als Gastschütze auszuüben. Unberührt bleibt allerdings die Geltung des allgemeinen Bedürfnisprinzips nach § 8. Das heißt zum einen, dass es sich um eine Waffe für das sportliche Schießen nach § 15a Abs. 1 handeln muss, al-so für das Schießen auf der Grundlage einer genehmigten Schieß-sportordnung (wegen der isolierten Genehmigungsmöglichkeit nicht zwangsläufig derjenigen eines anerkannten Schießsportverbandes), und zum anderen, dass – schon durch die Geltung des Erwerbsstre-ckungsgebotes kanalisiert – ein schlichtes Waffenhorten nicht abge-deckt ist.

    Anm.: Das Zitat aus der genehmigten WaffVwV bezieht sich auf § 14 WaffG!

    Denmach ist es schon so, wie ich oben beschrieben habe. Das kann man dem SB incl. einem Auszug der passenden Disziplin einer beleibigen, jedoch genehmigten Sportordnung mal vorlegen.
    Alle genehmigten Sportordnungen der 9 anerkannten Verbände finden sich beim BVA:
    http://www.bva.bund.de/cln_101/nn_385…html?__nnn=true

    Wenn sich somit das begehrte Vorderladergewehr in einer Disziplin irgendwo zuordnen lässt, sollte der SB das auch eintragen dürfen und können.
    Ich persönlich kenne allerding nicht alle Sportordnungen mit ihren Disziplinen auswendig, so dass Interessierte selbst mal nachschauen müssen. Vielleicht kann aber der oben genannte Vorderladershop diese Frage beantworten. Ansonsten dürfte diese Waffe nur von Jagdscheininhabern erworben werden. (Die Jagd mit VL ist prinzipiell nicht verboten!)

    Allerdings sollte nun auch geklärt sein, dass eben nicht jeder Einzellader oder Repetiergewehr auf Gelb eintragbar ist, obwohl er technisch gesehen passen könnte. Da die Gelbe WBK nun mal eine WBK für Sportschützen ist (steht sogar drauf), muss der spotliche Einsatz mit der Waffe zulässig sein.

  • [/quote]

    Luftgewehre gehen bei mir auch auf Gelb... Seltsam.


    bei mir auch!

    Jetzt nochmal ein Stück zurück...


    Beim BDS ist laut Sporthandbuch ein originales Vorbild bei Vorderlader-Gewehren
    nicht erforderlich.

    Es ist nur bei Dienstgewehren und Hinterladern notwendig.


    Aha! Dann haben wir doch einen Eintrag in die neue Gelbe.
    Mit einer Kopie der BDS Sportortnung husch husch zum Amt.

    Gruß Klaus

    Also wenn das stimmt mit der BDS Sportordnung, dann müssen wir dort ansetzen.
    Wo ist die Stelle in der BDS Ordnung?

    Klaus

  • also beim BDMP hab ich auch so was gefunden dort heisst es unter E.4.1:

    Zitat:
    Zugelassen sind alle Perkussionsgewehre, die nicht den Anforderungen für die Disziplinen PVDG 1 und PHDG 1 entsprechen.


    quelle

    (PVDG :Perkussions-Vorderlader-Dienstgewehr , PHDG: Perkussions-Hinterlader-Dienstgewehr )


    keine 187x Historie Klausel. Also kann man da nu Inline Vorderlader schießen ?
    Die Frage ist, zählt der Inline Vorderlader zu den Perkussions Waffen ?

    Ich würde sagen ja, aber in Wiki berufen sie sich immer auf einen Hammer der irgendwo an der Waffe angebracht ist und auf das Zündhütchen haut.
    Das ist beim Inline ja nicht der Fall, es ist ja eher ein Schlagbolzen ?

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