Prismenschiene befestigen???

Es gibt 32 Antworten in diesem Thema, welches 8.824 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (3. Februar 2012 um 11:25) ist von waldmeister.

  • Hallo
    Ich besitze seit einigen Wochen ein Kleinkalibergewehr Einzelladergewehr im Kaliber .22 ifb der Marke Anschütz. Die Visierung Kimme und Korn ist nicht die genauste und desshalb möchte ich ein Zielfernrohr montieren. Das Problem ist dass keine Prismenschiene zur Montage vorhanden ist. Da ich wenig erfahrung mit dem schweißen habe, frage ich nach anderen Methoden die Schiene zu fixieren. Könnte man ein loch in den Lauf bohren und mit einem Gewindeschneider ein Gewind machen und dann anschrauben? Oder gibt es eine einfache Möglichkeit es anzukleben? Hab mal etwas von Kaltmetall gelesen, habe aber keine Ahnung wie das funktioniert. In Dosen erhältlich?
    Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen
    freundliche grüße waldmeister

  • Hi,
    denke mal Bohren in "irgendeinen" Lauf, auch KK is keine gute Idee.
    Ansonsten ist es auch keine freie Waffe, da würd ich einen BüMa fragen und nicht hier im Forum für "freie Waffen"
    ... denke mal der Hinweis würde sowieso noch folgen
    Gruß

  • Den Aufnahmesockel für d.Montage d.ZF wird normal(bei nachträglicher anbringung)
    Hartgelötet.Das sollte aber ein BüMa machen.
    Das rechtl.mal außen vor,da muß absolut blank und fettfrei
    an den entsprechenden Stellen sein.
    Bei .22lfb auch sehr haltbar

  • Wie ist denn die Kimme bei dir montiert?
    Mach mal ein Bild und hängs hier rein.

    "He, who trades freedom for temporary security, deserves neither freedom nor security."
    ("Jene, die Freiheit aufgeben, um eine vorübergehende Sicherheit zu erwerben, verdienen weder Freiheit noch Sicherheit.") --- Benjamin Franklin

  • Besteht die möglichkeit etwas an dem Kimmensockel zu machen.
    Kammerstengel noch schwenkbar/Augenabstand noch gegeben bei
    dortiger anbringung?

  • Ich geh mal davon aus, daß du in Deutschland bist.

    Mit Schalldämpfer wirds schwierig. Für Schalldämpfer gilt das gleiche, wie für die dazugehörigen Waffen.
    Für 'F'-Druckluftwaffen sind sie frei. Für die 'stärkeren', egal ob kalte Gase oder 'scharfe' Waffen, eben nicht.
    Du bräuchtest ein Bedürfnis.
    Wie es für die bedürfnisfreien, z.B. 4mm M20 ist, weiß ich nicht. .22 lfb ist aber definitiv nicht bedürfnisfrei.


    Apropos Bedürfnis:
    Wenn eine Wiederholungsprüfung bzgl. Bedürfnis passiert, kannst du dann mit einem KK-Gewehr mit ZF das Fortbestehen des Bedürfnisses belegen? Gibt es dafür eine Disziplin?

    Zum Thema Montage. Hab mir die Bilder angesehen. Geh zum Büchsenmacher, der ist da Spezialist für.

    "He, who trades freedom for temporary security, deserves neither freedom nor security."
    ("Jene, die Freiheit aufgeben, um eine vorübergehende Sicherheit zu erwerben, verdienen weder Freiheit noch Sicherheit.") --- Benjamin Franklin

  • Hallo Waldm...
    Jau,....das wird nicht ganz einfach (ist aber machbar), aber die Schußleistung wird dadurch auch nicht besser,
    will sagen, du wirst auch mit ZF auf 50m Streukreise um 5cm haben... :S
    So etwas nannte man früher "Tesching" und hat damit die Kirschbäume gegen Stare verteidigt (22 Z, präzise bis 25m)

    Gruß Wolf...

  • kleben ist glaube ich eine echte alternative, werde das selbst mal demnächst testen!
    was den sd betrifft,ich bin mir da nicht sicher, aber regelt unser deutsches waffengesetz nicht nur den erwerb und umgang von schalldämpfern? also wenn du ein f luftgewehr oder f lupi hast und du erwirbst den sd dafür, bin ich mir nicht sicher ob das verwenden dann auch noch geregelt ist, aber das wissen andere bestimmt besser!

    bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat. werner heisenberg

  • Jau,....das wird nicht ganz einfach (ist aber machbar), aber die Schußleistung wird dadurch auch nicht besser,
    will sagen, du wirst auch mit ZF auf 50m Streukreise um 5cm haben...
    So etwas nannte man früher "Tesching" und hat damit die Kirschbäume gegen Stare verteidigt (22 Z, präzise bis 25m)

    'Tesching' bezeichnet eine Waffe, die ein kleinkalibriges Geschoß mit Hilfe der Zündhütchenladung antreibt.
    Hat mit .22Z nix zu tun. Die sogenannte 'Zimmerpatrone' war zwar schwach, aber mit extra Treibladung, geladen.
    Tesching ist am ehesten mit dem Zimmerstutzen vergleichbar.

    kleben ist glaube ich eine echte alternative, werde das selbst mal demnächst testen!
    was den sd betrifft,ich bin mir da nicht sicher, aber regelt unser deutsches waffengesetz nicht nur den erwerb und umgang von schalldämpfern? also wenn du ein f luftgewehr oder f lupi hast und du erwirbst den sd dafür, bin ich mir nicht sicher ob das verwenden dann auch noch geregelt ist, aber das wissen andere bestimmt besser!

    Es geht hier um eine .22lfb, nicht um Druckluft.

    Das WaffG sagt in Anlage 1 (zu§1 Abs.4):

    1.3 Wesentliche Teile von Schusswaffen, Schalldämpfer
    Wesentliche Teile von Schusswaffen und Schalldämpfer stehen, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, den Schusswaffen gleich, für die sie bestimmt sind. Dies gilt auch dann, wenn sie mit anderen Gegenständen verbunden sind und die Gebrauchsfähigkeit als Waffenteil nicht beeinträchtigt ist oder mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen wiederhergestellt werden kann. Teile von Kriegswaffen im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. November 1990 (BGBl. I S. 2506), zuletzt geändert durch Artikel 24 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407), die nicht vom Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen erfasst und nachstehend als wesentliche Teile aufgeführt sind, sowie Schalldämpfer zu derartigen Waffen werden von diesem Gesetz erfasst.

    Weiter heißt es:
    Schalldämpfer sind Vorrichtungen, die der wesentlichen Dämpfung des Mündungsknalls dienen und für Schusswaffen bestimmt sind;


    Das bedeutet:

    Wenn die Waffe nicht bedürfnisfrei ist, dann ist auch der SD nicht bedürfnisfrei.
    Da Waffen im Kaliber .22lfb nicht bedürfnisfrei sind, müsste man ein Bedürfnis für einen SD nachweisen. Schwierig, um nicht zu sagen 'unmöglich'.
    Würde aber ein SD genehmigt, so wäre sowohl der Erwerb und Besitz, als auch die Verwendung möglich.
    Außerdem ist mir keine Disziplin für ein .22lfb-Gewehr bekannt, in der SD's zulässig wären.

    Und wie schon gesagt, könnte es Probleme geben, bei einer Bedürfniskontrolle.
    Außerdem darf eine Waffe dieses Kalibers sowieso nur auf dafür zugelassenen Schießständen oder mit einer behördlichen Schießerlaubnis geschoßen werden.

    Bezüglich der 'F'-Druckluftwaffen:
    Da diese frei sind, ist auch der SD frei. Sowohl der Erwerb und Besitz, als auch die bestimmungsgemäße Verwendung.
    Schwieriger wirds bei Druckluftwaffen, die EWB-pflichtig sind (>7,5J). Theoretisch würde ein kalibergleicher freier SD passen, aber wenn man diese Kombination nutzt, wird der SD als wesentlicher Waffenbestandteil ebenfalls EWB-pflichtig und auch hier liegt ein Verstoß gegen das WaffG vor.

    "He, who trades freedom for temporary security, deserves neither freedom nor security."
    ("Jene, die Freiheit aufgeben, um eine vorübergehende Sicherheit zu erwerben, verdienen weder Freiheit noch Sicherheit.") --- Benjamin Franklin

  • hi tesro, ganz sicher hast du recht mit deiner auslegung! ich würde auch niemandem raten einen sd ohne erwerbsberechtigung an eine wie auch immer schußwaffe zu montieren!
    denn:
    1) Dieses Gesetz regelt den Umgang mit Waffen
    oder Munition unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen
    Sicherheit und Ordnung.
    demnach hat jemand legalen umgang mit einem sd wenn er ihn für seine f waffe erwirbt und der sd für f waffen vorgesehen ist, ob er den legal erworbenen sd dann nicht verwenden kann wie er möchte müßte man wieder mühsam ableiten!
    soll das waffengesetz verstehen wer will, ich tu es bestimmt nicht verstehen!

    bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat. werner heisenberg

  • hi tesro, ganz sicher hast du recht mit deiner auslegung! ich würde auch niemandem raten einen sd ohne erwerbsberechtigung an eine wie auch immer schußwaffe zu montieren!

    Aber den Tipp mit dem Kleben gibst schon ... .

    Außerdem bräuchte man, sowohl gewerblich, als auch nichtgewerblich, zur Bearbeitung des Laufes einer EWB-pflichtigen Waffe eine behördliche Erlaubnis. Ein Gewinde aufzubringen, oder eine dauerhafte Verbindung mit einem Gewindeadapter, form- oder kraftschlüssig, sehe ich als eine Bearbeitung.
    Inwiefern eine temporäre Verbindung mit einem Gewindeadapter, z.B. per Madenschraube, eine Bearbeitung im Sinne des WaffG ist, wage ich nicht zu beurteilen.

    demnach hat jemand legalen umgang mit einem sd wenn er ihn für seine f waffe erwirbt und der sd für f waffen vorgesehen ist, ob er den legal erworbenen sd dann nicht verwenden kann wie er möchte müßte man wieder mühsam ableiten!

    Ist ja ganz einfach:

    SD's sind den Waffen gleichgestellt.
    Wenn du eine 'F'-Waffe z.B. auf 16J änderst (ändern lässt) ist sie nicht mehr frei. Das 'F' muß runter. Du brauchst entweder eine EWB (eine EWB beinhaltet das Bedürfnis), oder sie ist illegal.

    Bezogen auf den 'F'-SD:
    Montiert auf eine 16J Waffe, wird der SD Teil dieser Waffe und ihr gleichgestellt. Du brauchst eine EWB für den SD (wofür ja wieder ein Bedürfnis nötig ist). Das 'F' muß runter.
    Womit sich natürlich auch die Aufbewahrungsvorschriften, auch für den SD, ändern. Nix mehr mit 'in den Putzschrank einsperren'.


    Wie man überhaupt beachten sollte, daß auch 'F'-SD's vor unberechtigtem Zugriff geschützt werden müssen.
    Es ist also egal, ob dein kleines Kind mit der LuPi oder deren Schalldämpfer spielt. Beides in D ein rechtliches 'No-Go'.

    "He, who trades freedom for temporary security, deserves neither freedom nor security."
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  • 'Tesching' bezeichnet eine Waffe, die ein kleinkalibriges Geschoß mit Hilfe der Zündhütchenladung antreibt.
    Hat mit .22Z nix zu tun. Die sogenannte 'Zimmerpatrone' war zwar schwach, aber mit extra Treibladung, geladen.
    Tesching ist am ehesten mit dem Zimmerstutzen vergleichbar.

    Hallo tesro
    Ich weiß nicht, wo du deine Info her hast, die Waffenliteratur ist jedenfalls anderer Meinung..... :D

    Gruß Wolf...

  • Wenn ich es richtig in Erinnerung habe kommt der TS aus Österreich.
    Und dort sind Schalldämpfer eine ganz pöhse Sache.
    Egal wo dran sie hängen.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Der französische Büchsenmacher Louis Nicolas Auguste Flobert ließ sich 1846 eine Patrone patentieren, mit Knallquecksilber als Zündmittel, welches zugleich als Treibmittel diente.
    Sollte jeder kennen:
    - 6mm Flobert
    - 9mm Flobert
    Haben zwar eine Hülse mit Randzündung, aber nur das Zündmittel, keine Treibladung.

    Was die Büchse mit 100m Einschußentfernung ist, weiß ich nicht. Heißt auch net Tesching.
    Das obere, wo 'Tesching' steht, mit glattem(!) Lauf kann durchaus 9mm Flobert schießen.
    Und beim dritten Bild steht ja daß die Flobert's für die Teschings sind ... .

    Die Dinger heißen net von ungefähr 'Spatzenschreck'.

    Gibt da nen Schützenverein, der mal diese Kaliber gut beleuchtet.

    http://www.buergerschuetzen-hiltrup.de/verein/033cf49a6e146cd01/index.php


    Außerdem schieß ich selbst auf der 15m Bahn.

    "He, who trades freedom for temporary security, deserves neither freedom nor security."
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