Einfuhr von Deutschland nach Österreich

Es gibt 19 Antworten in diesem Thema, welches 7.731 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (11. Dezember 2011 um 12:41) ist von tesro70.

  • Hab in der Sufu nichts gefunden...

    Wie ist es eig. Wenn man aus Deutschland nach Österreich fährt...
    Und seine SSW mitnehmen will...?!
    Wollte Silvester bei nem Kumpel verbringen... Wohnort (Westendorf)

    Da es ja keine Grenze mehr gibt ... Wollt Ich mal wissen ob das
    Überhaupt legal ist mit der SSW aus Deutschland da rüber zu fahren...?!
    Wie ist es mit dem Führen in Österreich eigentlich..?!
    Auch mit KWS wie hier bei uns oder ist es dene da drüben egal...?!
    Würde mich freuen wenn mir jemand die fragen beantworten könnte...


    Gruss Hoid

  • SSW sind in Österreich frei ab 18 Jahren. Führen auch, nur halt nicht unter Menschenmaßen!
    Aber ob du dich als deutscher Staatsbürger trotzdem nicht an eure Gesetze halten musst (so wie es z.B. nicht als GER/AUT-Bürger in den Niederlanden erlaubt ist Drogen zu konsumieren), kann ich nicht sagen.

    _________________________________

    Who wants some?

    10.6.2011

  • GER/AUT-Bürger in den Niederlanden erlaubt ist Drogen zu konsumieren


    Ups, seit wann das den nicht ? 8)
    Schau dir mal diesen Lexikon Beitrag an > Klick dort müsstest Du alles finden


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Ich glaub ich sollt die frage ändern...

    Darf ich als Deutscher in Österreich eine SSW führen...?
    Völlig egal ob die Waffe aus Deutschland ist ...
    Oder aus Österreich...

    Im lexi. Hab ich nix gefunden...
    Frei erwerben steht drin... Führen ohne Genehmigung auch...
    Aber steht ned da ob man als Deutscher das darf...

  • Ist doch egal ob du als Deutscher,Türke oder Afrikaner da bist.... es wird dir im Waffenladen ja auch net verboten als Nicht Östereicher was zu kaufen.

  • Ist doch egal ob du als Deutscher,Türke oder Afrikaner da bist.... es wird dir im Waffenladen ja auch net verboten als Nicht Östereicher was zu kaufen.

    Darin ist das Führen aber nicht inkludiert !

    Gruß vom Tegernsee

    Rolf

  • Pupsnase:

    Da in den Niederlanden der Drogenbesitz eigentlich illegal ist, die Behörden aber nach dem Opportunitätsprinzip arbeiten (die verfolgen nur, was verfolgungswürdig ist, im Gegensatz zu Deutschland, wo jeder bekanntgewordene Puups bearbeitet werden muss) und es einen Erlaß gab, der sagt, daß bis zu einer gewissen Grenze (glaube 30g) an Haschisch und/oder Marihuana toleriert werden soll, beruft sich die deutsche Polizei auf den §7 STGB.

    Im Absatz 2 ist das geregelt, daß Deutsche sich strafbar machen, wenn sie im Ausland eine strafbare Handlung begehen.

    Da ist eben egal, ob die Niederlande verfolgen oder tolerieren. Grundsätzlich gehört zum Rauchen vorheriger Besitz.

    "He, who trades freedom for temporary security, deserves neither freedom nor security."
    ("Jene, die Freiheit aufgeben, um eine vorübergehende Sicherheit zu erwerben, verdienen weder Freiheit noch Sicherheit.") --- Benjamin Franklin

  • Ist mir schon klar...
    Egal ob deutscher türke afrikaner oder sonst was...

    Aber es geht darum ... Das ich Deutscher-Staatsbürger bin...
    Kein österreicher... Kann ja sein das es für "ausländer" egal ob
    EU länder oder nicht... Etwas anders behandelt werden
    Wenn es eben um das führen geht...
    Kann ja sein das ein afrikanischer oder türkischer bürger
    Aus österreich führen darf... Aber ein Deutscher nicht...
    Hab halt nix gefunden das besagt... Das jeder der nach Österreich
    Kommt gleich führen darf...

  • SSW sind in Österreich frei ab 18 Jahren. Führen auch, nur halt nicht unter Menschenmaßen!
    Aber ob du dich als deutscher Staatsbürger trotzdem nicht an eure Gesetze halten musst (so wie es z.B. nicht als GER/AUT-Bürger in den Niederlanden erlaubt ist Drogen zu konsumieren), kann ich nicht sagen.


    Es ist dort nicht mehr erlaubt weil die legalen Händler dort nicht mehr an Ausländer verkaufen dürfen nach einer neuen gesetzlichen Regelung der Niederländer, die dürfen nur noch an Niederländer verkaufen....das ist aber neu, früher war das nicht so, da musste man nur alt genug sein, woher man kam war egal.

    Deutsche Gesetze gelten nur in Deutschland, und in anderen Ländern habe ich mich an deren Gesetze zu halten. Deutsche Gesetze interessieren da nicht. Oder bekommst du in den USA Schnaps zu kaufen wenn du 18 bist und dem deinen deutschen Pass und deutsche Paragraphen um die Ohren haust? Garantiert nicht, da bekommst du keinen Tropfen, da gibts erst was wenn man über 21 ist....

    EU-Bürger haben in der Regel die gleichen Rechte wie die Einheimischen Bürger. Selbst in der Schweiz hat man als EU-Bürger schon mehr Rechte beim Waffenerwerb (ich rede von scharfen Schusswaffen) als ein Ausländer aus einem Drittland, zwar nicht ganz so viele wie als Schweizer Staatsangehöriger, aber fast.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • EU-Bürger haben in der Regel die gleichen Rechte wie die Einheimischen Bürger. Selbst in der Schweiz hat man als EU-Bürger schon mehr Rechte beim Waffenerwerb (ich rede von scharfen Schusswaffen) als ein Ausländer aus einem Drittland, zwar nicht ganz so viele wie als Schweizer Staatsangehöriger, aber fast.

    Hallo germi,

    hast Du da noch Detail-Infos ? Würde mich freuen !

    Gruß vom Tegernsee

    Rolf

  • germi: natürlich gelten in jedem Land die jeweiligen Gesetze, vlt. hab ich das mit dem Drogenkonsum auch falsch verstanden. Irgendwo hieß es jedoch einmal, dass wenn ich wieder mein Land betrete und die mich auf Drogen testen ich trotzdem dafür belangt werden kann, auch wenn ich diese in einem anderen Land (wo der Konsum erlaubt ist) zu mir genommen habe.

    OfficerHoid: ob du deine Waffe nach AUT transportieren darfst, hängt wahrscheinlich bis zur Grenze davon ab, ob du einen KWS hast oder nicht? Kein Ahnung wie das mitführen einer Waffe bei euch in GER geregelt ist.

    Ansonsten kann ich dir nur sagen was in Österreich Gesetz ist. Und zwar, dass jeder ab 18 Jahren eine SSW (ohne PTB Prüfzeichen) erwerben und besitzen und diese ganzjährig abfeuern darf (zw. 06:00-22:00 zu den gesetzlich geregelten Ruhezeiten).

    Pyrotechnische Munition darfst du nur außerhalb des Ortsgebietes verwenden unterm Jahr. An Silvester kann es der örtliche Bürgermeister für gew. Uhrzeiten auch innerhalb des Ortsgebietes erlauben.

    Du darfst deine Waffen mitführen, aber unter großen Menschenmassen nicht. Keine Ahnung ob hier nicht auch schon der örtliche Supermarkt dazu zählt. Ist sehr schwammig formuliert.

    Aber ob du wirklich eine Waffe in AUT zum Selbstschutz brauchst, sei dahingestellt. Ich hätte sie noch nie gebraucht und hab sie auch nie dabei.

    _________________________________

    Who wants some?

    10.6.2011

  • germi:

    In den Niederlanden war und ist der Besitz von weichen Drogen nicht legal. Nur die Behörden wurden per Erlass aufgefordert Delikte unter 30g nicht zu verfolgen. Das ist dort möglich, weil die Behörden einen Ermessensspielraum haben, welche Delikte sie verfolgen und welche nicht (Opportunitätsprinzip). Somit ist der Besitz eine Straftat.

    Und nun guck dir §7 STGB an:


    § 7 Geltung für Auslandstaten in anderen Fällen

    (1) Das deutsche Strafrecht gilt für Taten, die im Ausland gegen einen Deutschen begangen werden, wenn die Tat am Tatort mit Strafe bedroht ist oder der Tatort keiner Strafgewalt unterliegt.
    (2) Für andere Taten, die im Ausland begangen werden, gilt das deutsche Strafrecht, wenn die Tat am Tatort mit Strafe bedroht ist oder der Tatort keiner Strafgewalt unterliegt und wenn der Täter
    1.zur Zeit der Tat Deutscher war oder es nach der Tat geworden ist oder2.zur Zeit der Tat Ausländer war, im Inland betroffen und, obwohl das Auslieferungsgesetz seine Auslieferung nach der Art der Tat zuließe, nicht ausgeliefert wird, weil ein Auslieferungsersuchen innerhalb angemessener Frist nicht gestellt oder abgelehnt wird oder die Auslieferung nicht ausführbar ist.

    Da der Konsum in Deutschland nicht strafbar ist, unterstellt man, daß dem Konsum ein Besitz vorausging. Der Konsum dient somit als Anscheinsbeweis.

    Und diese Neuregelung, die du ansprichst, bezieht sich nicht auf Ausländer, sondern auf Personen mit einem Wohnsitz außerhalb der Niederlande.
    Wenn ich als Deutscher einen Wohnsitz in den Niederlanden habe, bekomme ich im Coffee-Shop was ich brauche.
    Wenn ein Niederländer in Deutschland wohnt, bekommt er im Coffee-Shop nichts.

    Bezüglich deiner Ansicht als EU-Bürger mehr Rechte beim Waffenkauf in der Schweiz zu haben, als Drittlandbürger, so muß ich sagen, daß das so auch nicht richtig ist.

    Grundsätzlich gibt es eine Sperrliste von Nationen, deren Bürger in der Schweiz nicht einkaufen dürfen (Waffen):
    BR Jugoslawien, Kroatien, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien,
    Türkei, Sri Lanka, Algerien, Albanien (müsste ziemlich aktuell sein)

    Als Ausländer, der in der Schweiz wohnt, bekommst du eine Aufenthaltsbewilligung (B-Ausweis) (EU17-Bürger bei unbefristetem Arbeitsvertrag 5 Jahre, andere Befristungsdauer oder 1 Jahr).
    Als EU17-Bürger bekommst du nach diesen 5 Jahren, wenn du weiterhin beschäftigt bist, eine Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis).
    Andere Ausländer bekommen den B-Ausweis verlängert (jeweils 1 Jahr, max. 2 Jahre). Nach 10 Jahren bekommen diese den C-Schein.

    Mit dem C-Schein kannst du nach Schweizer Waffenrecht einkaufen gehen. Mit dem B-Schein nicht.
    Der einzige Vorteil des EU-Bürgers ist, daß er den C-Schein schneller kriegt.

    Bezüglich des Waffenkaufs in der Schweiz für im Ausland ansässige Personen:
    Keine Unterscheidung, ob EU-Bürger oder Drittstaatler. Sperrliste oben beachten.

    Vash:
    Du hast das richtig gehört mit den Drogen.
    Und für einen Transport einer SSW braucht man keinen KWS: Transport heißt nach deutschem Recht 'nicht zugriffsbereit und nicht geladen'.
    Anders wäre es ein Führen und da braucht man den.

    "He, who trades freedom for temporary security, deserves neither freedom nor security."
    ("Jene, die Freiheit aufgeben, um eine vorübergehende Sicherheit zu erwerben, verdienen weder Freiheit noch Sicherheit.") --- Benjamin Franklin

  • Hi, :^)

    Da in den Niederlanden der Drogenbesitz eigentlich illegal ist, die Behörden aber nach dem Opportunitätsprinzip arbeiten (die verfolgen nur, was verfolgungswürdig ist, im Gegensatz zu Deutschland, wo jeder bekanntgewordene Puups bearbeitet werden muss) und es einen Erlaß gab, der sagt, daß bis zu einer gewissen Grenze (glaube 30g) an Haschisch und/oder Marihuana toleriert werden soll, beruft sich die deutsche Polizei auf den §7 STGB.

    Im Absatz 2 ist das geregelt, daß Deutsche sich strafbar machen, wenn sie im Ausland eine strafbare Handlung begehen.

    Da ist eben egal, ob die Niederlande verfolgen oder tolerieren. Grundsätzlich gehört zum Rauchen vorheriger Besitz.

    auch wenn es in diesem Thread OT ist, möchte ich das jetzt so nicht stehen lassen. Du vermischt hier einige Dinge, die so, wie geschrieben, falsch sind. Deshalb, aber auch nur grundsätzlich und grob:

    Auch in den Niederlanden gibt es Straftaten und Ordnungswidrigkeiten. Straftaten unterliegen, wenn sie keine Antragsdelikte sind (Beleidigung zum Beispiel, fahrlässige KV) ebenfalls einer Strafverfolgungspflicht, wie in Deutschland auch. Straftaten, die keine Offizialdelikte sind, also von Amts wegen bei Bekanntwerden verfolgt werden, sind Antragsdelikte. Dies gibt es auch in den Niederlanden. Wenn man jetzt schreibt, sie würden nach dem Opportunitätsprinzip arbeiten, dann ist das falsch. Das würde ja bedeuten, dass sie Straftaten, ganz egal was, bearbeiten, wie sie gerade lustig sind. Das ist so also nicht ganz richtig. ;^)

    Das Opportunitätsprinzip wird im Gegensatz zum Legalitätsprinzip (Straftaten) bei Ordnungswidrigkeiten angewandt, die sich von der Schwere der Vorwerfbarkeit auch noch einmal unterscheiden.

    germi: natürlich gelten in jedem Land die jeweiligen Gesetze, vlt. hab ich das mit dem Drogenkonsum auch falsch verstanden. Irgendwo hieß es jedoch einmal, dass wenn ich wieder mein Land betrete und die mich auf Drogen testen ich trotzdem dafür belangt werden kann, auch wenn ich diese in einem anderen Land (wo der Konsum erlaubt ist) zu mir genommen habe.

    germi hat das schon ganz richtig geschrieben. :thumbup: Grundsätzlich gilt für die Strafbarkeit in Deutschland unser hiesiges Recht. Sobald man aus dem Ausland in den Geltungsbereich unseres Gesetzes gelangt, kann der Konsum im Ausland aber auch geahndet werden. Das ist insbesondere von Bedeutung, wenn anlässlich einer Verkehrskontrolle zum Beispiel der Konsum der Drogen bekannt wird. Vor dem Konsum stand ja irgendwann der Erwerb. Ich nehme an, Du meinst solche Fälle. :^)

    LG Andreas :^)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Sparky:

    Das Opportunitätsprinzip haben meines Wissens alle Staaten im Schengen Raum außer Deutschland.

    Opportunitätsprinzip heisst nicht, daß die nach Lust und Laune des Polizisten oder Staatsanwalts arbeiten.

    Es gibt natürlich Verhältnismässigkeiten, aber grundsätzlich ist nach dem Opportunitätsprinzip alles möglich.
    Auch bei einem ergangenen Strafantrag eines Dritten gibt es immer noch die Möglichkeit der unbedingten Einstellung.

    Das Opportunitätsprinzip wird oftmals angewandt als einfache Methode, die Gewichtung von Straftaten, und den Anteil an Strafverfolgungsaufwand, aus Sicht der Justizministerien zu regulieren. Auch Strafhöhen lassen sich dadurch regulieren.

    Und das beschränkt sich keineswegs auf Ordnungswidrigkeiten.

    Übrigens hat in den Niederlanden der Staatsanwalt das Anklagemonopol und das Opfer kann keine Strafverfolgung selbst einleiten.

    Hier gibt es ein schönes .pdf:

    http://arno.uvt.nl/show.cgi?fid=55239

    uups. Fast hätt ichs übersehen. Nicht der Konsum im Ausland, sondern der Besitz vor dem Konsum kann geahndet werden, da der Konsum weder in D, noch in NL strafbar ist. Nur der Besitz.

    "He, who trades freedom for temporary security, deserves neither freedom nor security."
    ("Jene, die Freiheit aufgeben, um eine vorübergehende Sicherheit zu erwerben, verdienen weder Freiheit noch Sicherheit.") --- Benjamin Franklin

    2 Mal editiert, zuletzt von tesro70 (9. Dezember 2011 um 02:06)

  • Interessante Nebendiskussionen die da geführt werden, von der Schreckschusswaffe in Österreich kommt man zu den Drogen in Holland..

    Ja, du darfst die Waffe ohne vorherige Einfuhrbewilligung nach Österreich verbringen. Ja, du darfst sie in Österreich führen (ausgenommen dort wo es Waffenverbote gibt, d.h. bei gemeldeten Veranstaltungen, in Gerichtsgebäuden und sonstigen Zonen wo Waffenverbote herrschen), es gibt auch keinen KWS oÄ Blödsinn dafür, du musst nur 18 Jahre sein.

    Üblicherweise wird hierzulande auch niemand was sagen wenn du zu Silvester ein paar Salutschüsse damit abgibst, dennoch würde ich gleich wie in Deutschland empfehlen sich da vorher umzusehen ob man damit niemanden aufregen würde.

    Import nach Deutschland geht genauso, einfach mit rüber nehmen - gibt auch keine Einfuhrbewilligung (sofern das Ding natürlich noch euren gesetzlichen Vorlagen entspricht).

    Gruß Georg

    €dit: die ausführliche Variante ... Schreckschusswaffen fallen in Österreich unter das Waffengesetz, allerdings zählen diese nur als Waffen im Sinne des § 1 ("geeignet um die Abwehrfähigkeit von Menschen herabzusetzen oder bei Sport/Jagd zur Abgabe von Schüssen eingesetzt werden können"). Da für derartige Waffen (es fallen beispielsweise auch Dolche und andere Kampfmesser darunter) keine Führungsbeschränkungen im Sinne eines eigenen Dokumentes hierfür vorgesehen sind darf jeder gegen den kein Waffenverbot auferliegt oder er sich in einer Zone wo das Führen von Waffen verboten ist sich damit aufhalten. Ähnliches gilt für das "Schießen" mit SSW - es ist nicht reguliert wann oder wo man damit schießen soll oder darf, daher darf man es. Beachten muss man dennoch dass man kein öffentliches Ärgernis erregt, Ruhezeiten verletzt oder Personen damit bedroht oder gefährdet.

    Nationalitäten sind im österr. WaffG nicht reglementiert, in gewissen Paragraphen ist von Drittstaaten (= alle Länder die nicht in der EU sind) die Rede. Grundsätzlich sind alle EU Bürger den österr. Bürgern gleichgestellt (mit Ausnahme einiger Bestimmungen die einen Wohnsitz im Inland erfordern, diese gelten aber gleichermaßen für Personen mit österreichischer wie z.B. deutscher Staatsbürgerschaft).

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

    Einmal editiert, zuletzt von Promo (9. Dezember 2011 um 02:04)

  • germi: natürlich gelten in jedem Land die jeweiligen Gesetze, vlt. hab ich das mit dem Drogenkonsum auch falsch verstanden. Irgendwo hieß es jedoch einmal, dass wenn ich wieder mein Land betrete und die mich auf Drogen testen ich trotzdem dafür belangt werden kann, auch wenn ich diese in einem anderen Land (wo der Konsum erlaubt ist) zu mir genommen habe.

    ...

    Die testen höchstens wenn man im Auto rüberfährt, und das Führen eines Fahrzeuges unter Einfluss von Drogen ist dann die Straftat, nicht das Nehmen selbst...


    Zitat

    es gibt auch keinen KWS oÄ Blödsinn dafür, du musst nur 18 Jahre sein.

    So wie es früher hier auch war bis 2002...das waren noch Zeiten, da ist man an Silvester mit der SSW um den Block gezogen und hat geballert was das Zeug hält....zum Glück ist mir in der Hinsicht die Gnade der frühen Geburt zuteil geworden...

    Zitat

    Bezüglich deiner Ansicht als EU-Bürger mehr Rechte beim Waffenkauf in der Schweiz zu haben, als Drittlandbürger, so muß ich sagen, daß das so auch nicht richtig ist.

    Was ist daran falsch? Ich habe das zwar nicht so ausführlich geschrieben, aber ich brauche keine schweizer Staatsangehörigkeit um ebenfalls Waffen kaufen zu dürfen. Man muss halt länger dort leben und arbeiten als EU-Bürger, aber wenn man nicht aus einem Land der Sperrliste kommt die du gerade erwähnt hast hat man da keine Probleme was zu kaufen....was früher sogar noch einfacher war. Deswegen wurde an der Grenze auch immer gefragt ob man irgendwelche Waffen dabei hat...

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
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  • So, noch ein abschließender Post von mir.
    Wers dann noch nicht verstanden hat, ...

    Die testen höchstens wenn man im Auto rüberfährt, und das Führen eines Fahrzeuges unter Einfluss von Drogen ist dann die Straftat, nicht das Nehmen selbst...


    Drogenbesitz in den Niederlanden strafbar in D?

    Frage in einem Forum: Nach §7 schließlich gilt das deutsche Strafrecht für Straftaten die am Tatort mit Strafe bedroht sind, was hier ja doch aber nicht der Fall ist (?) oder doch?

    Antwort eines Anwalts:
    Es mag viele überraschen, aber der Erwerb von Betäubungsmittel ist auch in den Niederlanden strafbar. Die Coffeeshops sind nicht erlaubt, sondern nur geduldet. Die niederländische Strafprozessordnung sieht vor, dass der Kauf/Verkauf geringer Mengen weicher Drogen (bis zu 5 gramm) nicht bestraft wird. Der reine Konsum ist in den Niederlanden ohnehin ebenso straffrei wie in Deutschland.

    Das heißt: Wer in einem Coffeshop Drogen bis zu 5 gramm kauft, macht sich zwar strafbar, jedoch wird in Holland auf die Strafverfolgung verzichtet. Und genau deshalb kann der deutsche Täter nach deutschem Recht bestraft werden. Die Tat ist nämlich im Sinne des § 7 StGB am Tatort mit Strafe bedroht. Dass die Holländer die Tat dulden und nicht bestrafen, verhindert aber keine Strafverfolgung durch die deutsche Justiz.


    Link zum kompletten Beitrag:
    http://www.123recht.net/Drogenbesitz-i…-__f157943.html

    So wie es früher hier auch war bis 2002...das waren noch Zeiten, da ist man an Silvester mit der SSW um den Block gezogen und hat geballert was das Zeug hält....zum Glück ist mir in der Hinsicht die Gnade der frühen Geburt zuteil geworden...

    Auch vor 2003 war das 'um die Häuser ziehen und rumballern' illegal. Ziemlich gewagte Aussage.
    Zu SIlvester wurde es (zumeist) geduldet. Nicht überall, nicht im Übermaß.

    Was ist daran falsch? Ich habe das zwar nicht so ausführlich geschrieben, aber ich brauche keine schweizer Staatsangehörigkeit um ebenfalls Waffen kaufen zu dürfen. Man muss halt länger dort leben und arbeiten als EU-Bürger, aber wenn man nicht aus einem Land der Sperrliste kommt die du gerade erwähnt hast hat man da keine Probleme was zu kaufen....was früher sogar noch einfacher war. Deswegen wurde an der Grenze auch immer gefragt ob man irgendwelche Waffen dabei hat...

    Der EU-Bürger hat es einfacher, als der Drittstaatler, einige Schweizer Bürgerrechte zu erwerben. Dauert ja nur 5 Jahre ... . Das kann man nicht mit 'Selbst in der Schweiz hat man als EU-Bürger schon mehr Rechte beim Waffenerwerb (ich rede von scharfen Schusswaffen)' ausdrücken. Noch dazu wo man mit diesen Bürgerrechten (mit C-Ausweis) waffenrechtlich einem Schweizer gleichgestellt ist. Also ist auch der Nebensatz ' zwar nicht ganz so viele wie als Schweizer Staatsangehöriger, aber fast.' Unsinn.


    Früher (vor Schengen) wurden alle Ausländer waffenrechtlich gleich behandelt, egal ob EU oder nicht EU. Da war nix mit legal Waffen kaufen und einführen, die man nicht auch zuhause in D hätte kaufen dürfen.

    "He, who trades freedom for temporary security, deserves neither freedom nor security."
    ("Jene, die Freiheit aufgeben, um eine vorübergehende Sicherheit zu erwerben, verdienen weder Freiheit noch Sicherheit.") --- Benjamin Franklin