Hallo Forum!
Ich besitze ein Luftgewehr aus DDR Zeiten. Technische Daten kenne ich leider nicht.
Der Hersteller war Haenel, Bezeichnung: MODELL 303.
Bisher habe ich es, wenn ich mal Lust hatte damit zu schießen, einfach auf die Rückbank meines Autos gelegt
und bin damit zum Kumpel auf´m Dorf gefahren um auf seinem Grundstück damit zu schießen.
Ich bin durch Zufall über dieses tolle Forum gestolpert und das Schmöckern hat mich dann doch ein wenig nachdenklich gemacht.
Müsste der "Knicker" eine Kennzeichnung haben um nicht als illegale Waffe zu gelten?
Oder ist das, ähnlich wie bei Softairwaffen, eher unproblematisch?
Wenn ich das recht verstanden habe, hängt das von der Energie ab, die das Geschoss hat.
Weiß jemand, ob das bei dem Luftgewehr mehr oder weniger als 0,5 J sind?
Falls der Knicker legal ist, was muss ich beim Transport beachten?
Viele Grüße
Maik