Probleme mit Odrnungsamt: Vereins-/ Bedürfnisnachweis für Kleinstkaliberwaffe (4mm M20)?

Es gibt 22 Antworten in diesem Thema, welches 5.400 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (9. September 2011 um 15:12) ist von gilmore.

  • Hallo hier im Forum,

    Das ortliche Ornnungsamt hat mich angeschrieben wegen wegen Austritt aus dem alten Schützenverein. Ich möge dem Ordnungsamt den Eintritt des neuen Vereins bitte mitteilen.
    Konkret geht's um eine Revolver der Firma ERMA im Kaliber 4 mm M20. Damalige Bedingung für den Erwerb meines Wissens nur der Nachweiß der Sachkunde (mit Prüfung darüber).
    Nach neuem WaffG ist der Grund für das Bedürfnis die Mitgliedschaft in einem Schützenverein.
    Meine Frage nun: Geht es auch ohne Schützenverein bzw. kann die Waffe irgendwie als Sammlerwaffe auf einem anderen Weg rechtmäßig erhalten bleiben?
    Der Eintritt in einem neuen Verein ist verbunden mit Jahresbeitrag + Aufnahmegebühr, also circa 275€ im ersten Jahr. Ich habe momentan keine anderen WBK-pflichtigen Waffen.
    Ist es wert den ganzen Akt zu betreiben und die Waffe mit Bedürfnis zu erhalten? Oder die Waffe verkaufen oder offiziell unbrauchbar machen. Die Waffe ist ein 6-schüßiger Revolver
    der Firma ERMA aus Dachau, wohl das Modell "Erma ER77 - Nachbau des Smith_&_Wesson Revolvers Modell 19 im Kal. 4 mm M 20" Quelle: Wikipedia!!!!.
    Mich würde Eure Meinung dazu interessieren. Die Waffe ist in einem Zustand von 1-2 und hat keine 200 - 300 Schuss, Baujahr ist ca. 1996 - 1997.
    Wenn jemanden den Wert einer solchen Waffe beziffern kann, bitte eine Rückmeldung.

    Mfg Andreas

    Bilder

    BearX intense crossbow 175 ibs, Alligator 80 ibs that rules during C-Lockdown light! ;(

    Einmal editiert, zuletzt von erazer-007 (24. Februar 2011 um 13:45) aus folgendem Grund: Bild eingefügt aus Testbericht vom 1. Juli 2007 von Ersteller thomas magnum

  • Für 4mm-:F:-Waffen braucht es kein Bedürfnis, also auch keinen Verein.
    Hau´ dem Sachbearbeiter das Schreiben mal um die Ohren und zeig ihm mal das WaffG.
    Hier der Passus im Gesetz:


    Zum Wert:
    Der erzielbare Preis wird voraussichtlich unter 100€ liegen.
    4mm-Waffen haben keinen großen Markt mehr.


    Stefan

  • Hallo HW Junkie,

    danke für deinen Beitrag mit den passenden Angaben im WaffG. Habe schnell mal im WaffG nachgeschaut, nur die Angabe mit Anlage 2 --> Unterabschnitt 3 -->
    Entbehrlichkeit einzelner Erlaubnisvoraussetzungen finde ich nicht auf Anhieb im Waffg. Hast Du die Auflistung selber zusammengesucht oder gibt's die zusammenhängend im WaffG?

    Gruß Andreas

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  • Hast gefunden?
    Es steht in der Anlage 2 des WaffG ziemlich am Ende.

    Da diese Waffen bedürfnisfrei sind, entbehrt sich auch der Nachweis für eine Mitgliedschaft in einem Schützenverein zum Erhalten eines Bedürfnisses.

    Unterabschnitt 3:
    Entbehrlichkeit einzelner Erlaubnisvoraussetzungen
    1.
    Erwerb und Besitz ohne Bedürfnisnachweis (§ 4 Abs. 1 Nr. 4)
    1.1
    Feuerwaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule erteilt wird und die das Kennzeichen nach Anlage 1 Abbildung 1 der Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung oder ein durch Rechtsverordnung nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c bestimmtes Zeichen tragen;
    1.2
    für Waffen nach Nummer 1.1 bestimmte Munition.

  • ...Zum Wert:
    Der erzielbare Preis wird voraussichtlich unter 100€ liegen.
    4mm-Waffen haben keinen großen Markt mehr....

    Ein sehr gut erhaltener ER77 mit den Ladehülsen und dem Ausstoßerstift sollte schon 180-220 Euro bringen. Die Dringer sind sehr selten und da es geborene 4mm-Waffen sind, sind die bedürfnisfrei und für jeden Sachkundigen direkt ohne Anrechnung auf Kontingente zu erwerben.

    erazer-007: Würde mich freuen, für die Erma Datenbank die Seriennummer Deines Exemplares per PN zu erfahren.

    ----------------------- Jäger der verlorenen Erma's ------------------------
    --
    - Waffen- & Munitionssachverständiger, Spezialgebiet Erma ---
    ------------ bitte hier mithelfen, damit es hier weitergeht ------------

  • Das ist völlig richtig,

    Für 4mm-:F:-Waffen braucht es kein Bedürfnis, also auch keinen Verein.

    4 und 6mm Feuerwaffen mit F sind bedürfnisfrei, waren es immer und sind es auch heute noch.

    Das ist nur teilweise richtig...

    Der erzielbare Preis wird voraussichtlich unter 100€ liegen.

    4mm-Waffen haben keinen großen Markt mehr.

    der Markt für die Waffen liegt ziemlich am Boden, das trifft allerdings nicht für besondere und seltene Stücke zu, die erzielen nach wie vor gute Preise.
    Der ER 77 ist eine der ganz selten gewordenen und sollte bei eGun ca. 250,- bringen (in kompletten Zustand), so gingen die letzten jedenfalls über die Theke.

    Edit: meint ich war zu langsam...und noch was !!
    erazer-007 das ist aber nicht deine Waffe auf dem Bild sondern meine und ich möchte nicht das mit dem Bild irgendwie eine Verkaufsanzeige geschaltet wird.
    Hier ist das Foto ok, bei eGun aber nicht !!! schließlich möchte der Kunde die original Waffe sehen und nicht meine Waffe die nicht zum Verkauf steht.

    Edit2:
    Und hier noch was aus dem Lexikon zum lesen für deinen Sachbearbeiter:
    https://www.co2air.de/wbb3/index.php…1459&highlight=

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

    2 Mal editiert, zuletzt von thomas magnum (24. Februar 2011 um 14:50)

  • erazer, ist die Waffe auf grüner WBK eingetragen ? ?( Wenn ja darfst Du sie behalten. Mußt aber einen Klasse A Schrank nachweisen, der
    idealer weise 'ne Zahlenkombi - Schließung aufweist. Sonst ist für den Tresorschlüssel nämlich noch ein seperater Tresor fällig.
    Ist leider kein Witz .

    ... mit dem Alter kommt die Reife ! (oder auch nicht ):Rock-Opi :bash:

    2 Mal editiert, zuletzt von Bremer (24. Februar 2011 um 15:42)

  • Wenn ja darfst Du sie behalten. Mußt aber einen Klasse A Schrank nachweisen,

    Wenn du einen Klasse A Schrank nachweist, darfst du die Waffe wohl gleich im Amt lassen, die Kurzwaffe muss in einem B Schrank gelagert werden.


    Und die wenigen, die ich bei egun mal habe auslaufen sehen, die waren billig.


    Ja die normalen 0815 Dinger gehen manches mal für einen Euro weg, so das man mit Versand oft nicht mal 10,- bezahlt.

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

    Einmal editiert, zuletzt von thomas magnum (24. Februar 2011 um 16:08)

  • Hallo Thomas Magnum,

    Edit: meint ich war zu langsam...und noch was !!
    erazer-007 das ist aber nicht deine Waffe auf dem Bild sondern meine und ich möchte nicht das mit dem Bild irgendwie eine Verkaufsanzeige geschaltet wird.
    Hier ist das Foto ok, bei eGun aber nicht !!! schließlich möchte der Kunde die original Waffe sehen und nicht meine Waffe die nicht zum Verkauf steht.

    das Bild ist von Deiner ER77 und wurde als Hinweis (im Edit auch angegeben). Ich benütze keine fremden Bilder für Verkaufszwecke, sondern mache selber welche mit meiner eigenen Digital Kamera.
    Das Bild diente nur als Hilfe, was man unter der Waffe vorzustellen hat.

    Hallo Bremer,

    die Waffe ist auf einer grünen WBK eingetragen.

    Vorab an Alle ein herzliches Danke.

    BearX intense crossbow 175 ibs, Alligator 80 ibs that rules during C-Lockdown light! ;(

  • Oh sorry !!! das kleingedruckte ganz unten habe ich doch glatt übersehen :wow:

    das Bild ist von Deiner ER77 und wurde als Hinweis (im Edit auch angegeben).

    es war ja auch nur als Hinweis gedacht, und nicht :evil: gemeint.

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

  • Ich finds immer unlustig zu sehen, wie wenig die Leute wissen, die meinen sie könnten über uns richten *hust*

    Im Grunde brauchst du für die 4mm nur: Waffensachkunde, grüne WBK (mit Eintrag der Waffe) und nen B-Schrank (der selbstverständlich in der Wand/Boden oder einem A-Schrank verankert sein sollte)

    Du brauchst weder Bedürfnis, noch ein Verein und aufs "Kontingent" wirds auch nicht angerechnet.

    EWB-Waffen: Remington 700 CDL, Oberland Arms OA-15 BL2, Forest Favorit, Remington 887 Nitro Mag Tactical, Tanfoglio Stock III & Mosin Nagant M91/30
    F-Waffen: Beretta M92 FS, Colt 1911, Walther CP 99 Compact, Röhm TM Trainer Combat Rifle LS // Haenel Suhl 303-4
    SSW: Colt Double Eagle Combat Commander Shining // Zimmerkaliber: Weihrauch Arminius HW 4/4" (4 mm M20) und 6" (4mm R)

  • Hallo an Euch,

    als erstes will ich mich bei Euch bedanken für die zahlreiche Hilfe + Gesetzestexte. Habe am 25.02.11 dem Ordnungsamt einen Besuch abgestattet.
    Dem ersten Sachbearbeiter habe ich den passenden Paragraph vorgelegt. Da er höchts selten mit diesem § was zu tun hat, müßte er sicht erst einlesen.
    Die hauptamtlich zuständige Kollegin hat auch nicht auf Anhieb was mit dem $ anfangen können. Als nächstes hat Sie sich dann die gesetzliche "Definition" des "F" Zeichens reingezogen und ist dadurch auch nicht weiter gekommen. Der erste Sachbearbeiter hat mich gefragt, ob ich denn wisse ob die Waffe ein F-Zeichen hat.
    Fazit dieses Besuchs: Die Sachbearbeiter müssen sich auch erst in den $ einlesen, um dann den evtl. richtigen Beschluß zu fassen. Habe am nächsten Tag ein
    Bild gemacht und ans Amt geschickt. Nun warte ich mit einem guten Gefühl den Bescheid des Amtes ab. Wenn dieser negativ ist, weiß ich noch nicht was ich tue. Ich denke wir müssten in Deutschland mal dringend alle $ auf den Prüfstand stellen und alten Ballast über Bord werfen !!!! ?(
    Anbei ein paar Bilder des guten Stücks. 8o

    mfG Andreas

  • Hi, :)

    auf keinen Fall klein beigeben. Spätestens nach einem formellen Widerspruch sind sie gezwungen, alles zu tun, damit die rechtliche Situation geklärt wird.

    Mir sagte mal vor einiger Zeit jemand, eine Krankenkasse betreffend, das grundsätzlich intern die Order ergangen sei, Erstanträge beliebiger Art, erst mal abzulehnen.

    Viele probieren es dann nicht mehr, wieder Geld gespart. Und tatsächlich wurden nach Einsprüchen, und erneutem Antrag die Leistungen auf einmal genehmigt.

    Mir scheint es so, als liefe es bei den Waffenrechtsbehörden, je nach Sacharbeiter, in ähnlicher Weise.

    Hier ist die Rechtslage ja klar, also bloß nicht auf Dein Recht verzichten.

    LG Andreas :)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • nur die Angabe mit Anlage 2 --> Unterabschnitt 3 -->
    Entbehrlichkeit einzelner Erlaubnisvoraussetzungen finde ich nicht auf Anhieb im Waffg. Hast Du die Auflistung selber zusammengesucht oder gibt's die zusammenhängend im WaffG?

    Wo die Leute sich immer ihre Waffengesetze zusammensuchen müssen, ts, ts... :rolleyes:

    Wie wäre es mit einem beherzten Klick auf den Menüpunkt "Waffengesetz" oben rechts in der Menüleiste dieses Forums?
    Da sind die Paragrafen sogar untereinander verlinkt wie sonst bei kaum einer Version im Web..., etwa
    https://www.co2air.de/wbb3/index.php…m&pageID=1#Anl2


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Hi an Alle,

    heut kam die positive Antwort des Ordnungsamtes. Nach Rücksprache des Ordnungsamtes mit einem Waffensachkundigen, hier die Antwort:

    Sehr geehrter Herr xxx,

    wie soeben telefonisch besprochen, können wir Ihnen mitteilen, dass es sich
    bei der in Ihre Waffenbesitzkarte Nr. xx/xx eingetragenen Schusswaffe um
    eine Waffe handelt, die original über einen Lauf im Kaliber 4 mm M 20
    verfügt. Diese kann weiterhin bedürfnisfrei besessen werden.

    mit freundlichen Grüßen xxx

    Nochmals ein Dankeschön an die vielen konstruktiven Beträge hier im Forum. :thumbup:

    mfG Andreas

    BearX intense crossbow 175 ibs, Alligator 80 ibs that rules during C-Lockdown light! ;(