Gaspistole im Handschuhfach Sommer/Winter

Es gibt 16 Antworten in diesem Thema, welches 7.718 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (29. Dezember 2010 um 17:28) ist von White.

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  • Hallo

    habe mir vor kurzem ein kleinen Waffenschein beantragt und hab mir eine Schreckschuss Pistole gekauft eine Walther P99

    ich möchte die Waffe in Zukunft Geladen mit Reizgas Patronen in meinem Auto führen nur frag ich mich ob sehr Starke Kälte im Winter oder aber sehr starke Hitze im Sommer auswirkungen auf die Funktzionalität der waffe haben und auf die Patronen

    den ich möchte die waffe auch gerne dauerhaft im Auto lassen .... wäre ja viel zu umständlich und schwachsinnig die waffe jedesmal ins Auto zu tun und es wieder mit ins haus zu nehmen :)

    wenn ihr mir helfen könntet oder mir Tipps geben könntet wäre ich euch sehr dankbar

  • Du darfst die Waffe nicht im Handschuhfach liegen lassen sondern musst sie immer " am Mann " haben.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Zudem ist die P99 nur bedingt zum führen geeignet bezüglich Zuverlässigkeit (Zündversager, Klemmer) und Sicherheit ( nicht erkennbar ob der Hahn gespannt ist).

  • Wenn Du das Fahrzeug verlässt, musst Du die Waffe mit nehmen, da das Fahrzeug nicht als sicherer Aufbewahrungsort wie die (abgeschlossenne) Wohnung gilt.
    LG Womel

    Ich kam , sah und schoss vorbei :cry:

    Carpe Diem
    Si vis pacem para bellum

  • Zitat

    nur frag ich mich ob sehr Starke Kälte im Winter oder aber sehr starke Hitze im Sommer auswirkungen auf die Funktzionalität der waffe haben und auf die Patronen


    Ich bin der Meinung, dass Kälte nicht so gut geeignet ist für SWS, bzw. für den Zinkdruckguss. Bei Minusgraden spinnt meine Geco Mod. 225 oft (wirft keine Hülsen aus) und meine eine Miami ist auch beim ersten Schuss auseinander geflogen, als sie ca. 3h bei -10°C im Kofferraum lag :(

  • Meiner RG 800 hat es noch nie geschadet,weder Optisch noch in der Funktion.

    Das bischen Kälte dürfte einer Waffe nichts ausmachen normalerweise.

    StGB §328, Absatz 2.3

    Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.

  • Ich glaube, ich habe schon wieder etwas verpasst: Wo steht denn, dass die SSW an einem "sicheren" Aufbewahrungsort gelagert werden muss?

    Ich lese in den Gesetzen und Vorschriften immer nur "verschlossenes Behältnis" und "vor Diebstahl geschützt". Für mich trifft das schon bei einer geschlossenen Klarsichttüte zu. Als Verschluß wird ausdrücklich keine Schwenkriegelschloss gefordert. Zip-Lock und Reisverschluss sind aber auch Verschlüsse. Bei einer undurchsichtigen Aldi-Tüte wäre es Diebstahl oder einfache Wegnahme, bei einer durchsichtigen Tüte erkennt man aber die Waffe und dann ist es kein Diobstahl mehr, sondern immer "schwerer Diebstahl" und dagegen kann und braucht man sich nicht schützten.
    Achja, unter 18 Jährigen muss man auch noch den Zugriff verweigern. Dafür reicht die geschlossenen Autotür aber ebenfalls aus.

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)

  • Du hättest mit deinen Argumenten recht wenn ein Auto als befriedeter Besitztum gelten würde.
    Dem ist aber nicht so.
    Entweder man Transportiert eine Waffe im Auto ( dann aber im Verschlossenem Behältnis, ein Handschuhfach zählt nicht dazu ) oder man führt die Waffe ( dann aber am " Mann " und mit KWS ).
    In beiden fälle muss man aber " vor Ort " sein.
    Das Auto parken und die Waffe im Handschuhfach liegen lassen ist weder führen noch Transportieren.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

    Einmal editiert, zuletzt von pupsnase (29. Dezember 2010 um 12:00)

  • Ich glaube, ich habe schon wieder etwas verpasst: Wo steht denn, dass die SSW an einem "sicheren" Aufbewahrungsort gelagert werden muss?
    [...] Bei einer undurchsichtigen Aldi-Tüte wäre es Diebstahl oder einfache Wegnahme, bei einer durchsichtigen Tüte erkennt man aber die Waffe und dann ist es kein Diobstahl mehr, sondern immer "schwerer Diebstahl" und dagegen kann und braucht man sich nicht schützten.
    [...]

    Ich glaube hier habe ich was verpasst :P .
    Wenn du auf das Regelbeispiel in § 243 StGB anspielst, [...eine Sache stiehlt, die durch ein verschlossenes Behältnis oder eine andere Schutzvorrichtung gegen Wegnahme besonders gesichert ist, ...], dann fällt die verschlossene Plastiktüte da m.E. wohl nicht drunter. Was hat das mit der Sichtbarkeit zu tun? Wenn du den Heiligen Gral aus der Panzerglasvitrine sprengst, ist das mitunter auch ein schwerer Diebstahl. Und warum kann und braucht man sich dagegen nicht schützen?

    Ob das Handschuhfach ausreicht, muss nicht entschieden werden 8o .
    Dies liegt daran, dass du gem. § 36 I S. 2 iVm § 53 I Nr. 19 WaffG (Schreck-) Schusswaffen nur getrennt von Munition aufbewahren darfst, sofern nicht die Aufbewahrung in einem Sicherheitsbehältnis erfolgt, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand Mai 1997) 1) oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen Mitgliedstaates des Übereinkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Mitgliedstaat) entspricht.

    Ein Verstoß dagegen (mit kleinen Waffenschein) ist allerdings "nur" eine Ordnungswidrigkeit. Kann trotzdem teuer werden.

  • Ich lese in den Gesetzen und Vorschriften immer nur "verschlossenes Behältnis" und "vor Diebstahl geschützt". Für mich trifft das schon bei einer geschlossenen Klarsichttüte zu. Als Verschluß wird ausdrücklich keine Schwenkriegelschloss gefordert.

    Da ist der kleine aber feine Unterschied zwischen GEschlossen und VERschlossen. Eine Zip-Tüte ist GEschlossen. Ein abgesperrter Koffer beispielsweise ist VERschlossen.

    Gefordert wird laut Gesetz ein VERschlossenes Behältnis. Also einfach irgendwas, das ein Schloss dran hat. Das kann ein winzigkleines Vorhängeschloss am Reißverschluss sein. Hauptsache es ist abgesperrt.

    Und die Lagerung in geladenem Zustand bzw. zusammen mit der Munition wurde ja schon erklärt.


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Ich halte das auch aus einem ganz anderen Grund für eine schlechte Idee. Ein Freund und Autohändler erzählte mir von einem alten Fall. Dort beschwerte sich ein Kunde, der sich vor Monaten ein neues Auto gekauft hatte, über schlechten und teilweise beißenden Geruch. Erst nach mehrmaligen Suchen fand man im Handschuhfach eine vom Kunden vergessene Packung Reizgaspatronen. Im Winter ist nichts passiert, aber im heißen Sommer begannen diese auszudünsten. Im kleinen Innenraum eines Autos hatte das natürlich weitaus stärkere Auswirkungen.
    Allerdings mag man nun nicht unbedingt daraus ableiten, dass jede Munitionssorte das auch tun muss.

  • Ich hab schon wieder andere Information als Ihr anscheinend...

    Da ich bei Ordnungsamt war vor ne woche ca. hab ich das Thema natürlich auch angesprochen.

    Man darf im Auto eine Pistole im Handschuhfach aufbewahren Wenn: Die Munition nicht damit drin liegt sondern woanders (Munition muss auch verschlossen sein!)

    (Achtung man braucht den KWS da es Führen einer Waffe ist!)

    Wenn man eine Waffen geladen im Auto hat sollte man Sie auch bei sich tragen.

    So hab ich das Verstanden...

  • Ich entschuldige mich; ich habe tatsächlich vergessen, dass die SSW mit Munition geladen gelagert werden soll - das ist natürlich im Auto nicht erlaubt.

    Anderer Punkt: Ein Schloss ist eine Vorrichtung mit der man etwas verschließt, also nicht nur das Vorhängeschloss am Reisverschluss, sondern auch der Reisverschluss selbst. Das Handschuhfach hat ein echtes Schwenkriegelschloss. Das Auto selbst hat ebenfalls richtige Schlösser. Es ist also ein abgeschlossenes, verschlossenes Behältnis; befriedetes Besitztum wird nicht gefordert.

    Mit der sichtbaren Waffe wollte ich darauf hinaus, dass eben keine besondere Schutzvorrichtung gegen Diebstahl nötig ist, da es sich bei Waffen nie um einen einfachen Diebstahl handelt, wenn man von der Waffe weiß.

    Ich muss Floppyk rechtgeben: bei erhöhter Temperatur beginnt das Gas in den Patronen zu verdampfen. Bei Temperaturen von 50 °C und oft viel mehr im Sommer entweicht das CS und CN. Pfefferpatronen sind allerdings nicht davon betroffen. Das Nitrocellulose-Pulver verträgt viel höhere Temperaturen. Wie das mit den Zündhütchen aussieht, weiß ich aber nicht, wahrscheinlich zünden die schon viel früher; da könnten viellicht ein paar Wiederlader ihre Erfahrung kundtun.

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)

  • Das Handschuhfach hat ein echtes Schwenkriegelschloss. Das Auto selbst hat ebenfalls richtige Schlösser. Es ist also ein abgeschlossenes, verschlossenes Behältnis; befriedetes Besitztum wird nicht gefordert.


    Heutige Handschuhfächer haben einen abschließbaren Hebel, so denn überhaupt noch ein Schloss dran ist. Ein Schwenkriegelschloss am Handschuhfach kenne ich noch vom Käfer.
    Die Lagerung von Waffe im Auto ist grundsätzlich kritisch zu sehen. Da wäre auch das Risiko, wenn man das Auto mal eben von jemanden Andres fahren lasst. Wird dann die Waffe gefunden, bekommt der Fahrer mindestens Ärger.
    Hinzu kommt das Problem der gesetzlichen Lagerung. Meines Wissens auch bei freien Waffen gar nicht zulässig. Wird das Auto aufgebrochen oder geklaut und durch einen Zufall kommt da eine Waffe ans Tageslicht, gibt das nochmals Ärger.
    Wenn man unbedingt sowas im Auto braucht, so ist sie meiner Meinung nach in der Jackentasche oder höchstens temporär im Handschuhfach besser aufgehoben.

    Ich muss Floppyk rechtgeben: bei erhöhter Temperatur beginnt das Gas in den Patronen zu verdampfen. Bei Temperaturen von 50 °C und oft viel mehr im Sommer entweicht das CS und CN. Pfefferpatronen sind allerdings nicht davon betroffen. Das Nitrocellulose-Pulver verträgt viel höhere Temperaturen. Wie das mit den Zündhütchen aussieht, weiß ich aber nicht, wahrscheinlich zünden die schon viel früher; da könnten vielleicht ein paar Wiederlader ihre Erfahrung kundtun.


    Ich kenne diese Sache nur vom Hören-Sagen, jedoch aus zuverlässiger Quelle. NC-Pulver verändert sich bei hohen Temperaturen. So wird altes, sehr warm gelagertes NC-Pulver offensiver, d.h. seine Abbrandgeschwindigkeit steigt. Das insbesondere, wenn 70 ° erreicht werden, was im Auto leicht möglich ist.
    So könnte ich mir vorstellen, dass es bei solchen Patronen der Kunststoffverschluss zerlegt und Reste davon in den Lauf gelangen, was dann fast zuverlässig eine Ladehemmung produzieren wird. Aber da mag ich mich auch täuschen.

  • [...]

    Mit der sichtbaren Waffe wollte ich darauf hinaus, dass eben keine besondere Schutzvorrichtung gegen Diebstahl nötig ist, da es sich bei Waffen nie um einen einfachen Diebstahl handelt, wenn man von der Waffe weiß.
    [...]

    Ein schwerer Diebstahl ist es mitunter nur bei Handfeuerwaffen, zu deren Erwerb es nach dem Waffengesetz der Erlaubnis bedarf (darunter fällt die aber SSW nicht).
    Vielleicht verwechselst du den Diebstahl VON Waffen mit dem Diebstahl MIT Waffen.