luftgewehre vor 1970

Es gibt 34 Antworten in diesem Thema, welches 2.846 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (20. Juli 2010 um 12:22) ist von steyruserlp10.

  • hab mal ne frage an die spezialisten hier: welche vorzugsweise großkalliebrigen luftgewehre vor 1970 gibt es? wie ist die verfügbarkeit,preise?wie verhält es sich mit einzelstücken? wie ist ein nachweiß zu erbringen das das ding vor 1970gebaut wurde?

    bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat. werner heisenberg

  • Bei Einzelstücken ist der Nachweis kaum zu erbringen.

    Ansonsten kann Dir der Hersteller anhand der Seriennummer sagen, wann eine Waffe produziert wurde. Garantieren, das aber nicht irgendwelche Beamten Dir das dann nicht abkaufen kann Dir aber niemand.

    Die meisten dieser LGs werden wohl im Kaliber 4,5mm sein, da dieses auch damals schon am verbreitetsten war.

    Bekommen wirst Du sie wohl am ehesten über egun oder mit viel Glück beim Büma oder privat. Oft sehe ich aber nicht wirklich welche.

    Außerdem dürfen diese Waffen nur auf einem zugelassenen Schießstand geschossen werden.

    Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern von denen, die das Böse zulassen. (Albert Einstein) 
    Es gibt keine großen Entdeckungen und Fortschritte, solange es noch ein unglückliches Kind auf Erden gibt. (Albert Einstein)

  • Ich empfehle folgendes Luftgewehr im Kaliber .45:
    Magazin-Windbüchse im edlen Holzkoffer, System Girandoni, komplett mit drei Pressluft-Kartuschen und Hochleistungspumpe für nur 8400 Euro
    (es handelt sich um eine abgelaufene Auktion und damit hier erlaubt)
    Mit diesem Gewehr hat man die Ultima Ratio, was freie Gewehre angeht - Pressluft, mehrschüssig, dicke Murmeln, Nussholzschaft und feine Floralgravuren. :rolleyes:

    Der Nachweis über das Alter muß der Besitzer selbst nachweisen. Wenn der Hersteller schon vor 1970 dicht gemacht hat, geht das einfach. Ansonsten muß man über die Seriennummer argumentieren. Wenn die Produktionsunterlagen verloren gegangen oder verbrannt sind, hat man schlechte Karten.

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)

  • Wer soviel für eine Sammlerwaffe ausgibt, wird auch das Geld für eine Expertise haben. Zudem dürfte eine Bescheinigung eines sachkundigen Bümas ausreichen.
    Ich wüsste aber auch nicht, warum eine Behörde zumindest das annährende Alter anzweifeln sollte.

  • ja, alte windbüchesn, da wird kaum einer am alter zweifeln, sind was feines für sammler, ich will aber schießen und würde desshalb gerne nahe 1970 bleiben, gibt es da etwas?

    bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat. werner heisenberg

  • Kurz vor 1970 wurden fast nur Federdruck-Gewehre in 4,5 mm gebaut. Die stärksten erreichten etwa 13 Joule; mehr war damals nicht drin.
    Gößerkalibrige Waffen kenne ich zu der Zeit nur aus Amerika im Kaliber 5,5 mm. Da gibt es einige CO2-Gewehre von Crosman, die durch einen langen Lauf beachtliche Geschwindigkeiten lieferten. Das Blue Book of Airguns ist da ein unschätzbarer Quell an Information.

    Da Du ja sowieso auf dem Schießstand schießt, gibt es wenig was gegen eine großkalibrige Feuerwaffe auf Vereins-WBK spricht.

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)

  • "Da Du ja sowieso auf dem Schießstand schießt, gibt es wenig was gegen eine großkalibrige Feuerwaffe auf Vereins-WBK spricht"

    dagegen spricht die ganze vereinsmeierrei. mit so einem ding komme ich als gast und gehe als freier mensch. ich bin der lausigste gewehrschütze, ich baller einfach noch manchmal gerne und würde gerne ein bischen basteln. angeregt durch einige umbauten hier im forum würde ich mich gerne an einem bull pup schaft versuchen. ergo wäre ein älteres luftgewehr zum aufarbeiten gerade richtig. mein engster faforit ist im augenblick das fwb 150 das so glaube ich unter 150euro zu haben ist. da ich nicht mehr oft schieße wären mir die höheren munitionskosten von den größeren kalliebern egal aber mir sind keine gk luftgewehre bekannt.

    bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat. werner heisenberg

  • Abgesehn davon müssen Dir die Beamten beweisen, daß das Gewehr nach 1970 in den Handel gekommen ist. Eine bloße Vermutung reicht hier nicht!

    vita brevis, ars longa

  • Ich dachte, das ist anders herum. Die Beamten beweisen Dir, daß kein F auf Deinem Gewehr ist und Du mußt dann nachweisen, daß es von vor 1970 ist.
    Faktisch ist damit die Beweislast umgekehrt.

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)

  • Nö, das mit dem :F: bezieht sich auf einen Abschnitt im WaffG in dem die Ausnahmen von den Erlaubnispflichten stehen. Da stehen beide Ausnahmen drin, sowohl :F: als auch das von vor 1970 in der BRD bzw. 1991 in der früheren DDR. Steht halt in unterschiedlichen Absätzen. Und wenn der fragt, dann beziehst du dich einfach auf den Punkt. Am günstigsten ist immer noch wenn man einen Ausdruck vom Gesetz zur Hand hat denn Gesetze und die Ausnahmen darin kann man nicht komplett im Kopf behalten.

    Sie müssen dir nachweisen dass du eine Owi oder Straftat begangen hast.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • mir ist die gesetzeslage vor 1970 oder in der früheren ddr nicht bekannt. wenn ich so ein älteres gewehr kaufe und es wurden vor 1970 änderungen an relewanten teilen durchgefürt die zu dem zeitpunkt legal waren, wie verhält sich das jetzt?

    bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat. werner heisenberg

  • ja, tut mir leid, kann auch nix für, immerhin habe ich schon rausgefunden das kein schalldämpfer drauf darf. da ein fwb 150 sowieso nicht so laut ist, sah ich das nicht als problem! ich dachte mir, gut mach ich nur ne atrappe dran, geht mehr um die optik. ich weiß aber das es damals noch den anscheinwaffensparagrafen gab und damals alles was auch nur im entferntesten nach "kriegswaffe" aussah verboten war. heute hingegen sagt keiner was wenn du dein lg wie eine mp5 aussehen lassen willst solange du die finger von relewanten teilen läßt. da ich gerne so einen umbau machen würde, lote ich halt die möglichkeiten vorher aus.

    bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat. werner heisenberg

  • dagegen spricht die ganze vereinsmeierrei. mit so einem ding komme ich als gast und gehe als freier mensch. ich bin der lausigste gewehrschütze, ich baller einfach noch manchmal gerne und würde gerne ein bischen basteln.

    Dazu noch ein Wort:
    Die "Vereinsmeierei", wie Du sie nennst, ist ja nicht schlimm. Im Gegenteil - oft ist sie eine schöne Abwechlung vom Alltag. So erstaunlich das ist. Im Verein wird nicht über schlechte Ergebnisse gelacht. Ganz im Gegenteil. Der Schütze muss seine Ergebnisse nicht bekannt geben. Tut er denn doch, wird vielmehr (manchmal) darüber diskutiert, wie man das ändern könnte.
    Zudem ist es auch mal im Verein ein gemütliches Beisammensein schön. So wird auch mal unter Gleichgesinnten gefachsimpelt, die neuen Erungenschaften bestaunt und natürlich auch mal gegrillt. :thumbsup:

    Noch was. Auch ich kenne das gut, dass im Verein Anfänger oder generell schlechte Schützen sich selbst ausschließen. Das ist bei Schießveranstaltungen sehr bedauerlich, weil diese vom Mitmachen leben. Die meisten können an den oberen Plazierungen ohnehin nichts ändern. Aber oftmals gibt es nun doch mal die eine oder andere gute Plazierung und man freut sich über eine Urkunde oder gar Medallie, auch wenn es nicht zum "Pott" gereicht hat.


    Daher scheint mir das Vereinsleben genrell oft missverstanden zu werden.

  • Alle ehemals legalen Änderungen von vor 1970 sind immer noch legal. Und m.E. gilt das Schalldämpferverbot nur für Druckluftwaffen > 7,5 Joule, die FWB hatten aber nie mehr Leistung. Somit müsste ein Schalldämpfer daran eigentlich legal sein.

    vita brevis, ars longa

  • mir ist die gesetzeslage vor 1970 oder in der früheren ddr nicht bekannt. wenn ich so ein älteres gewehr kaufe und es wurden vor 1970 änderungen an relewanten teilen durchgefürt die zu dem zeitpunkt legal waren, wie verhält sich das jetzt?


    BRD vor 1970: Druckluftwaffen frei ab 18 unabhängig von der Mündungsenergie....damals durfte man noch KK-Gewehre ab 18 kaufen! Sogar beim Neckermann im Katalog bestellen!

    @CO2:

    Das mit der Energie würde ich so nicht unterschreiben. Es heißt ja "Schalldämpfer sind den Waffen gleichgestellt für die sie bestimmt sind". Da ist nirgends was von der Energie vorgeschrieben, man kann ableiten: Waffe frei, Schalldämpfer frei. Und da die Waffen von damals auch heute noch frei sind, unabhängig von der Energie, dürfte man die auch nutzen.

    Ist nur die Frage obs Sinn macht, denn man muss damit eh auf den Stand...der Besitz ist zwar frei, aber es darf damit nur auf einem zugelassenen Schießstand geschossen werden. Zuhause darf man nicht mehr als 7,5J. Man muss damit auf den 25m Stand, und da wird man von den Schussgeräuschen her so oder so der leiseste sein....

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    Einmal editiert, zuletzt von germi (16. Juli 2010 um 18:49)