Tennisballkanone Waffenscheinpflichtig?

Es gibt 84 Antworten in diesem Thema, welches 12.991 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (12. April 2010 um 17:45) ist von sandro.

  • Hallo,
    Ich bin auf der suche nach einer Antwort auf diese Seite gestoßen und hoffe hier hilfe zu finden.
    Vollgendes Problem :
    Ich habe ein "Geschoß" gebaut mit dem auf Kindershützenfeste, in Altenheime, bei Straßenfeste u.s.w. auf Styropor oder Blechdosen geschossen wurde, nun wird dieses Gerät mit Pressluft aus einem Kompressor angetrieben, ca.8Bar, der Durchmesser der "Geschosse" (Tennisbälle) 63mm, Flugweite ca. 40m, länge des Rohres ist 850mm, ist dieses jetzt eine Waffe im Sinne des Waffengesetztes und somit Waffenscheinpflichtig?, mach ich mich strafbar wenn ich dieses weiter betreibe oder verleihe ?

    ich bin für jeden hinweis dankbar

    MfG

    Fell-n

    Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von Fell-n: Gestern, 16:56.

  • Da die Energie gespeichert wird (Pressluft) und die Tennisbälle durch einen Lauf getrieben werden, hättest du diese Vorrichtung überhaupt nicht erst bauen (nach dem heutigen Wffg), sie besitzen und schon garnicht damit in der Öffentlichkeit schiessen dürfen.

  • Nein, ich war auch mal dem gedanklichem Irrtum unterlegen.

    Blick ins WaffG genügt:
    Schusswaffen sind Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden.

    Definition eines Laufes:
    ...
    der Lauf ist ein aus einem ausreichend festen Werkstoff bestehender rohrförmiger Gegenstand, der Geschossen, die hindurchgetrieben werden, ein gewisses Maß an Führung gibt, wobei dies in der Regel als gegeben anzusehen ist, wenn die Länge des Laufteils, der die Führung des Geschosses bestimmt, mindestens das Zweifache des Kalibers beträgt;

    Ich gehe davon aus, dass in so einer Ballmaschine kein Lauf im Sinne des WaffG hat. Somit kann es keine Schusswaffe sein.

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (6. April 2010 um 22:48)

  • Es ist ein Rohr mit ausreichender Festigkeit.
    Ähnlich einer Kartoffelkanone nur mit kaltem Gas.
    Ich würde sagen Bau, Besitz, "führen" und abfeuern verboten.

    When seconds count, the police are only minutes away.

  • Zitat

    Original von Floppykzum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden.

    Zum Spiel würde schonmal passen. Ob der Lauf nun ausreichend fest kann man sich streiten, aber ich würde doch behaupten ja. Somit ist die Eigenschaft auch gegeben.

    Edit: Siehe Phex V. Ich vermute genau das selbe.

    Einmal editiert, zuletzt von Dosenrafioli (6. April 2010 um 23:00)

  • Floppyk:
    Ich weiß, wir hatten hier vor ein paar Monaten mal heiße Diskussionen ob der Paintball-Graffiti-Kanone und dem PINK!schen T-Shirt-Werfer.

    Wolltest Du da nicht jemanden angeschrieben haben/ ist daraus was geworden?

    Fördermitglied des VDB.

  • Naja ausreichend fest ist es dann wenn beim Abschuss der Lauf zumindest solange standhält bis das Geschoss unterwegs ist.
    Oder habe ich da einen Denkfehler?

    When seconds count, the police are only minutes away.

  • Zitat

    Original von Phex V
    Es ist ein Rohr mit ausreichender Festigkeit.
    Ähnlich einer Kartoffelkanone nur mit kaltem Gas.
    Ich würde sagen Bau, Besitz, "führen" und abfeuern verboten.

    Dann frag mal die Hersteller von diesen Tennisballkanonen ob sie eine Waffenherstellungslizenz haben....solche Teile gibts nämlich fertig zu kaufen als Trainingsaparate fürs Tennis...

    http://www.vip-sportshop.de/sport/shop/Pro…der/1536_kl.jpg

    Nicht alles unterliegt dem Waffengesetz was ein Rohr hat und was beschleunigt. Bolzenschussaparate zum Beispiel, da braucht man auch keinen Waffenschein für zum Mitschleppen....

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Nur weil es hier zu Lande scheinbar keinen stört wenn man es aus "guten" Beweggründen macht bedeutet das nicht das es Rechtens ist oder?
    Ansonsten nenne ich eine Kartoffelkanone "Kartoffelfernsähgerät" und nutze es Landwirtschaftlich...
    Waffe bleibt Waffe wie man sie auch nennt oder nutzt ist egal.

    When seconds count, the police are only minutes away.

  • Zitat

    Original von Phex V
    Nur weil es hier zu Lande scheinbar keinen stört wenn man es aus "guten" Beweggründen macht bedeutet das nicht das es Rechtens ist oder?
    Ansonsten nenne ich eine Kartoffelkanone "Kartoffelfernsähgerät" und nutze es Landwirtschaftlich...
    Waffe bleibt Waffe wie man sie auch nennt oder nutzt ist egal.


    Eine Kartoffelkanone wird mit Heisen Gasen betrieben und hat viel mehr Power!
    Tennisball Kanonen kann man fertig kaufen und ich glaube nicht das man dafür eine WBK braucht.8bar betriebsdruck sind nicht die Welt,lass den Kindern doch ihren Spass.Selbst wenn die Polizei zufällig vorbei kommen würde,würde nichts passieren!.Oder meinst du die nehmen das Ding mit "Verstoß gegen das WaffG"*lol* .Du bist päpstlicher als der Papst,lass die Kirche im Dorf!


    PS. Unser Waffengesetz ist eh wenn man genau Überlegt schwachsinn!Was ist eine Waffe?
    Eine Waffe ist ein Gegenstand der zum Töten gebaut worden ist und zwar primär zum Töten!Mit einem Messer kann man Töten,ein Normales Messer ist zum zerteilen von irgendwelchen Sachen gemacht worden also nicht primär zum Töten,man kann es aber auch dazu verwenden.
    Normales Messer/Taschenmesser=keine Waffe,Werkzeug
    Bajonett ist zum Töten gebaut worden=Waffe
    Luftgewehr/pistole :F: 7,5J durch die Energiebeschränkung nicht Tötlich und nicht dazu gedacht=keine Waffe da Waffen zum Töten gebaut werden.
    So kann man das ewig weiterführen!Das WaffG müsste in dieser Hinsicht mal überdacht werden,es fallen nämlich Dinge unter das Waffengesetz die eigendlich gar keine Waffen sind.

  • Ich habe nicht gesagt das es Sinn macht oder das ich es gut finde.
    Und klar lasse ich den Kindern den Spaß.
    Aber nachher ist das Geschrei groß wenn dann ein übermotivierte Staatsmann einen Verstoß gegen das WaffG darin sieht.
    Meine Meinung ist da liegt eine Schusswaffe vor.
    Ich kenne im Moment dahingehend keine Ausnahmeregel, lasse mich aber gerne korrigieren.

    When seconds count, the police are only minutes away.

  • Dann müssten Tennisballkanonen die es im Fachhandel zu kaufen gibt auch waffen sein und unter das WaffG fallen und das glaube ich beim besten Willen nicht.So Bekloppt sind wir nicht in Deutschland,noch nicht.

  • Soooo...

    Zu der Tennisballmaschine:

    Nach meinem Wissensstand, befinden sich in der Maschine 2 Rollen die sich drehen.
    Die Tennisbälle fallen vom Ballkorb aus in die 2 Rollen, werden dadurch beschleunigt und vorne "rausgespuck".

    --> keine Gaße, keine Energiespeicherung
    --> keine Waffenrechtl. Beschränkung

    Zu dem Bolzenschussgerät:

    Zitat

    Original von germi
    Nicht alles unterliegt dem Waffengesetz was ein Rohr hat und was beschleunigt. Bolzenschussaparate zum Beispiel, da braucht man auch keinen Waffenschein für zum Mitschleppen....

    Stimmt. Diese werden aber extra im Wffg erwähnt.

    Zitat

    Wikipedia
    Ein Schlachtschussapparat, der widmungsgemäß zum Betäuben von Schlachttieren bestimmt ist, gilt nicht als Waffe im Sinne des § 1 Waffengesetz.


    @ Fell-n

    Werde lieber deine jetzige Maschiene los bzw. baue sie auseinander. Das kann sonst großen Ärger geben.

    Wenn du handwerklich fit genug bist kannst du ja versuchen das Prinzip so einer Tennisballmaschine nachzubauen (und dabei gleich einige Teile deiner alten Maschine wiederverwenden) ;)

    Einmal editiert, zuletzt von Dosenrafioli (7. April 2010 um 01:38)

  • Naja, bei einer Tennisballkanone mit den beiden Rollen gibt es durchaus Energie, die gespeichert wird. und die dann die Rollen antreibt. Außer das macht statt einem Motor eine große Handkurbel oder sowas.

    Die Frage ist, inwiefern man das ganze dann durch ein Rohr "treiben" nennen kann...

    Aber dieser selbstgebaute Apperat ist definitiv eine Waffe im Sinne des Gesetzes, wenn ich nicht irgendeine neue Änderung verpasst hab, die etwas von "tragbar" erwähnt oder ähnliches, wie in dem Teil mit dem Flammenwerfer. Aber dann wäre e s auch legal sich eine Panzerabwehrkanone zu bauen, solange sie nicht tragbar ist... oder eine Gatling...

    R.I.P. Sir Terry Pratchett