Ohne Worte: Fragen zum Führverbot und wenig (klare) Antworten

Es gibt 87 Antworten in diesem Thema, welches 8.559 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (13. August 2010 um 00:42) ist von _nuss.


  • Zitat

    Antwort LKA

    Sehr geehrter Herr xxx,
    Ihre Rechtsunsicherheit im Zusammenhang mit dem Führen des bezeichneten Messers ist nachvollziehbar. Verständlich ist auch, dass Sie sich mit diesem Thema zunächst an die Polizei wenden.
    Die außergerichtliche Rechtsberatung ist durch das Rechtsdienstleistungsgesetz gesetzlich reglementiert und Rechtsanwälten, Notaren sowie anderen, dazu besonders befugten Personen und Stellen vorbehalten. Bitte haben Sie daher Verständnis, dass die Erteilung von Rechtsauskünften grundsätzlich nicht zu den Aufgaben der Polizei gehört.

    Mit freundlichen Grüßen
    Im Auftrag


    Offensichtlich weiß nichtmal die Polizei was noch erlaubt ist und was nicht! :(

    :wickie:Fortes fortuna adiuvat :wickie:

  • Die Polizei muss es ja auch nicht wissen, die stellen einfach erstmal alles sicher und der Rest ist Sache vom Staatsanwalt.

    (Achtung Ironie!)

    Einmal editiert, zuletzt von Xtern (19. Februar 2010 um 21:38)

  • Die außergerichtliche Rechtsberatung ist durch das Rechtsdienstleistungsgesetz gesetzlich reglementiert und Rechtsanwälten, Notaren sowie anderen, dazu besonders befugten Personen und Stellen vorbehalten.

    Das wussten sie schon mal.

  • Paddy: Nein, die entscheiden im Zweifelsfall nach Lust und Laune, ob und welcher Zweck des Führens vorliegt.

    Ich bemitleide jeden Polizisten, der bei derart be.chissen formulierten Gesetzen für Recht und Ordnung sorgen will.

    Trotzdem zeigt die Antwort, dass man sich als Beamter immer auf geeignete Weise rausreden "muss": In diesem Fall "Rechtsberatung --> Anwalt"

    Warum sollte man sich mir gegenüber (Steuerzahler) auch dazu herablassen, klare Aussagen zu treffen? Den meisten klar denkenden und nebenher Geldverdienenden Menschen fehlen Lust und Zeit, um sich mit derart albernen "Steilvorlagen" seitens der Legislative rumzuschlagen. Diejenigen, die es dennoch auf sich nehmen, werden oft genug als Pedanten oder Querdenker verschrien und der Lächerlichkeit preisgegeben.
    Eine zunehmende Menge von Mitbürgern bevorzugt mittlerweile einfach das, was einst "Gesunder Menschenverstand" genannt wurde. Meist kommt man durch, aber wehe der Zufall hat seine Finger im Spiel...


    Wir bräuchten das ein oder andere Scherbengericht, um diesem Bananenstaat wieder zu einer funktionierenden Demokratie zu verhelfen.

  • Das mit den Messern ist ja so ne sache, wenn man an nen spießigen Bullen gerät is man immer der dumme.

    abgesehen davon kann ja jedes Messer vom Staatsanwalt "böse" gemacht werden von daher führ ich gleich witerhin meine Einhänder :crazy2:

    Denn wie oft kommt man in die Situation wo der Polizist sagt "ich greif Ihnen jetzt mal in die Hosentasche" ?
    Eigentlich nie.

    Ich lass sowas nicht mit mir machen............ und wenn einer meint er muss das unbedingt tun, muss er mit dem Echo klarkommen.

    "Und ob ich schon wanderte im finsteren Tal, fürchte ich kein Unglück, denn ich bin die absolut gemeinste Drecksau in diesem verdammten Tal!!!"

  • Zitat

    Originally posted by Bierbauch_Baer
    Denn wie oft kommt man in die Situation wo der Polizist sagt "ich greif Ihnen jetzt mal in die Hosentasche" ?
    Eigentlich nie.

    Das kann sehr schnell gehen. Wenn man zB ÖPNV Abo und Personalausweis im Geldbeutel aufbewahrt und diesen am Arbeitsplatz liegen lässt und dann beim "Schwarzfahren" erwischt wird. Die Kontrolleure rufen die Polizei, um die Personalien feststellen zu lassen. Die Durchsuchung dabei ist obligatorisch (zumindest im Raum Stuttgart).

  • na was für ein Glück das ich auf die öffentlichen Verkehrsmittel nicht angewiesen bin :crazy2:

    die Grünen wollen eh in der Regel nur den Perso oder Führerschein sehen gut ists.

    aber was mir gerade auffällt, machts was wenn der Perso abgelaufen ist?

    "Und ob ich schon wanderte im finsteren Tal, fürchte ich kein Unglück, denn ich bin die absolut gemeinste Drecksau in diesem verdammten Tal!!!"

  • Zitat

    Original von Bierbauch_Baer
    aber was mir gerade auffällt, machts was wenn der Perso abgelaufen ist?

    KANN ein Verwarnungsgeld geben. Musst neu beantragen, kostet aber auch wieder Geld. :new16:

  • Zitat

    Original von Dosenrafioli

    KANN ein Verwarnungsgeld geben. Musst neu beantragen, kostet aber auch wieder Geld. :new16:

    Moin!

    Dazu möchte ich eines ergänzen:
    Wenn Du Deinen neuen Perso zu einem Zeitpkt. beantragst, an dem der alte bereits abgelaufen ist, stellt Dir das Amt einen "vorläufigen" Personalausweis aus... der kostet möglicher Weise je nach Amt unterschiedlich viel. Ich musste Jedenfalls 10 EUR berappen, um ganze 3 Wochen mit einem "vorläufigen" rumzurennen. Ergo: Beantrage den "neuen" mindestens 'n Monat bevor der alte abläuft
    = 10 EUR gespart!

    MfG!

    I . Si vis pacem, para bellum - Flavius Vegetius Renatus, 400
    II. Jene, die grundlegende Freiheit aufgeben würden, um eine geringe vorübergehende Sicherheit zu erwerben, verdienen weder Freiheit noch Sicherheit. - Benjamin Franklin, 1755
    III. :F: ... ein Zeichen der Unterdrückung - rhodium, 2008

  • @ BB:Tröste dich du bist nicht allein mit dem PA.Ich nehme inzwischen meinen Reisepass mit, der ist noch lange gültig und ist dem PA gleichgestellt.
    Zur Sache: Man demonstriert die blanke Inkompetenz.
    Lasst mich doch nur mal 3 Wochen regieren!.
    Gruß
    iwan

  • Vor dem "bösen Datum" musste ich bei ner Polizeikontrolle auf ner Hauptverkehrsstrasse auch mal die Taschen leeren.
    In der rechten Seitentasche steckte wie damals immer ein Einhandrettungsmesser von Eickhorn.
    Natürlich fällt das einem erst ein wenn man es schon fast in der Hand hat :)
    Also brav die Hand aus der Tasche und zu dem total freundlichen Polizisten gesagt: "In der Tasche ist ein geschlossenes Messer drin, das holen sie lieber raus bevor ich auf dem Boden liege und sie auf mir sitzen."
    Dem Polizist grinst, meint das könnte durchaus vorkommen und holt es selber raus - darauf folgt ein kurzes fachsimpeln über Rettungsmesser und gut wars.
    Dafür, das die mir nicht glauben wollten, das ich keine Drogen genommen hatte, weil ich einfach übermüdet war und meine Pupillen keine Lust hatten zu reagieren, und ich deshalb in strömendem Regen unter ner Brücke versuchen musste den doofen Becher zu füllen kann der ja auch nix^^
    Jedenfalls will ich nicht wissen was passieren würde wenn man Heutzutage an den falschen Polizisten gerät in so einer Routinekontrolle...

    -=)Man soll den Cache nicht vor dem Final loben!(=-

  • Na ja, Messer weg und OWI. Schlimm genug, daß die Möglichkleit dazu besteht.

    Welcher Polizist, ausser er ist in Eile, wird sich die Gelegenheit entgehen lassen, eine Sicherstellung durchzuführen?
    Wenn er jung und noch am Anfang der Karriereleiter ist, macht sich sowas sehr gut.

    Ich weiß z.B. von einem befreundeten Polizist, daß sie schon mal blöd angeredet werden, wenn sie einige Zeit nichts vorweisen können (Führerschein eingezogen, Messer beschlagnahmt, etc.). Schließlich werden die ja dafür bezahlt böse Buben zu fangen.
    Und wenn man ne Weile keinen bösen Buben erwischt hat, kommt so ein Einhandmessertragender Bürger grad recht. :crazy2:

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Naja, ich hab auch jeden tag n Einhandmesser dabei, allerdings nur weil ich täglich mit dem auto unterwegs bin ;-), und das messer hat selbstverständlich auch Scheibenzertrümmerer und Gurtschneider.
    Wofür man soein Messer Bei sich hat, ist also jedem frei freigestellt, solang man bei der pol. diesen grund angibt, klappt fast immer, wenn ´man nicht gerade aussieht wie ein Schwerverbrecher...und auch nicht bei nem rambomesser

    gruss

  • Zitat

    Original von Dosenrafioli

    KANN ein Verwarnungsgeld geben. Musst neu beantragen, kostet aber auch wieder Geld. :new16:

    8€....früher hat der 16 Mark gekostet....halt noch der Preis für Bilder dazu...

    Immer ein Laib Brot dabei haben, dann kann man auch das lange Messer mit herumsschleppen....Brotzeit halt....

    Das mit dem allgemein anerkannten Grund ist der größte Schmarren überhaupt, vor allem weil nirgendwo aber auch wirklich nirgendwo steht was allgemein anerkannte Gründe sind...

    Und LKA ist falscher Ansprechpartner...Waffenrecht ist Bundesrecht, wenn dann musst du ans BKA gehen, die machen schließlich auch die Feststellungsbescheide....

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Zitat

    Original von steyruserlp10
    Naja, ich hab auch jeden tag n Einhandmesser dabei, allerdings nur weil ich täglich mit dem auto unterwegs bin ;-), und das messer hat selbstverständlich auch Scheibenzertrümmerer und Gurtschneider.
    Wofür man soein Messer Bei sich hat, ist also jedem frei freigestellt, solang man bei der pol. diesen grund angibt, klappt fast immer, wenn ´man nicht gerade aussieht wie ein Schwerverbrecher...und auch nicht bei nem rambomesser

    gruss

    Klappt fast immer? Wie oft hast dus denn schon so gemacht? Und wie sieht denn ein Schwerverbrecher aus? Bärtig? Faltig? Männlich?

    Also wenn nach dem Aussehen entschieden wird, ob man ein Messer dabei haben darf, dann stimmt definitiv was nicht, meinst du nicht auch? ;)

    Fakt ist, allein in meiner Gegend sind schon etliche Einhandmesser (auch mit Gurtschneider u, Scheibenzertrümmerer) aus dem Auto heraus beschlagnahmt worden (normale Verkehrskontrolle). Lese ich regelmäßig in der Zeitung und weiß ich auch von Bekannten denen es selber passiert ist.

    Man kriegt eine OWI-Anzeige und dann eine Geldbuße. Leider wehrt sich niemand dagegen und beschreitet den Rechtsweg. So könnte nämlich endlich ein anerkannter Grund festgelegt werden. Nämlich das Mitführen im PKW zur schnellen Unfallhilfe.

    Klappt also nicht "fast immer" sondern eher fast nie.

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • moin.
    es gibt Länder, wie Dänemark, da darfste nicht mal ein Messer mit 12 cm Klingenlänge mit rumschleppen.
    Also da kamnn man hier noch froh sein, das das geht.

    Ich seh da kein Grund zum meckern, Zum Fleischschneiden, Schnitzen , Survival und was weiß ich was für Gründe ist ne Klingenlänge von 12 cm allemal mehr als genug
    Die Gebrauchsmesser der Germanen und Wikinger, jeder hatte nur eines , um damit alles zu Machen, war so bei 7-8 cm. Und die waren nun weißgott drauf angewiesen in Ihrem Leben. Aber ist nur ein Beispiel.

    gruß rabe

  • Naja, ich meinte das deshalb, weil ich schonmal OHNE MESSER an der grenze zu polen mitgenommen wurde, weil ich ähnichkeit mit jemandem hatte, der dort wohl nicht willkommen war.
    Und wenn ich dann nochn meser dabei gehabt hätte? :new16:
    da hatte ich halt schon ohne Messer schlechte karten, und da ging es mMn auf jeden Fall nach dem Aussehen. Aber ansonsten wenn ich unterwegs war, hatten die b***** immer (mehr oder weniger) Verständnis für meine angst, dass beim autofahren was passieren könnte. Und solange man es mit den messern nicht übertreibt..
    Nach dem ausseen geht es in unserem rechtsstaat auf jeden fall!

    Zu meinem aussehen, vielleicht tut es ja was zur sache: ja, ich war bärtig, hatte auch ne sonnenbrille auf, da es sommer war, und die scheiben des autos (das geliehen war) waren leider zu meinen ungunsten auch verdunkelt, aber wiegesagt, jetzt sehe ich nichtmehr so aus. Auf jedenfall muss ich zugeben, dass das wohl nicht die besten Voraussetsungen waren.
    Und es klappt ansonsten auch wirklich IMMER, wenn man nicht gleich unters Lenkrad kriecht und zu allem ja und amen sagt nur weil der beamte einen anspricht, schließlich ist man mit dem von mir genannten Grund im recht! Und ich bin auch nicht der einzige der das so sieht...
    gruss frank

    Einmal editiert, zuletzt von steyruserlp10 (21. Februar 2010 um 11:51)