"Getarnter" Elektroschocker verboten? Rechtliche Einstufung von E-Schockern

Es gibt 28 Antworten in diesem Thema, welches 7.520 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (9. Dezember 2009 um 20:47) ist von Kentucky.

  • Hallo Leute,

    mir sticht auf egun immer wieder dieser Elektroschocker in Form eines Handys ins Auge. Ich habe den Verkäufer schon ein paar Mal angeschrieben und auch bei egun angefragt.

    Dieser Schocker ist doch eindeutig als verbotener Gegenstand einzustufen da er einen alltäglichen Gegenstand vortäuscht oder nicht?

    Seltsamerweise sieht das weder der Verkäufer noch egun so, die Auktionen sind nach wie vor dort zu finden.

    Einfach mal JSJ 95 in die Suche eingeben.

    Ist echt nicht schön weil jeder Käufer von so einem Teil sich unwissentlich strafbar macht.

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

    Einmal editiert, zuletzt von Kentucky (9. Dezember 2009 um 20:45)

  • Ist ein Elektroschocker überhaupt eine Waffe? :confused2:

    Wäre ein Dolch oder ein KK drin, wäre die Sache klar. Aber wie sieht es mit Pfefferspray und Elektroschockern aus? Im Grunde ist doch jedes Handy mit Kamerablitz mit einem Elektroschocker ausgestattet, man muss nur wissen wo man hinpacken muss :crazy2:


    EDIT: Gesetz sagt ja nur: Schuss-, Hieb- oder Stoßwaffen, die einen anderen Gegenstand vortäuschen.

    Gut, dass es Stoß heißt. Stünde dort "Schlag" könnte es ja auch der elektrische sein :n17:

    jaja, so ist das...

    Einmal editiert, zuletzt von Jogi (5. Dezember 2009 um 10:21)

  • Moin Kentucky!

    Bist Du bei der Bolizei?

    Wenn nicht, solltest Du Dich vielleicht an die wenden,
    wenn keiner auf Dich hört.

    Gruss robbie

    2 Mal editiert, zuletzt von robbie (5. Dezember 2009 um 10:59)

  • wie ist es - vom gleichen Anbieter- mit Laserpointer auf Gasfeuerzeugpistole (darf nach WaffG nicht demontiert werden und anderweitig verwendet werden)

    Einmal editiert, zuletzt von kurlekurl (5. Dezember 2009 um 11:23)

  • Hm, ich dachte bisher ein Elektroschocker wird im Gesetz als Waffe definiert (?)

    Nö ich bin nicht bei der Bullizei, finde es aber nicht lustig wenn sich ein Käufer unwissentlich strafbar macht wenn er so ein Ding in der Tasche hat.

    Nach meiner Information darf auch ein Elektroschocker keinen alltäglich gebräuchlichen Gegenstand vortäuschen.
    Vor Jahren hab ich irgendwo ein Urteil gelesen das besagte, daß diese langen, Zylinderförmigen Paralyser mit einem großen Blitzsymbol bedruckt werden müssen damit sie nicht mit diesen kleinen Knirps-Regenschirmen verwechselt werden können.
    Es ist auch nicht erlaubt eine Schutzhülle eines Regenschirms drüberzuziehen um ihn zu tarnen.

    Das is der Stand meiner Information.

    Und wenn es nicht erlaubt ist einen Elektroschocker als Schirm zu tarnen, dürfte es erst recht nicht erlaubt sein, ihn als Handy zu tarnen.

    Gruß K.

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    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Zitat

    Original von Kentucky
    Hm, ich dachte bisher ein Elektroschocker wird im Gesetz als Waffe definiert (?)


    Was auch richtig ist:

    § 1 Gegenstand und Zweck des Gesetzes, Begriffsbestimmungen
    (1) Dieses Gesetz regelt den Umgang mit Waffen oder Munition unter Berücksichtigung der
    Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
    (2) Waffen sind
    1. Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände und
    2. tragbare Gegenstände,
    a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von
    Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen
    , insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;
    b) die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit,
    Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit
    von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt
    sind.

    Unterabschnitt 2:
    Tragbare Gegenstände 1.
    Tragbare Gegenstände nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a sind insbesondere
    ...
    Gegenstände,
    1.2.1
    die unter Ausnutzung einer anderen als mechanischen Energie Verletzungen beibringen (z.
    B. Elektroimpulsgeräte),

    Daher teile ich die Einschätzung des verbotenen Gegenstandes.

  • Hm, dann versteh ich nicht warum egun den Verkäufer nicht schon lang rausgeschmissen hat. Diese Dinger werden immer wieder eingestellt und wurden schon öfter gekauft.

    Mir gehts nicht darum den Verkäufer anzuschwärzen, sondern darum, daß sich Käufer unwissentlich in die Schei*e reiten in dem Glauben "es kann ja nicht verboten sein wenns bei egun drin ist".

    Die vielen Daumen nach unten hab ich jetzt mal übersehen.

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Sind nicht auch die als E-Schocker erkennbaren Waren dieses Anbieters problematisch ?

    Besitz und Führen sind momentan durch BKA Ausnahmegenehmigung möglich, zuletzt verlängert bis 31.12.2010.

    wenn....

    Die Modelle vor dem 11.10.2002 erstmals hergestellt wurden

    und

    der erstmalige Import unter Beilage eines Musters und diverser Erklärungen (Lebensgefahr ? , Modifikationsmöglichkeiten ? u.a. ) der zuständigen Stelle vom Inhaber einer Waffenhandelserlaubnis zwei Monate vorher angezeigt wird.

    Die Dienstreise für den Staatsanwalt zum thailändischen Versender wird ihm zumindest durch besseres Wetter versüßt. *lol*

    Andreas

  • Da müsste man mal beim BKA nach einem Feststellungsbescheid nachfragen. Es gibt genügen Fälle in denen nicht mal die Polizei recht weiß was los ist. Teleskopschlagstöcke oder Pen-Knifes mal als Beispiel genannt. Beides ist legal, aber versucht das mal einem Polizisten zu erklären (ohne Feststellungsbescheid).

    Der sagt es ist eine Stahlrute und eine versteckte Waffe und nimmt dich mit! Und dann bist du erstmal in der Beweispflicht. Glaubt mir ich weiß wovon ich spreche.

    Aber die Daumen nach unten verstehe ich jetzt gar nicht, ich finde es lesenswert wenn jemand andere vor sowas warnt!

    Gruß Steve

    PS: Ich habe übrigends ein paar Feststellungsbescheide, falls jemand interesse hat!

  • Der gute Mann hat auch noch andere verbotene Artikel im Sortiment aber da sein Wohnsitz nicht in Deutchland ist, ist eGun das egal.
    Dort werden ja auch Schalldämpfer eingestellt die zB in Österreich verboten sind.

    :ritter:

  • Zitat

    Original von camelkk
    Der gute Mann hat auch noch andere verbotene Artikel im Sortiment aber da sein Wohnsitz nicht in Deutchland ist, ist eGun das egal.
    Dort werden ja auch Schalldämpfer eingestellt die zB in Österreich verboten sind.


    Nöö, eine hiesige Plattform hat auf die Einhaltung hiesigen Rechts zu achten.

    " Das hab ich bei CO2air gelernt" soll ja auch kein Exportfeder-Einbauer erzählen.

    Andreas

  • Zitat

    Original von SteveMontana
    .

    Aber die Daumen nach unten verstehe ich jetzt gar nicht, ich finde es lesenswert wenn jemand andere vor sowas warnt!

    !

    Ich schon. Wenn man sowas anspricht, ist man ganz schnell der Arsc* weil man jemanden hinhängt.
    Ich finds aber schlimmer wenn dann 10 Käufer mit den Teilen in D rumlaufen und nicht mal wissen daß sie dafür gehörig blechen müssen wenn sie erwischt werden.

    Und wozu kauft man sich einen getarnten E-Schocker?
    Richtig, um ihn ständig in der Tasche zu haben. Da ist die Gefahr erwischt zu werden nicht grad gering.

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Zitat

    Original von Kentucky
    Hm, dann versteh ich nicht warum egun den Verkäufer nicht schon lang rausgeschmissen hat. Diese Dinger werden immer wieder eingestellt und wurden schon öfter gekauft.

    Vielleicht ja, weil egun dran verdient? ;)

    "Es mangelt an Harmonie, Zusammenhalt und Größe. Das wird euer Untergang sein!"
    Seven-of-Nine, Borg

  • Vielleicht aber auch, weil der Verkäufer nicht in D sitzen muß, sondern evtl. aus einem Land kommt, wo solche Dinge legal sind? Ich meine, anderswo darf man etwa auch SSW ohne PTB-Nummer kaufen, in D steht man dabei mit einem Fuß im Bau... :confused2:

    Ich bitte darum, mir in Zukunft keine Fragen mehr zu stellen (auch nicht per PN!!!), warum ich Neu-Usern hier immer wieder die gleichen Fragen beantworte - das ist allein MEINE Entscheidung! X(
    User, die von mir eine Rechtfertigung für meine Hilfestellungen verlangen, werden AB SOFORT komplett ignoriert!!!!!

  • Ich habe mir eben die Modelle "Bodyguard" angeschaut und finde auch, dass sie sehr stark "einem Artikel des täglichen Gebrauchs nachempfunden" sind.
    Doch offenbar sind versteckte Waffen nur verboten, wenn sie Schusswaffe oder Hieb und Stoßwaffe sind (z.B. Kugelschreiberpistole; Spazierstock-Degen) sind, nicht aber E-Schocker oder dergleichen.

    Das war übrigens auch im alten §37 (WaffG 1972-2003) so geregelt.


    Ich finde diese Waffe dennoch hinterhältig. Und befürchte, dass sich damit eher Täter als Opfer ausrüsten.
    :new16:

    Fördermitglied des VDB.

  • Dann mach ich halt mal wieder den "Eulenspiegel"

    Daumen runter weil
    - mich das sehr an den Rentner erinnert, der das Schiessen in fremden Gärten anzeigt
    - die vollpfosten, die es hier ja nu auch gibt und bisher zu dämlich waren das zu finden, jetzt wissen, wo man es bekommt.

    Aber ist eigenntlich auch nicht so wichtig,

    deshalb grüße an die sportskollegen

    Keine Panik!

  • Moin.
    Ein elektroschockgerät gehört nicht zu den verbotenen Gegenszänden und darf ab 18 Frei geführt werden.
    Es gibt einen Verbotspassus, nachdem elektroschockgeräte verboten sein sollten, dieser ist jedoch bis heute und bis auf unbestimmte Zeit bis zur Abklärung der noch offenen Fragen nicht in kraft. Daher gibt es eine Schonfrist auf eine noch nicht bestimmbare Zeit.

    Gruß rabe

  • [ Klugscheißmodus ]
    Erlaubnisfreier Besitz = Ja
    Erlaubnisfreies Führen = Nein
    [ Klugscheißmodus / ]


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

    Einmal editiert, zuletzt von pupsnase (6. Dezember 2009 um 10:41)