"Getarnter" Elektroschocker verboten? Rechtliche Einstufung von E-Schockern

Es gibt 28 Antworten in diesem Thema, welches 7.607 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (9. Dezember 2009 um 20:47) ist von Kentucky.

  • Zitat

    Original von räbchen
    Es gibt einen Verbotspassus, nachdem elektroschockgeräte verboten sein sollten, dieser ist jedoch bis heute und bis auf unbestimmte Zeit bis zur Abklärung der noch offenen Fragen nicht in kraft. Daher gibt es eine Schonfrist auf eine noch nicht bestimmbare Zeit.

    Gruß rabe


    Nicht ganz richtig bzw. unvollständig.
    Alle Elektroschocker ohne Prüfzeichen sind per verboten.
    Da es z.Z kein Prüfverfahren gibt, haben alle Elektroschocker kein Prüfzeichen.
    Damit der Umgang trotz Verbot möglich ist, stellt das BKA in regelmäßigen Fristen Ausnahmegenehmigungen aus.
    Diese kann man hier einsehen:
    http://www.bka.de/profil/faq/e-schocker.html

    Sollte aber irgendwann ein Prüfverfahren entwickelt werden und die Elecktroschocker tatsächlich nach irgendeiner Norm geprüft und gestempelt werden, muss das automatisch das Verbot der nun auf dem Markt befindlichen Elektroschocker sein.
    Sonnst hätte man sich den Zirkus im WaffG mit der Ausnahmegenehmigung sparen können.

  • Ja nee, das ist schon klar. E-Schocker in ihrer "natürlichen" Form sind natürlich nicht verboten.

    Mir geht es eigentlich nur um "getarnte" Schocker.

    Als was wird ein Schocker im Gesetz eingestuft?

    Das hatten wir glaub ich schon mal und da waren wir uns einig daß sie rechtlich zu den Hieb und Stoßwaffen zählen.

    Wenn dem so ist, dan wäre der Handyschocker auf jeden Fall verboten.

    Irgendwie sowas hab ich im Hinterkopf:

    "......Gegenstände, die sich einer anderen als kinetischen Energie bedienen........ (z.B. Elektroimpulsgeräte)"

    So hab ichs irgendwo mal gelesen.

    Daß ein Schocker als Waffe eingestuft ist, da bin ich mir sicher. Der Verkauf und der Besitz sind frei ab 18. Wäre er nicht als irgendeine Art von Waffe eingestuft, würde man ihn frei ohne Altersbeschränkung kaufen können.

    Und übrigends, bis zur Rente hab ich noch ein paar Jahrzehnte :)
    Wo soll man solche Sachen denn sonst besprechen wenn nicht in einem Fachforum?
    Ich versteh echt nicht warum man wegen sowas immer gleich als Verräter o.Ä. hingestellt wird.

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • So, nachdem jetzt hier im Forum ein "Polizeikalender" aufgetaucht ist, in dem E-Schocker scheinbar NICHT zu den Hieb und Stoßwaffen gezählt werden, bin ich komplett verwirrt und bin mir gar nicht mehr so sicher ob der Handyschocker EINDEUTIG ein verbotener Gegenstand ist.

    Ich hab keine Ahnung wer mir da verbindliche Angeben machen könnte und behaupte bis auf Weiteres nicht mehr, daß das Ding verboten ist.

    Vielleicht hat jemand verlässliche Angaben zur rechtlichen Einstufung von Schockern, ansonsten bleibt nur die Vermutung.


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Zitat

    Original von Kentucky
    So, nachdem jetzt hier im Forum ein "Polizeikalender" aufgetaucht ist, in dem E-Schocker scheinbar NICHT zu den Hieb und Stoßwaffen gezählt werden, bin ich komplett verwirrt und bin mir gar nicht mehr so sicher ob der Handyschocker EINDEUTIG ein verbotener Gegenstand ist.

    Ich hab keine Ahnung wer mir da verbindliche Angeben machen könnte und behaupte bis auf Weiteres nicht mehr, daß das Ding verboten ist.

    Vielleicht hat jemand verlässliche Angaben zur rechtlichen Einstufung von Schockern, ansonsten bleibt nur die Vermutung.


    Gruß K.

    laut bka:

    • Elektroimpulsgeräte
    o Airtaser sind generell verboten
    o (Geräte ohne Prüfzeichen dürfen
    vorerst bis zum 31.12.2010 erworben,
    besessen und geführt
    werden)


    bezüglich tarnung steht da nichts drin. eventuell denen mal eine email schreiben. ich denke, da sie noch keinen prüfstempel brauchen, dürfte das erlaubt sein. es ist ja keine hieb- und stosswaffe.

  • Zitat

    Original von Kentucky
    Vielleicht hat jemand verlässliche Angaben zur rechtlichen Einstufung von Schockern, ansonsten bleibt nur die Vermutung.


    "Waffenrecht"-Link (oben auf jeder Seite) anschmeissen, Strg+F (=Suchleiste) starten, dort "Elektroimpuls" eingeben, mit Next bzw. Abwärts geht´s zur nächsten Fundstelle

    Schuss, Hieb- und Stoßwaffen dürfen keinen anderen Gegenstand vortäuschen. Das gilt wohl nicht für E-Schocker.

    Diese müssen aber als gesundheitlich unbedenklich eingestuft sein.

    Da die Prüfnorm dafür noch aussteht, gibt´s die befristeten Ausnahmegenehmigungen des BKA: Klick
    Die darin genannten Auflagen sind zu beachten: Waffenhandelserlaubnis, vor dem 11.10.2002 erstmals hergestellt, Anzeigepflicht mit Vorlauffrist inkl. Erklärung zur gesundheitlichen Unbedenklichkeit und zu Manipulationsmöglichkeiten usw.

    Wenn der thailändische Anbieter die Auflagen erfüllt hat, was ich bezweifle, ist alles ok.
    Sonst: Import, Handel und Besitz einer verbotenen Waffe.

    Andreas

    €: Warum formatiert der komische IE7 den Waffenrechtstext komplett zentriert :confused2:

    Einmal editiert, zuletzt von gilmore (8. Dezember 2009 um 21:04)

  • Werde mal ein bisschen Licht ins Dunkel bringen:

    Es handelt sich wohl nicht um einen verbotenen Gegenstand, denn ein Elektroschocker ist per se erstmal keine Hieb- und Stoßwaffe nach Anlage 2 Abschnitt 1 Ziff. 1. 3. 1. des WaffG, deren Tarnen somit verboten wäre. Von daher habe ich eigentlich keinen Zweifel daran, dass es sich bei dem Handyschocker nicht um einen verbotenen Gegenstand handelt.

    Voraussetzung wäre allerdings dank der komischen Ausnahmeregelungen u. a., dass das Gerät in seiner Bauweise an sich erstmals vor dem 1. Oktober 2002 in Verkehr gebracht wurde (siehe insoweit die Ausnahmeregelungen in den einschlägigen Bescheiden des BKA).

    Und ob es diese Art von Gerät schon vor diesem Datum im hiesigen Verkehr gab?!

    Ich weiß es nicht und möchte meine Hand dafür auch nicht ins Feuer legen. Allein deshalb habe ich aber die Vermutung, dass es sich bei dem Gerät (getarnt hin oder her) um einen verbotenen Gegenstand handeln könnte.

    Und nur am Rande:

    Ein Elektroschocker, der zugleich einen Schlagstock darstellen kann (also diese stangenförmigen Geräte), stellt mit schöner Regelmäßigkeit auch eine Hieb- und Stoßwaffe dar. Dieser darf deshalb nicht getarnt werden, weil ansonsten ein Verstoß gegen die o. g. Regelung vorliegen würde.

    Habe hier ein schönes Gerichtsurteil im Hinterkopf, wo Oma Müller einen solchen Schocker mit einem Überzug von ihrem Knirps-Schirmchen getarnt hat und Wachtmeister wichtig das beanzeigte, was wiederum zu einer Verurteilung von Oma Müller führte.

    In diesem Sinne...

    Was senkt den Blutdruck eines Angreifers? Ein kleines Loch. Was senkt ihn schneller? Viele kleine Löcher. // Si vis pacem, para bellum.

  • Dieses Urteil meinte ich in meinem früheren Post. Hatte auch sowas im Hinterkopf.

    Tja, wenn jetzt ein Schocker nicht als Hieb und Stoßwaffe eingestuft ist (und in den zitierten Stellen sieht es ganz danach aus), greift auch das Führverbot nicht und die Schocker dürfen trotz $42 weiter geführt werden.
    Ob das allerdings der gemeine Straßenpolizist auch weiß........... wo wir doch hier schon so lang rumraten. :crazy2:


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

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  • Was viel interessanter ist, ist die Frage, ob das der Staatsanwalt bzw. der Richter auch weiß, dem die Sache auf den Tisch kommt, nachdem der Polizeibeamte wegen eines solchen Teils ein Ermittlungsverfahren eingeleitet hat.

    Denn nicht nur in Bereichen der Polizei ist hier relativ viel Halb- und Unwissen vertreten, sondern auch mitunter bei Staatsanwaltschaft und Gericht, da dort auch nicht unbedingt jeden Tag eine Sache mit waffenrechtlichem Bezug auf den Tisch kommt und die Leute auch dort nicht alles wissen können. Dazu ist das deutsche Waffenrecht mit seinen verworrenen und unausgegorenen Formulierungen zum Teil zu speziell.

    Selbst wenn der Polizeibeamte unwissend ist, müsste das Verfahren immer noch spätestens bei der Staatsanwaltschaft, zumindest aber durch das Gericht eingestellt und gar nicht erst zur Hauptverhandlung zugelassen werden. Die Garantie kann Dir leider auch keiner geben, zumal wenn Du Dich selbst verteidigst in einem solchen Fall.

    Ein findiger Verteidiger, der sich in der Materie auskennt, wird die Leute dort schon auf die richtigen Stellen im Gesetz stoßen. Aber viele scheuen ja einen Verteidiger wegen der vermeintlichen Kosten und versuchen es selbst. Nur man selbst ist für sich immer der schlechteste Verteidiger.

    Ich behaupte von mir aufgrund meiner Ausbildung durchaus, mich selbst verteidigen zu können. Trotzdem habe ich mich bisher in allen Verfahren, in denen ich aufgrund meiner beruflichen Tätigkeit mit der Polizei bzw. der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht zu tun hatte durch einen anderen Anwalt verteidigen lassen (und zwar auch nicht für einen, für den ich sonst arbeite, weil ich dann quasi nicht hätte unterdrücken können, mit an der Sache zu feilen).

    Zum Thema Polizeibeamter und Waffenrecht hatte ich übrigens in einem anderen Thread bereits geschrieben, dass mir vor nicht allzu langer Zeit ein Beamter erklären wollte, dass ein Schlagring kein verbotener Gegenstand sei, sondern nur das Führen gem. § 42 a WaffG verboten sei... Der hat das erst geglaubt, als ich im den entsprechenden Ausdruck aus dem WaffG vorgelegt habe (und das Ding dann endlich mitgenommen).

    Fakt ist jedenfalls eins:

    Wenn Du mit dem hier in Rede stehenden Schocker im Handykleid in eine Kontrolle kommst und das Ding gefunden wird, dürftest Du so Deine liebe Not haben, zum einen nachzuweisen, dass das Teil schon vor dem Stichtag im Handel war und zum anderen wird Dir bei diesem kleinen heimtückischen Ding niemand so recht glauben wollen, dass Du das nur zur Selbstverteidigung bei Dir trägst.

    Im Übrigen habe ich bei dem Gerät erhebliche Zweifel zur einwandfreien Wirkung und Anwendung ohne Selbstgefährdung.

    Ich meine, es handelt sich um ein als Handy getarnter Schocker. Handys haben die Eigenschaft, von allen Seiten gleich zu sein und es gibt kein eindeutiges vorne und hinten. Unter Stress und bei Dunkelheit hält sich das Gerät also schnell mal verkehrt herum...

    Ihr merkt, worauf ich hinaus will?! Darauf, dass man sich damit möglicherweise auch mal zur Belustigung des Angreifers selbst röstet...

    Ist übrigens auch ein beliebstes Problem bei Reizstoffsprühdosen, die einfach nur rund sind. Sowas ist in Panik mal schnell verkehrt herum in der Hand, wenn es kein fühlbares vorne und hinten gibt.

    Deshalb ein guter Tipp:

    Bei runden Reizstoffdosen immer über die gesamte Höhe der Dose unter der Austrittsöffnung einen Streifen Skateboardtape anbringen. Durch das raue Tape fühlt man auch unter Stress und bei Dunkelheit, wo vorne ist.

    In diesem Sinne...

    Was senkt den Blutdruck eines Angreifers? Ein kleines Loch. Was senkt ihn schneller? Viele kleine Löcher. // Si vis pacem, para bellum.

    Einmal editiert, zuletzt von Jermaine25Bln (9. Dezember 2009 um 19:12)

  • Hab mir mal erlaubt den Thread-Titel zu ändern. Nur weil wir hier einige Erkenntnisse zu E-Schockern haben, die für einen Suchenden dann leichter zu finden sind.

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol: