ZitatOriginal von räbchen
Es gibt einen Verbotspassus, nachdem elektroschockgeräte verboten sein sollten, dieser ist jedoch bis heute und bis auf unbestimmte Zeit bis zur Abklärung der noch offenen Fragen nicht in kraft. Daher gibt es eine Schonfrist auf eine noch nicht bestimmbare Zeit.Gruß rabe
Nicht ganz richtig bzw. unvollständig.
Alle Elektroschocker ohne Prüfzeichen sind per verboten.
Da es z.Z kein Prüfverfahren gibt, haben alle Elektroschocker kein Prüfzeichen.
Damit der Umgang trotz Verbot möglich ist, stellt das BKA in regelmäßigen Fristen Ausnahmegenehmigungen aus.
Diese kann man hier einsehen:
http://www.bka.de/profil/faq/e-schocker.html
Sollte aber irgendwann ein Prüfverfahren entwickelt werden und die Elecktroschocker tatsächlich nach irgendeiner Norm geprüft und gestempelt werden, muss das automatisch das Verbot der nun auf dem Markt befindlichen Elektroschocker sein.
Sonnst hätte man sich den Zirkus im WaffG mit der Ausnahmegenehmigung sparen können.