Rechtliche frage (Grundstücksgröße für SSW zu Silvester + Einsatz von klass. Feuerwerk)

Es gibt 48 Antworten in diesem Thema, welches 6.144 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (23. Dezember 2009 um 18:16) ist von PlayerMace.

  • Hallo hab mal wieder ne Frage.

    Da ich mir zu Silvester noch eine SSW zulegen möchte (keine angst ich will keinen tipp hab schhon 3 favoriten) hab ich eine entscheidende frage.

    Ist es erlaubt auf meinem 500qm großen Grundstück mit pyros platzpatronen usw zu schie0en oder ist es dafür zu klein?

    :laola:

  • Die Pyros dürfen halt dein Grundstück nicht verlassen können.

    Allerdings erteilen die Städte teils Ausnahmegenehmigungen, dass man auch auf der Straße Pyros verschießen darf (KWS vorausgesetzt).

  • Zitat

    Original von Ökto
    hmm ich denke wenn ich die in einem steilen winkel nach oben schießemüsste das klappen

    hab leider keinen kws

    Ist es den so schlimm bei euch ? Also ich denke mal die drücken ein Auge zu bei Silvester. Bei uns traut sich die Polizei ehe nicht raus *lol*.

    mfG

    SSW: RÖHM RG96 MATCH VERNICKELT ----- WALTHER P99 VERNICKELT ----- WALTHER BIG BORE

    Wir kämpfen, bis die Hölle zufriert. Und dann kämpfen wir auf dem Eis weiter.

  • Dazu hätte ich mal eine zusätzliche Frage. Ich weiß zwar, dass das scheiß egal ist, aber ich würds gern einfach mal so wissen: Ist das verschießen von Silvesterraketen nicht auch nicht erlaubt, weil sie die Grundstücksgrenzen verlassen? Bei Waffen ist mir das ja bekannt, ist es nur bei Geschossen mit den Grundstücksgrenzen?

    Gruß

  • Die Pyromuniton unterliegt dem Waffengesetz.
    Die Raketen den Sprengstoffgesetz.
    Die haben nichts miteinander zu tun.
    Die Pyros darft du ja grundsätzlich auch das ganze Jahr verwenden

    Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!

  • Zitat

    Original von Ökto
    nein ich wohn hier jetzt seit 9 jahren und hab in der zeit vielleicht 7 polizei wagen gesehen
    bin alt vorsichtig

    Das ist auch eine gesunde Einstellung!

    [Softair] HK P8 :F:, HK USP .45 :F:,
    [SSW] Colt 1911 (Silverballers), Colt Detective Special, HK P30, Reck "Победа" Makarov, RG96, Walther P22, Walther P99, Walther PK380, Walther PPK,
    [Sonstiges] Walther
    BlackTac, Walther MTL 300,

  • Zitat

    Original von LEP FAN
    Die Pyromuniton unterliegt dem Waffengesetz.
    Die Raketen den Sprengstoffgesetz.
    Die haben nichts miteinander zu tun.
    Die Pyros darft du ja grundsätzlich auch das ganze Jahr verwenden

    Nö...

    Pyros sind BAM PM I und dürfen deswegen ganzjährig benutzt werden, wie Tischfeuerwerk und so ein Kleinkram. Raketen und Böller sind PM II und dürfen nur an Silvester genutzt werden, oder halt mit Ausnahmegenehmigung. Ansonsten würde man den MES alle Art benötigen, wie bei Vogelschreck auch. Diese sind ebenfalls BAM PM II.

    Ich schieße, so wie vom Hersteller vorgeschrieben, steil nach oben. So kommt der Kram auch bei uns auf dem Grundstück wieder runter. Das ist halt relativ lang, und deswegen passt das auch.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Hallo Freunde

    Ich habe mal ne frage bezüglich der KWS. Hatte mal irgendwann bei meiner näheren Polizeiwache etwas zu erledigen, und da dachte ich frage ich mal einen Beamten wie und wo man KWS beantragt/ abgibt. Halt mich kurz zu informieren.

    Der Beamte dort meinte zu mir, es ist auch möglich nachdem der Antrag gestellt wurde. Das es nicht akzeptiert werden kann/muss, und dabei ich natürlich meine 50€ nicht wieder bekommen würde.

    Stimmt das, würde ich mein Geld nicht mehr wieder sehen ?


    mfG,

    Baddy


    EDIT: Entschuldige bitte das ich dein Thread benutze wusste nicht wohin damit.

    SSW: RÖHM RG96 MATCH VERNICKELT ----- WALTHER P99 VERNICKELT ----- WALTHER BIG BORE

    Wir kämpfen, bis die Hölle zufriert. Und dann kämpfen wir auf dem Eis weiter.

    Einmal editiert, zuletzt von Mr.BaDBoY (18. Oktober 2009 um 17:51)

  • man sollte sich halt vorher gut überlegen, ob die eigenen Vorstrafen eine Ablehnung des KWS zur Folge haben könnten. Oder besser noch, einfach mal mit den Beamten drüber sprechen, ob eine Ablehnung zustande kommen könnten. Denn wenn der KWS schon bezahlt ist, wirst Du das Geld nicht wiedersehen (Bearbeitungsgebühr).

  • Zitat

    Original von Berlin42
    man sollte sich halt vorher gut überlegen, ob die eigenen Vorstrafen eine Ablehnung des KWS zur Folge haben könnten. Oder besser noch, einfach mal mit den Beamten drüber sprechen, ob eine Ablehnung zustande kommen könnten. Denn wenn der KWS schon bezahlt ist, wirst Du das Geld nicht wiedersehen (Bearbeitungsgebühr).


    Naja da ich wirklich keine vorstrafen habe (auch wenn ich in Berlin lebe *lol*) und auch sonst nichts mit sonstigen straftaten zutun habe. Dann sollte ich es doch bekommen können ?


    mfG

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  • Zitat

    Original von germi
    Raketen und Böller sind PM II und dürfen nur an Silvester genutzt werden, oder halt mit Ausnahmegenehmigung.


    :direx:
    Mööp, falsch! (Das hätte ich jetzt von dir nicht gedacht ;) ...)

    Raketen sind "BAM P-II" und genehmigungspflichtige VS sind "BAM PM-II". Somit stimmt das grundsätzlich mit Sprengstoff- und Waffengesetz.

    Mehr dazu hier:
    http://www.kunstfeuerwerke.de/Ihr_Feuerwerk/…_-_klassen.html

    MfG, Mike.

    4 Mal editiert, zuletzt von crassmike (18. Oktober 2009 um 18:18)

  • Trotzdem ändert das nix an der Tatsache das Pyros PM I sind und somit ganzjährig verschossen werden dürfen...und hey, nobodys perfect... ;)

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Mal ne Frage.
    Wie ist das eigentlich mit dem Besitz von Silvesterraketen ausserhalb der Böllerzeiten.
    Darf man ganzjährig unbegrenzt Raketen besitzen und lagern?

    Da geistern einige Mythen durchs Land.

    Und wenn hier schon mal die Spezialisten versammelt sind......... ;)

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Zitat

    Original von Kentucky
    Mal ne Frage.
    Wie ist das eigentlich mit dem Besitz von Silvesterraketen ausserhalb der Böllerzeiten.
    Darf man ganzjährig unbegrenzt Raketen besitzen und lagern?

    Da geistern einige Mythen durchs Land.

    Und wenn hier schon mal die Spezialisten versammelt sind......... ;)

    Gruß K.

    ^

    klick doch mal auf den link weiter oben, dann findest du das hier

    Klasse 2 (Aufdruck BAM-PII-...) Kleinfeuerwerk
    Sylvesterfeuerwerk; Mit einer entsprechenden Ausnahmegenehmigung können diese Feuerwerkskörper auch außerhalb Sylvester von Personen über 18 Jahren erworben und verwendet werden. Fragen Sie uns wir beraten Sie gern.

    wieso sollte das lagern verboten sein? wenn das so wäre, wie sollte das überprüft werden?

  • Ja, auch wieder so eine Unsinnigkeit unserer Gesetze. Oder doch nicht?

    Das klassische Silvesterfeuerwerk (Raketen und Böller) darf man nur in dem Zeitfenster drei Tage vor Silvester kaufen und Abbrennen in der Nacht zum neuen Jahr.

    Andernfalls bräuchte man Ausnahmegenehmigungen (z.B. wenn man anlässlich Opas 90. Geburtstag ein kleines Feuerwerk abhalten will), die nur äußerst selten erteilt werden.

    Der Besitz ist über das ganze Jahr erlaubt (der Besitz von Restbeständen also rechtens), nur der Handel und das Abfackeln außerhalb von Silvester verboten.


    Aber nagelt mich darauf nicht fest, das ist das, was ich bei Besuchen im Feuerwerk-Forum.de so aufgeschnappt habe.

    Fördermitglied des VDB.

  • nix festnageln, das ist so schon richtig. ;)

  • Muss immer wieder die praktische Handhabung bzgl. dem Verschießen von pyrotechnischer Munition an Silvester auf befriedetem Besitztum anzweifeln.

    Die gesetzliche regelung steht natürlich außer Frage, dennoch ist für mich persönlich unverständlich, wie dies seitens der Polizei gehandhabt werden soll. In Berlin hat ja bspw. jeder Bürger, der zur Miete in einer Wohnung lebt, die Möglichkeit auf dem Innenhof seiner Wohnsiedlung zu schießen. Da bin ich mir fast zu 100% sicher, dass die Polizei dies duldet, solange niemand zu Schaden kommt. Denn das Gelände ist ja in den meisten Fällen Eigentum des Vermieters. Theoretisch müsste ja dann der Polizist erst einmal den Vermieter (in den meisten Fällen ja eine Firma, Wohnungsgesellschaft o.ä.) fragen, ob dieser dem Mieter das Verschießen von Pyromunition grundsätzlich untersagt.

    Außerdem wird ja sogar auf der Straße nichts gesagt, wenn neben der Polizei geschossen wird. In den meisten Fällen handeln die Beamten dann nach dem Prinzip "naja... Es ist ja Silvester, da schaut man schonmal drüber hinweg..." Das einzige Mal, dass ich bisher Zeuge von einer Festnahme aufgrund Schreckschusswaffengebrauches am Silvesterabend wurde, ist, als ein Jugendlicher mit seiner Waffe einen Freund meinerseits niederschlug.

    Deutschland ist schon ein sehr eigenartiges Land :crazy2: