Rechtliche frage (Grundstücksgröße für SSW zu Silvester + Einsatz von klass. Feuerwerk)

Es gibt 48 Antworten in diesem Thema, welches 6.240 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (23. Dezember 2009 um 18:16) ist von PlayerMace.

  • So einfach ist es anscheinend nicht.
    Stöbert man in der BeschußV (die aktuelle, zuletzt am 17. Juli 2009 geändert) , stößt man auf mehrere Aussagen wie

    Zitat

    4.2.7 Bei Geräten und Zusatzteilen, die der Signalgebung mittels pyrotechnischer Munition dienen, darf das Geschoss über keine größere Länge als das 1,75-fache seines Durchmessers oder das 1,2-fache seiner Länge geführt werden.


    Erst (bis 2003 afaik, nagelt mich bitte nicht an Jahreszahlen fest) war der Becher kein Lauf, die Muni folglich kein Geschoss.
    Dann wurde der Becher ein Lauf (da die Definition: Lauftmindestlänge = Kaliber mal 2 gestrichen wurde); folglich wurde PM zum Geschoss und die Wortwahl wurde angepaßt, während gleichzeitig der Ex-Becher zu einem Lauf mit 1,75-fachem Kaliber erklärt wurde.
    Nun hat man zwar (wieder) keinen Lauf (da kleiner Kaliber mal 2) - aber trotzdem die Wortwahl ("ZusatzLAUF", "Geschoss") von 2003 bis 2007 beibehalten:

    Zitat

    5.1.9 Geschosse oder Geschossreste von senkrecht nach oben abgeschossener pyrotechnischer Munition dürfen nicht brennend oder glühend auf den Erdboden fallen; sie sollen spätestens fünf Meter über dem Erdboden erloschen sein.
    Bei pyrotechnischen Geschossen ohne Eigenantrieb, die zum Verschießen aus dem Rohr oder aufgeschraubten Zusatzlauf (Schießbecher) von Schreckschuss und Signalwaffen bestimmt sind, bezieht sich diese Anforderung auf eine Anfangsgeschwindigkeit von 20 m/s.

    oder

    Zitat

    5.3.2 Bei Geschossen, die zum Verschießen aus dem Rohr oder aufgeschraubten Zusatzlauf (Schießbecher) von Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen bestimmt sind, muss ...


    Die Tatsache, dass in der Zulassungsliste der BAM von "Geschossen" nur bei PM-II die Rede ist, macht es nicht durchsichtiger.

    LG
    Thomas

  • Zitat

    Original von der_fuchs
    ich sag nur 6000m² garten ^^

    is zwar alle 2 wochen ne riesenarbeit ihn zu mähen aber an silvester zahlt es sich aus ^^

    Wohnst du auf einem Truppenübungsplatz oder was? :crazy2:

    Aber jetzt mal echt: Da könntest du ja ein Dorffest veranstalten.

    [Softair] HK P8 :F:, HK USP .45 :F:,
    [SSW] Colt 1911 (Silverballers), Colt Detective Special, HK P30, Reck "Победа" Makarov, RG96, Walther P22, Walther P99, Walther PK380, Walther PPK,
    [Sonstiges] Walther
    BlackTac, Walther MTL 300,

  • ich frage mich, wo im Waffengesetz steht, dass ihr mit euren SRS Waffen an Silvester die Pyrotechnische Munition verschießen dürft.
    Das ist auch auf dem eigenen Grundstück nicht erlaubt.#
    Lest selbst:
    (4) Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer
    Schießstätte (§ 27) schießt. Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber
    hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig
    1. durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten
    Besitztum
    a) mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht
    mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des
    Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum
    nicht verlassen können,
    b) mit Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden
    kann,
    2. durch Personen, die den Regeln entsprechend als Teilnehmer an genehmigten
    Sportwettkämpfen nach Absatz 3 Nr. 3 mit einer Langwaffe an Schießständen schießen,
    3. mit Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann,
    a) durch Mitwirkende an Theateraufführungen und diesen gleich zu achtenden Vorführungen,
    b) zum Vertreiben von Vögeln in landwirtschaftlichen Betrieben,
    4. mit Signalwaffen bei Not- und Rettungsübungen,
    5. mit Schreckschuss- oder mit Signalwaffen zur Abgabe von Start- oder Beendigungszeichen im
    Auftrag der Veranstalter bei Sportveranstaltungen, wenn optische oder akustische Signalgebung
    erforderlich ist.
    (5) Die zuständige Behörde kann im Einzelfall weitere Ausnahmen von den Erlaubnispflichten zulassen,
    wenn besondere Gründe vorliegen und Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht
    entgegenstehen.
    unter Punkt 3 finde ich das "Silvesterschießen" nicht
    Weiterhin kann man aus den SRS Waffen durch den Becher eben andere Munition verschießen als NUR Kartuschen.
    Somit ist das Schießen an Silvester NICHT zulässig.

    Hat jemand eine andere rechtlich einwandfreie Quelle??
    Ich habe ein Merkblatt in einem anderen Threath eingestellt.

  • Moin

    § 12 IV 1a und 1b WaffG

    Genau da steht das (siehe oben^^).

    Gesetze sind eigentlich immer gleich aufgebaut, man muss sie aber lesen und verstehen können/wollen.

    D.h. der Hr. mit dem 6000m² darf nicht nur an Silvester unter den Voraussetzungen schießen, sondern immer wenn der Finger juckt :)

    2 Mal editiert, zuletzt von Don Hondo (5. Dezember 2009 um 10:45)

  • Den Pyros wird nicht mehr als 7,5J erteilt, die werden mitsamt der zugehörigen Waffe von der PTB drauf geprüft und halt das man die Waffe nicht mit handelsüblichem Werkzeug umbauen kann um daraus scharfe Munition zu verschießen. Frage beantwortet?

    Also greifen die bereits erwähnten Absätze 1a und 1b...

    Wie war das mit wenn man keine Ahnung hat... :n23:

    Und das Teil heißt "Zusatzlauf"...sowohl bei den Herstellern als auch bei der PTB die die Bauartzulassungen macht.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Zitat

    Original von der_fuchs
    ich sag nur 6000m² garten ^^

    is zwar alle 2 wochen ne riesenarbeit ihn zu mähen aber an silvester zahlt es sich aus ^^

    zu ostzeiten gabs das grundstück hier fürn appel undn ei , es sollten auch mal einige häuser gebaut werden , doch der investor ging in insolvenz , jetzt spielen wir mit dem gedanken einen parkplatz für den flughafen zu errichten (3km zum baldigen großflughafen schönefeld)
    damit kann man sich ne goldene nase verdienen , problem is nur das hier 24h am tag einer sein müsste , naja erstmal isses zum ballern da ^^

    geht ein zyklop zum augearzt

    :n17:

    :laugh:

  • Zum Thema: "is ja Silvester die Polizei schaut schon weg" ( auf öffentlicher Straße)

    Das ist nicht immer so... nen bekannter hat es selbst erlebt, als er und seine Leute zu Silvester auf Öffentlicher Straße geschossen haben. Kamen nen par Zivilpolizisten die zur "Tarnung" etwas geknallt haben und dann hies es "Guten Abend POLIZEI "da war der Schreck erstmal groß" ;D
    Ende vom Lied alles ohne KWS durften ihre Kniften abgeben und ham sie natürlich auch nicht wieder gesehen. DIe die einen KWS hatten durften sie behalten.
    Also drauf verlassen würde ich mich nicht das die Herren in Blau/Grün immer nen Auge zudrücken.
    Was aber wohl zu90% der fall sein sollte.

    MfG: PlayerMace