Interessant, nun bekommt der Jäger auch Lampen an den Waffen.
Denkst Du nicht das die mehr beunruhigen und zu übereilten Fehlschüssen verleiten?
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Interessant, nun bekommt der Jäger auch Lampen an den Waffen.
Denkst Du nicht das die mehr beunruhigen und zu übereilten Fehlschüssen verleiten?
Eher nicht. In RLP, wo ich jage, ist der Einsatz von Lampen zur SW-Jagd schon erlaubt, allerdings nicht die Montage an der Waffe.
Da kann oder muss man sich halt behelfen, z.B. mit Lampe an der Kanzel oder in der Hand.
Beim Schuß dann erst im Dunkeln schon mal einrichten, Lampe an, schiessen, Lampe wieder aus.
Grünlicht oder Rotlicht soll das Wild weniger beunruhigen. Aber wie immer hat mit jeder Lichtfarbe schon mal einer gute und ein anderer schlechte Erfahrungen gemacht.
Für den Schuss ist es aber in jedem Fall besser mit Licht als im Dunkeln auf eine dunkle Kontur zu zielen.
Auf jeden Fall ist ein ordentliches Nachtsicht- oder Wärmebildgerät zum Ansprechen vor dem Schuss sehr hilfreich.
Sind also Salutwaffen verboten ?
Sind also Salutwaffen verboten ?
Noch nicht. Ist noch immer ein Entwurf.
Hier mal der Link zum lesen. https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2019/0301-0400/363-19(B).ppdf
Zitat:"Zu Absatz 1:
Das Gesetz tritt sechs Monate nach Verkündung in Kraft. Sowohl Herstellern
und Händlern als auch den Waffenbehörden und allen anderen am NWR-
Gesamtsystem Beteiligten wird so ermöglicht, die neuen Vorgaben, insbeson-
dere zur Speicherung von Dekorations- und Salutwaffen, sowie die elektroni-
sche Anzeige ihrer Geschäftsvorfälle an das Nationale Waffenregister umzu-
setzen." Zitat Ende
Man hat also noch eine Schonfrist von 6 Monaten wie ich das verstehe.
Also ändert sich für den Bereich Airsoft und Co2-Waffen mit F nichts, wenn ich das recht herauslese?
Was kann man unter "Anerkennung ausländischer Prüfsiegel an SRS-Waffen" verstehen? Wird die PTB somit nicht mehr zwingend notwendig? Höchstwahrscheinlich irre ich mich da aber sicher.
Sind also Salutwaffen verboten ?
Verboten nicht, aber mit Bedürfnis erlaubnispflichtig. Da eine Nachmeldepflicht vorgesehen ist, wird das auch für Altwaffen gelten. Da wohl kaum einer als Bedürfnis Film und Theaterwaffen angeben kann, ist dass das faktische aus für Salutwaffen aller Art und jeden Alters.
Also ändert sich für den Bereich Airsoft und Co2-Waffen mit F nichts, wenn ich das recht herauslese?
Das war auch nie Bestandteil eines Entwurfs.
Was kann man unter "Anerkennung ausländischer Prüfsiegel an SRS-Waffen" verstehen? Wird die PTB somit nicht mehr zwingend notwendig? Höchstwahrscheinlich irre ich mich da aber sicher.
So sieht es aus. Mich hat diese Sache sehr verwundert, weil bislang dachte ich, die SSW wird verteufelt. Das nun der Markt erweitert wird, ist erstaunlich.
Aber, was oben im Link beschlossen wurde, betrifft nur die Änderungen seit dem zuletzt bekannt gewordenen Entwurf vom Juli 2019. Es bleibt bei einem "großen" Magazinverbot und andere Regelungen.
Neu ist nun eine kommende Regelabfrage beim Verfassungschutz bei der Überprüfung der Zuverlässigkeit in Sachen waffenrechtlicher Erlaubnisse.
Positiv scheint es immerhin, dass man den Wünschen von Niedersachsen und Bremen bezüglich der Verschärfungen in Sachen Messer und Erleichterungen bei der Einrichtung von Waffenverbotszonen nicht gefolgt ist. Das scheint vom Tisch zu sein.
Das ist ja sehr erstaunlich und verwundert mich extrem. Ich dachte auch, dass SRS-Waffen des "Otto-Normal-Bürgers" größter Feind sind.
Heißt, sobald das geänderte Gesetz in Kraft getreten ist, wird es möglich sein, jedwede Schreckschusswaffe, welche in ihrem Land die gültigen Prüfzeichen erhalten hat, legal zu erwerben?
Gilt das mit der Magazinbeschränkung von 10 Schuss bei Langwaffen und 20 Schuss bei Kurzwaffen bei ALLEN Waffenarten (Airsoft oder SSW) oder "nur" bei den scharfen?
Sorry, dieses Beamtendeutsch verwirrt mich doch ein wenig.
Heißt, sobald das geänderte Gesetz in Kraft getreten ist, wird es möglich sein, jedwede Schreckschusswaffe, welche in ihrem Land die gültigen Prüfzeichen erhalten hat, legal zu erwerben?
Gilt das mit der Magazinbeschränkung von 10 Schuss bei Langwaffen und 20 Schuss bei Kurzwaffen bei ALLEN Waffenarten (Airsoft oder SSW) oder "nur" bei den scharfen?
Ich lese das so, dass es zwar möglich sein wird, dass andere Beschusszeichen aus dem Ausland akzeptiert werden, sich aber an der deutschen Regelung zum Inverkehrbringen nichts ändern wird, die diese Modelle betreffen.
Sprich: kein Vollauto wie in Ö erlaubt (bei einigen Zorakis zB), die werden weiterhin nicht erlaubt sein.
Trotzdem wirklich erstaunlich....
Die Magazinbeschränkungen beziehen sich auf die scharfen Schusskollegen, so interpretiere ich das, ansonsten würde der Irrsinn in die nächste Runde gehen und wäre überhaupt nicht mehr händelbar.
Heißt, sobald das geänderte Gesetz in Kraft getreten ist, wird es möglich sein, jedwede Schreckschusswaffe, welche in ihrem Land die gültigen Prüfzeichen erhalten hat, legal zu erwerben?
Mit Sicherheit nicht. SRS-Waffen aus anderen Ländern müssen ebenso ein Zulassungsverfahren entwickeln, diese Waffen danach herstellen und entsprechend kennzeichnen. Das wird so schnell nicht gehen. Die Frage wäre auch, ob ausländische Hersteller daran überhaupt interessiert sind, denn in ihrem Land ändert sich ja nichts.
Gilt das mit der Magazinbeschränkung von 10 Schuss bei Langwaffen und 20 Schuss bei Kurzwaffen bei ALLEN Waffenarten (Airsoft oder SSW) oder "nur" bei den scharfen?
Fakt ist, das Magazinverbot gilt nur für Zentralfeuerwaffen. Ob davon auch SSW mit Zentralfeuerpatronen betroffen wären, ist unklar.
Veröffentlicht am22. September 2019AutorKatja Triebel5 Kommentare
Am 20.09.2019 tagte der Bundesrat und hat fast allen Empfehlungen der Ausschüsse wie auch allen Anträgen außer dem Antrag auf Messerverbote und Waffenverbotszonen zugestimmt.
Zwar werden wenige Vorschläge des Bundesrats zu Gesetz, doch stammen von den sieben zusätzlichen Beschränkungen fünf aus den Ausschüssen. Das Parlament folgt oft den Empfehlungen seiner eigenen Ausschüsse. Von daher steigt die Wahrscheinlichkeit der Umsetzung.
Ist das nicht kompletter Wahnsinn?? Die winken ihre eigenen Denkergüsse gegenseitig durch...
Die so staatlich vorgenommene Enteignung von braven Salutwaffenbesitzern - und ich nehme mal stark an ohne Ersatz- oder Entsatzleistung - ist definitiv ein unglaublich grober Einschnitt ins private Besitztum, man stiehlt den Leuten ihr Eigentum, das sie zu gegebener Zeit völlig rechtskonform erworben und sich nichts zuschulden kommen lassen haben...
Man kann gar nicht so viel essen, wie man k...n möchte.
Das was dieses Jahr nicht durchgegangen ist, wird nächstes Jahr wieder versucht befürchte ich...
Softair künftig nicht mehr bis 0,5 J, sondern bis 2500 J frei - na ja fast. Die Einheit wird europäisch angepasst. Künftig müssen wir von 2500 J/m² sprechen.
Die Einheit wird europäisch angepasst. Künftig müssen wir von 2500 J/m² sprechen.
Ich denke, mit diesen Bezeichnungen sind die allermeisten komplett überfordert, wenn sie denn tatsächlich so anvisiert sein sollten. Was weiß denn unsereiner, wieviel Mikro-Joule auf einen Quadratmeter bedeuten...
Hallo ab wann sollen die neuen Verordnungen gültig sein ? Bzw wann sind sie rechtskräftig
Das weist wohl noch niemand, da unsere Regierung schon im Winterschlaf ist....
Das gibts wohl wieder Strafzahlungen an die Eu...
Ist ja nicht nur beim Waffengesetz so, das nichts oder sehr verspätet umgesetzt wird
Du meinst eine Strafzahlung wegen nicht Umsetzen der Übererfüllung?
Das bedeutet also, dass die
"Anzeigenbescheinigung für Dekowaffen und Magazine wie WBK-Einträge behandeln (Antrag aus Sachsen-Anhalt)" Realität wird.
Also für Dekowaffen (NICHT Salut) das hier: https://www.bva.bund.de/DE/Services/Bu…_Erlaubnis.html relevant wird und man damit seine zuvor rechtmäßig erworbenen Waffen abgeben kann?!
Wenn eine Anzeigenbescheinigung mit der Erlaubnis gleichgesetzt wird, dann war`s das. Welche Behörde erteilt denn bitte privaten Sammlern eine Erlaubnis? Oder habe ich das hier nicht verstanden:
https://german-rifle-association.de/wp-content/upl…hsen-Anhalt.pdf
Das bedeutet also, dass die
"Anzeigenbescheinigung für Dekowaffen und Magazine wie WBK-Einträge behandeln (Antrag aus Sachsen-Anhalt)" Realität wird.Also für Dekowaffen (NICHT Salut) das hier: https://www.bva.bund.de/DE/Services/Bu…_Erlaubnis.html relevant wird und man damit seine zuvor rechtmäßig erworbenen Waffen abgeben kann?!
Wenn eine Anzeigenbescheinigung mit der Erlaubnis gleichgesetzt wird, dann war`s das. Welche Behörde erteilt denn bitte privaten Sammlern eine Erlaubnis? Oder habe ich das hier nicht verstanden:
https://german-rifle-association.de/wp-content/upl…hsen-Anhalt.pdf
Es wird wenn dann nur bei Neuerwerb oder Besitzerwechsel von Dekowaffen eine Anmeldung/Meldung erforderlich, also nicht rückwirkend, was wohl vom bürokratischen Aufwand auch nicht zu stemmen wäre denke ich.
Magazine werden wohl mit Sicherheit stark reglementiert werden.
Die Sache sieht bei Salut natürlich komplett anders aus, da rückwirkend alles gemeldet oder abgegeben werden muss. Bzw. man die Dinger dann nur noch als Theater/Film oder Sammler haben darf.
Wie der genaue Ablauf sein wird weiß aber noch niemand.
Sind momentan alles noch Entwürfe und Stellungnahmen.
So oder so ist der Markt dann komplett tot.
Noch ein interessanter Beitrag zu Deko/Salut