Im WO Forum findet eine Diskussion bzgl eines Gegenentwurfs zu den aktuell laufenden Anti-Waffen ePetitionen beim Bundestag statt.
http://forum.waffen-online.de/index.php?showtopic=378006
Der aktuelle Zwischenstand der Anti-Waffenpetitionen ist:
"
Waffenrecht - Waffenverbot Weber, Michael 28.05.2009 (Mitzeichner)103 ...
Waffenrecht - Verschärfung des Waffengesetzes Lehnhardt, Volker 28.05.2009 (Mitzeichner) 65 ...
"
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=sign
Es gibt auch eine WO Umfrage ob eine Pro-Waffen Petition den Bedürfnisgrund Selbstverteidigung ähnlich wie in Österreich beinhalten sollte.
http://forum.waffen-online.de/index.php?showtopic=378289
Hier der aktuelle Petitionsentwurf mit SV als Bedürfnisgrund:
ZitatAlles anzeigen
Waffenrecht - Anpassung an EU-Recht und Überprüfung der WaffG Verschärfungen seit 1973Text der Petition:
Der deutsche Bundestag möge die Aufhebung nicht deliktrelevanter und für die Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung entbehrlicher Restriktionen des Waffenrechts beschließen, und das waffenrechtliche Bedürfnis zu Zwecken der Selbstverteidigung innerhalb der eigenen Wohn- und Geschäftsräume im Waffengesetz verankern.Begründung:
Das Waffenrecht der Bundesrepublik Deutschland zählt faktisch zu den restriktivsten innerhalb Europas. Es übertrifft in seiner Strenge die in der europäischen Waffenrechtsrichtlinie festgelegten Standards um ein Vielfaches. Mittlerweile ist ein Zustand eingetreten, in dem neue Verschärfungen kontinuierlich erfolgen, ohne dass hierfür objektiv nachvollziehbare Gründe wie z.B. belastbare Statistiken des Bundeskriminalamts herangezogen werden können. Ebenso unterbleibt im Bereich des Waffenrechts seit vielen Jahren eine dezidierte Analyse in Bezug auf die Wirkung der vorhandenen Restriktionen bzw. die Entbehrlichkeit einzelner Verbote. Demgegenüber entsteht durch das anwachsende System teils obsoleter bzw. überholter und inadäquater Regulierungen des Waffenrechts eine unnötige Komplexität, die vor allem auch mit den Kosten eines erheblichen bürokratischen Aufwands behaftet ist.Der bedürfnislose Erwerb von Langwaffen in D bis 1972 schloss den Erwerb zu Selbstverteidigungszwecken von Haus und Hof natürlich mit ein. In der Praxis dürfte viel Altbesitz darauf zurückgehen, denn der DSB hatte seinerzeit allenfalls 1/3 der heutigen Mitgliederzahlen, dasselbe gilt für den DJV/ die Jäger - und andere GK-Vereine wie BDS und BdMP gab es damals noch gar nicht. Ein Erwerb zu Selbstverteidigungszwecken ist durchaus EU-konform. Selbst die rechtlichen Regelungen zum Führen der Waffen in der Öffentlichkeit überlässt sowohl die EU-Waffenrichtlinie von 1991 als auch die neue EU-Waffenrichtlinie den Mitgliedsstaaten, einige Mitgliedsstaaten wie beispielsweise Lettland haben bereits sehr liberale Regelungen eingeführt. Die echten Liberalisierungen im Waffenrecht die es in den letten Jahren gab, geschahen nahezu nie für Sportschützenzwecke, sondern fast immer für Zwecke der Selbstverteidigung: Etliche US-Bundesstaaten haben CCW-Regelungen (Waffenschein zum verdeckten Tragen von Waffen) eingeführt welche die Kriminalitätsraten in den Bundesstaaten senkte und 1994 hat Russland Langwaffen (insbesondere auch halbautomatische Flinten) für die Hausverteidigung erlaubt, was 5 Mio. neue Legalwaffen seither an die russische Zivilbevölkerung brachte - ohne negative Effekte! Auch sind die Verbrechensraten in den USA genau dort am höchsten, wo die restriktivsten lokalen Waffengesetze für die gesetzestreuen Bürger gelten, z.B. in Washington D.C.
Die lebensweltliche Praxis hat gezeigt, dass ein inflationär anwachsender Bestand von Restriktionen nicht geeignet ist, die Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung weiter zu fördern. Es ist im Gegenteil ein Zustand eingetreten, der Straftäter gegenüber ihren Opfern besser stellt: Erstens sind die betreffenden Verbrechen bereits strafbewehrt; es ist somit abstrus, bereits Verbotenes mit weiteren Verboten zu belegen. Zweitens trifft die bereits überbordende Flut von Restriktionen mit gesetzestreuen Bürgern lediglich die Masse derjenigen, welche weder geneigt, noch entschlossen sind, Verbrechen zu begehen. Des Weiteren können aufgrund des bestehenden Auswuchses waffenrechtlicher Bestimmungen viele Bürger überhaupt nicht mehr erkennen, dass schon alltägliche Verrichtungen (Transport „gefährlicher Messer“) von Verboten des Waffenrechts betroffen sind. Die Entwicklung des Waffenrechts ist an einem Punkt angelangt, an dem die bestehenden Restriktionen sowie weitere Verschärfungen ungeeignet sind, die innere Sicherheit und Ordnung auszubauen oder gesellschaftliche Versäumnisse zu kompensieren.
Im Sinne der freiheitlich demokratischen Grundordnung, in welcher die volljährigen Bürger den Souverän bilden, ist aufgrund der geschilderten Umstände die Rückführung waffenrechtlicher Bestimmungen auf ein bürgernahes und demokratiewürdiges Niveau unumgänglich. Insbesondere ist hierbei an entbehrliche Regelungen zu denken wie verbotene Gegenstände, vom Schießsport ausgeschlossenen Waffen, Erbwaffen, den „gekorenen Waffen“ des Waffengesetzes, der Begrenzungen der Autonomie des Schießsports, den Entladezwang für Jäger beim Revierwechsel, die Entmündigung von Eltern bei der Schulung ihrer Kinder im sicheren Umgang mit Waffen usw.
In der bisherigen Entwicklung des Waffenrechts wurden Aspekte des Selbstschutzes der Bürger weitläufig ausgeblendet. Diese sind aber gerade vor dem Hintergrund der auch infrastrukturellen Entwicklungen in der Bundesrepublik Deutschland intensiviert zu berücksichtigen. Vielerorts werden aus Sparmaßnahmen Polizeistellen in signifikantem Umfang abgebaut; eine präventiv wirkende Präsenz von Streifenpolizisten und zeitnahes Eintreffen am Einsatzort ist zunehmend nicht mehr gegeben. Den gesetzestreuen und unbescholtenen Bürgern darf der Zugang zu effektiven Mitteln des Selbstschutzes innerhalb des häuslichen Bereichs, sowie im strikten gesetzlichen Rahmen legaler Notwehr bzw. Nothilfe, wie ihn beispielsweise die Bürger Canadas, Österreichs, Tschechiens, Luxemburgs, der Schweiz usw bereits besitzen, nicht weiter verwehrt werden.
Was ist eure Meinung dazu. Würdet ihr eine solche Petition unterstützen, also Mitzeichnen, Rundmails abschicken, Forenwerbung betreiben, Flugblätter an Schwarzen Brettern von Schützenvereinen aufhängen, Nicht-Internetusern es ermöglichen die Petition mitzuzeichnen (geht NUR noch ONLINE und e-mail Adresse ist eine Grundvoraussetzung)
Damit eine Petition halbwegs ernst genommen wird sollte sie den bisherigen Rekord der Petition
'Reformvorschläge in der Sozialversicherung - Bedingungsloses Grundeinkommen Wiest, Susanne 18.02.2009 (Mitzeichner) 52973'
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?acti…s;petition=1422
übertreffen.
50.000 ONLINE Mitzeichner innerhalb der ersten 6 Wochen sind die Bedingung für eine eventuelle Anhörung des Hauptpedenten vor dem Bundestag. D.h. die Petition sollte möglichst von jemanden wie zB U. Eichstädt als Hauptpetenten eingestellt werden, also von jemanden der die Petition auch vernünftig vor dem Bundestag vertreten kann.
Bin schon auf eure Antworten gespannt.
Beste Grüße!
PS