Darf man einen Schlitten Gravieren?

Es gibt 44 Antworten in diesem Thema, welches 6.254 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (18. April 2009 um 09:12) ist von Kentucky.

  • eigentlich darf man keine Spanabnehmenden änderungen an Waffenrelevanten Teilen von SSW´s vornehmen.

    Inwiefern die sache nun "Spahnabnehmend" ist kann ich nicht beurteilen.

    Gruß BbB

    "Und ob ich schon wanderte im finsteren Tal, fürchte ich kein Unglück, denn ich bin die absolut gemeinste Drecksau in diesem verdammten Tal!!!"

  • Also so tief würde ich nicht gehen
    vllt 0,2-0,4mm und so 1mm breite Schrift
    nur halt damit es klasse ausieht
    hat halt dan kein anderer auser mir :))

  • ich hatte mal bei der ptb nachgefragt und es hiess es wäre kein problem. er sollten auch keine kaliberangaben von scharfen eingraviert werden. röhm macht das ja auch und man bekommt, soweit ich weiss, auch keine bestätigung, dass es bei röhm gemacht worden ist.

    die gravur sollte natürlich an eine dickere stelle sein und nicht allzu tief.

  • Was noch zu bedenken ist das beim Gravieren, natürlich, der Zinkdruckguss zum vorschein kommt. Wenn Du die stellen nicht Lackierst läuft es mit der Zeit an und wird Grau.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Zitat

    röhm macht das ja auch und man bekommt, soweit ich weiss, auch keine bestätigung, dass es bei röhm gemacht worden ist.

    Nur Röhm ist ein Hersteller, die dürfen nun mal mehr wie wir armen Wichtel.
    Da bekommt man dann ja auch eine Rechnung mit der man nachweisen kann das die etwas gemacht haben. Ausserdem werden auch die inzwischen einen Laser nutzen.

    Ich denke zwar nicht das einer bei einer Gravur etwas sagen wird, aber strenggenommen ist es ja eine Veränderung am Schlitten bei der auch Material abgetragen wird.
    Also grenzwertig die Sache.


    Gruß C.C.

    Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er bedankt sich.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen!

    Einmal editiert, zuletzt von Christian (15. April 2009 um 07:33)

  • Meiner Einschätzung nach ist es einem Büchsenmacher erlaubt. Einem normalen Graveur oder anderen Werkzeugmachern leider nicht. Hier wird, wie schon geschrieben, ein Waffenrelevantes Teil bearbeitet.
    Daß das Gravieren selber kein Problem darstellt, ist nach dem schon erwähnten Angebot von Röhm über eine persönliche Beschriftung einzelner Waffen, nach meiner Meinung ausreichend bewiesen.
    Aber die Frage wer es denn durchführen darf, stellt sich trotzdem. Röhm ist ein Waffenhersteller und hat daher auch die Waffenherstellererlaubnis.
    Ist also das Gleiche wie ein Büchsenmacher und darf daher Waffenrelevante Teile bearbeiten (wie sollen sie auch sonst die Puffen bauen).

    Ich würde deshalb sagen, auf jeden Fall entweder von Röhm selber oder von einem Büchsenmacher gravieren lassen und die Rechnung gut aufbewahren.

    Lasergravur würd ich übrigends vorziehen, jede Materialabtragende Maßnahme scheint mir bei einigen "Qualitätswaffen" die Schlittenhaltbarkeit NOCH weiter zu verschlechtern.


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • mit Laser ist nich mein fall ^^ naja ich schreib Röhm mal ne mail
    ist ja schlieslich eine RG 96 mal schauen was die sagen
    wenns geht stell ich meinen Schlitten hier als bild rein ^^

  • Zitat

    Original von Kentucky
    Meiner Einschätzung nach ist es einem Büchsenmacher erlaubt. Einem normalen Graveur oder anderen Werkzeugmachern leider nicht. Gruß K.


    Das hat auch einen guten Grund:
    Der BüMa kann mit seiner Sachkenntnis entscheiden, welche Veränderungen das System unzulässig schwächen würden. Außerdem müssen veränderte waffenwesentliche Teile erneut zum Beschuss. Das ist bei einer Privatperson nicht gewährleistet.
    Daher darf das nur der BüMa machen, denn er steht unter ganz anderen, besonderen gesetzlichen Pflichten.

  • Wobei man beim Lasergravieren jetzt drüberstreiten kann ob mit dem minimalen Eingriff in das Material überhaupt was geschwächt werden kann.


    Gruß K.

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  • Also beim Lasern würde ich keinen Eingriff sehen.
    Dann dürfte keiner seine SSW polieren oder ähnliches.

    Gruß C.C.

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  • Hm, beim Lasereingriff wird doch die oberste Materialschicht verdampft oder?

    Wikt sich das jetzt irgendwie auf die Korrosionsanfälligkeit aus?

    Wenn man jetzt auf einer schwarz gebeizten Oberfläche etwas einlasert, wird dann das Zink nicht ohnehin als graue Oberfläche sichtbar?

    Würde ja auch gar nicht schlecht aussehen schätz ich mal. Vorausgesetzt die Linien sind fein und elegant gezogen.

    Zuuuuuufällig kenne ich da eine Person mit einem Lasergraviergerät. (Nicht Bart ;-))Den werd ich mal fragen ob ich testweise mal was in einen alten Schlitten eingraviert bekomme. Nur um zu sehen wie die Oberfläche danach aussieht.

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Hi,

    beim Lasern unterschiedet man noch zwischen gravieren und beschriften.

    Das was Röhm macht (die weisse Schrift) würde ich als Laserbeschriftung sehen.
    Da wird offenbar etwas aufgetragen.

    Eine Lasergravur währe tiefer und man würde das Mateial sehen, die schrift müsste dann eher Zinkfarbend sein.

    Gruß C.C.

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  • Zitat

    Wenn man jetzt auf einer schwarz gebeizten Oberfläche etwas einlasert, wird dann das Zink nicht ohnehin als graue Oberfläche sichtbar?

    Jein.
    Die Schrift ist erstaunlich silbern und bleibt es auch relativ lange, wenn man sie nicht anfasst.
    Offensichtlich ist die Schmelzoberfläche sehr glatt und hält daher der reinen Korrosion durch die Luft lange stand.

    Übrigens ist der Begriff "Lasergravur" für das, was da bei SSW gemacht wird, ziemlich übertrieben.
    Das ist bestenfalls Laserbeschriftung.

    Eine ordentliche LaserGRAVUR geht so tief wie eine klassische Gravur.
    So kam übrigens die Schrift in die Goldringe, die dem Ring aus HDR nachempfunden wurden.


    Stefan

  • Ich habs gewußt, Sauron hat eine Lasergraviermaschine!! *lol*


    Hm, diese weiße Schrift auf den neuen Gaswaffen sind doch auch gelasert.
    Was ist das für ein Verfahren?

    Ich schätze mal das wird mit Pulver aufgebracht oder?

    Warum zum Geier machen die das immer in weiß, das ist doch potthäßlich!

    Ein dezentes dunkles braun oder sogar schwarz, das man nur gegen das Licht sehen kann, wären doch der Renner. Wenn mich so ein weißes Teufelszeichen auf einer SSW anstarrt, wende ich mich immer angewidert ab.
    Es gibt nichts häßlicheres als eine weiße Beschriftung auf einer schwarzen Waffe.

    Obwohl ich gesehen habe, die fangen ja jetzt auch schon bei den scharfen Waffen damit an. :new16:


    Gruß K.

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    Einmal editiert, zuletzt von Kentucky (15. April 2009 um 16:21)

  • Zitat

    Original von Christian

    Nur Röhm ist ein Hersteller, die dürfen nun mal mehr wie wir armen Wichtel.
    Da bekommt man dann ja auch eine Rechnung mit der man nachweisen kann das die etwas gemacht haben. Ausserdem werden auch die inzwischen einen Laser nutzen.

    Ich denke zwar nicht das einer bei einer Gravur etwas sagen wird, aber strenggenommen ist es ja eine Veränderung am Schlitten bei der auch Material abgetragen wird.
    Also grenzwertig die Sache.


    Gruß C.C.

    christian, meine aussage stütze ich auf die aussage des ptb mitarbeiters. laut röhm bekomme ich auch keinen nachweis dafür. falls man eine rechnung bekommen und
    diese verlieren sollte, heisst es, dass ich eine illegale waffe habe?

    der mitarbeiter der ptb sagte mir, dass er nicht wüsste, warum man das nicht dürfte. als ich das gesetz ansprach, meinte er ich sollte da den hersteller fragen und dieser sagte mir, ich könnte es selber gravieren lassen.

  • Naja, wenn die das gesagt haben dann wird das wohl stimmen.
    Gerade Röhm hält sich im vergleich zu anderen eigentlich immer genau an die Vorschriften.

    Gruß C.C.

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  • Bei einer Laserbeschriftung wird nichts aufgebracht, es wird lediglich die Oberfläche erhitzt, so das sie sozusagen verdampft, bzw. verbrennt oder z.b bei Edelstahl farbig anläuft.


    Beschriftungsarten mit Laser

    " De Dosis mocht`s, va`stehst`s Wonnst da a Überdosis Leb`n gibst,
    va`reckst. Und wonn`st da z`wenig gibst, va`reckst a. Du muaßt genau
    des Mittelmaß da`wischn und dann muaßt as genießen, genau wia des Leb`n " Hans Söllner

  • Es gibt aber auch eine Auftragmetode.

    Siehe Laserdrucker.
    Ich habe mir mal auf der Hannovermesse so ein Teil angesehen wo Plastik mit hilfe einer solchen auftragenden Metode Beschriftet wurde.
    Da hat man dann auch gefühlt das die Schrift etwas höher war.

    Gruß C.C.

    Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er bedankt sich.
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