Darf man einen Schlitten Gravieren?

Es gibt 44 Antworten in diesem Thema, welches 6.298 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (18. April 2009 um 09:12) ist von Kentucky.

  • Hm, das hört sich nach ner Menge Fizzelarbeit an.

    Ich denke eine Schablone aus Metall wäre am sinnvollsten. Die kann man auch beliebig oft wiederverwenden.

    Hab mir grad die Double Eagle nochmal angesehen. Da wirds wohl nix, die Originalbeschriftungen nehmen schon zu viel Platz weg. Ein älterer Reck Government wär recht, da ist die Beschriftung noch sehr dezent.

    Ich hätte auch eine Walther PP hier. Wenn ich die Sonderedition als Vorlage nehme, wäre es einen Versuch wert.

    Auf jeden Fall werd ich es zuerst an was Anderem ausprobieren. Vielleicht spann ich auch für den ersten Versuch einen Bleistift oder so in die Spindel ein. Dann kann ich die Konturen sehen und es ist noch nichts verkratzt.

    Aber jetzt erst mal nen Schraubstock suchen.


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • So Schraubstock hab ich.
    Hab grad mit einem Kumpel telefoniert, der sich vor einiger Zeit einen recht stabilen bei ebay ersteigert hat und ihn jetzt doch nicht braucht.

    Krieg ihn aber erst Mitte nächster Woche.

    Bis dahin mach ich mal die Maschine flott und dann schau ich mal wie ich ne brauchbare Schablone hinbekomm.
    Vielleicht mach ich den ersten Versuch aber auch mit den Setzbuchstaben und gravier meine Initialen oder nen coolen Spruch in eine Waffe.
    Mal gucken.

    Wenn ich ne Pistole mit genügend Platz finde wäre der Spruch doch ganz brauchbar: <Si Vis Pacem, Para Bellum>
    Ich brauch halt ne ebene Fläche weil ich mit der Maschine nur auf einer Ebene gleichzeitig arbeiten kann.
    Runde Sachen gehen leider nicht.


    Gruß K.

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  • Zitat

    Original von Floppyk


    Das hat auch einen guten Grund:
    Der BüMa kann mit seiner Sachkenntnis entscheiden, welche Veränderungen das System unzulässig schwächen würden. Außerdem müssen veränderte waffenwesentliche Teile erneut zum Beschuss. Das ist bei einer Privatperson nicht gewährleistet.
    Daher darf das nur der BüMa machen, denn er steht unter ganz anderen, besonderen gesetzlichen Pflichten.

    Soso,

    ein BüMa hat also ein besonderes Auge, in wie weit sich die Materialabtragung durch Gravur auf die Haltbarkeit der Teile auswirkt....

    Ich glaube nicht. *lol*

  • Da hab ich euch ja auf eine gute idee gebracht was ^^
    und werde erstmal meine 1911 gravieren :)

    wird ja eh nich mit Geschossen kommt nur in die Vitriene

    Einmal editiert, zuletzt von Malgur (17. April 2009 um 22:37)

  • Ja hast du. Und mir hast du einen Haufen Arbeit beschert. ;)

    Gruß K.

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