Hi,
habe eben auf einer Seite gelesen, dass man z.B. in Frankreich Waffen ohne WBK erwerben kann mit denen Schrotmunition abgefeuert wird.
Hab ich das richtig verstanden? Ist das in Deutschland auch erlaubt?
MfG mrniceguy77
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Hi,
habe eben auf einer Seite gelesen, dass man z.B. in Frankreich Waffen ohne WBK erwerben kann mit denen Schrotmunition abgefeuert wird.
Hab ich das richtig verstanden? Ist das in Deutschland auch erlaubt?
MfG mrniceguy77
Nein, verboten, auch nicht mit WBK.
in deutschland auf gar keinen fall! da brauchst du zum erwerb unbedingt ne WBK! und zum führen nen jagd- oder waffenschein!
ZitatOriginal von fireball8
in deutschland auf gar keinen fall! da brauchst du zum erwerb unbedingt ne WBK! und zum führen nen jagd- oder waffenschein!
Sind die nicht als verbotene Gegenstände eingestuft?
hmm, find ich irgendwie ungerecht, dass dei Franzosen das dürfen und wir nicht..
trotzdem danke
ZitatOriginal von mrniceguy77
hmm, find ich irgendwie ungerecht, dass dei Franzosen das dürfen und wir nicht..trotzdem danke
In Deutschland ist alles Ungerecht was mit Waffen zu tun hat^^
Gibt/ gab einige SSWs, die für "8mm Grenaille" eingerichtet waren; z.B. die RECK PK800, die BRUNI 1911er (UMAREX Napoleon./ ME General). Die Waffen haben unter anderem keine oder kaum eine Laufsperre.
Die Patronen haben entweder vorne eine schwarze Kappe und/ oder sind auch länger.
ZitatOriginal von Gummiente
Sind die nicht als verbotene Gegenstände eingestuft?
pumpguns sind meines wissens verbotene gegenstände, zumindest wenn sie nen pistolengriff haben und ne gewisse länge nicht unterschreiten, korrigiert mich wenn ich falsch liege. aber schrotflinten, doppelböcke und drillinge sind legal (meine oma hatte eine, die sie von meinem opa, der jäger war geerbt hat und für den besitz reichte die WBK).
ZitatOriginal von fireball8
pumpguns sind meines wissens verbotene gegenstände, zumindest wenn sie nen pistolengriff haben und ne gewisse länge nicht unterschreiten, korrigiert mich wenn ich falsch liege. aber schrotflinten, doppelböcke und drillinge sind legal (meine oma hatte eine, die sie von meinem opa, der jäger war geerbt hat und für den besitz reichte die WBK).
Nicht nur Pumpguns... aber das hat gar nichts mit dem Thema zu tun
Ich meine, die Grenaiile-Waffen sind komplett verboten, da die Grenaille-Muni bei manchen Kalibern auch in die PTB-SSW passt.
ZitatOriginal von fireball8
pumpguns sind meines wissens verbotene gegenstände, zumindest wenn sie nen pistolengriff haben und ne gewisse länge nicht unterschreiten, korrigiert mich wenn ich falsch liege. aber schrotflinten, doppelböcke und drillinge sind legal (meine oma hatte eine, die sie von meinem opa, der jäger war geerbt hat und für den besitz reichte die WBK).
Pumgun = Umgangssprachlich mit Pistolengriff ausgerüstete (Vorderschaft)Repetierflinte = Verboten
Vorderschaftrepetierer mit Gewehrschaft = Pumpaction = Nicht verboten.
...das Problem liegt im Pistolengriff.
Hallo.
Vor Jahren habe ich in Frankreich Pistolen und Revolver in 9 mm Schrot gesehen. Ob es die dort heute noch gibt, weiß ich nicht.
Dazu gab es recht lange Patronen als Randzünder in 9 mm Schrot. Auch von deutschen Herstellern , z.B. kann ich mich an eine Röhm erinnern, die wie eine 725 aussah. Die hatte auch eine Laufsperre, damit sie repetierte. Die kleinen Schrotkugeln gingen wohl seitlich vorbei.
Ich meine, in Deutschland waren die schon immer verboten.
Gruß.
sundog
ZitatOriginal von sundog
Die hatte auch eine Laufsperre, damit sie repetierte.
bitte warum braucht man eine laufsperre zum repetieren?
ZitatOriginal von fireball8
bitte warum braucht man eine laufsperre zum repetieren?
Weil bei den meisten Schreckschusswaffen der Staudruck im Lauf ohne Laufsperre nicht ausreichen würde um den Schlitten pepetieren zu lassen. Ohne Laufsperre würde sich fast der gesamte Druck der Kartusche durch den Lauf verflüchtigen.
Gruß
andy
Zitatbitte warum braucht man eine laufsperre zum repetieren?
Weil aus den besagten Waffen nur Schrot verschossen wird. Somit fehlt der nötige Gegendruck den ein massives Geschoss hervorbringt.
Muss aber dazusagen dass ich noch nie so eine Pistole in der Hand hatte.
Gruß
ZitatOriginal von Gummiente
Sind die nicht als verbotene Gegenstände eingestuft?
Ja, sind sie. Fallen unter Anlage 2, Abschnitt 1: Verbotene Waffen
1.5.6 Kleinschrotmunition, die in Lagern nach Tabelle 5 der Maßtafeln mit einem Durchmesser P(tief)1 bis 12,5 mm geladen werden kann;
ZitatOriginal von A3 8PA
Weil aus den besagten Waffen nur Schrot verschossen wird. Somit fehlt der nötige Gegendruck den ein massives Geschoss hervorbringt.
und wie geht das genau?
ich hab grad echt kein peil wie das gehen soll
ok ich habs grad gelesen über mir
ZitatOriginal von aandykf
Weil bei den meisten Schreckschusswaffen der Staudruck im Lauf ohne Laufsperre nicht ausreichen würde um den Schlitten pepetieren zu lassen. Ohne Laufsperre würde sich fast der gesamte Druck der Kartusche durch den Lauf verflüchtigen.
Gruß
andy
Korrekt, sofern du repetieren meinst.
Ich schätze mal die Grenaile-Dinger aufgrund der leichten Schrotgeschosse trotz "richtigem" Geschoss nicht genug Staudruck entwickelt haben.
Darüber hinaus denke ich mal sollte auch aus ner Grenailewaffe nicht einfach so "scharfe" Munition verschossen werden. Da gibts sicherlich auch in Frankreich Unterschiede...
ZitatOriginal von fireball8
bitte warum braucht man eine laufsperre zum repetieren?
Um den nötigen Staudruck zu erzeugen der den Schlitten weit genug zurückschnelllen lässt um die nächste Patrone in das Patronenlager zu befördern.
Ok ein bischen zu langsam gewesen beim Tippen
Nach Einschätzung diverser von mir gefragter Experten (Bundesbehörden, Richter, Gutachter, usw.) sind die reinen Waffen keine verbotene Gegenstände und können in Deutschland auf eine Waffenhandelslizenz oder einer passenden roten WBK erworben werden. Bei der Munition sieht das bereits anders aus, weil die strenggenommen einen verbotenen Gegenstand darstellt, wobei da die Meinungen der Experten auseinander gehen und ich das deshalb aktuell als eine der vielen Grauzonen im deutschen Waffenrecht ansehe.
Die Waffen gab's in den 1980ern in Frankreich und Belgien zu Hauf zu kaufen und fast alle SSW-Hersteller hatten entsprechend abgeänderte Modelle dort im Verkauf - egal ob Röhm, Umarex, Erma, Melcher, Bruni, usw.
Ich selbst besitze fast alle Erma-Modelle und alleine Erma hatte folgende Grenaillemodelle: EGP45E, EGP75E, EGP88E, EGR66E, EGR77E, ER35Gren, ESG9 und KGP690E (wobei ER35Gren und ESG9 Prototypen waren).
Die Modellvielfalt der anderen Hersteller war auch relativ groß........
andy
ZitatKorrekt, sofern du repetieren meinst.
Ich schätze mal die Grenaile-Dinger aufgrund der leichten Schrotgeschosse trotz "richtigem" Geschoss nicht genug Staudruck entwickelt haben.
Darüber hinaus denke ich mal sollte auch aus ner Grenailewaffe nicht einfach so "scharfe" Munition verschossen werden. Da gibts sicherlich auch in Frankreich Unterschiede...
Hallo.
Es gab auch damals in Frankreich so eine Art kurze Flobert Patronen mit einer spitzen oder runden Spitze, die auch Randzünder waren. Man wollte wohl auch mit den Laufsperren (die waren ja auch im Revolver) verhindern, dass diese Muni geladen werden konnte.
Bei Pistolen war wohl die Erhöhung des Staudrucks zwecks Repetieren der Hauptgrund für eine Laufsperre.
Gruß.
sundog