Grenaille Waffen erlaubt?

Es gibt 61 Antworten in diesem Thema, welches 27.741 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (13. Januar 2019 um 23:34) ist von coltm4.

  • Hi,
    habe eben auf einer Seite gelesen, dass man z.B. in Frankreich Waffen ohne WBK erwerben kann mit denen Schrotmunition abgefeuert wird.

    Hab ich das richtig verstanden? Ist das in Deutschland auch erlaubt?

    MfG mrniceguy77

  • in deutschland auf gar keinen fall! da brauchst du zum erwerb unbedingt ne WBK! und zum führen nen jagd- oder waffenschein!

    :nod:"Klug ist, wer nur die Hälfte von dem glaubt, was er hört. Noch klüger ist, wer erkennt, welche Hälfte die richtige ist." :nod:

    Einmal editiert, zuletzt von fireball8 (2. Januar 2009 um 15:30)

  • Zitat

    Original von fireball8
    in deutschland auf gar keinen fall! da brauchst du zum erwerb unbedingt ne WBK! und zum führen nen jagd- oder waffenschein!

    Sind die nicht als verbotene Gegenstände eingestuft?

  • Zitat

    Original von mrniceguy77
    hmm, find ich irgendwie ungerecht, dass dei Franzosen das dürfen und wir nicht..

    trotzdem danke


    In Deutschland ist alles Ungerecht was mit Waffen zu tun hat^^

    Nirgends kann man leichter Entscheidungen zu Themen treffen von denen man nichts versteht, als in der Politik.

  • Gibt/ gab einige SSWs, die für "8mm Grenaille" eingerichtet waren; z.B. die RECK PK800, die BRUNI 1911er (UMAREX Napoleon./ ME General). Die Waffen haben unter anderem keine oder kaum eine Laufsperre.
    Die Patronen haben entweder vorne eine schwarze Kappe und/ oder sind auch länger.

    Fördermitglied des VDB.

  • Zitat

    Original von Gummiente
    Sind die nicht als verbotene Gegenstände eingestuft?


    pumpguns sind meines wissens verbotene gegenstände, zumindest wenn sie nen pistolengriff haben und ne gewisse länge nicht unterschreiten, korrigiert mich wenn ich falsch liege. aber schrotflinten, doppelböcke und drillinge sind legal (meine oma hatte eine, die sie von meinem opa, der jäger war geerbt hat und für den besitz reichte die WBK).

    :nod:"Klug ist, wer nur die Hälfte von dem glaubt, was er hört. Noch klüger ist, wer erkennt, welche Hälfte die richtige ist." :nod:

  • Zitat

    Original von fireball8
    pumpguns sind meines wissens verbotene gegenstände, zumindest wenn sie nen pistolengriff haben und ne gewisse länge nicht unterschreiten, korrigiert mich wenn ich falsch liege. aber schrotflinten, doppelböcke und drillinge sind legal (meine oma hatte eine, die sie von meinem opa, der jäger war geerbt hat und für den besitz reichte die WBK).


    Nicht nur Pumpguns... aber das hat gar nichts mit dem Thema zu tun :new16:
    Ich meine, die Grenaiile-Waffen sind komplett verboten, da die Grenaille-Muni bei manchen Kalibern auch in die PTB-SSW passt.

    Einmal editiert, zuletzt von Gummiente (2. Januar 2009 um 15:45)

  • Zitat

    Original von fireball8


    pumpguns sind meines wissens verbotene gegenstände, zumindest wenn sie nen pistolengriff haben und ne gewisse länge nicht unterschreiten, korrigiert mich wenn ich falsch liege. aber schrotflinten, doppelböcke und drillinge sind legal (meine oma hatte eine, die sie von meinem opa, der jäger war geerbt hat und für den besitz reichte die WBK).

    Pumgun = Umgangssprachlich mit Pistolengriff ausgerüstete (Vorderschaft)Repetierflinte = Verboten

    Vorderschaftrepetierer mit Gewehrschaft = Pumpaction = Nicht verboten.

    ...das Problem liegt im Pistolengriff.

    Browning GPDA 8 x2. Colt 1911 2. Geco 225, 1910. Glock 17 SV. Walther P 22 x2 + P22R, P22Q, P 88 x2, PK 380, PPK, PP x2, P99+SV. HW 88 Super Airw. x2. Erma EGP 55. Röhm Little Joe, RG 3, 8, 9, 56, 69, 89 + RG 96. Mauser HSC 84, HSC 90 , K 50 + Magnum. Perfecta FBI 8000, IWG Government Sportclub IPSC. Reck Miami 92, Commander, G5 "light", Baby. ME Mini Para, Falcon. SM 110 x 2, SM 110a. Valtro 85, 98. Zoraki 906, 914, 917, 918. Umarex Python, Sherlock Holmes .22. Berloque + diverse weitere.

    Einmal editiert, zuletzt von Knallebum (2. Januar 2009 um 15:45)

  • Hallo.

    Vor Jahren habe ich in Frankreich Pistolen und Revolver in 9 mm Schrot gesehen. Ob es die dort heute noch gibt, weiß ich nicht.

    Dazu gab es recht lange Patronen als Randzünder in 9 mm Schrot. Auch von deutschen Herstellern , z.B. kann ich mich an eine Röhm erinnern, die wie eine 725 aussah. Die hatte auch eine Laufsperre, damit sie repetierte. Die kleinen Schrotkugeln gingen wohl seitlich vorbei.

    Ich meine, in Deutschland waren die schon immer verboten.

    Gruß.

    sundog

  • Zitat

    Original von sundog
    Die hatte auch eine Laufsperre, damit sie repetierte.


    bitte warum braucht man eine laufsperre zum repetieren?

    :nod:"Klug ist, wer nur die Hälfte von dem glaubt, was er hört. Noch klüger ist, wer erkennt, welche Hälfte die richtige ist." :nod:

  • Zitat

    Original von fireball8


    bitte warum braucht man eine laufsperre zum repetieren?

    Weil bei den meisten Schreckschusswaffen der Staudruck im Lauf ohne Laufsperre nicht ausreichen würde um den Schlitten pepetieren zu lassen. Ohne Laufsperre würde sich fast der gesamte Druck der Kartusche durch den Lauf verflüchtigen.

    Gruß
    andy

  • Zitat

    bitte warum braucht man eine laufsperre zum repetieren?

    Weil aus den besagten Waffen nur Schrot verschossen wird. Somit fehlt der nötige Gegendruck den ein massives Geschoss hervorbringt.

    Muss aber dazusagen dass ich noch nie so eine Pistole in der Hand hatte.

    Gruß

  • Zitat

    Original von Gummiente
    Sind die nicht als verbotene Gegenstände eingestuft?

    Ja, sind sie. Fallen unter Anlage 2, Abschnitt 1: Verbotene Waffen

    1.5.6 Kleinschrotmunition, die in Lagern nach Tabelle 5 der Maßtafeln mit einem Durchmesser P(tief)1 bis 12,5 mm geladen werden kann;

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Zitat

    Original von A3 8PA
    Weil aus den besagten Waffen nur Schrot verschossen wird. Somit fehlt der nötige Gegendruck den ein massives Geschoss hervorbringt.


    und wie geht das genau?
    ich hab grad echt kein peil wie das gehen soll

    ok ich habs grad gelesen über mir :crazy2:

    :nod:"Klug ist, wer nur die Hälfte von dem glaubt, was er hört. Noch klüger ist, wer erkennt, welche Hälfte die richtige ist." :nod:

    Einmal editiert, zuletzt von fireball8 (2. Januar 2009 um 19:29)

  • Zitat

    Original von aandykf

    Weil bei den meisten Schreckschusswaffen der Staudruck im Lauf ohne Laufsperre nicht ausreichen würde um den Schlitten pepetieren zu lassen. Ohne Laufsperre würde sich fast der gesamte Druck der Kartusche durch den Lauf verflüchtigen.

    Gruß
    andy

    Korrekt, sofern du repetieren meinst. *lol*

    Ich schätze mal die Grenaile-Dinger aufgrund der leichten Schrotgeschosse trotz "richtigem" Geschoss nicht genug Staudruck entwickelt haben.

    Darüber hinaus denke ich mal sollte auch aus ner Grenailewaffe nicht einfach so "scharfe" Munition verschossen werden. Da gibts sicherlich auch in Frankreich Unterschiede...

    Browning GPDA 8 x2. Colt 1911 2. Geco 225, 1910. Glock 17 SV. Walther P 22 x2 + P22R, P22Q, P 88 x2, PK 380, PPK, PP x2, P99+SV. HW 88 Super Airw. x2. Erma EGP 55. Röhm Little Joe, RG 3, 8, 9, 56, 69, 89 + RG 96. Mauser HSC 84, HSC 90 , K 50 + Magnum. Perfecta FBI 8000, IWG Government Sportclub IPSC. Reck Miami 92, Commander, G5 "light", Baby. ME Mini Para, Falcon. SM 110 x 2, SM 110a. Valtro 85, 98. Zoraki 906, 914, 917, 918. Umarex Python, Sherlock Holmes .22. Berloque + diverse weitere.

  • Zitat

    Original von fireball8


    bitte warum braucht man eine laufsperre zum repetieren?

    Um den nötigen Staudruck zu erzeugen der den Schlitten weit genug zurückschnelllen lässt um die nächste Patrone in das Patronenlager zu befördern.

    Ok ein bischen zu langsam gewesen beim Tippen :huldige:

    StGB §328, Absatz 2.3

    Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.

    Einmal editiert, zuletzt von Mister-L (2. Januar 2009 um 19:32)

  • Nach Einschätzung diverser von mir gefragter Experten (Bundesbehörden, Richter, Gutachter, usw.) sind die reinen Waffen keine verbotene Gegenstände und können in Deutschland auf eine Waffenhandelslizenz oder einer passenden roten WBK erworben werden. Bei der Munition sieht das bereits anders aus, weil die strenggenommen einen verbotenen Gegenstand darstellt, wobei da die Meinungen der Experten auseinander gehen und ich das deshalb aktuell als eine der vielen Grauzonen im deutschen Waffenrecht ansehe.

    Die Waffen gab's in den 1980ern in Frankreich und Belgien zu Hauf zu kaufen und fast alle SSW-Hersteller hatten entsprechend abgeänderte Modelle dort im Verkauf - egal ob Röhm, Umarex, Erma, Melcher, Bruni, usw.

    Ich selbst besitze fast alle Erma-Modelle und alleine Erma hatte folgende Grenaillemodelle: EGP45E, EGP75E, EGP88E, EGR66E, EGR77E, ER35Gren, ESG9 und KGP690E (wobei ER35Gren und ESG9 Prototypen waren).

    Die Modellvielfalt der anderen Hersteller war auch relativ groß........

    ----------------------- Jäger der verlorenen Erma's ------------------------
    --
    - Waffen- & Munitionssachverständiger, Spezialgebiet Erma ---
    ------------ bitte hier mithelfen, damit es hier weitergeht ------------

  • andy

    Zitat

    Korrekt, sofern du repetieren meinst. *lol*

    Ich schätze mal die Grenaile-Dinger aufgrund der leichten Schrotgeschosse trotz "richtigem" Geschoss nicht genug Staudruck entwickelt haben.

    Darüber hinaus denke ich mal sollte auch aus ner Grenailewaffe nicht einfach so "scharfe" Munition verschossen werden. Da gibts sicherlich auch in Frankreich Unterschiede...

    Hallo.

    Es gab auch damals in Frankreich so eine Art kurze Flobert Patronen mit einer spitzen oder runden Spitze, die auch Randzünder waren. Man wollte wohl auch mit den Laufsperren (die waren ja auch im Revolver) verhindern, dass diese Muni geladen werden konnte.

    Bei Pistolen war wohl die Erhöhung des Staudrucks zwecks Repetieren der Hauptgrund für eine Laufsperre.

    Gruß.

    sundog