Doppelkoffer erlaubt?

Es gibt 15 Antworten in diesem Thema, welches 2.296 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (29. November 2008 um 00:55) ist von Erklärbär.

  • Habe mal 'ne Frage an die Sportschützen hier im Forum:

    Weiß jemand zuverlässig, ob es nach aktueller Rechtslage OK ist, die Doppelkoffer zum Transport der SpoPi zu benutzen? Ich meine damit diese Alukoffer, die in der Mitte getrennt sind und jede Seite läßt sich einzeln verschließen, so dass man auf der einen Seite die SpoPi und auf der anderen Seite die Munition nebst Utensilien einschließen kann. Sehe das aktuell eher als Grauzone, da zwar verschließbar aber ist das auch wirklich gesetzlich als getrennt zu sehen?

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    - Waffen- & Munitionssachverständiger, Spezialgebiet Erma ---
    ------------ bitte hier mithelfen, damit es hier weitergeht ------------

  • Natürlich ebenso rechtsunverbindlich: aber trennen in zwei jeweils verschlossene Behälter erfüllt nach gesundem Menschenverstand eigentlich die Voraussetzung, daß die Muni separat zu transportieren sei. Es geht ja darum, daß im Durchdrehfall eines Sportschützen (denn nur diese Leute begehen Straftaten) die Munition nicht griffbereit neben der Waffe liegt (oder gar im bereits gefüllten Magazin steckt). Wenn man dazu noch ein zweites Fach aufschließen muß, sollte das reichen.

    Ansonsten sähe ich diese Forderung nur erfüllt, wenn man Waffe und Munition in zwei getrennten Fahrzeugen transportiert, mindestens zwei Autos dazwischen und die Fahrer dürfen nicht verwandt sein...

    Im Ernst: Mehrfach-Waffenkoffer mit separatem Muni-Fach (beides abschließbar) werden auch nicht (= bisher nicht) beanstandet.


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • gibt es nicht sogar waffenschränke, die INNEN ein extrafach für munition haben? wär doch quasi das gleiche, soweit ich weiß steht unter "aufbewahrung" und "transport" etwas zumindest sehr ähnliches zum thema "getrennt"...

    R.I.P. Sir Terry Pratchett

  • T-gnom
    Bei einem A-Schrank mit B-Innenfach kannst du über kreuz lagern- die Kurzwaffen mit der Langwaffenmunition ins B-Fach und umgekehrt.
    Damit hättest du die Standardlösung.
    Da man Munition schlauerweise in größeren Posten kauft (dann wird's günstiger) packst du die Waffen besser in den Tresor und besorgt dir für die Munition einen Stahlblechschrank mit Schwenkriegelschloß oder etwas gleichwertiges. Einen Blechspind gibt's immer wieder günstig und du hast platz ohne ende.

    Diese Signatur kann Spuren von Erdnüssen enthalten

  • Zitat

    Weiß jemand zuverlässig, ob es nach aktueller Rechtslage OK ist, die Doppelkoffer zum Transport der SpoPi zu benutzen?


    Ich war gerade letztes WE bei einem Seminar für Waffenrecht (inkl. der neuen Waffg. Änderungen) das hat "der Mann" vom LKA (Hannoveraner wissen wer gemeint ist) für unsere Region gehalten (Es fand nach Ladenschluss bei Frankonia statt und war sehr interessant).

    Der LKA-Mann meinte die Munition darf im selben verschlossen Behältnis transportiert werden wie die Waffe, wenn die Munition ebenfalls in einem verschlossenem Behältnis ist.

    Aber Bitte, auch diese Auskunft ist ohne Garantie und nicht rechtsverbindlich. ;)

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

    Einmal editiert, zuletzt von thomas magnum (27. November 2008 um 21:13)

  • Zitat

    Original von thomas magnum
    Der LKA-Mann meinte die Munition darf im selben verschlossen Behältnis transportiert werden wie die Waffe, wenn die Munition ebenfalls in einem verschlossenem Behältnis ist.


    So kenne ich das auch. Die Waffe ist ungeladen zu transportieren. Geladen ist eine Schusswaffe, wenn sich Patronen oder Geschosse in ihr befinden.
    Ich würde zwar nicht ein geladenes Magazin daneben legen um unnötige Diskussionen zu vermeiden, aber die Pappschachtel bei der Waffe im verschlossenen Koffer oder Tasche reicht aus.

    BTW: Ich habe so einen Doppelkoffer und würde ihn mir nicht noch einmal kaufen. Auf dem Stand ist das ewige Dreherei, insbesondere, wenn man mehr als eine Waffe und folglich dazugehörige Munition da drin hat.

  • Zitat

    Ich würde zwar nicht ein geladenes Magazin daneben legen um unnötige Diskussionen zu vermeiden, aber die Pappschachtel bei der Waffe im verschlossenen Koffer oder Tasche reicht aus.


    Also "er" meinte die Munition "nur" in der Pappschachtel könnte noch zu unnötigen Diskussionen mit "seinen" Kollegen führen, auf der sicheren Seite ist man wenn die Munition noch in einem verschlossenem Behältnis ist, wobei es dafür keine Vorgaben gibt, er meinte es reicht z.b. eine Plastiktüte die zu getackert oder mit Klebeband verklebt ist. (dabei geht es wohl um die "berühmten" 3 Sekunden :new16:)

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

    Einmal editiert, zuletzt von thomas magnum (27. November 2008 um 21:22)

  • Man kann sich auch die Schachten Patronen in die Hosentasche stecken. Es gibt keinen Tatbestand Führen von Munition. Nur zum Erwerb und Besitz sollte man dann legitimiert sein.

  • Ja, und es ist genauso Quatsch, daß man geladene Magazine nicht transportieren darf.

    Wird immer mal gern in Vereinen erzählt.

    molon labe FWR-Mitglied #2xxxx
    4mm-Kurzwaffen mit :F:, auf WBK.
    Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die Anderen. :nod:

    Einmal editiert, zuletzt von ViperM (27. November 2008 um 21:45)

  • Zitat

    Original von Floppyk
    Man kann sich auch die Schachten Patronen in die Hosentasche stecken. Es gibt keinen Tatbestand Führen von Munition. Nur zum Erwerb und Besitz sollte man dann legitimiert sein.

    So ist es!


    Zitat

    Original von thomas magnum
    Also "er" meinte die Munition "nur" in der Pappschachtel könnte noch zu unnötigen Diskussionen mit "seinen" Kollegen führen, auf der sicheren Seite ist man wenn die Munition noch in einem verschlossenem Behältnis ist, ...

    Da wollte der gute Mann wohl auf die Bildungslücken unserer Polizeivollzugsbeamten aufmerksam machen. ;)

    In § 12 III WaffG heißt es:

    Zitat

    Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer [...]
    2. diese nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert, [...]


    Die Anlage 1 Abschnitt 2 zum WaffG gibt Auskunft darüber, wie das zu verstehen ist:

    Zitat

    Im Sinne dieses Gesetzes [...]

    12. ist eine Waffe schussbereit, wenn sie geladen ist, das heißt, dass Munition oder Geschosse in der Trommel, im in die Waffe eingefügten Magazin oder im Patronen- oder Geschosslager sind, auch wenn sie nicht gespannt ist;

    13. ist eine Schusswaffe zugriffsbereit, wenn sie unmittelbar in Anschlag gebracht werden kann; sie ist nicht zugriffsbereit, wenn sie in einem verschlossenen Behältnis mitgeführt wird.

    Alle anderen Auffassungen - wie Waffen und Munition streng getrennt - stammen aus der Zeit eines anderen WaffG und haben mit der geltenden Rechtslage nichts zu tun.

    Suum cuique.
    "Blessed are those who, in the face of death, think only about the front sight." - Jeff Cooper

  • Zitat

    Original von ZEBO
    Alle anderen Auffassungen - wie Waffen und Munition streng getrennt - stammen aus der Zeit eines anderen WaffG und haben mit der geltenden Rechtslage nichts zu tun.

    :new11: Dann kann ich ja doch die SSW-Waffe und Muni zu Silvester in einem verschlossenen Behältnis in getrennten GEschlossenen Behältern transportieren und muss nicht innen noch ein Schloss installieren...
    Toll, kam mir auch sehr komisch vor, diese Regelung, dass man das alles getrennt VERschlossen transportieren sollte. Eine Blechkiste für alles mit Schloss dran und gut ist. Das ist doch praktisch und machbar. Muss ich doch nicht das gesamte Dt. WaffG für unsinnig halten :n17: ..!

    MfG, Mike

  • So kenn ich das auch ZEBO ... und 99% der (Pistolen)Schützen handhaben es bei uns auch so. Pistole im Koffer, Munitionsschachtel daneben und gut.

    Ich hab auch noch von keinem Fall gehört wo das jemand bemängelt hätte.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

    Einmal editiert, zuletzt von Erklärbär (29. November 2008 um 00:56)