führen,verstoss gegen das waffengesetz etc

Es gibt 42 Antworten in diesem Thema, welches 5.604 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (6. Oktober 2008 um 17:02) ist von Floppyk.

  • Moin,bin neulich von der Polizei kontrolliert worden und hab eine walther p22 in nem schulterholster dabei gehabt,hab keinen kleinen waffenschein.
    die pistole wurde weggenommen und ne anzeige wegen verstoss gegen das
    waffengesetzt geschrieben...
    hab ich noch eine chance die waffe wieder zu bekommen oder verrottet die
    jetzt in irgend ner aservatenkammer?
    mfg tt

  • an deiner stelle würde ich mir keine gedanken machen was mit der waffe passiert, sondern was mit dir passieren wird.

  • Zitat

    hab keinen kleinen waffenschein.

    Keinen kleinen Waffenschein dabei, oder generell keinen?

    Die Frage ist nicht dein Ernst oder?

    Wenn du eine SSW ohne KWS mit dir führst, bist du das selbst Schuld. Und nein ,die Waffe kriegst du selbstverständlich nicht wieder. Dazu kommt noch eine Anzeige von der Polizei und ein schönes Strafverfahren. Haste was wodrauf du dich freuen kannst.

    Bitte zumachen hier! :direx:


    Ferien sind zum Kotzen...

    Einmal editiert, zuletzt von Sgt. Miller (4. Oktober 2008 um 16:02)

  • Falsch sobald die anzeige durch ist.
    Und er einen gültigen kws hat.
    Bekommt er sie wieder.
    Es sein denn er hat eine größere Straftat begangen
    Bsp Überfall oder so was.
    Ach ja wenn ein führungszeugnis ok ist und du keine kws hast kann es sein das du sie gegen eine Schutzgebühr wieder bekommst oder du fragst jemanden der eine hat der darf sie auch aus lösen oder einen Büchsenmacher wenn du eine kennst

  • er hat die waffe nicht aus versehen dabei gehabt. er hatte sie bewusst in einem holster dabei gehabt. ausserdem bei einem verstoss gegen das waffengesetz wird er wohl kaum hinterher einfach sein den kws zu bekommen.

    auf grund, dass er bewusst die waffe geführt hat ohne kws, hoffe ich, dass er den kws niemals bekommt. seine waffe kann dann auch ruhig verschrotet werden.

  • klare Sache dank solchen Aktionen die auf Unwissenheit oder einfach nach dem Motto mir doch egal mich erwischt eh keiner passieren müssen andere durch immer weitere Gesetzes Verschärfungen leiden, die sich ausgiebig mit der Materie beschäfftigen. So hart es auch ist, Mitleid bekommste keins geschieht dir recht Gesetz ist Gesetz. Illegales Führen einer Schußwaffe....hoffentlich wird es teuer den manche lernen nur so daraus.

    Auch hier gilt

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    Einmal editiert, zuletzt von AfH86 (4. Oktober 2008 um 16:23)

  • Zitat

    Original von Zelfi
    Ach ja wenn ein führungszeugnis ok ist und du keine kws hast kann es sein das du sie gegen eine Schutzgebühr wieder bekommst oder du fragst jemanden der eine hat der darf sie auch aus lösen oder einen Büchsenmacher wenn du eine kennst


    Sprichst du aus eigener Erfahrung?
    Irgendwie wirst du mir unheimlich.

  • Die P 22 ist weg ( als Beweismittel in der Asservatenkammer und später in der Presse ), schließlich wurde sie für eine Straftat benutzt ( illegales Führen einer Waffe ). Der Turbanträger sollte sich lieber Gedanken machen, daß er nicht in der Asservatenkammer für Kriminelle verschwindet ( Zelle ).
    In Zukunft, wenn er sich wieder frei in der Öffentlichkeit bewegen darf, ist das Äußerste aller Gefühle ein Spray, mehr wird ihm zukünftig nicht mehr erlaubt sein.

    Und Zelfi glänzt mal wieder mit Unkenntnis - einfach mal die Schnauze halten, ok? :ngrins:

    Ansonsten kann hier wirklich dicht gemacht werden.

  • Zitat

    Original von Vogelspinne
    Und Zelfi glänzt mal wieder mit Unkenntnis - einfach mal die Schnauze halten, ok? :ngrins:
    Ansonsten kann hier wirklich dicht gemacht werden.

    Genau. Bitte macht diesen hirnlosen Thread endlich dicht!!!!! :ngrins:

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  • Zitat

    Original von AfH86hoffentlich wird es teuer den manche lernen nur so daraus.

    Unwissenheit schützt zwar vor Strafe nicht, aber solche Aussagen sind völlig deplaziert. Mein Gott, er hat ne SSW dabei gehabt, wenn er sich nie was zu Schulden kommen lassen hat wird das höchst warscheinlich eh keine gravierenden Strafen mit sich ziehen, warscheinlich ne Verwarnung oder wenn überhaupt ne kleine Geldstrafe.

    Aber was manche hier immer für einen Aufriss machen find ich echt unnötig.

    Einmal editiert, zuletzt von Franconian (4. Oktober 2008 um 18:18)

  • Zitat

    Original von Franconian

    Unwissenheit schützt zwar vor Strafe nicht, aber solche Aussagen sind völlig deplaziert. Mein Gott, er hat ne SSW dabei gehabt, wenn er sich nie was zu Schulden kommen lassen hat wird das höchst warscheinlich eh keine gravierenden Strafen mit sich ziehen, warscheinlich ne Verwarnung oder wenn überhaupt ne kleine Geldstrafe.

    Aber was manche hier immer für einen Aufriss machen find ich echt unnötig.

    und genau wegen solcher leute werden die gesetze für freien waffen wahrscheinlich wie für scharfe und genau das, will in manchen kopf hier nicht rein gehen.

  • Was ist denn heute wieder los?

    Genau für solche Fälle sind ja die Gesetzte gemacht worden und ich hoffe, dass diese auch dementsprechend angewendet werden.

    Man glaubt es nicht!

    Edit: "AfH86" hat es mit seinem Bild auf den Punkt gebracht. :laugh:

    "DENN SIE :W:ISSEN NICHT, :W:AS SIE TUN!"

    Einmal editiert, zuletzt von steinadler (4. Oktober 2008 um 18:31)

  • Zitat

    Original von Franconian
    Unwissenheit schützt zwar vor Strafe nicht, aber solche Aussagen sind völlig deplaziert. Mein Gott, er hat ne SSW dabei gehabt, wenn er sich nie was zu Schulden kommen lassen hat wird das höchst warscheinlich eh keine gravierenden Strafen mit sich ziehen, warscheinlich ne Verwarnung oder wenn überhaupt ne kleine Geldstrafe.

    Aber was manche hier immer für einen Aufriss machen find ich echt unnötig.

    Sorry, da muß ich dir widersprechen! Der Threadstarter ist seit fast einem halben Mitglied dieses Forum, da sollte er mehr als oft schon mitbekommen haben, daß das Führen einer SSW ohne KWS eine Straftat ist. Daher muß man von ignoranten Vorsatz ausgehen.

    Von daher sind die bisherigen Aussagen durchaus berechtigt und nur, weil andere Straftäter bei solchen Vergehen relativ milde davon gekommen sind, kann man dies nicht verallgemeinern. Das Strafmaß beschließt der Richter unter Berücksichtigung des Vorlebens - und so etwas kann unter Umständen durchaus bis zu 3 Jahre Gefängnis, davon maximal 2 Jahre auf Bewährung, einbringen.

    Es ist immer besser, von der Maximalstrafe auszugehen, als zu sagen: "Naja, ein paar Sozialstunden und ein Bußgeld maximal, vielleicht auch nur ein DuDu."
    Über eine mildere Strafe kann man hinterher immer noch erleichtert sein.

  • Zitat

    Ferien sind zum Kotzen...

    und ich finde diese Aussage allmählich zum kotzen. :evil:
    Immer diese schlimmen Schüler, haben in den Ferien nix zutun. Ja es sind immer diese bösen bösen Ferien an allem Schuld. :confused2:

    Gruß
    Drummermatze

  • das nicht, aber es IST seit beginn der ferien unbestreitbar ein gewisser trend zu erkennen. einen zusammenhang komplett abzustreiten ist genau so falsch, wie alle schüler über einen kamm zu scheren.

    und damit ich auch was zum thema schreibe: wer ohne entsprechende erlaubnis eine schusswaffe mit sich rumträgt, verdient bestrafung. geldstrafe wäre meiner meinung nach angemessen ( zusammen mit der tatsache, dass man danach vorbestraft ist, was sich imho viel fataler auswirkt, zB bei der berufssuche später).

    [ulk-modus]
    und wer meine erfahrungen/einstellung zu umarex-ssw kennt, weiß, dass ich mich hier sehr zusammenreißen musste, um nicht noch was über ein erhöhtes strafmaß wegen führen einer tragbaren zink-ladehemmung namens p22 zu schreiben^^ :n17:
    [/ulk-modus]

    o
    L_
    OL
    this is Schäuble. copy Schäuble into your signature to help him on his way to überwachungsstaat.

  • Zitat

    Original von Franconian

    Unwissenheit schützt zwar vor Strafe nicht, aber solche Aussagen sind völlig deplaziert. Mein Gott, er hat ne SSW dabei gehabt, wenn er sich nie was zu Schulden kommen lassen hat wird das höchst warscheinlich eh keine gravierenden Strafen mit sich ziehen, warscheinlich ne Verwarnung oder wenn überhaupt ne kleine Geldstrafe.

    Aber was manche hier immer für einen Aufriss machen find ich echt unnötig.

    Es ist eine Straftat und keine Ordnungswidrigkeit nur mit einer Verwarnung wird er nicht davon kommen, das sollte jedem bewusst sein. Und den KWS oder sonst irgend eine Waffen rechtliche Erlaubnis wird er auch nicht mehr in absehbarer Zeit bekommen können, da gegen ihn ein Verfahren eingeleitet werden wird was in seinem Führungszeugnis vermerkt wird.

    Und ganz nebenbei das Gesetz mit dem KWS gibt es nicht erst seit gestern, so gut wie alle Online Shops weißen auf die Problematik mit dem Führen hin, und selbst beim Büma musste ich zumindest eine Unterschrift abgeben das ich über den Sachverhalt mit dem Führen unterrichtet wurde, beim Kauf meiner ersten SSW und das ist schon 4 jahre her. Wer vorsätzlich so was macht muss mit den Konsequenzen leben.

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  • Etwas OT, aber kann mich mal jemand über das Ferienphänomen aufklären?
    Genau schert nicht alle Schüler über einen Kamm, ich bin auchnoch einer (12. Klasse) *lol* *lol*

    mfg

    Einmal editiert, zuletzt von Raptor (4. Oktober 2008 um 20:01)