Müssen Gaswaffen beim Kauf registriert werden?

Es gibt 18 Antworten in diesem Thema, welches 8.512 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (26. September 2008 um 21:45) ist von Motorbiker.

  • Moin moin

    Ich spiele mit dem gedanken mir eine Gaswaffe zu kaufen zur selbst verteidigung. ich möchte aber gerne noch wissen ob man gaswaffen bei kauf regestriren muss.

    vlt. kann mir hier ja einer weiter helfen.

  • Kurz und knapp: NEIN.

    Zum Führen brauchst du nur einen kleinen Waffenschein aber nicht für den Erwerb!

    Einmal editiert, zuletzt von mistermister (24. September 2008 um 16:29)

  • Gibt einige Händler, die die Waffe beim Kauf registrieren und dies vom Kunden auch gegenzeichnen lassen.

    Dient wohl vornehmlich dazu, nachweisen zu können, dass man den Kunden belehrt hat.

    Ein MUSS ist es nicht; nur einige Händler machen es eben.

  • Manche machen es auch aus Garantiegründen. Gibt nämlich so Patienten die kaufen sich eine Neuwaffe, und lassen dann auf Garantie der Neuwaffe einen alten Schinken reparieren wo die Garantie schon abgelaufen ist.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Zitat

    Original von mistermister
    Kurz und knapp: NEIN.

    Zum Führen brauchst du nur einen kleinen Waffenschein aber nicht für den Erwerb!


    Thema kleiner WS: Wenn man ihn beantragt, muss (kann) man bis zu 5 seiner SSW auf dem Antragsformular einsetzen (mit Fabrikat, PTB etc.). Hier, denke ich, haben die Behörden zumindest einen kleinen Überblick.

    FWB 601, FWB 300 S, FWB 300, Diana 100, HW 97 K, HW 77

  • terslam:

    Wie du gesagt hast, man kann es. Müssen tut man gar nichts.
    Man kann sich auch einen kleinen Waffenschein holen, ohne eine einzige Schreckschusswaffe zu besitzen!

    Gruß
    andy

    Edit: Bin wohl zu langsam... :crazy2:

    Einmal editiert, zuletzt von aandykf (24. September 2008 um 16:42)

  • Zitat

    Original von terslam
    Thema kleiner WS: Wenn man ihn beantragt, muss (kann) man bis zu 5 seiner SSW auf dem Antragsformular einsetzen (mit Fabrikat, PTB etc.). Hier, denke ich, haben die Behörden zumindest einen kleinen Überblick.


    Wozu das? Damit beschränkt man sich doch nur selber, welche Waffen man führen kann. Die Felder einfach leer lassen, dann kann man mit jeder seiner Waffen spazieren gehen.

  • Zitat

    Original von terslam
    Thema kleiner WS: Wenn man ihn beantragt, muss (kann) man bis zu 5 seiner SSW auf dem Antragsformular einsetzen (mit Fabrikat, PTB etc.). Hier, denke ich, haben die Behörden zumindest einen kleinen Überblick.


    Falsch oder zumindest nicht ganz richtig. Eigentlich dürfen mit dem KWS , laut Bundesgesetz!, ALLE Gas-/Signal-/Schreckschusswaffen geführt werden, die
    a) als Kurzwaffe gelten (Pistolen, Revolver)
    b) eine PTB-Zulassung besitzen

    In den meisten Fällen verwenden die Behörden die Formulare/ Dokumente für den richtigen Waffenschein.
    Während beim richtigen Waffenschein die zu führenden Modelle klar benannt und eingetragen werden, braucht es das für Gaswaffen nicht. Darum werden diese Felder oftmals durchgestrichen und stattdessen steht dann irgendwo der Aufdruck, dass man damit alle SRS-Waffen (entsprechend a) und b) führen darf.

    Leider gehen einige/ einzelne Behörden eigene Wege und machen "Voreinträge" in den KWS. Umso schlimmer, dass diese dann auch noch bindend sind - obwohl es unnötig ist.
    Aber ich wüsste noch von keinem KWS-Inhaber (mit "Voreintrag), der dagegen (erfolgreich) geklagt hätte.

    Im Zweifelsfalle einfach sagen, man hätte noch keine SSW und man wolle die sich erst NACH Erhalt des KWS holen.
    Für keine Waffe kann man auch keinen Eintrag machen.
    ;)

  • Zitat

    Original von Baller-Bolle


    Im Zweifelsfalle einfach sagen, man hätte noch keine SSW und man wolle die sich erst NACH Erhalt des KWS holen.
    Für keine Waffe kann man auch keinen Eintrag machen.
    ;)

    Hi, genau das habe ich der Sachbearbeiterin auch gesagt.
    Antwort:"Ja dann kommen Sie wieder, wenn sie eine haben."

    Und die zweite auf dem Rathaus hat zuerst gesagt "Den kann ich Ihnen blanko ausstellen, aber Sie müssen Sie dann nachtragen lassen"

    Mensch die kosten manchmal Nerven :crazy2:

    Nicht unterkriegen lassen, und auf das eigene Recht pochen!

    Gruß CC

  • Im Feld zur Eintragung der Waffen einfach " Alle Gas-,Signal-, Schreckschußwaffen mit PTB-Zeichen" eintragen. Dagegen kann dersDachbearbeiter nichts machen, da gesetzeskonform und man legt sich nicht auf das eine oder andere Modell fest.

  • Wir sind ja nicht in Ungarn, deren KWS ist immer waffenspezifisch und man benötigt für jede Waffe so ein Dokument. Dafür kostet der aber auch nur 5€...und nicht 50...

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Ich wollte seinerzeit beim Antrag auch einige SSW mit Seriennr. usw. eintragen, da das so im Formular stand. Der Sachbearbeiter wollte davon aber nichts wissen, er meinte nur, daß dies lediglich für scharfe Waffen gedacht sei.

    u.a. div. Crosman, Podium, Anschütz 275, div. Haenel, CP88, SSP 250, S&W 79G usw.

  • Wäre es eine gute Idee, diesen Sachbearbeiter (der sich wohl recht gut auskennt),
    nach den entsprechenden Vorschriften (nur zur genauen Information) zu fragen?
    Zumindestens sollte genau der ... sich nicht negativ angesprochen fühlen - oder?

    Gruß Wolfgang
    ("Takuan")

    ernsthafter Freizeitschütze

  • als meine madame ihren KWS beantragt hat musste sie seriennummer sowie PTB nummer eintragen.
    als sie zur tür raus wollte meinte die sachbearbeiterin: wenn sie sich noch eine SSW kaufen...
    meinte meine bessere hälfte: ja ich weis, muss ich dann auch eintragen lassen.
    nee meinte die sachbearbeiterin, das ist dann nicht mehr nötig.

    für was überhaupt eintragen??? ist doch schwachfug.

    genauso wie sie angeben musste das ihr Little Joe im save gelagert wird, weil eine abschliessbare vitrine nicht zulässig wäre da man von aussen sieht das da ne waffe drin ist.

    HALLO es ist eine SCHRECKSCHUSSWAFFE und keine UZI.

    manche SBs sollten echt mal ne sachkundeprüfung ablegen bevor sie entscheiden dürfen wer was darf und wer nicht.


    Grüßle Torro

  • Zitat

    Original von Torro
    als meine madame ihren KWS beantragt hat musste sie seriennummer sowie PTB nummer eintragen. als sie zur tür raus wollte meinte die sachbearbeiterin: wenn sie sich noch eine SSW kaufen...
    meinte meine bessere hälfte: ja ich weis, muss ich dann auch eintragen lassen. nee meinte die sachbearbeiterin, das ist dann nicht mehr nötig.

    für was überhaupt eintragen??? ist doch schwachfug.

    Leider ja!
    :(

    Mich würde mal interessieren, wie der Polizeibeamte auf der Straße reagieren soll, wenn Madame nicht den besagten Little Joe führt, sondern eine andere SSW mit PTB-Zulassung. Wie soll der Cop da entscheiden, was Recht und Unrecht ist?

    :new16:

    Fördermitglied des VDB.

  • Der Cop wird die Waffe erstmal beschlagnahmen und sie nach Klärung der tatsächlichen Rechtslage ganz kleinlaut wieder zurückbringen, oder besser gesagt anrufen, daß sie sich ihre Waffe wieder abholen darf... :n17:

    Ach ja - NOCH müssen freie Waffen NICHT registriert werden, das wird aber sicherlich einer der nächsten Schritte werden...

    Ich bitte darum, mir in Zukunft keine Fragen mehr zu stellen (auch nicht per PN!!!), warum ich Neu-Usern hier immer wieder die gleichen Fragen beantworte - das ist allein MEINE Entscheidung! X(
    User, die von mir eine Rechtfertigung für meine Hilfestellungen verlangen, werden AB SOFORT komplett ignoriert!!!!!

    Einmal editiert, zuletzt von Motorbiker (26. September 2008 um 21:48)