Hallo,
war schon eine Weile nicht mehr hier und bin etwas konfus. Wie ist das denn nun geregelt mit den LEP Waffen? Ich besitze mehrere. Muss ich dafür nun eine WBK beantragen? Wird die unter erleichterten Bedingungen für Altbesitzer erteilt?
Wenn ich Angebote beim allseits bekannten Auktionshaus richtig verstehe, gibt es sogar eine Unterteilung in "gute" und "schlechte" LEP, nämlich solche, die bereits als LEP gebaut wurden und solche, die aus scharfen Waffen umgebaut wurden?
Würde mich über ein paar Infos von jemand mit Durchblick freuen
Gruß Andi