Rechtslage/Waffengesetz zur Versendung von SSW inkl. Munition

Es gibt 23 Antworten in diesem Thema, welches 2.948 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (31. Juli 2007 um 21:58) ist von ivtu.

  • Hallo zusammen, eine Frage an die Spezialisten: wie ist die Rechtslage bei der Versendung einer SSW inkl. der dazugehörigen Munition (Knall, Gas). Ist dies statthaft, sollte man besser getrennt versenden?
    Grüße Matthes

  • Online shops senden das auch zusammen.
    Warum nicht auch privat Personen.

    :johnwoo:
    Man it's crazy out here, I have no fun, I can't walk the streets... without my gun!!!

    Einmal editiert, zuletzt von obietrice (31. Juli 2007 um 19:50)

  • Um Ärger aus dem Weg zu gehen, hilft nur ein stabiler Karton, schüttelfestes und klapperfreies Verpacken, sehr gut mit Paketklebeband umwickeln und vor allen neutral gestalten.
    Denn fast alle Kurierdienste, auch die Post ( DHL ) verweigert den Transport, wenn es bekannt ist, daß es sich beim Inhalt um eine Waffe / Munition handelt.

  • Na ich denke da gibts keine Probleme. Wie gesagt die Online-Shops machen das auch und ausserdem wer kontrolliert das? Ich will niemanden zu einer Straftat auffordern, aber ich denke mal es ist keine.

    Meine Waffen:Röhm RG96 Beschuss 2006, Browning GPDA9 alte Version Beschuss 1998 , Walther P88 :ptb:429 Beschuss 1994 Erma EGP 75S :ptb:69/4 Beschuss 1985
    Und hoffentlich bald noch viel mehr *lol*

  • Wenn ich Munition versende, stopfe ich die Schachtel immer mit Watte aus. Dann klappert auch nichts. Hatte noch nie Probleme beim Versand.

    Wenn ich ein Paket von Frankonia bekomme, begrüßt mich der Hermes-Fahrer übrigens immer mit den Worten: "Na, wieder Handgranaten gekauft? Naja, wir sind ja alle Sammler!" *lol*

    Gruß Matthias

  • So etwas ist mir noch nicht passiert, aber wenn ich mal nicht da bin und der postbote kommt, dann nimmt immer ein älteres Ehepaar aus dem 1.Stock das Paket an und bei den Online Händlern steht ja drauf woher das Paket kommt. Ich werde dann immer beim Abholen ganz eigenartig angeguckt und seitdem ich an Silvester mit der SSW geschossen habe werde ich auch immer öfter nicht mehr von denen gegrüßt. Naja man muss nachsicht mit den Unwissenden haben, dachten wahrscheinlich es wäre eine Echte.

    Meine Waffen:Röhm RG96 Beschuss 2006, Browning GPDA9 alte Version Beschuss 1998 , Walther P88 :ptb:429 Beschuss 1994 Erma EGP 75S :ptb:69/4 Beschuss 1985
    Und hoffentlich bald noch viel mehr *lol*

  • Zitat

    Original von Mr.Pistole
    Na ich denke da gibts keine Probleme. Wie gesagt die Online-Shops machen das auch und ausserdem wer kontrolliert das? Ich will niemanden zu einer Straftat auffordern, aber ich denke mal es ist keine.

    Das ist eine sehr gefährliche Aussage. Hier sind die Gefahrgutbestimmungen von DHL nachzulesen.

    Munition wird der Klasse 1 zugeordnet. Für diese Klasse sind keine Ausnahmen vom Beförderungsverbot zugelassen.

    Und wer kontrolliert das? Eigentlich niemand. Aber wenn das Päckchen beschädigt wird (was ja nicht so selten ist), wird es geöffnet und dann hast du ein großes Problem.

    Ich kann dir nur empfehlen, ein Logistikunternehmen zu suchen, das die Beförderung von Munition ausdrücklich zulässt. Es sei denn, dass du nach dem Motto "no risk no fun" lebst :nuts:

    Gruß... Uli

    :F: Die einfachste Sicherheitsregel: Das dünne Ende ist gefährlich :F:
    S&W 586 in 6", Walther CP88, CP99, Lever Action long, Umarex Desert Eagle, Beretta 92FS, Px4 Storm; in der "Firma" HK G36 und P8
    FWR-Mitglied Nr. 30524

  • Zitat

    Original von marathon
    [...]Ich kann dir nur empfehlen, ein Logistikunternehmen zu suchen, das die Beförderung von Munition ausdrücklich zulässt.[...]


    Danke für den Tipp Uli, nichts anders wollte ich mit meinem Link weiter oben ebenfalls zum Ausdruck bringen.
    Niemand von uns kann hier den Ratschlag geben ein Paket ohne entsprechende Hinweise und Sicherheitsvorkehrungen auf die Reise zu schicken... ;)

  • Ja, da hast du recht, das mit der Klasse wusste ich nicht, da ich keine Muni verschicke, ich dachte dabei nur an die online-shops die es ja eigentlich besser wisser müssten.

    Meine Waffen:Röhm RG96 Beschuss 2006, Browning GPDA9 alte Version Beschuss 1998 , Walther P88 :ptb:429 Beschuss 1994 Erma EGP 75S :ptb:69/4 Beschuss 1985
    Und hoffentlich bald noch viel mehr *lol*

  • Ja aber es ging hier um das Gesetz, ich bin mir sicher dass nicht jeder der Muni über Egun verschickt zur Post geht und sag: "Guckt mal ich verschicke hier ...mm Patronen.

    Meine Waffen:Röhm RG96 Beschuss 2006, Browning GPDA9 alte Version Beschuss 1998 , Walther P88 :ptb:429 Beschuss 1994 Erma EGP 75S :ptb:69/4 Beschuss 1985
    Und hoffentlich bald noch viel mehr *lol*

    Einmal editiert, zuletzt von Mr.Pistole (31. Juli 2007 um 20:48)

  • Zitat

    Original von Medicus2000
    DHl und Hermes befördern täglich Unmengen an freien Waffen aus egun-Auktionen.

    Ohne ebay und egun wären die längst Pleite.


    Darum ging es dem TE streng genommen eigentlich gar nicht. Seine Frage richtete sich nach der Rechtmässigkeit des Versands...und die ist ebenso streng genommen halt nicht gegeben wenn Waffen oder Munition Inhalt des Frachtgutes sind und ich sie nicht ordnungsgemäss deklariert habe. Das heisst de facto für den Versender, dass er sich im Ernstfall, also wenn das Paket beschädigt wird und die Ware für den Zusteller offenbar wird eines Vergehens schuldig gemacht hat.
    Ebenso, wenn die Waffe fälschlicherweise an einen Unbefugten ausgehändigt wurde - deswegen mein Hinweis weiter oben zur aufmerksamen Lektüre.
    Darauf sollte und muss man hinweisen - wie das jeder für sich persönlich regelt bleibt ihm und seinem eigenen Risiko überlassen

  • Zitat

    Original von ivtu


    Darum ging es dem TE streng genommen eigentlich gar nicht. Seine Frage richtete sich nach der rechtmässigkeit...und die ist ebenso streng genommen nicht gegeben. Das heisst de facto für den Versender, dass er sich im Ernstfall, also wenn das Paket beschädigt wird und die Ware für den Zusteller offenbar wird eines Vergehens schuldig gemacht hat.
    Darauf kann und muss man hinweisen - wie das jeder für sich persönlich regelt bleibt ihm und seinem eigenen Risiko überlassen

    dann würde aber das Egun Geschäft zusammenbrechen, da hier alles mitr DHL und Hermes verschickt wird.

  • Zitat

    Original von Medicus2000
    {...]dann würde aber das Egun Geschäft zusammenbrechen, da hier alles mitr DHL und Hermes verschickt wird.


    Mag sein - ist aber irrelevant für die rechtliche Lage nach der der TE nun gefragt hat ;)

  • ja sicher, aber was soll man machen. Falls Versand zugelassen wie hoch sind dann die Versandkosten die dem Käufer aufgebürdert werden müßten im Gegensatz zu 3,75 bei Hermes?

  • Zitat

    Original von Echonomics
    Denk mal an egun, da versendet jeder Hans und Franz seine SSW mit 5 Schuss oder gar einer ganzen schachtel...

    Nun gut, was Leute tun und was Leute dürfen sind zwei Paar Schuh!

    Das stimmt, aber dennoch ist das nicht ganz Legal.

    Letztens habe ich meine Miami bekommen, und was war ?

    die Waffe war mit einer Patrone geladen und nicht gesichert :crazy2:

  • Also wen ich jetzt ganz verstehe wollte in den nächsten Monaten son DIcken batzen muni und alles mögliche an Feuerwerk Kaufen so für 160 Euro und dan noch ne Schöne Schreckschuss da bei und wen dhl oder der ´Post kerl das sieht muss der das nicht ausliefern ???

    SSW: Browing Mod.GPDA 9,Röhm RG 89N,Valor B.G.i , Colt Double Eagle Mod.Combat Comander , Röhm RG 96,Röhm RG 89. Röhm RG9 ..Reck Baby Automatic, S&W 1911, S&W Ciefs Specail.