Zeigt eure Bajonette, Messerchen, einfach alles, was ´ne Klinge ist!

Es gibt 11.645 Antworten in diesem Thema, welches 1.591.897 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (4. Mai 2024 um 08:54) ist von Giftick.

  • Ist irgendwann in meinem Fundus gelandet.
    Scheint wohl von den Amis zu sein.
    Weiß jemand evtl. Anwendungszweck und Zeitraum ?

    Der Kluge macht so viel wie möglich richtig, der Weise so wenig wie möglich falsch.

  • Das erste was mir einfiel : damit kann sich gut 'ne Butterstulle schmieren.

    Ansonsten fällt mir nichts mehr dazu ein wozu diese Klingenform geeignet wäre.

  • So etwas dachte ich mir, aber das es WK2 ist hätte ich nicht gedacht.

    Der Kluge macht so viel wie möglich richtig, der Weise so wenig wie möglich falsch.

  • Vielleicht noch mal zum BKA Bescheid: In einem anderen Forum über Messer ist berichtet worden, das ein Boeker+xs, ein NICHT verriegelndes Einhandmesser, bereits vor Gericht in zwei Instanzen als unter Paragraph 42 fallendes Einhandmesser eingestuft wurde. Begründung des Richters etwa: " ...wenn man es in der Hand hält, kann es ja nicht zuklappen - also verriegelt...".
    Dieses Messer wurde von Boeker speziell als nicht unter Paragraph 42 fallend entwickelt und wohl auch so beworben.
    Wenn ein Messer einen BKA Bescheid besitzt, dürfte eine andere Argumentation durch Staatsanwaltschaft \ Richter zumindest schwerer fallen. Zumindest könnte man sich auf einen Verbotsirrtum (die Strafbarkeit war für einen Laien nicht zu erkennen) beziehen.

  • Feststellungsbescheid: Man sieht doch hier auf den ersten Blick dass es mit dem Fingernagel zu öffnen ist. Somit kein Einhandmesser. Die Definition ist denkbar einfach und verriegeln darf es somit auch.

    BKA: Was der Richter sich da zusammegeträumt hat zielt mal wieder nur auf mehr Verwirrung und eine Verwässerung des Gesetzes. Ich erkenne hier keine Klarheit und keinen Nutzen, und schon gar keine Relevanz fürs Thema Sicherheit.

    Wenn ein nicht verriegelndes Messer so konstruiert ist, dass ein Fingerschutz oder eine Fingermulde das Zuklappen des Messers verhindern kann, ist das noch lange keine Verriegelung sondern in erster Linie ein Schutz der eigenen Finger bei unsachgemäßer Handhabung wie Batoning. Eine bessere Waffe wird daraus sicherlich nicht. Nur von "wenn man es in der Hand hält" klappt auch der Slipjoint nicht zu, der hat nämlich meistens eine Feder drin. Aber das wäre vielleicht zu spitzfindig für ein deutsches Gericht. ;)

  • Ich muss nochmal nachhaken, Frage an die Experten.

    Habe mir dieses Messer gekauft. Klingenlänge : 8,3 cm.

    Das Waffengesetz sagt :

    Springmesser sind legal (WaffG Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4) 1.4.1), wenn
    - die Klinge seitlich aus dem Griff heraus springt
    und
    - die Klingenlänge maximal 85 mm lang ist
    und
    - die Klinge nicht zweiseitig geschliffen ist.

    Also dürfte ich dieses Messer führen und bin mit 2 mm auf der sicheren Seite, oder ?

  • wels10, nein, das ist ein Einhandmesser mit Verriegelung. Darf somit nur in einem verschlossenen Behältnis und nicht direkt so geführt werden.

    Die Legalität von Springmessern zielt eben nur auf "nicht illegal", auf Erwerb und Besitz, und hat mit Führen erst mal gar nichts zu tun. Führen darfst du entweder, grob gesagt:

    Taschenmesser (Zwei- und Einhand) ohne Verriegelung, also Slipjoint, oder
    Zweihandmesser mit Verriegelung, oder
    Feststehende Messer bis zu einer Klingenlänge von 12cm.

    Falls ich mich hier falsch erinnere, bitte korrigieren.

  • Hier war ja letztens noch das Pfadfinder Messer Thema.
    Hab mal meine Modelle aufgelistet.
    Das unterste ist die unter 12 cm Version mit Säge, denke der Kürzere Griff sollte gut zu erkennen sein. Für größere Hände somit leider ungeeignet. Habe meine Größeren Modelle einfach auf 42a Länge gekürzt.

    @wels10
    Habe mal ein paar 42a konvorme fotografiert.
    Alles was Einhändig geöffnet werden kann und danach feststeht ist Pfui.
    Rest ist legal zu Führen allerdings halt unter 12 cm Klingenlänge feststehend.
    Gibt aber genug Auswahl an Modellen denke ich. :D


    Edit: Auch an der Hülle sieht man das die Klingenbreite schmaler als beim Original ist.
    Also wer eins zum Führen sucht entweder das Haller Pathfinder nehmen (2tes von oben) allerdings mit Lederscheide und Bowie Klinge oder Klinge kürzen ab Handschuhgröße 9.
    Lg.

    Edit 3: Haller Pathfinder nicht Linder... Sry

  • Mein zweites neues Messer.

    Und was die Gesetze angeht werde ich mich an diese Reglung halten :

    3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.

    Also bin ich ein Sportler der gerne im Wald läuft, das Brauchtum pflegt und Pilze sucht ! ;)

  • Und wenn nicht sind 140 Euro für den Eingezogenen 8cm Zahnstocher + Verfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz dann bestimmt lehrreich fürs nächste mal. :P

    Heute paar Minuten früher angefangen und meinen Saufänger auf ne vernünftige Gebrauchsschärfe gebracht so das ich wieder vernünftig Sport im Wald treiben kann. :whistling:
    Bzw. hatte da noch ne Allzweckskarte rumfliegen die ich auch geschärft habe. Mal schauen ob die was taugt fürs Portemonnaie.

  • Ich weiß nicht was ich in diesem Land mehr fürchte,
    die vielen Verbote oder die 80 Millionen Hilfsaufseher die ewig den Zeigefinger oben haben . . . 8)