Zeigt eure Bajonette, Messerchen, einfach alles, was ´ne Klinge ist!
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Das erste was mir einfiel : damit kann sich gut 'ne Butterstulle schmieren.
Ansonsten fällt mir nichts mehr dazu ein wozu diese Klingenform geeignet wäre.
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Gehört zum normalen Essbesteck WK2.
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So etwas dachte ich mir, aber das es WK2 ist hätte ich nicht gedacht.
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Schau mal nach US Army Besteck
Das wird Heute noch als Reproduktion Angeboten
muss nicht aus WK2 sein -
Der BKA Bescheid wurde mir vom Händler per E-Mail zugeschickt.
Kann ich also ausdrucken.
Im Handy habe ich den Bescheid als PDF auch. -
Vielleicht noch mal zum BKA Bescheid: In einem anderen Forum über Messer ist berichtet worden, das ein Boeker+xs, ein NICHT verriegelndes Einhandmesser, bereits vor Gericht in zwei Instanzen als unter Paragraph 42 fallendes Einhandmesser eingestuft wurde. Begründung des Richters etwa: " ...wenn man es in der Hand hält, kann es ja nicht zuklappen - also verriegelt...".
Dieses Messer wurde von Boeker speziell als nicht unter Paragraph 42 fallend entwickelt und wohl auch so beworben.
Wenn ein Messer einen BKA Bescheid besitzt, dürfte eine andere Argumentation durch Staatsanwaltschaft \ Richter zumindest schwerer fallen. Zumindest könnte man sich auf einen Verbotsirrtum (die Strafbarkeit war für einen Laien nicht zu erkennen) beziehen. -
Feststellungsbescheid: Man sieht doch hier auf den ersten Blick dass es mit dem Fingernagel zu öffnen ist. Somit kein Einhandmesser. Die Definition ist denkbar einfach und verriegeln darf es somit auch.
BKA: Was der Richter sich da zusammegeträumt hat zielt mal wieder nur auf mehr Verwirrung und eine Verwässerung des Gesetzes. Ich erkenne hier keine Klarheit und keinen Nutzen, und schon gar keine Relevanz fürs Thema Sicherheit.
Wenn ein nicht verriegelndes Messer so konstruiert ist, dass ein Fingerschutz oder eine Fingermulde das Zuklappen des Messers verhindern kann, ist das noch lange keine Verriegelung sondern in erster Linie ein Schutz der eigenen Finger bei unsachgemäßer Handhabung wie Batoning. Eine bessere Waffe wird daraus sicherlich nicht. Nur von "wenn man es in der Hand hält" klappt auch der Slipjoint nicht zu, der hat nämlich meistens eine Feder drin. Aber das wäre vielleicht zu spitzfindig für ein deutsches Gericht.
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da kannst du nur als einhändiger noch punkten....
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Ich muss nochmal nachhaken, Frage an die Experten.
Habe mir dieses Messer gekauft. Klingenlänge : 8,3 cm.
Das Waffengesetz sagt :
Springmesser sind legal (WaffG Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4) 1.4.1), wenn
- die Klinge seitlich aus dem Griff heraus springt
und
- die Klingenlänge maximal 85 mm lang ist
und
- die Klinge nicht zweiseitig geschliffen ist.Also dürfte ich dieses Messer führen und bin mit 2 mm auf der sicheren Seite, oder ?
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Das verlinkte Messer ist doch kein Springmesser?!
Für mich ist es ein "normales" Einhandmesser und damit nicht zum Führen geeignet.
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wels10, nein, das ist ein Einhandmesser mit Verriegelung. Darf somit nur in einem verschlossenen Behältnis und nicht direkt so geführt werden.
Die Legalität von Springmessern zielt eben nur auf "nicht illegal", auf Erwerb und Besitz, und hat mit Führen erst mal gar nichts zu tun. Führen darfst du entweder, grob gesagt:
Taschenmesser (Zwei- und Einhand) ohne Verriegelung, also Slipjoint, oder
Zweihandmesser mit Verriegelung, oder
Feststehende Messer bis zu einer Klingenlänge von 12cm.Falls ich mich hier falsch erinnere, bitte korrigieren.
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Du Verwechselst da was.
Legal zu besitzen aber zum Führen ist der Paragraph 42 a Ausschlaggebend.
Die Diskussion könnten wir aber mal bitte in einen extra Thread oder den Laberthread verlagern. -
Hier war ja letztens noch das Pfadfinder Messer Thema.
Hab mal meine Modelle aufgelistet.
Das unterste ist die unter 12 cm Version mit Säge, denke der Kürzere Griff sollte gut zu erkennen sein. Für größere Hände somit leider ungeeignet. Habe meine Größeren Modelle einfach auf 42a Länge gekürzt.@wels10
Habe mal ein paar 42a konvorme fotografiert.
Alles was Einhändig geöffnet werden kann und danach feststeht ist Pfui.
Rest ist legal zu Führen allerdings halt unter 12 cm Klingenlänge feststehend.
Gibt aber genug Auswahl an Modellen denke ich.Edit: Auch an der Hülle sieht man das die Klingenbreite schmaler als beim Original ist.
Also wer eins zum Führen sucht entweder das Haller Pathfinder nehmen (2tes von oben) allerdings mit Lederscheide und Bowie Klinge oder Klinge kürzen ab Handschuhgröße 9.
Lg.Edit 3: Haller Pathfinder nicht Linder... Sry
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Warum das denn ?
Verkaufsmasche mancher Händler.
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Mein zweites neues Messer.
Und was die Gesetze angeht werde ich mich an diese Reglung halten :
3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.
Also bin ich ein Sportler der gerne im Wald läuft, das Brauchtum pflegt und Pilze sucht !
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Also bin ich ein Sportler
Du bist alt genug zu entscheiden was du tust oder lässt . . .
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Du bist alt genug zu entscheiden was du tust oder lässt . . .
Hast du nicht das neckische Smiley am Ende des Satzes gesehen ?
Es signalisiert : war nur ein Spaß !
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Und wenn nicht sind 140 Euro für den Eingezogenen 8cm Zahnstocher + Verfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz dann bestimmt lehrreich fürs nächste mal.
Heute paar Minuten früher angefangen und meinen Saufänger auf ne vernünftige Gebrauchsschärfe gebracht so das ich wieder vernünftig Sport im Wald treiben kann.
Bzw. hatte da noch ne Allzweckskarte rumfliegen die ich auch geschärft habe. Mal schauen ob die was taugt fürs Portemonnaie. -
Ich weiß nicht was ich in diesem Land mehr fürchte,
die vielen Verbote oder die 80 Millionen Hilfsaufseher die ewig den Zeigefinger oben haben . . . -