hi,
folgendes auf dem kleinen Waffenschein steht "wohnhaft in ...." was is aber wenn man umzieht (in ne andere Stadt) bekommt man dann nen neuen? wo-muss man sich melden? kostet das Geld?
einer von euch der nen Kleiner Waffenschein hat is doch besimmt mal umgezogen erzählt mal wie ihr das dann gemacht habt
danke für die antworten
mfg
Kleiner Waffenschein
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contract -
27. Januar 2007 um 08:34 -
Geschlossen
Es gibt 38 Antworten in diesem Thema, welches 10.460 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (
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Also auf meinem Antrag, den ich aus dem Forum / Internet habe, muss man logischerweise auch die aktuelle Adresse angeben und sogar die Adressen der letzten 5 Jahre, aber soweit ich weiss, bekommt man den KWS auf Lebenszeit und ich hab noch nichts davon gehört, das man eine neue Adresse bei Umzug ändern / Mitteilen muss.
Angaben ohne Gewähr
//Edit: KORREKTUR: Beim zuständigen Ordnungsamt Adresse ändern lassen!
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Zitat
Original von contract
hi,
folgendes auf dem kleinen Waffenschein steht "wohnhaft in ...." was is aber wenn man umzieht (in ne andere Stadt) bekommt man dann nen neuen?Hatten wir auch schon mal:
kleiner Waffenschein umschreibung(siehe auch CO2air.de-Lexikon/ Schreckschusswaffen/ Kleiner Waffenschein (KWS))
Also: der alten (und neuen) zuständigen Behörde mitteilen und gut.
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hi,
alles klar danke für die schnellen antworten
mfg -
Da Du keine PN- oder Email-Funktion aktiviert hast, hier mal ein anderer Tip/ Link:
CO2air.de-Lexikon/ CO2 intern/ Verwarnung
(mal die unteren Passagen studieren)
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Hallo.
Im Zusammenhang mit dem kleinen Waffenschein habe ich gestern eine Meldung des Bundespolizeiamtes Kleve gelesen, die ich der Einfachheit halber hier poste, weil ich deswegen keinen neuen Thread erstellen will.
Es ging um die Überprüfung von 2 Personen im Auto, die zwei Gaswaffen dabei hatten, aber keinen kleinen Waffenschein. Im Anhang zu der Meldung kamen dann die Hinweise. Besonders interessant die Strafen:
ZitatWer außerhalb seines befriedeten Besitztums (u.a. eigene Wohnung, eigene Geschäftsräume oder seines befriedeten Grundstücks) die tatsächliche Gewalt über eine solche Waffe ausübt, führt diese Waffe.
Er muss neben seinem Personalausweis einen "kleinen Waffenschein"
besitzen und auf Verlangen vorzeigen. Wenn man einen solchen
Waffenschein nicht besitzt, liegt eine Straftat vor, die mit einer
Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet
werden kann. "Kleine Waffenscheine" können bei den zuständigen
Ordnungsämtern der Städte und Gemeinden sowie bei den
Kreisverwaltungen beantragt werden.Diese gelten allerdings nicht für Reisen in die Niederlande.
Solche Waffen sind dort verboten. Wird jemand mit solch einer Waffe
bei der Einreise angetroffen, wird diese eingezogen und eine
Sicherheitsleistung von bis zu 600 Euro erhoben, die bar bezahlt
werden muss. Falls die Sicherheitsleistung nicht bar gezahlt werden
kann, kann als Sicherheit auch das Auto sichergestellt werden, bis
dieses ausgelöst wird. Die Höchststrafe liegt in den Niederlanden im
Übrigen bei 10.000 Euro.Auch der Hinweis zu der Sicherheitsleistung ist interessant.
Gruß.
sundog
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Hallo Community !
Bin der Neue und komme jetzt öfter...
Ich habe in letzter Zeit auch darüber nachgedacht, mir eventuell einen "Kleinen" zu besorgen.
Darüber, wie die ganzen "Formalitäten" dazu ablaufen sollen, hab ich mich auch schon informiert.Meine Frage ist Folgende:
Kann man, wenn einem der Antrag verwährt wird, ihn nochmals stellen ?
Wenn ja, wie oft kann man den ntrag höchstens stellen ? -
Wenn einem der Antrag verwehrt wird, hat das bestimmte Gründe, du hast eine Straftat begangen, bist süchtig nach irgendwas, oder hast ein Verfahren am Hals, bei letztem kannst du bei Freispruch nochmal einen Antrag stellen, bei erstem erst wieder nach 10 Jahren.
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Danke erstmal für die schnelle Antwort !
Und weisst du zufällig auch, ob einem der kleine Waffenschein aus irgendeinem Grund wieder aberkannt werden kann ( dasss er unbefristet gilt, weiß ich, aber von so einer Situation [ Aberkennung wie bei einem "großen" Waffenschein ] ist nie irgendwo die Rede )
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Wenn du eine Straftat begangen hast und du eine anzeige bekommst, dann ist der KWS nicht mehr gültig. Wenn man dir Drogensucht nachweisen kann glaub ich auch.
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Und eine Frage ist mir doch noch zu den Formalitäten eigefallen:
Wie läuft das mit der Zuverlässigkeit ab ?
Wird man da irgendwie "geprüft" oder machen die da eine Alkohol- und Drogentest oder sowas in der Art ? -
Die Erteilungsbehörde ( bei mir die untere Jagdbehörde ) ordert eine Unbedenklichkeitsbescheinigung in Berlin. Das ist ein Art erweitertes polizeiliches Führungszeugnis, wo jede Kleinigkeit, welche im Laufe deines Lebens aktenkundig geworden ist, drinsteht ( z.B. KFZ-Steuer nicht bezahlt oder Verurteilung zu Bußgeld ohne Eintrag einer Vorstrafe, etc. ).
Mehr wird nicht gemacht und ist für den KWS nötig. -
Nein, die fragen beim Zentralregister in Berlin nach, Stichwort "polizeiliches Führungszeugnis".
Wenn du keine Vorstrafen im Bereich der Gewaltkriminalität hast oder
etwas Ähnliches, was waffenrechtliche Auswirkungen haben könnte, dann brauchst du dir keine Sorgen machen.Aktueller Alkohol oder Drogenkonsum wird jedenfalls nicht überprüft.
Stefan
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Zitat
Original von Rat The Tatat
Wie läuft das mit der Zuverlässigkeit ab ?
Wird man da irgendwie "geprüft"Wie geprüft wird, wird im WaffG genau geregelt.
§5 (5)
Die zuständige Behörde hat im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung folgende Erkundigungen einzuholen:
1. die unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister;
2. die Auskunft aus dem zentralen staatsanwaltschaftlichen
Verfahrensregister hinsichtlich der in Absatz 2 Nr. 1 genannten Straftaten;
3. die Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle, ob Tatsachen bekannt sind, die Bedenken gegen die Zuverlässigkeit begründen; die örtliche Polizeidienststelle schließt in ihre Stellungnahme das Ergebnis der von ihr vorzunehmenden Prüfung nach Absatz 2 Nr. 4 ein.
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Danke für die vielen Antworten !!
Es gibt bzw. gab zwar mal zwei kleine Eintragungen ( "Androhung von Straftaten" und "Ladendiebstahl" [ zwei Schachteln Zigaretten als ich 14 war... ] ) , aber die liegen beide schon so lange zurück, dass sie eigentlich gelöscht sein müssten und ich somit wieder eine "weiße Weste hätte.
Ich denke, da kann ich mich ruhigen Gewissens an die Sache "rantrauen" , was ?!
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Darf meinen Senf einmal dazugeben ... Die zustände Behörde fragt auch das Erziehungsregister ab, das ein Nebenregister des BZR darstellt.
Dort stehen alle möglichen Sachen drin, die du in deiner Jugend "verbrochen" hast, als auch Verfahrenseinstellungen nach §45JGG. Das Erziehungsregister wird mit Vollendung des 24. Lebensjahrs gelöscht.
Bleibt zu fragen, wie alt du bist.
Muss dazu sagen, dass ich auch was im Erziehungsregister stehen hatte, auch etwas, was mit Waffen zu tun hat, ich den kleinen Waffenschein aber dennoch bekommen habe (nach laaaanger Prüfung). -
Das ist ja schonmal gut zu wissen !
Heute kam bei mir der Antrag ins Haus geflattert und mir stellt sich eine neue Frage, bei der ihr mir vielleicht weiterhelfen könntet:
In dem Antrag soll ich eintragen, wie ich meine Waffe aufbewahre (in Klammern steht geschrieben:"Bitte beschreiben Sie das Behältnis, in dem die Waffe verwahrt wird" )
Jetzt meine Frage dazu:
Reicht es nicht, wenn man seine Waffe im Hartschalentragekoffer aufbewahrt (man könnte ja dann noch in Klammern anfügen: "unzugänglich für unter 18-Jährige" ) oder muss man sich jetzt einen abschliessbaren Schrank oder gar einen Waffenschrank wie für Feuerwaffen besorgen ?
EDIT: Ich bin übrigens 18, also denke ich, dass es möglich wäre, das die Dinge noch im Erziehungsregister stehen, auch wenn sie bei der Polizei gelöscht sind.
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Zitat
In dem Antrag soll ich eintragen, wie ich meine Waffe aufbewahre (in Klammern steht geschrieben:"Bitte beschreiben Sie das Behältnis, in dem die Waffe verwahrt wird" )
Jetzt meine Frage dazu:
Reicht es nicht, wenn man seine Waffe im Hartschalentragekoffer aufbewahrt (man könnte ja dann noch in Klammern anfügen: "unzugänglich für unter 18-Jährige" ) oder muss man sich jetzt einen abschliessbaren Schrank oder gar einen Waffenschrank wie für Feuerwaffen besorgen ?
Ich würde anrufen und fragen was diese Auskunft soll.
War bei meinem nicht drin und wird bestimmt so ein mist sein wie diese Sache mit der Waffe eintragen die man hat.Gruß C.C.
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Habs jetzt grad nicht im Kopf ... in welchem BL bzw. wo hast du den beantragt? Klingt irgendwie nach Bayern
Nein im Ernst ... ich musste in HH zur zuständigen Behörde, dort hat man sich mit mir hingesetzt, mir einen Antrag hingelegt, den ich ausfüllen musste. Zwischendurch fragte mich der Angestellte, ob ich mit der Waffe dann auch schön aufm DOM (großes Volksfest in Hamburg) spazieren gehe (Achtung: Fangfrage!), was ich natürlich verneinte. Dann hab ich 50€ hingeblättert und knapp 2 Monate gewartet. Musste nichts mit Aufbewahrung angeben, oder welche Waffen ich habe.
Gruß
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Ist doch immer wieder erstaunlich mit welchen Fragen die jeweiligen Ordnungsbehörden ihre "ganz lokalen" Antragsformulare so sinnfrei ausstatten ... <g>
Mike
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