Hallo,
habe da aus reinem Interesse mal eine Frage:
Benötigt man für den Erwerb eins Laufrohling , also einen gezogenen Lauf ohne Patronenlager, eine Erwerbsberechtigung?
Es gibt 40 Antworten in diesem Thema, welches 29.966 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (
Hallo,
habe da aus reinem Interesse mal eine Frage:
Benötigt man für den Erwerb eins Laufrohling , also einen gezogenen Lauf ohne Patronenlager, eine Erwerbsberechtigung?
Ja.
Aber das ist nicht wirklich einfach definiert:
ZitatWesentliche Teile sind
blabla
1.3.5
als wesentliche Teile gelten auch vorgearbeitete wesentliche Teile von Schusswaffen sowie Teile/Reststücke von Läufen und Laufrohlingen, wenn sie mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen fertiggestellt werden können;
Grundsätzlich kann man also sagen, der Laufrohling ist der Waffe gleichgestellt, für die er bestimmt ist.
Laufrohlinge, die nur für freie Waffen bestimmt sind, müssten daher eigentlich frei sein.
Aber außer 4,5mm fällt mir gerade kein Kaliber ein, das nicht auch für eine WBK-pflichtige Waffe tauglich wäre.
Frei erwerbbar dürften Vorderladerläufe sein, denn VL-Waffen mit Lunten- oder Funkenzündung darf man ja selbst bauen.
Stefan
ZitatOriginal von noris2x9Benötigt man für den Erwerb eins Laufrohling , also einen gezogenen Lauf ohne Patronenlager, eine Erwerbsberechtigung?
Für Luftgewehre (4,5 mm): nein
Obba Gerrit
Was wäre mit einem .45 Rohling?
Den braucht man doch wenn man sich einen 45er Vorderlader bauen will.
Oder gibt es da Unterschiede zwischen den Läufen des VL und der Patronenwaffe?
Gruß K.
Eigentlich müssten 5,5mm 5,0mm und 6,35mm auch frei sein.Da kommt es dann halt drauf an ob sie von Weihrauch oder von Winchester(Oder halt von einem anderen Herrsteller von Feuerwaffen) sind.
Jeder denkt
und keiner weiß. (Zarathustra)
Obba Gerrit
Aber jeder denkt er weiß es
Gruß K.
auf der Suche nach Laufrohlingen bin ich auf diese Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz gestoßen:
Es stehen auch andere interessante Ausführungsbestimmungen drin
Also, ich habe vor ca. einem halben Jahr mit einem Verkäufer bei Egun gechattet, er sagte mir, ich würde für einen Laufrohling ohne Patronenlager keine Erwerbsberechtigung benötigen. Nun wenn ein Lager vorhanden sein, wäre eine WBK erforderlich.
Das mit den Läufen für Fuftdruckwaffen klingt erstmal nachvollziebar. Jedoch kann es eigendlich nicht sein. Denn es gibt ja auch scharfe Munition in den entsprechenden Kalibern. Die neue MP bei der Bundeswehr z.B. hat 4,6 mm, das würde man mehr oder weniger durch einen 4,5 mm Weihrachlauf durch bekommen....
Kennt jemand eine klare Regelung?
ZitatAlles anzeigenOriginal von wollewox
auf der Suche nach Laufrohlingen bin ich auf diese Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz gestoßen:Zitat:
Mit Zügen oder anderen Innenprofilen versehene Laufrohlinge, Laufabschnitte oder Laufstücke, die noch kein Patronen- oder Kartuschenlager enthalten, sind dann wesentliche Teile, wenn sie für eine erlaubnispflichtige Schusswaffe bestimmt sind. Läufe ohne Züge und ohne Patronen- oder Kartuschenlager sind nur dann wesentliche Teile, wenn sie ohne wesentliche Nacharbeit in eine Waffe eingebaut oder mit einer Waffe verbunden werden können und damit eine gebrauchsfähige Waffe entsteht.
Es stehen auch andere interessante Ausführungsbestimmungen drin
Danke - aber ich finde da nichts. Wo genau steht etwas darüber?
hier habe ich auch noch ein paar Aussagen über den Erwerb von Laufrohlingen gefunden:
Danke dir. Nun ist es klar. Vielen Dank.
Gruß, Noris
ZitatOriginal von noris2x9
Also, ich habe vor ca. einem halben Jahr mit einem Verkäufer bei Egun gechattet, er sagte mir, ich würde für einen Laufrohling ohne Patronenlager keine Erwerbsberechtigung benötigen. Nun wenn ein Lager vorhanden sein, wäre eine WBK erforderlich.
Das ist die Gesetzeslage in Österreich. Nur halt kein WBK sondern nur meldepflichtig. Es gibt relativ viele Österreicher die Läufe bei Egun verkaufen, vielleicht war das der Fall?
Gruß Georg
ZitatDas ist die Gesetzeslage in Österreich. Nur halt kein WBK sondern nur meldepflichtig. Es gibt relativ viele Österreicher die Läufe bei Egun verkaufen, vielleicht war das der Fall?
Gruß Georg
das ist gut möglich.
ZitatOriginal von ProNothe
Eigentlich müssten 5,5mm 5,0mm und 6,35mm auch frei sein.Da kommt es dann halt drauf an ob sie von Weihrauch oder von Winchester(Oder halt von einem anderen Herrsteller von Feuerwaffen) sind.
Solange es sich um einen Rohling hantelt kan ja niemand sagen für was dieser verwendet wird. OK, 4,5mm gibts nicht viel, aber schonmal daran gedacht daß es genügend Waffen gibt mit mehr als 7,5J, auch im LG Bereich? Von daher kann ich sehr gut verstehen daß ein Laufrohling nur mit gültiger WBK zu erwerben ist. Verwechselt das NICHT mit Wechselläufen von Herstellern wie Weihrauch oder Diana, diese sind so konfektioniert daß diese nur an diese bestimmte Waffe angebaut werden können. Diese sind dan Frei zu erwerben.
Gruß
Thomas
Sorry, aber solange in dem Lauf kein Lager oder an dem Lauf kein Gewinde ist, handelt es sich defintiv um ein frei erwerbbares Teil.
Deswegen holen ja auch viele Schützen ihre Matchläufe aus den USA als Vollrohlinge - kein Waffenteil, kein Ärger.
Hier hat sich das Recht in den letzten 25-30 Jahren auch nicht ein bisschen geändert.
Aber auch wenn man sich so relativ einfach und völlig legal in den Besitz eines gezogenen Laufes bringen kann - nichts, hörst Du (!!) gar nichts, was Du damit machen kannst, ist legal.
Selbst wenn Du daraus einen Lauf für ein -Luftgewehr machen willst, wäre das eine erlaubnispflichtige Arbeit - darf nur ein BüMa oder ein Mensch mit Herstellerlaubnis.
Das einige Händler inzwischen beim Erwerb eine WBK sehen wollen ist rein vorauseilender Gehorsam und rechtlich überflüssig. Ein Lauf ist ein Rohr und wird erst zum Waffenteil, wenn ein Gewinde oder ein Lager drin oder dran ist.
Insofern ist es manchmal schon ...... das in den letzten 25 Jahren immer wieder diese typischen Fragen kommen ....
Kalaschnikovs gibt es übrigens bei Onkel Iwan am Bahnhof in Frankfurt.
Hab mich heute mal beim Fachmann in Deutschland schlaugemacht.
Laufrohlinge sind frei
Keine Kaliberbeschränkung.
Mit Patronenlager wird die Sache anders. Das sind dann keine Laufrohlinge mehr. Die gibts dann nur mit der entsprechenden WBK
Obba Gerrit
Das allmächtige egun ist da anderer Meinung.
Ich hatte da vor einiger Zeit mal angefragt weiles mich intressiert hat ob die Rohlinge frei erwerbbar sind.
Als Antwort bekam ich daß sie sich informiert haben und nach deren Quellen sind Laufrohlinge NICHT frei ab 18 sondern nur auf WBK erhältlich.
Sämtliche Auktionen in denen ein Laufrohling angeboten wird werden ,wenn nicht vorher schon geschehen, mit "EWB erforderlich" gekennzeichnet.
Was jetzt stimmt kann sich jeder selber aussuchen.
Es ist schon ein Kreuz mit solchen Themen, man fragt 2 Leute und bekommt 3 Meinungen.
Eine verbindliche Auskunft bekommt man vermutlich nie.
Gruß K.
1. GBP hat recht. Aber auch, wenn aussen am Lauf ein Gewinde ist, kann er unter Umständen nicht mehr frei erworben werden, auch wenn noch kein Lager drin ist.
2. Kentucky hat auch recht. Viele Händler verkaufen einfach keine Rohlinge an Nicht - WBK - Inhaber oder verkaufen gar keine Rohlinge. Der Grund ist einfach: Man kann ohne in Besitz einer Herstellungslizenz zu sein nichts (GAR NICHTS) legales damit machen. Selbst wenn ich in mein -Luftgewehr einen Lauf einbauen will, brauche ich dafür eine Herstellerlaubnis und das Dingens muss zum Beschuss.
Alles klar