Unbekanntes Messer. Verboten oder nicht?

Es gibt 50 Antworten in diesem Thema, welches 11.123 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (8. Oktober 2006 um 11:19) ist von Kentucky.

  • Hallo Leute,

    ein Kumpel eines Kumpels von mir hat mich heute zu einem Messer um Rat gefragt das ich so noch nie vorher gesehen hab.
    Ich weiß nicht mal wie man sowas bezeichnet und deshalb hat meine Netz-Suche auch nicht viel gebracht.
    Er wollte wissen ob es verboten ist weil doch im Waffengesetz bei dem Verbot der Butterflymesser auch steht ".......Messer mit schwenkbaren Griffschalen"

    Ich bin mir da jetzt auch nicht sicher, was sagt ihr dazu?

    Gruß K.

  • ich hab das messer doch schonmal irgendwo gesehen?

    ebay? händler? oder war das die anleitung dazu?


    ich bin der meinung, es is legal...

    ich bitte um korrektur, falls ich mich irren sollte...

    "Wenn man sich in die Hose pisst, hält das nicht lange warm."

  • Poah, das ist mal wieder so ein Grenzfall.

    Stimmt, "schwenkbare Griffschalen" sind laut WaffG tabu, aber ob man dies nun als schwenkbare Griffschalen bezeichnen würde? Immerhin wurden die "schwenkbaren Griffschalen" nur in's WaffG aufgenommen, um dafür zu sorgen, dass keine Leute - insbesondere Jugendliche - mehr mit Butterflies herumfuchteln können, also ist es zumindest nicht im ursprünglichen Sinne des Gesetzes, so ein Messer hier zu verbieten.

    Aber im WaffG steht das auch etwas anders, nämlich:
    "WaffG Anlage 2, Abschnitt 1 Verbotene Waffen:
    1.4.3 Faltmesser mit zweigeteilten, schwenkbaren Griffen (Butterflymesser)"

    Es wird also eindeutig auf ein Butterfly verwiesen und dieses Messer ist keins, ebenso ist der Griff nicht zweigeteilt, sondern lediglich schwenkbar und an allen Punkten fest mit der Klinge verbunden.

    So gesehen muss es eigentlich vollkommen legal sein, ich würde es nur vorsichtshalber nicht bei mir führen.

    Gruß,
    Dennis

    Versuch' in Zeichen fortzueilen, ungefangen ist mein Geist,
    ehe sich die Zeilen schließen, glaub' ich frei zu sein, meist.

    W

  • Zitat

    Abschnitt VII - Verbote

    § 37 Verbotene Gegenstände

    4. Hieb- oder Stoßwaffen, die ihrer Form nach geeignet sind, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind,
    5. Messer, deren Klingen auf Knopf- oder Hebeldruck hervorschnellen und hierdurch festgestellt werden können (Springmesser), ferner Messer, deren Klingen beim Lösen einer Sperrvorrichtung durch ihre Schwerkraft oder durch eine Schleuderbewegung aus dem Griff hervorschnellen und selbsttätig festgestellt werden (Fallmesser)


    hoffe das hilft

    Ich sag grauzone...


    EDIT; da war jemand ein bisschen schneller

    Einmal editiert, zuletzt von darko (10. September 2006 um 19:50)

  • Zitat

    Original von darko

    Naja, ein "verkleidetes Messer" ist es bestimmt nicht, es täuscht ja nicht vor, ein harmloser Gegenstand zu sein und ein Fallmesser? Wenn die Klinge nicht so enorm locker gelagert ist, dass man etwas Kraft ausüben muss, um sie "auszufahren" und überdies noch manuell verriegeln muss, dürfte auch dieser Punkt nicht zutreffen.

    Und wenn man es sowieso in Deutschland kaufen darf, dann MUSS es ja fast schon legal sein, wie schon gesagt ;)

    Gruß,
    Dennis

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    ehe sich die Zeilen schließen, glaub' ich frei zu sein, meist.

    W

  • Cool, dankeschön.

    Ich hab echt keine Ahnung gehabt unter was ich da suchen soll.
    Aber "Paratrooper-messer "hab ich glaub ich schon mal gehört.
    Konnte mir aber nie was drunter vorstellen.

    Nochmal danke für die schnelle Hilfe.


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Zitat

    Original von HassesFreigang

    Naja, ein "verkleidetes Messer" ist es bestimmt nicht, es täuscht ja nicht vor, ein harmloser Gegenstand zu sein und ein Fallmesser? Wenn die Klinge nicht so enorm locker gelagert ist, dass man etwas Kraft ausüben muss, um sie "auszufahren" und überdies noch manuell verriegeln muss, dürfte auch dieser Punkt nicht zutreffen.

    Und wenn man es sowieso in Deutschland kaufen darf, dann MUSS es ja fast schon legal sein, wie schon gesagt ;)

    Gruß,
    Dennis

    das sieht doch geschlossen nicht nach einem Messer aus oder?

  • Nein, nicht wirklich, aber darum geht es laut Gesetz nicht.

    Was gemeint ist, sind Messer, die wie ein Kugelschreiber etc. aussehen. Also ein Messer, das quasi so tut, als wäre es etwas vollkommen harmloses, das jeder aus dem Alltag kennt.
    Der Degen im Spazierstock ist da ein weiteres treffendes Beispiel.

    Aber nur eine allgemein "andere" Form ist kein Problem ;)

    Gruß,
    Dennis

    Versuch' in Zeichen fortzueilen, ungefangen ist mein Geist,
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    W

  • Zitat

    Original von Kentucky
    Aber "Paratrooper-messer "hab ich glaub ich schon mal gehört.

    Warscheinlich aber in anderem Zusammenhang. Das "Klasische" Paratrooper(Also Fallschirmjäger/springer)-Messer ist eher ein Fallmesser wie es fast alle NATO-Armeen als Kappmesser für Fallschirmspringer ausgeben.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Eine intressante Technik ist das allemal.

    Vor allem das Smith&Wesson gefällt mir gut. Das von meines Kumpels Kumpel ist nur aus Blechprägeteilen zusammengenietet.

    Und ja, das kann gut sein daß ich das in dem Zusammenhang mit den Fallschirmspringer-Fallmessern mal aufgeschnappt hab.


    Gruß K.

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  • Da das Messer im Geschlossenen Zustand keinen gebräuchlichen Alltagsgegenstand darstellt 8wir z.B. ein Stockdegen im Gehstock) fällt dieser Passus weg. Von daher wüsste ich auch keinen Grund daß dies Verboten sein sollte. Ein Letherman sieht im geschlossenen Zustand auch nicht aus wie ein Messer, oder? Nur daß dies Frei Verkäuflich ist und nicht erst ab 19 Jahren ist.

    Gruß
    Thomas

  • Das Messer von S&W sieht wirklich recht schick aus, nur könnte man dort eventuell wieder auf das "zweigeteilte, schwenkbare Griffe" zurückkommen, denn das sind sie ja eigentlich auch. Zwar nicht um die 180° zu schwenken und auch nicht vollkommen frei, aber sie kommen an die Definition vom WaffG schon etwas näher ran.

    Illegal dürfte auch dieses Messer nicht sein, aber ich würde es mir eher an die Wand hängen, als es zu führen. Die Qualität bei Messern von S&W ist jedenfalls hervorragend, wie ich aus eigener Erfahrung weiss.

    Gruß,
    Dennis

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    W

  • Ich verstehe sowieso nicht was der Gesetzgeber gegen solche Messer hatte. Da muß wohl Pro7 als Berater mit am Tisch gesessen haben.
    Ich jedenfalls behaupte, das 90% der "gefährlichen" Kiddies mit Butterfly höchstens eine Gefahr für Ihre Pflasterrolle waren.
    Und ich habe mit den Dingern noch trainiert, ich glaube daher sagen zu können, das das Rumgefummel damit höchstens Angabe, wenn nicht Selbstverstümmelung war.:new16:
    Gruß
    Marco

    Jene,
    die ihre Schwerter zur Pflugscharen schmiedeten,
    pflügen nun für Männer,
    die ihre Schwerter behielten.

  • Ich nehme mal an, dass es deswegen war, weil man "damals" jeden dritten Jugendlichen in seiner Clique irgendwo rumhingen sah und jeder fuchtelte mit einem solchen Messer rum und da jeder so ein Messer hatte, gab es sicherlich auch Probleme, wenn mal akute Streitigkeiten (also Schlägereien) stattfanden.
    Solche Messer wurden ja vornehmlich gekauft, um damit "posen" oder drohen zu können und insofern finde ich das Verbot durchaus gerechtfertigt, immerhin haben solche Messer auch nie einen wirklichen Zweck erfüllt..
    .
    Gruß,
    Dennis

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    W

  • Zitat

    immerhin haben solche Messer auch nie einen wirklichen Zweck erfüllt..

    Das sehe ich anders, sportlich gesehen erfüllten sie schon einen Zweck.Die Mechanik, wenn man sie so nennen will, ist sehr unempfindlich....uuuund sie haben Spaß gemacht...:crazy2: Ich hätte jedenfalls gerne wieder eines!GrußMarco

    Jene,
    die ihre Schwerter zur Pflugscharen schmiedeten,
    pflügen nun für Männer,
    die ihre Schwerter behielten.

  • Aussiedeln :nuts:

    Klar ist die Mechanik robust gewesen, aber 99% war eigentlich nichts weiter als poliertes Altmetall, das man kaum scharf bekommen konnte und wenn es einmal geschaft war, war es nach dem nächsten Apfelschälen wieder stumpf :p

    Mich hatte es ja auch geärgert, da ich eins in meiner Sammlung hatte und das dann auf einmal illegal war, aber eine Verwendung hatte ich nie dafür :)

    Gruß,
    Dennis

    Versuch' in Zeichen fortzueilen, ungefangen ist mein Geist,
    ehe sich die Zeilen schließen, glaub' ich frei zu sein, meist.

    W

  • Also wenns nur um das "Rumspielen" geht weiß ich Abhilfe.
    Ich hab bei einem von meinen nur die Klinge abgeflext ,die Kunststückchen kann man ja auch ohne Klinge machen.
    Sieht halt nicht ganz so "cool" aus. :ngrins:

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

    Einmal editiert, zuletzt von Kentucky (11. September 2006 um 19:12)

  • Garnichtmal so eine blöde Idee, Marco könnte damit erwas anfangen :D

    Bau dir einfach ein Balisong nach, aber benutze keine Klinge, sondern ein einfaches Stück Bandstahl. Kein Messer, kein Verbot und du kannst weiterhin deinen Spaß damit haben :ngrins:

    Dennis

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    W