http://www.starshooter.de/Muendungsbremsen/AK-47/
Die für Scharfe Waffen kann man auch einfach so kaufen
Ist kein Lauf im Sinne des WaffG.
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http://www.starshooter.de/Muendungsbremsen/AK-47/
Die für Scharfe Waffen kann man auch einfach so kaufen
Ist kein Lauf im Sinne des WaffG.
Allerdings unterscheidet der Gesetzgeber da -
bei einer SSW ist 1,5 x Kaliber ein Lauf . . .
Ein Lauf im Sinne des Gesetzes ist es ab zwei Kalibern Länge.
Wird wohl für diese kleinen Birdcages nicht zutreffen.
Ein wenig Rechtsicherheit wäre schön, gerade bei unserem Waffengesetz . . .
Zwei Kaliber (9 mm) je 0,09 cm ergeben eine Länge von 0,18 cm.
Oder stehe ich gerade auf dem Schlauch? Wenn nicht, dann überschreiten diese Mündungsbremsen dieses Maß doch ganz locker.
0,18 cm.
Kommafehler ! 1,8cm - aber die Dinger sehen länger aus . . .
Ach Mist. Ich hätte von der Umrechnung besser die Finger lassen sollen.
Ist ein Lauf nicht genau definiert ? Zum projektilbeschleunigen sind die Mündungsbremsen wohl kaum geeignet!
Da sie mehr und größere Entlastungsbohrungen haben als ein PTB Abschussbecher
Es sollte rechtlich und technisch exakt festgelegt sein was ein Lauf und was eine Mündungsbremse ist, oder ist das im Lande der
Dichter und Denker nicht möglich !?
Ein Lauf im Sinne des Gesetzes ist es ab zwei Kalibern Länge.
Hast du zufällig gerade die Passage wo das steht ?
Wollte es immer mal markieren und hab es dann doch wieder vergessen . . .
Schrotty, guck mal hier in der Verwaltungsvorschrift...
http://www.dsb.de/media/PDF/Rech…ShqIvxgHbvQPvss
"Lauf ist ein aus einem ausreichend festen Werkstoff bestehender rohrförmiger Gegenstand, der Geschossen, die hindurchgetrieben werden, ein gewisses Maß an Führung ( Richtung ) gibt. Diese Voraussetzung ist in der Regel als gegeben anzusehen, wenn die Länge des Laufteils, der die Führung des Geschosses bestimmt, mindestens das Zweifache des Kalibers beträgt. Ist der Innenquerschnitt des Laufs nicht kreisförmig, gilt der Durchmesser eines flächengleichen Kreises als Kaliber. Düsen von Sprühgeräten sind keine Läufe."
Zudem ist die Frage ob bei SSWs der Laufinnendurchmesser maßgeblich ist oder das Karuschenkaliber.
Das kann sich bei SSWs im Gegensatz zu anderen Schusswaffen ja durchaus drastisch unterscheiden.
Eine Mündungsbremse ist ungeeignet um dem Geschoss Führung zu geben, da sie lediglich der Rückstoßminderung durch umlenken der Treibgase
dient : https://de.wikipedia.org/wiki/M%C3%BCndungsbremse
Das "Kaliber" bezieht sich in dem Fall logischerweise auf den innen-Durchmesser des Laufes oder laufähnlichen Gegenstandes, nicht auf das "antreibende" Kartuschenkaliber.
Sehe ich auch so. Ein Geschoss könnte ja nur in den "Zusatzlauf" vorgeladen und durch diesen getrieben werden, also bezieht es sich auf dessen Innendurchmesser.
Also wie ich sehe habt ihr alle Lust das genau herauszufinden.
Mein Stand ist folgender:
nehmen wir die 1,8 cm , so beginnen die schlitze bei meinen Mündungsfeuerdämpfern schon bei 5mm.
Ist also deutlich drunter.
Dann kommt noch dazu, dass man da in die ersten 5mm allerhöchstens etwas mit nem durchmesser von 5mm reinstecken kann.
Da der von inen noch auf 10 mm aufgebohrt ist und diese 10 mm Durchmesser in dem letzten Stück 5mm nochmal 2mm rein gehen haben wa streng genommen 2 verschiednene läufe in den 5mm bis zum ersten Schlitz.
Also 3mm mit 5,5mm und 2 mm mit 10.
Vorne hat das teil einen Durchmesser von 9mm.
Also hat man noch die Changse, dass sich geschosse verkanten
Natürlich alles beabsichtigt.
Streng genommen sind das 3 verschiedene Läufe wenn überhaupt.
So Punkt 2:
Mündungsfeuerdämpfer sind wenn ich das richtig verstanden habe im gegensatz zu Kompensatoren und Mündungsbremsen nichteinmal im WaffG. geregelt.
Heist für mich aber auch im Umkehrschluss, dass ich keine Zeile habe die ich mir als Beweis herausuchen kann.
Umgekehrt wird es schwierig mir das gegenteil zu beweisen.
Naja wer am Längeren Hebel sitzt und sich das nacher zurecht biegt wissen wir ja alle.
Der PTB habe ich schon eine E-Mail geschrieben vor langer Zeit.
Auf die Antwort warte ich bis heute. -.-
Da Mündungsfeuerdämpfer für Scharfe Waffen frei verkäuflich sind kann das Teil an sich schonmal nicht illegal sein, es seidenn das ist gewindegebunden.
Das man damit nicht schießen darf könnte ich mir noch vorstellen, aber das Besitzen alleien KANN eigentlich nicht strafbar sein.
Naja jetzt habt ihr alle mal ne Grundlage.
Also losgesucht , wo das schwarz auf weis steht
Ich bin mir bewußt das ich hier gerade 'ne Leiche ausgrabe,
aber da ich diesen Thread noch nicht kannte und ganz interessant finde,
hier mal ein Hauch von einer Laufsperre
Röhm RG99, PTB452
Aus der Zeit wo Laufsperren noch unscheinbar waren...
vl. hilft's ja diesen Leichen-Thread mal etwas zu aktualisieren
Röhm RG 96 PTB 699 9mm P.A.K.
Bei den modernen Laufsperren ist das mit dem Vorladen und gezielt schießen nicht mehr so zweifelsfrei möglich.
Bei den Abschussbechern ist das etwas anders, aber die sind meines Wissens auf 7.5 Joule begrenzt (?) durch einige bauliche Maßnahmen.
Schrotty, guck mal hier in der Verwaltungsvorschrift...
http://www.dsb.de/media/PDF/Rech…ShqIvxgHbvQPvss
"Lauf ist ein aus einem ausreichend festen Werkstoff bestehender rohrförmiger Gegenstand, der Geschossen, die hindurchgetrieben werden, ein gewisses Maß an Führung ( Richtung ) gibt. Diese Voraussetzung ist in der Regel als gegeben anzusehen, wenn die Länge des Laufteils, der die Führung des Geschosses bestimmt, mindestens das Zweifache des Kalibers beträgt. Ist der Innenquerschnitt des Laufs nicht kreisförmig, gilt der Durchmesser eines flächengleichen Kreises als Kaliber. Düsen von Sprühgeräten sind keine Läufe."
Bedeutet bei 9mm wäre ein Lauf ab einer Länge von 18mm (plus Patronenkammer mit der Länge der Patronenhülse).
Bei den SSW wird das beim Abschussbecher wohl durch zwei Faktoren umgangen:
- dünne Verbindungsbohrung zwischen Lauf und eingeschraubten Abschussbecher
- Entlastungsbohrungen hinter dem Gewindeteil um den Staudruck zu reduzieren
- vergrößerter Querschnitt zum Abschuss vom Pyro- Signaleffekt, dadurch wird ebenfalls der resultierende Druck reduziert da er sich auf eine größere Fläche verteilt
Perfecta 700
Lauf rechts vom Reck Agent 45, links vom ME 45 Officer. Beides sehr moderate Laufsperren, aber der Trommelspalt bei beiden ist dermaßen groß das man gefühlt einen Medizinball durchwerfen kann.... . Bild ist leider auf dem Kopf, bekomme es einfach nicht gedreht.
Bei beiden passen im übrigen die Mündungsschoner von der HW37/88 sehr gut, macht sich in der Vitrine prima .
Grüße,
Martin
Reck Kentucky, einfach ein großes Loch, die Laufsperre ist 20cm weiter hinten