Hi Leute,
wisst ihr was man für eine Strafe bekommt wenn man im Wald Pb spielt
STRAFE? (Paintball im Wald schießen)
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kadettle -
14. Juli 2006 um 17:00 -
Geschlossen
Es gibt 61 Antworten in diesem Thema, welches 24.531 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (
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Erlaubt ist es nicht wenn der Wald nicht dir gehört. Oder du vom Besitzer keine Erlaubnis hast.
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Nein, wissen wir nicht.
Auf jeden Fall ein Verstoß gegen das WaffG, also keine Lappalie.
Näheres unbekannt.
Die Waffen sind mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit weg.Ach ja, die nächsten 10 Jahre wird es keinerlei waffenrechtliche Erlaubnisse geben (z.B. KWS).
Wurdest du erwischt?
Stefan
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Ne ich wurde nicht erwischt aber ich bzw. mein Opa würde uns zum spielen ein Waldstück zu verfügung stellen! Aber es ist halt nicht eingezäunt und die Balls könnten auch aus dem Grundstück herausfliegen, was aber nicht weiter schlimm wäre da dort eh niemand ist aber was ist wenn die Polizei dort antanzt mit welcher Strafe müssen wir rechnen
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Wenn es das Grundtück dir bzw. deinem Opa gehört ist das Erlaubt aber die Balls dürfen Rechtlich gesehn nicht das Grundstück verlassen. Aber Wo kein Kläger da kein Richter. Würd trozdem nicht herausvordern.
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Ist denn da in der nähe ein Wohngebiet bzw ein Weg wo du welche treffen könntest
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Unbefriedetes Grundstück , bei dem auch noch die Gefahr besteht, das die Balls es verlassen können?
Lass´ es besser sein, das gibt im Falle des Falles mit Sicherheit Streß (es sei denn, die Staatsmacht belässt es bei einer Verwarnung).
Stefan
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es ist doch befriedetes Grundstück. Gehört doch seinem Opa der es erlaubt.
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Ne da is auch kein weg und keine Huser das grundstück liegt irgendwo am Arsch der Welt ! Seh ich das richtig, dass wnn wir in einer geschlossenen Lagerhalle mit erlaubnis spielen ist das OK ????Oder ?
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@ nuplan:
Jetzt lies bitte nochmals langsam, was kadettle geschrieben hat:
Zitates ist halt nicht eingezäunt und die Balls könnten auch aus dem Grundstück herausfliegen
Das Grundstück ist also
- weder umfriedet
- noch ausreichend gesichertDaher kann man da nicht schießen, Punkt.
Von weiteren Feinheiten, etwa daß Jugendliche außerhalb von Schießstätten und befriedeten, gesicherten Grundstücken/Häusern/Kellern gar nicht schießen dürfen, mal ganz abgesehen.
In der Lagerhalle wäre es okay.
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Muss jetzt schonwieder erklärt werden, was befriedet und unbefriedet ist? Das befriedigt mich nicht und ich bleibe unbefriedigt
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1. Regel für Druckluftschützen:
Befriedung sei mit dir!
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So, mal angenommen ich spiel in dem Wald so wie er ist ! Was passiert mir wenn unsere Freunde in Grün antanzen ?
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-.- stimmt hab das jetzt mehr auf den Besitz von seinem Opa bezogen..
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Du würdest ja nicht fragen wenn du das nicht machen willst oder seh ich das falsch? Und natürlich würde es Stress bzw. "nur" eine Verwahrnung geben.
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Zitat
Original von ROXEN
Muss jetzt schonwieder erklärt werden, was befriedet und unbefriedet ist? Das befriedigt mich nicht und ich bleibe unbefriedigtFrag mal WIKI: Befriedetes Besitztum
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Zitat
Original von kadettle
So, mal angenommen ich spiel in dem Wald so wie er ist ! Was passiert mir wenn unsere Freunde in Grün antanzen ?Ich habe Heute meinen faulen Tag, deshalb Zitat des grossen Meisters aus der Mao.......neee....Ulrich-Bibel:
ZitatOriginal von Ulrich Eichstädt
Das Grundstück ist also
- weder umfriedet
- noch ausreichend gesichertDaher kann man da nicht schießen, Punkt.
In der Lagerhalle wäre es okay.
Und wenn die Freunde in Grün "antanzen" und Dich erwischen - dann sind Sie nicht mehr Deine Freunde, aber werden trotzdem mit Dir ein Tänzchen veranstalten. Zum Schlusstanz spielt dann der Staatsanwalt auf und steckt dir ein kleines Röschen an, dass vorraussichtlich so teuer ist, dass Du noch lange an den Tanz denken wirst. Wie Stefan/HWJunkie bereits geschrieben hat mindestens 10 Jahre!
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Wie oft muss diese Frage hier eigentlich beantwortet werden?
Das mit dem Wald und dem Schießen gab es z.B. schon mal hier:
Schießen im Wald?weitere Links findet man im Lexikon unter
zuhause schießen (im Garten)noch Fragen?
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Das man es nicht darf, das weiß Kadettle ja schon
Das Thema kam ja schon in seinem anderen Thread. Zwar nur kurz, aber unmissverständlich formuliert.
Es geht ihm doch darum, in welchen Verhältnis Spaß und die zu erwartende Strafe stehen.
Er weiß, das es verboten ist , will somit vorsätzlich gegen das Waffengesetz verstoßen, und überlegt noch, ob sich das Ganze lohnt.
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Zitat
Original von kadettle
wisst ihr was man für eine Strafe bekommt wenn man im Wald Pb spieltNach einem kürzlich entdeckten 200 Jahre alten Gesetz wird man dafür durch Katapultieren bestraft...
Achja, und Enten müssen lange Hosen tragen
Nix für ungut, aber das musste raus...
Natürlich trifft das zu was hier schon gepostet wurde:
Evt. Ärger mit dem Staatsanwalt. Wenn der einen sehr guten Tag hat, lässt er es beim Einzug der Waffe bewenden..
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