STRAFE? (Paintball im Wald schießen)

Es gibt 61 Antworten in diesem Thema, welches 24.531 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (6. Januar 2008 um 09:08) ist von 5-atü.

  • Erlaubt ist es nicht wenn der Wald nicht dir gehört. Oder du vom Besitzer keine Erlaubnis hast.

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    Einmal editiert, zuletzt von nuplan (14. Juli 2006 um 17:05)

  • Ne ich wurde nicht erwischt aber ich bzw. mein Opa würde uns zum spielen ein Waldstück zu verfügung stellen! Aber es ist halt nicht eingezäunt und die Balls könnten auch aus dem Grundstück herausfliegen, was aber nicht weiter schlimm wäre da dort eh niemand ist aber was ist wenn die Polizei dort antanzt mit welcher Strafe müssen wir rechnen ???

  • Wenn es das Grundtück dir bzw. deinem Opa gehört ist das Erlaubt aber die Balls dürfen Rechtlich gesehn nicht das Grundstück verlassen. Aber Wo kein Kläger da kein Richter. Würd trozdem nicht herausvordern.

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    Einmal editiert, zuletzt von The Jackal (14. Juli 2006 um 17:18)

  • Ist denn da in der nähe ein Wohngebiet bzw ein Weg wo du welche treffen könntest ???

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  • es ist doch befriedetes Grundstück. Gehört doch seinem Opa der es erlaubt.

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  • Ne da is auch kein weg und keine Huser das grundstück liegt irgendwo am Arsch der Welt ! Seh ich das richtig, dass wnn wir in einer geschlossenen Lagerhalle mit erlaubnis spielen ist das OK ????Oder ?

  • @ nuplan: :bash:

    Jetzt lies bitte nochmals langsam, was kadettle geschrieben hat:

    Zitat

    es ist halt nicht eingezäunt und die Balls könnten auch aus dem Grundstück herausfliegen

    Das Grundstück ist also
    - weder umfriedet
    - noch ausreichend gesichert


    Daher kann man da nicht schießen, Punkt.

    Von weiteren Feinheiten, etwa daß Jugendliche außerhalb von Schießstätten und befriedeten, gesicherten Grundstücken/Häusern/Kellern gar nicht schießen dürfen, mal ganz abgesehen.

    In der Lagerhalle wäre es okay.


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Muss jetzt schonwieder erklärt werden, was befriedet und unbefriedet ist? Das befriedigt mich nicht und ich bleibe unbefriedigt :))

  • -.- stimmt hab das jetzt mehr auf den Besitz von seinem Opa bezogen..

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  • Du würdest ja nicht fragen wenn du das nicht machen willst oder seh ich das falsch? Und natürlich würde es Stress bzw. "nur" eine Verwahrnung geben.

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    Einmal editiert, zuletzt von The Jackal (14. Juli 2006 um 17:40)

  • Zitat

    Original von kadettle
    So, mal angenommen ich spiel in dem Wald so wie er ist ! Was passiert mir wenn unsere Freunde in Grün antanzen ?

    Ich habe Heute meinen faulen Tag, deshalb Zitat des grossen Meisters aus der Mao.......neee....Ulrich-Bibel:

    Zitat

    Original von Ulrich Eichstädt
    Das Grundstück ist also
    - weder umfriedet
    - noch ausreichend gesichert

    Daher kann man da nicht schießen, Punkt.

    In der Lagerhalle wäre es okay.

    Und wenn die Freunde in Grün "antanzen" und Dich erwischen - dann sind Sie nicht mehr Deine Freunde, aber werden trotzdem mit Dir ein Tänzchen veranstalten. Zum Schlusstanz spielt dann der Staatsanwalt auf und steckt dir ein kleines Röschen an, dass vorraussichtlich so teuer ist, dass Du noch lange an den Tanz denken wirst. Wie Stefan/HWJunkie bereits geschrieben hat mindestens 10 Jahre!

  • Das man es nicht darf, das weiß Kadettle ja schon ;)

    Das Thema kam ja schon in seinem anderen Thread. Zwar nur kurz, aber unmissverständlich formuliert.

    CO2 oder HP ???

    Es geht ihm doch darum, in welchen Verhältnis Spaß und die zu erwartende Strafe stehen.

    Er weiß, das es verboten ist , will somit vorsätzlich gegen das Waffengesetz verstoßen, und überlegt noch, ob sich das Ganze lohnt. :bash:

  • Zitat

    Original von kadettle
    wisst ihr was man für eine Strafe bekommt wenn man im Wald Pb spielt ???

    Nach einem kürzlich entdeckten 200 Jahre alten Gesetz wird man dafür durch Katapultieren bestraft... :laugh:

    Achja, und Enten müssen lange Hosen tragen :))

    Nix für ungut, aber das musste raus...

    Natürlich trifft das zu was hier schon gepostet wurde:

    Evt. Ärger mit dem Staatsanwalt. Wenn der einen sehr guten Tag hat, lässt er es beim Einzug der Waffe bewenden..

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-