Bevor ich Nägel mit Köpfen mache will ich mich vergewissern, dass ich es richtig verstanden hab (Suchbegriff "Auto" ist übrigens zu kurz für die Suche
1. Um eine geladene SSW im Auto griffbereit zu haben brauche ich einen KWS.
2. Wenn ich nicht im Auto bin, die Waffe aber schon, muss sie ungeladen und von Munition getrennt sein.
3. Theoretisch reicht es, wenn die SSW unter einem Tuch auf dem Sitz liegt und das geladene Magazin im abgeschlossenen Handschufach, oder ner abgeschlossenen Kasette oder einem eingebauten Panzersafe etc, wenn der Wagen abgeschlossen ist. (muss das Magazin wirklich seperat weggeschlossen werden?)
Bitte nicht über Sinn und Unsinn diskutieren. Wurde im letzten Thread schon gemacht. Einfach auf die rechtliche Schiene konzentrieren und auf die genannten Punkte eingehen.
PS: Gespannte Pistole im liegt im Auto: ist es möglich das bei Schlaglöchern ein Schuss gelöst wird?