Waffen zuhause gefunden

Es gibt 13 Antworten in diesem Thema, welches 3.034 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (14. Februar 2005 um 14:54) ist von Pellet.

  • Hi,

    ich habe gestern bei uns Zuhause eine Lang und eine Kurzwaffe gefunden.
    Beides ist anscheinend schon älter und von meinem vor Jahren verstorbenen Großvater.
    Wie ist nun am besten vorzugehen?
    Ich dachte als erstes mal Polizei informieren oder gibt es noch andere, bessere Vorgehensweisen?
    (Ich denke dabei an soetwas wie an einen Sammler wenden o.ä.)

    Danke schonmal für eure Antworten
    Novos

  • Für den Fall das es sich um scharfe Waffen handelt, sind die Waffen definitiv meldepflichtig, werden im Zweifelsfall auch sichergestellt. Ob hier noch das Erbenprivileg greift weiss ich nicht zu sagen. Sollen die Waffen im Familienbesitz bleiben, würde ich bevordie Waffen gemeldet werden einen Anwalt konsultieren. Im ungünstigsten Fall bleibt immer noch die Möglichkeit die Waffen in Dekostücke umbauen zu lassen.
    Der legale Besitz als Erbe setzt aber voraus das auch euer Grossvater die Waffen legal besessen hat- hat er das nicht, ist das Erbenprivilieg eh' hinfällig.
    Gruss
    Marco

    Jene,
    die ihre Schwerter zur Pflugscharen schmiedeten,
    pflügen nun für Männer,
    die ihre Schwerter behielten.

  • Nicht zuletzt dran denken, in welchem Zustand die Waffen sind. Solltest Du fachkundig genug sein, schau bitte nach, ob die Dinger zufällig :ngrins: noch geladen sind. Kommt oft genug vor, und ebenso oft, daß dann jemand mit einer schußbereiten Waffe durch die Gegend latscht. Und wenn man das Magazin entnommen hat, kann immer noch eine Patrone im Patronenlager stecken!

    Ebenso wichtig wäre, daß du die Waffen nicht etwa in den Kofferraum oder auf die Rückbank legst und zur Polizei karrst - dazu bist Du nicht berechtigt! Melde einfach, falls entzifferbar, Modell und Kaliber und weitere ermittelbare Daten und bitte die Polizei, die Dinger selbst abzuholen.

    Der deutliche Hinweis darauf, daß du (oder sonstwer aus der Familie) ggf. Ansprüche anmeldest und die Waffen nicht etwa zur Vernichtung freigegeben sind, ist wichtig: ab und zu neigen die ängstlichen Beamten dazu, unbekannte Waffen ohne erkennbare Besitzer direkt zu entsorgen...


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Danke euch zweien ihr habt mir schonmal sehr geholfen.
    An den Waffen spiele ich als unerfahrener sich nicht rum
    (hab denk ich zweimal mit nem Luftgewehr geschossen).

    Nachdem ich hörte das die Munition eindeutig scharf ist,
    man kann das Pulver hören beim vorsichtigen hin und her schwenken,
    hab ich alles bei uns im Tresor versperrt bis die Polizei kommt.

    Danke für die Infos
    Novos

  • § 37

    Anzeigepflichten

    (1) Wer Waffen oder Munition, deren Erwerb der Erlaubnis bedarf,

    1. beim Tode eines Waffenbesitzers, als Finder oder in ähnlicher Weise,

    2. als Insolvenzverwalter, Zwangsverwalter, Gerichtsvollzieher oder in ähnlicher Weise in Besitz nimmt, hat dies der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen. Die zuständige Behörde kann die Waffen und die Munition sicherstellen oder anordnen, dass sie binnen angemessener Frist unbrauchbar gemacht oder einem Berechtigten überlassen werden und dies der zuständigen Behörde nachgewiesen wird. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist kann die zuständige Behörde die Waffen oder Munition einziehen. Ein Erlös aus der Verwertung steht dem nach bürgerlichem Recht bisher Berechtigten zu.


    Quelle

  • Hast du auch an den Anwalt gedacht??????
    Mach nen Sachkundelehrgang, trainiere im Schützenverein bis du ein Bedürfnis hast und dann fordere die Sachen zurück!

    Es kann sein , dass es sich um wertvolle Waffen gehandelt hat,
    beispielsweise guterhaltene K 98 oder Luger 08 aus dem Krieg.
    Hast du sie zumindest fotographiert?

    Gruß. Sepp!

  • wenn du waffen findest, und dein großvater hat sie in eine wbk eingetragen, kannst du sie ganz normal erben. gibts keine wbk, sind es illegale waffen. wenn du dann was davon haben willst, gib sie bei einem waffenhändler ab. der kann sie legalisieren. du hast allerdings nur eine woche zeit das ganze zu melden. sprich mit dem örtlichen händler deines vertrauens.
    wenn die polizei sie erstmal in den fingern hat, bekommst du sie warscheinlich nicht wieder. verkauf sie lieber.

  • Aha, sooon Glück möchte ich auch mal haben. :nuts:
    Was sind es für Waffen genau? Hersteller, Type und Kaliber? Steht alles genau drauf.
    Der Tipp erstmal einen Waffenhändler zu befragen halte ich auch für die bessere Wahl. Sollte der Dir ein Kaufangebot machen, würde ich dann auch noch mehrere fragen.

  • Zitat

    Original von AnschützSepp
    Hast du auch an den Anwalt gedacht??????
    Mach nen Sachkundelehrgang, trainiere im Schützenverein bis du ein Bedürfnis hast und dann fordere die Sachen zurück!

    Es kann sein , dass es sich um wertvolle Waffen gehandelt hat,
    beispielsweise guterhaltene K 98 oder Luger 08 aus dem Krieg.
    Hast du sie zumindest fotographiert?

    Den Tipp würde ich beherzigen! Es handelt sich wahrscheinlich nicht um eine "Wald-und-Wiesen"-Waffe :))

    In dubio pro reo

  • Wenn man das Pulver beim hin und her schwenken hören kann ( :crazy2: ) ist dies doch am wahrscheinlichsten...

    Mach mal Fotos oder Angaben zum Typ (steht in der Prägung).

  • Zitat

    Original von steffirn
    gibts keine wbk, sind es illegale waffen. wenn du dann was davon haben willst, gib sie bei einem waffenhändler ab. der kann sie legalisieren. du hast allerdings nur eine woche zeit das ganze zu melden. sprich mit dem örtlichen händler deines vertrauens.


    FALSCH!

    Wenn eine waffe einmal illegal besessen wurde, ist sie *NICHT* mehr zu legalisieren, auch nicht mit erben. das ging noch bis zum 31.8.2003.
    seit dem sind SÄMTLICHE illegal besessenen waffen zu VERNICHTEN!

    Sag der Polizei bescheid und gut ist. fass sie nicht gross an.

    Einmal editiert, zuletzt von Bloodhound (7. Januar 2005 um 18:05)

  • Also ich wollte hier nochmal ein Fazit abgeben nachdem das ganze rum ist.

    Wenn man Waffen findet sollte man sich wirklich erstmal an den Anwalt wenden, aber noch am gleichen Tag der Polizei bescheid geben.
    Und dann erstmal eine Zeitlang mit dem Papierkrieg kämpfen und Anwaltskosten bezahlen und sich ärgern.
    Waffen im eigenen Haus zufinden ist kein Spass und man hat da vorallem kein Glück. Wie zuvor jemand schrieb.

    Dies ist der einzig legale Weg!
    Für alles andere gibts einen Waffenbauer, die einzige Gattung Mensch der sehr leicht eine Waffe von illegal zu legal machen kann in dem
    er mehrere alte Waffen kombiniert und neu eintragen läßt.
    Natürlich kann ich dazu NICHT raten da dies verboten ist.
    Ich würde sowas auch NICHT, auch nicht an eurer Stelle, tun.

    Greetz
    Novos

  • Kann die Problematik nicht ganz verstehen...
    will ich die Waffen entsorgen, ruf ich beim Ordnungsbeamten an,
    erklär den Sachverhalt, mach eine Übergabe aus. Entweder ich
    transportiere sie zum Ordnungsbeamten oder sie werden abgeholt.
    Schluss , Ende!

    Etwas komplizierter... es handelt sich um wertvolle Waffen...
    will sie aber trotzdem nicht behalten...
    ich erklär wiederum den Sachverhalt beim Ordnungsamt und
    frag, ob ich die Waffen einem Berechtigten(Händler) zur Verwertung
    überlassen kann. Wenn ja ok, wenn nicht, fragen warum nicht.
    Dann eventuell Anwalt einschalten oder die Waffe bis auf die
    wesentlichen Teile entkleiden und abgeben. Glaub nicht, dass
    die beim Ordnugsamt was dagegen haben können.
    im Übrigen veräußern viele Ordnungsämter abgegebene oder
    beschlagnamte Waffen selbst an Händler weiter.