.22 Kurz kaufen mit eingetragene Waffe .22 lfb

Es gibt 49 Antworten in diesem Thema, welches 9.604 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (7. Mai 2021 um 20:40) ist von shooter45.

  • Ja darfst du, da die .22 kurz kürzer ist als die .22lfb, genauso kannst du 6mm Flobert Munition mit einem .22lfb Eintrag kaufen.

    Einspruch. .22 kurz zählt als Alternativmunition zur .22 lr. Aber 6 mm Flobert ist eine völlig eigenständige Munition, die sich eben nicht aus .22 rl Waffen verschießen lässt.

    Die Munition .22 kurz ist selten. RWS hat diese nicht mehr. Es gibt sie m.W. nur noch von S&B. Seit der Streichung dieser Munition aus der Sportordnung, gibt es auch keine neuen Waffen. Die frühere Walther OSP konnte beim Büma auf .22 lr umgebaut werden, was wohl auch die meisten getan haben. Deswegen schießt das Zeugs auch keiner mehr.

  • Einspruch. .22 kurz zählt als Alternativmunition zur .22 lr. Aber 6 mm Flobert ist eine völlig eigenständige Munition, die sich eben nicht aus .22 rl Waffen verschießen lässt.

    Schau Mal auf dieses Bild auf die Kaliberangabe: https://bilder.frankonia.de/fsicache/serve…fff)&quality=40
    Aus eigener Erfahrung kann ich dir sagen dass sich 6mm Flobert problemlos aus einem .22er Gewehr verschießen lassen, auch verkaufen dir Händler mit dem .22lfb Eintrag die 6mm Flobert Patronen ohne zu zögern.
    Die .22lfb wurde aus der 6mm Flobert Patrone entwickelt, es wurde einfach die Hülse verlängert, Pulver hinzugefügt und ein schwereres Geschoss drauf gesetzt. Die 6mm Flobert ist technisch eine sehr kurze .22er.
    Aber das ist für die Frage des TE auch egal, es geht um .22kurz die er von einem Schützenbruder übernehmen möchte.

  • Wenn etwas (zufällig) funktioniert, muss das noch lange nicht zulässig sein und in deinem Beispiel kann man auch nicht einen zulässigen Erwerb ableiten.

    Nachtrag: die Angabe .22 ist alleine keine (vollständige) Munitionsbezeichung. Damit lässt sich auch keine Erlaubnis mit einem Eintrag .22 lr /5,6 lfb ableiten.
    Wenn jemand eine Waffe mit der Munitionsbezeichnung 9 x 19 mm hat, kann er eben nicht alle Munition mit der Bezeichnung 9 mm erwerben. Das gilt immer nur dann, wenn es zu einer - meist Gasdruck stärkeren - Munition eine offizielle Alternativmunition gibt, für den diese Waffe auch zugelassen ist. Beispiel 357 Mag zu 38 Spez. oder 12/76 zu 12/70, 12/65 usw.
    Man darf sich auch nicht verwirren lassen, bzw. wenn jemand da Munition erworben hat, muss man auch mal schauen auf welcher Erlaubnis. Flobert 6/9 mm gibt es auf Jagdschein und wenn im Waffenladen ein Jagdschein auf den Tisch gelegt wird, interessiert dem Händler das nicht, sofern es Munition für Langwaffen ist.

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (23. März 2021 um 00:34)

  • Ich behaupte, die 6 mm Flobert ist eben keine zugelassene Alternativmunition zur .22 lr/ 5,6 lfb. Daher auch kein zulässiger Erwerb mit diesem Eintrag.
    Offiziell ist die 6 mm Flobert nicht für KK-Waffen zugelassen. Somit kann das keine Alternativmunition sein. Ich habe das jedenfalls nicht gefunden.

  • melde mich noch Mal zurück. Sorry total vergessen hier. Also hab mich beim Amt Informiert.

    22 Kurz mit eingetragener Waffe (.22lfb) ist nicht möglich zu erwerben.

    Aber zb .38 bei eingetragener Waffe .357 Magnum ist möglich.

    So auch mit Flinten im Kaliber 12....

  • melde mich noch Mal zurück. Sorry total vergessen hier. Also hab mich beim Amt Informiert.

    22 Kurz mit eingetragener Waffe (.22lfb) ist nicht möglich zu erwerben.

    Aber zb .38 bei eingetragener Waffe .357 Magnum ist möglich.

    So auch mit Flinten im Kaliber 12....

    Da sieht man Mal wieder die Kompetenz der Sachbearbeiter, die Praxis sieht definitiv anders aus, die Händler machen das jedenfalls.
    Haben dir die auch einen Grund genannt warum das beim .357Mag/38Sp. geht und bei .22lfb/.22kurz nicht?
    Ist doch genau die gleiche Konstellation.
    Haben die dir da den Absatz genannt wo das so drin steht?

  • nee haben sie nicht.

    Es ist so ich selber habe zum Sportschießen einen Revolver in .357 Magnum.

    Der eine Händler verkauft mir auch .38 Spec.

    Der andere z.b. eine Ortschaft weiter nicht.

    Mein Sachbearbeiter sagt klar kannst du kaufen.

    Da merkt man auch die Händler wissen auch nicht ganz genau was da geht.

    Aber ist auch nicht schlimm lieber auf Nummer Sicher gehen.

  • Um mal die rechtliche Grundlage zu zitieren:

    10.10 Als eine Form der Erteilung einer Berechtigung zum Erwerb und Besitz von Munition für dort bereits eingetragene Schusswaffen sieht § 10 Absatz 3 Satz 1 die behördliche Eintragung/Stempelung in der WBK (Spalte 7) vor. Die auf diesem Weg erteilte Berechtigung erstreckt sich über die in Spalte 3 der WBK konkret bezeichnete Munition (z.B. .357 Magnum) hinaus auf alle für die betreffende Waffe ebenfalls zugelassenen Munitionsvarianten (gleiches Kaliber; gleicher oder geringerer Gasdruck ..., im Beispiel etwa auch Munition .38 Spezial oder .38 Spezial WC). Die Waffenbehörden sind insofern im Rahmen der betreffenden Erteilungsverfahren berechtigt, das Vorliegen eines waffenrechtlichen Bedürfnisses auch für die in Bezug auf die betreffende Waffe ebenfalls zugelassenen Munitionsvarianten zu unterstellen; eine inhaltliche Beschränkung der erteilten Berechtigung soll nur im Ausnahmefall und nur dann erfolgen; wenn im Hinblick auf einzelne konkrete Munitionsvarianten unter jedem erdenklichen Gesichtspunkt eine Verwendungsmöglichkeit unzweifelhaft ausgeschlossen werden kann.

    Bedeutet, wenn in deiner Waffe die Verwendung von .22kurz zugelassen ist, darfst du auch .22kurz kaufen. Wenn nicht, dann nicht.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Demnach müsste es auf der Waffe stehen. Steht es jedoch in der Regel nicht. Im Gesetzestext steht aber gleiches Kaliber mit gleichen oder geringeren Gasdruck. Kaliber .357 Mag. ist nur als Beispiel aufgeführt, so ist es möglich für .22lr /lfB .22lang und .22kurz zu erwerben. Selbst 6mm Flobert sollte gehen, hier ist jedoch die Bezeichnung von 6mm ein größeres Kaliber als .22 angegeben. Da muss man Mal nach den CIP Maßen schauen. Die Händler gehen natürlich lieber auf Nr. Sicher, legen das z.T. auch zu unterschiedlich aus.

    Gruß, Micha.

  • 22 Kurz mit eingetragener Waffe (.22lfb) ist nicht möglich zu erwerben.


    Wieder ein Quatsch der nur von deutschen Behörden stammen kann. Der kleine FN Halbautomat frisst alle .22 Randzünder (Ausnahme BB + WMR), die Winchester 62 "Gallery Gun" dito und mehrere KK UHR fressen auch alles.

    Ich habe keine Probleme mit Lactose und Gluten. Als Ausgleich leiste ich mir ein paar Intoleranzen im zwischenmenschlichen Bereich.

  • Du kannst nicht nur von Kaliber und Gasdruck ausgehen.
    Die Munition muss sich auch in der Waffe verschiessen lassen.
    Beispiel: .22 Hornet und .22 lfB.
    Gleiches Kaliber und die .22lfB hat einen geringeren Gasdruck.
    Aber kaufen darfst du sie trotzdem nicht mit EWB für .22 Hornet.

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  • Na das sollte klar sein. Es geht schon mit .22mag schief. Um das gleich vorweg zu nehmen, eine 9mm Makarov geht auch nicht aus 9mm Para. Aber gibt es nicht Ähnliches mit 9mm Steyr und Bergmann? Oder 7,63 Mauser und 7,63 Tokarev, .45LC und .410? Übrigens ist die 6mm Flobert tatsächlich nach CIP größer als .22 lfB.
    Gruß, Micha.

  • Hallo ich wollte von einem Schützenbruder einige Schuss .22 kurz übernehmen.

    Habe eine Waffe mit .22 lfb in der WBK eingetragen.

    Ist es möglich ? Oder brauche ich extra den Eintrag für die .22 kurz ?

    Manche Sachen gehen wirklich nur zwei Personen etwas an,
    aber warum einfach, wenn es auch kompliziert geht ... :whistling:

    Gruß Wolf

  • Beispiel: .22 Hornet und .22 lfB.


    Wir reden hier von gleichkalibrigen .22 Randzündern und nun kommst Du mit Zentralfeuerpatronen. Was soll das?

    Ich habe keine Probleme mit Lactose und Gluten. Als Ausgleich leiste ich mir ein paar Intoleranzen im zwischenmenschlichen Bereich.

  • Klarstellen, dass nicht nur das Kaliber (im Sinne des Durchmessers) und der geringere Gasdruck wichtig sind, sondern vor allem, dass sich die Patrone aus der Waffe verschiessen lässt/ zum verschiessen aus der Waffe zugelassen ist.
    Könnte ja auch ein Schlauer auf die Idee kommen und sagen, mit Adapter kann ich auch .22lfB aus der Hornet schiessen, also darf ich auch die kaufen.

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  • Und wer sagt jetzt dass sich 38 Special aus 357 Magnum, 44 Special aus 44 Magnum verschießen lässt, nicht aber 22 kurz aus 22lfb ?
    Der SB ist fehl am Platz und hat keine Ahnung.

  • Die Eingangsfrage war ja:
    Ob man mit WBK-Eintrag .22lfb, auch .22kurz besessen werden darf?

    Meines Wissens, als Sportschütze nur dann, wenn .22kurz als Munitionserwerb mit eingetragen ist.
    Sonst kann es bei einer Aufbewahrungskontrolle lange Gesichter geben, wenn .22k im Schrank steht, aber nicht eingetragen ist.
    Ob das nun technisch möglich wäre zu laden und zu verschiessen, hat nichts mit dem Erwerb / Besitz zu tun.

    Anders sieht es bei Jagdschein-Inhabern aus.
    Daher rührt wohl auch die teilweise falsche Handhabung beim Munitionsverkäufer.
    Dieser muss eigentlich die Legitimationen differenzieren, ob mit WBK oder Jagdschein erworben wird.