Open Carrying in DE: keine gute Idee!

Es gibt 184 Antworten in diesem Thema, welches 20.516 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (2. August 2020 um 17:41) ist von LeutnantH.

  • Wenn in seinem KWS das "verdeckte Führen" nicht eingetragen ist, tippe ich dass er ohne Strafe davon kommt. Mit einem guten Anwalt an der Seite.

    Gesetze ändern sich und Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.


    Andreas

    "Schusswaffen sind gefährlich. Doch in den richtigen Händen sind sie ein Quell ständiger Freude und Erbauung." Sledge Hammer

  • Howdy Freunde, eigentlich wollte ich mich nicht zu dem Thema äußern, kann aber aufgrund privater Diskussion zu dem Thema meine Klappe nicht halten. Zunächst, in meinem KWS gibt es keine eingetragene Einschränkung zum Führen der Waffe. Ergo könnte ich "open" ... nur warum sollte ich? Im WaffG gilt als höchstes Gut die Zuverlässigkeit des Waffenbesitzers. Kann ich jemanden als zuverlässig einstufen der seine Waffe öffentlich zur Schau trägt? Nein, aus meiner Sicht nicht und aus Sicht der Behörden bestimmt auch nicht. Also kommt der Fall möglicherweise vor Gericht. Hier entscheidet ein Richter und man(n) bekommt keine Gerechtigkeit, sondern ein Urteil. Mein "Urteil" steht für diesen Fall fest: Nicht zuverlässig und damit Verlust aller waffenrechtlichen Genehmigungen. So hart es ist - das ist aus meiner Sicht die Gesetzeslage. Gruß HD

  • Nur zur Erinnerung: um einen KWS (oder eine andere waffenrechtliche Erlaubnis) zu bekommen, bedarf es mindestens einer sauberen Weste. Diese Menschen sind zumindest keine Intensivstraftäter oder ähnliches.

    Ein halbwegs begnadeter Anwalt sollte diese aufgebauschte Hysterie im Keim ersticken und seinen Mandaten schadlos freiboxen können.


    P.S.: ich wünschte, die Justiz würde nur halb so hart mit der "Partyszene" verfahren.

    Fördermitglied des VDB.

  • ... das sehe ich nicht so. Der Waffenbesitzer hat sich nach (!) Erhalt des KWS als Unzuverlässig erwiesen und angeberisch seine Waffe zur Schau gestellt. Heißt für mich: Thema nicht verstanden, Zuverlässig = nein, keine waffenrechtlichen Genehmigungen. Gruß HD

  • Du bist doch erst 4 Jahre dabei...

    Richtig
    Aber Andere(will keinen Persönlich nenne) sind schon 18 Jahre dabei und wissen immer noch nicht wo die SUFU ist. :D

    Gruß Holger -- WLA / Stormrider --

    Immer die Wahrheit sagen bringt einem wahrscheinlich nicht viele Freunde, aber dafür die Richtigen. (John Lennon) Ich mag keine Socken!🧦

  • ... das sehe ich nicht so. Der Waffenbesitzer hat sich nach (!) Erhalt des KWS als Unzuverlässig erwiesen und angeberisch seine Waffe zur Schau gestellt. Heißt für mich: Thema nicht verstanden, Zuverlässig = nein, keine waffenrechtlichen Genehmigungen. Gruß HD

    Da geb ich dir 100% Recht!
    Ich mußte wegen einem zu Früh an einen Schützenbruder übergebenen SL (bevor er den Eintrag hatte) war die Gutmütigkeit) 500 Euronen an einen Gemeinnützigen Verein bezahlen und hatte somit einen Eintrag ins Strafreg........ umgehen können.

    Gruß Holger -- WLA / Stormrider --

    Immer die Wahrheit sagen bringt einem wahrscheinlich nicht viele Freunde, aber dafür die Richtigen. (John Lennon) Ich mag keine Socken!🧦

  • Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen dürfen in der Öffentlichkeit nur auf die Weise geführt werden, dass sie von anderen Personen nicht wahrgenommen werden können (verdecktes Führen).

    https://www.bva.bund.de/DE/Services/Bu…20F%C3%BChren).


    "Beim Führen beachten Sie, dass die Waffe verdeckt geführt wird, also nicht aus der Hosen- oder Manteltasche ragt."
    https://www.waffenrecht.de/aufsaetze/klei…4-waffengesetz/

    Allerdings finde ich das nur bei den Anträgen...und nicht im Waffengesetz....oder ich hab auf die Schnelle was überlesen. Frage ist, was da nun gilt und was da verhandelt und unterschrieben wurde.

  • Wobei ich wenn ich die Paragraphen von deinem Link prüfe nichts von verdeckten Führen finde @Olja
    Hast du auch die Gesetzestexte wo steht das verdeckt geführt werden muss?



    (4) Die Erlaubnis zum Führen einer Waffe wird durch einen Waffenschein erteilt. Eine Erlaubnis nach Satz 1 zum Führen von Schusswaffen wird für bestimmte Schusswaffen auf höchstens drei Jahre erteilt; die Geltungsdauer kann zweimal um höchstens je drei Jahre verlängert werden, sie ist kürzer zu bemessen, wenn nur ein vorübergehendes Bedürfnis nachgewiesen wird. Der Geltungsbereich des Waffenscheins ist auf bestimmte Anlässe oder Gebiete zu beschränken, wenn ein darüber hinausgehendes Bedürfnis nicht nachgewiesen wird. Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnis zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen sind in der Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nr. 2 und 2.1 genannt (Kleiner Waffenschein).

    (5) Die Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe wird durch einen Erlaubnisschein erteilt.


    2.
    Führen ohne Sachkunde-, Bedürfnis- und Haftpflichtversicherungsnachweis (§ 4 Abs. 1 Nr. 3 bis 5) - Kleiner Waffenschein
    2.1
    Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen nach Unterabschnitt 2 Nr. 1.3.
    Abschnitt 3:
    Vom Gesetz ganz oder teilweise ausgenommene Waffen
    Unterabschnitt 1:
    Vom Gesetz mit Ausnahme von § 2 Abs. 1 und § 41 ausgenommene Waffen

    1.3
    Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, die der zugelassenen Bauart nach § 8 des Beschussgesetzes entsprechen und das Zulassungszeichen nach Anlage 1 Abbildung 2 zur Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung oder ein durch Rechtsverordnung nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c bestimmtes Zeichen tragen;

  • Gute Frage :whistling:8|:/
    Scheinbar ersten Satz gelesen, Link angeklickt und gleich recherchiert...
    Allerdings sind wir schon 2 die kein Gesetzes Text finden.

    *Shame on me*

  • Nach dem Waffengesetz (welches ja erstmal nur den Rahmen bildet)...kommt die

    Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV)
    https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_0503…des%20Schusses.


    Aber auch da finde ich nichts. Irrenhaus Deutschland. Auf manchen Scheinen ist es vermerkt...dann wieder nicht...dann Informationen, die sich nicht mit dem Waffengesetz decken.

    Bundesverwaltungsamt
    "Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen dürfen in der Öffentlichkeit nur auf die Weise geführt werden, dass sie von anderen Personen nicht wahrgenommen werden können (verdecktes Führen).

    Natürlich sagt mir der gesunde Menschverstand, dass das Ding keiner sehen soll. Aber wenn doch? Wenn es jemand wahrnimmt? Gegen was hat man dann verstossen?

  • Ich bleibe bei meiner Meinung und es ist mir auch völlig egal was dazu im KWS, oder in irgend einem Gesetzestext steht.
    Hätte er die SSW nicht für jeden sichtbar am Bahnhof spazieren getragen, hätte er sich eine menge Ärger erspart.
    So einfach ist das.

    Aber nein, jetzt werden wegen einer simplen SSW Gesetzestexte auf die Goldwaage gelegt, Papier schwarz gemacht,
    Staatsanwälte und Anwälte bemüht (kostet ja alles nix) und das ganze nur weil einer glaubt mit einem Stück
    Papier Schimanski spielen zu dürfen. Völlig egal wie es für ihn ausgeht, war es das wirklich wert?

  • Darum geht's mir und einigen anderen doch garnicht.

    Es interessiert uns einfach wegen was er denn jetzt angeklagt wird. Und wie das ganze ausgeht.

    Ob das jetzt sinnvoll war oder nicht ist doch egal. Es ist nunmal passiert.

  • Darum geht's mir und einigen anderen doch garnicht.

    Es interessiert uns einfach wegen was er denn jetzt angeklagt wird. Und wie das ganze ausgeht.

    Ob das jetzt sinnvoll war oder nicht ist doch egal. Es ist nunmal passiert.

    Dann sprichst du aber bitte nicht für mich.

    Der hats darauf angelegt und muß nun mit Konsequenzen rechnen, wenn der Gesunde Menschenverstand aussetzt dann ist das halt so.(so seh ich das und muß JvB Recht geben. Alles Erwachsene Menschen. Oder?

    Gruß Holger -- WLA / Stormrider --

    Immer die Wahrheit sagen bringt einem wahrscheinlich nicht viele Freunde, aber dafür die Richtigen. (John Lennon) Ich mag keine Socken!🧦

  • Jedem sei seine Meinung gegönnt, dass man das nicht machen sollte. Aber in einem Rechtsstaat sollten für die Anwendung von Zwangsmaßnahmen keine Meinungen, sondern Gesetze maßgeblich sein.

  • Wie lange existiert der Kleine Waffenschein eigentlich schon?

    Gruß Holger -- WLA / Stormrider --

    Immer die Wahrheit sagen bringt einem wahrscheinlich nicht viele Freunde, aber dafür die Richtigen. (John Lennon) Ich mag keine Socken!🧦